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Bandit 650 Bj. 2005 - Drosseleinbau überprüfen

Suzuki GSF 650 Bandit
Themenstarteram 22. März 2018 um 19:36

Liebe Motor-Talk Community,

ich habe heute mal eine Frage der etwas anderen Sorte. Aber zunächst kurz die Vorgeschichte:

Ich - 25 Jahre - habe vor ein paar Tagen meinen A2-Aufstieg von A1 abgeschlossen und mir voller Vorfreude eine Suzuki GSF 650 Bandit als Naked Bike bei einem seriösen Händler gekauft.

Diese war ungedrosselt, so dass sie mit einer Drossel der Firma 3P (Produktname: "3P Limiter") gedrosselt wurde. Diese soll den Gasgriff direkt begrenzen, so dass man nicht mehr vollständig drehen kann. Einbau, TÜV-Abnahme und Zulassung mit 48 PS liefen schmerz- und problemfrei.

Nun meine Frage: Ich hatte nun viel Zeit zum Fahren und neben der Tatsache, dass es natürlich total viel Spaß macht (:D :D :D) habe ich das Gefühl, dass das Motorrad gar keine Drossel verbaut hat. Ich kenne natürlich den original Gasweg nicht, aber gefühlsmäßig kommt da von der Beschleunigung und Endgeschwindigkeit weit mehr, als ich es erwartet hätte.

Beispiel: Eingetragen ist die Maschine mit Drossel auf 164 km/h - im Realbetrieb hatte ich sie gestern bei trockener und wenig befahrener Autobahn bereits auf 210 km/h lt. digitalem Tacho, wobei da noch nicht das Ende erreicht war, ich hatte nur zu viel Bammel :rolleyes:.

Auch von der Beschleunigung her kommt es mir seltsam vor - lt. diversen Foren-Einträgen beschleunigt das Modell normalerweise in ca. 3,4 Sekunden von 0-100. Ohne es gemessen zu haben, kommt mir meine Maschine ziemlich genau so schnell vor.

Gibt es eine für Laien einfache Methode, die Drosselung zu prüfen? Ich bin mir ganz sicher, dass diese von meinem Händler bzw. der Werkstatt verbaut wurde, kann diese eventuell verrutschen oder gar brechen? Es handelt sich ja offenbar nur um ein Stück Plastik im Gasgriff.

Sollte sie verbaut sein wäre ich natürlich happy - aber so schwingt ein seltsames Gefühl beim Fahren mit.

Vielen Dank für Eure Hilfe und beste Grüße

Simon

 

Edit sagt: Bei der Maschine ist ein Ixil-Sportauspuff (eingetragen und mit DB-Eater) verbaut gewesen; falls das einen relevanten Unterschied machen sollte.

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 3. April 2018 um 7:07

Ach herrje, ein paar Tage im Osterurlaub und schon entbrennt hier eine Grundsatzdiskussion. :p

In der Zwischenzeit - weil mich mein Gewissen weiterhin geplagt hat - habe ich die verbaute Drossel inklusive der mitgelieferten Papiere von einem Bekannten prüfen lassen, der bis vor einigen Jahren noch als auf Motorräder spezialisierter Mechatroniker gearbeitet hat. Er war zunächst erstaunt, dass das "Plättchen" im Gasgriff schon die ganze Drossel darstellt und auch, dass es so klein war.

Auf dem Prüfstand wurden dann 62 PS gemessen ... trägt erst mal nicht wirklich dazu bei, dass ich mich wohler fühle. Allerdings ergab die Messung ohne die Drosselplatte dann ~83 PS (lt. Papiere original: 78 PS), d.h. eine drosselnde Wirkung ist in jedem Fall vorhanden.

Fazit - auch von einem seiner ehemaligen Kollegen: Die Drossel ist für exakt dieses Modell geeignet, die Fahrgestellnummer stimmt überein und obendrein ist die Drossel ordnungsgemäß verbaut worden und die Teilenummer stimmt mit dem Gutachten überein. Der Leistungsverlust ist zwar zu gering, was aber - wie der Konsens hier ja bereits war - nicht mein Problem ist.

Ich werde das Motorrad jetzt in diesem Zustand weiter fahren - noch mal viel Geld für eine neue Drossel plus Einbau und Eintragung in die Hand zu nehmen, sehe ich beim besten Willen nicht ein.

Vielen Dank für Eure Hilfe - sollte ich mal in die sehr unangenehme Situation kommen und das Motorrad wirklich beschlagnahmt / stillgelegt und auf den Prüfstand gerollt werden, werde ich natürlich berichten. Was ich mir aber ehrlich gesagt nicht wünsche. :D

Viele Grüße

Simon

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Ja. Kann man.

1. Einfach die Gasgriffführung (rechter Lenkerschalter) vorsichtig (!) öffnen und nachsehen, ob das Teil drin ist (Bild).

oder

2. (umständlicher) Drosselklappen überprüfen, ob sie sich ganz (waagerecht) öffnen. Wenn das der Fall ist, ist der Limiter wirkungslos.

3p-limiter

Genau wie Moppedsammler sagt.

So kannst Du das macht.

Die 3 P Drosseln sind Plastikviertelringe die in den Gasgriff eingelegt werden.

Frank

Moin,

 

hatte bis vor kurzem eine 650er und das mit den 210 km/h offen kommt schon hin, meine lief mit Rückenwind und Tacholug ca. 230.

