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Bandit GSF600 _GN77B - Bereifung+TüV

Suzuki GSF 600 Bandit
Themenstarteram 8. März 2014 um 17:14

Hallo Leute

Voriges Jahr habe ich mir eine Suzuki Bandit GSF600 _GN77B gekauft,

Die war ohne TüV

 

Gestern war ich bej TüV, ein Prüfer hat die Bereifung bemångel

Drauf sind fast wie neue Reifen AVON RoadRider, die sind nicht in Papieren eingetragen

Was brauche ich jetzt? Ich denke mal so eine ABE, wo steht das die Reifen an diesem moped erlaubt sind?

Die ABE einfach bei der zweiten Vorführung beilegen?

 

Kann nirgendwo solche ABE finden.

Im schlimmsten Fall muss ich neue Reifen Bridgestone drauf machen lasssen, weil ich Bridgestone ABE schon gefunden habe.

 

Danke im Voraus

Beste Antwort im Thema

Hi ,

schau mal hier , da hast Du die Freigaben :

http://motorrad.suzuki.de/.../GSF_600__2f_S____95__99___7c_GN77B.pdf

gruß hanspool

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Na, da haben sie ja mal ganz schön was eingetragen. Mein Prüfer (Dekra Ulm) meinte sinngemäß »so einen Blödsinn wird nicht mehr eingetragen, dafür gibt's die UBB vom Hersteller«. Ansonsten hätte er mir Reifen eintragen müssen, welche schon seit Jahren nicht mehr produziert werden und ich hätte sowieso eine UBB für den (nicht im Gutachten für die Leistungssteigerung) eingetragenen Reifen mitführen müssen.

Ärgerlich: Ich komme mit der Website von Avon nicht zurecht. Ich finde keine Möglichkeit einfach und bequem nach Reifenfreigaben bzw. UBB zu suchen. :( Vielleicht bin ich da ja von Bridgestone verwöhnt?

Dank Moppedreifen.de (bzw. Papstpower) wissen wir nun ja:

Zitat:

Paarung AM26 Roadrider ist nur für die GSF 600 ohne Halbverkleidung möglich. Ohne Markenbindung für größengleiche Reifen (nur mit Motorleistung 25 KW). Reifenpaarung nur von einem Hersteller zulässig.

Aber ob es eine neuere Freigabe gibt (siehe nachfolgende Postings) -> das weiß man eben nicht. Also abwarten was Avon schreibt oder einen anderen Weg gehen:

Meine ganz persönliche Meinung: Hol dir neue Reifen. Pack die alten mit schicken Fotos (Münze ins Profil stecken) für 30 Euro pro Stück bei iBäh Kleinanzeigen für Selbstabholer rein. Dann hast du

* neue Reifen

* keinen Stress

* bekommst u.U. noch was für die alten Reifen

* machst noch jemand mit den alten Reifen glücklich

* sparst dir die Entsorgungspauschale

Grüße, Martin

Da ich seit April 2023 eine Bandit 1200 SA mit ABS fahre, stellt sich für mich wie bei jedem Bike, das noch keine EU Zulassung, sondern eine ABE Zulassung hat, erst mal das Problem, daß der Hersteller der Fahrzeugs im Fahrerhandbuch Reifen empfiehlt, die es gar nicht mehr gibt, und somit eine Montage aller jetzt aktuell erhältlichen Reifen, egal welches Reifenproduzenten, eine unverzügliche Begutachtung und Eintragung in die Fahrzeugpapiere erfordert, damit die Betriebserlaubnis weiterhin gültig bleibt, es sei denn, der Hersteller des Fahrzeugs, also hier SUZUKI, weitet später die Palette empfohlener Reifen auf deutlich mehr Reifenmodelle aus,

 

Für das Modell ohne ABS gibt es von SUZUKI selbst tatsächlich eine echte, rechtlich bindende Freigabe von 2006, die Reifentypen auflistet, die man jetzt in 2023 gerade noch kaufen kann, das kann aber in 2 Jahren schon wieder anders aussehen.

 

Die Freigabe für mein Modell mit ABS ist leider von 2000, und da gibt es heute nun wirklich keinen einzigen Reifen mehr im Handel.

 

Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des jeweiligen Reifenherstellers ist dagegen nur eine Empfehlung und kann als Grundlage für die Begutachtung beim TÜV dienen, mehr nicht.

 

Ob es bei einer Verkehrskontrolle Polizisten gibt, denen so eine Bescheinigung vom Reifenproduzenten ausreicht, auch bei Maschinen ohne EU Zulassung - mag sein, aber streng genommen muß man jeden aktuellen, modernen Reifen eintragen lassen, wenn er nicht von Fahrzeughersteller selbst unmißerständlich freigegeben ist.

 

Es sind ja blöderweise die Fahrzeughersteller, die früher auf die Idee gekommen sind, die Betriebserlaubnis mit bestimmten Reifenmodellen zu koppeln.

Keine gute Idee, wenn man bedenkt, daß moderne Reifen den damals empfohlenen Modellen in allen Belangen überlegen sein dürften.

Es muß ihnen doch klar gewesen sein, daß Reifenhersteller ständig neue Reifen entwickeln.

Die Situation ist schon etwas unerfreulich.

rel. einfache vorgehensweise

man suche einen §21 befähigten u. zugelassenen prüfer (a.a.s.o.p),

der einem dann per sog. einzelabnahme die "reifenbindung..." aus den papieren streicht und urch den satz "reifen vo + hi von einem hersteller" ersetzt.

mit diesem zettel dann zur zulassungsstelle undden fzg-schein ändern lassen.

von dem moment an darf man jeden reifenhersteller verwenden

in den im schein beschriebenen reifengrößen.

Man muss nicht jeden aktuellen Reifen eintragen lassen solange dieser der Größe und sonstigen Daten entspricht welche in den Fahrzeugpapieren eingetragen sind. Über UBB war es auch möglich andere Reifengrößen zu fahren welche nicht in den Papieren stehen. Nur dies ist nach neuer Regelung nicht mehr möglich. Hält man sich an die Daten der Reifen in den Papieren gibt es keine Probleme.

Eingetragen werden müssen diese dann auch nicht.

https://www.youtube.com/watch?v=xa3-aSUOc5E&t=322s

Zitat:

@schleife-fj schrieb am 30. September 2023 um 15:35:09 Uhr:

 

und urch den satz "reifen vo + hi von einem hersteller" ersetzt.

.

Wozu? Selbst das sieht die stvzo nicht vor.

Zitat:

@Papstpower schrieb am 1. Oktober 2023 um 12:36:40 Uhr:

Zitat:

@schleife-fj schrieb am 30. September 2023 um 15:35:09 Uhr:

 

und urch den satz "reifen vo + hi von einem hersteller" ersetzt.

.

Wozu? Selbst das sieht die stvzo nicht vor.

na gut - von mir aus - wennste meinst.

wobei -

mein §21 prüfer hat ja bloß genau das vor ein paar tagen erst bei einer xjr aus 2000 so (zus. mit anderen eintragungen) gemacht.

wieso bloß ?

mal versucht nen exedra bzw. m1 zu kaufen der jünger als gefühlte 10 jahre ist?

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