Würde sagen da stimmt was nicht...

 

Gruß

Andre

Themenstarteram 23. März 2018 um 8:37

Grüß Euch,

erst mal vielen Dank für die vielen Antworten!

Ich habe heute morgen gleich wie von moppedsammler beschrieben am Gasgriff die Armatur (bzw. die beiden Hälften) mit den drei Schrauben gelöst und abgenommen - als Vorlage mit dem Tablet und Video von 3P nebendran.

Dort, wo im Video die Drossel sitzt, habe ich ein kleines Metallplättchen mit der Kennzeichnung "9002" drin (so wie auf dem Bild im Anhang). Es ist der originale Gasgriff und es sieht auch alles ordnungsgemäß verbaut aus - nichts gebrochen oder irgendwie locker. Nehme ich das Plättchen heraus und montiere alles wieder, kann ich gefühlsmäßig weiter drehen, als wenn es drin sitzt. Fahren ohne Plättchen zum Vergleich möchte ich nicht tun.

Was ich jetzt noch getan habe:

Ich habe mir die Android-App "Ulysse Tachometer" heruntergeladen, die einen 'Rennmodus' hat und die Zeiten von 0-100 per GPS messen kann. Handy in Handyhalterung befestigt, ab auf die Bundesstraße und an der Ampel den Hahn bis ~120 km/h aufgerissen, bis die App Vollzug meldete. Das Ergebnis lag nun bei 5,1 Sekunden von 0-100 km/h per GPS - das kommt mir trotz allem zu schnell vor, da ich unter Garantie noch nicht optimal schalte aufgrund fehlender Erfahrung.

Danach ging es auf die Autobahn V-Max testen: Ich erreiche laut GPS 207 km/h, dann ist Schluss.

Was kann mir denn nun schlimmstenfalls passieren? Ich lese hin und wieder von Beschlagnahmung des Fahrzeugs, im Worst Case-Szenario nach einem Unfall.

Die Drossel wurde von meinem Händler / Werkstatt ja ordnungsgemäß verbaut, vom TÜV bestätigt und sie sitzt definitiv auch im Gasgriff - weder locker noch irgendwie falsch. Trotzdem erreicht das Motorrad wesentlich höhere Leistungswerte, als im Teilegutachten angegeben. Kann der Sportauspuff hier ein ausschlaggebender Grund sein? Laut dem Kundensupport bei 3P sind Sportauspuffanlagen mit der Gasanschlagsdrossel zulässig und haben keinen Einfluss auf das Fahrverhalten ... aber am Ende werde wohl ich gerade stehen müssen - oder?

Vielen Dank für Eure tolle Hilfe, schön, wenn man so nett beraten wird ;-) !

Viele Grüße

Edit: Nach Durchsicht der TÜV-Unterlagen ist mir noch aufgefallen, dass ein LSL Superbike-Lenker verbaut wurde. Es ist allerdings trotzdem der originale Gasgriff, nur eben ein anderer Lenker.

Rechtlich dürftest du keine probleme bekommen.

Die funktion des Plättchens spürst du deutlich?

Wenn du einen anderen lenker drauf hast, der nicht eingetragen ist, musst du eine ABE mitführen... Such im netz, meist findet sich was.

Beschlagnahmt wird nichts. Wenn du nicht mit 200 über die Landstraße ballerst und nen unfall baust...

Als frisch vom A1 kommend ist alles eine Rakete :p !

Warum hast du eigentlich nicht den Direkteinstieg gemacht?! Der ist günstiger als 2x einen aufstieg zu machen...

Themenstarteram 23. März 2018 um 9:05

Zitat:

Rechtlich dürftest du keine probleme bekommen.

Die funktion des Plättchens spürst du deutlich?

Das beruhigt mich schon mal. Deutlich ist in dem Fall ja sehr subjektiv, aber ich würde behaupten einen Unterschied von ca. 30-35% im gesamten Gasweg zu spüren. Das würde ja auch ungefähr mit der Leistungsreduzierung (78 auf 48 PS; ca. 39% Reduz.) korrelieren.

Zitat:

Wenn du einen anderen lenker drauf hast, der nicht eingetragen ist, musst du eine ABE mitführen... Such im netz, meist findet sich was.

Der Lenker hat keine ABE, wurde aber vom TÜV eingetragen. In dem ganzen Dokumenten-Wahn ist mir das erst gar nicht aufgefallen; dachte erst, es wäre eine alte HU/AU. Dort wurde er aber vom TÜV abgenommen, den Zettel führe ich nun auch mit mir.

Zitat:

Beschlagnahmt wird nichts. Wenn du nicht mit 200 über die Landstraße ballerst und nen unfall baust...

Als frisch vom A1 kommend ist alles eine Rakete :p !

Nein, das habe ich absolut nicht vor - bin an sich ein recht gemütlicher Fahrer und würde mich gerne aus sämtlichem polizeilich veranlassten Stress heraushalten. :p Dass die 48 PS mir enorm im Vergleich vorkommen werden, war mir klar - aber mit den Eckdaten aus dem Drossel-Gutachten im Kopf, war ich trotzdem sehr stutzig. Auch das vielfach angesprochene Leistungsloch ab ~130-150 km/h war subjektiv nicht oder kaum vorhanden.

Zitat:

Warum hast du eigentlich nicht den Direkteinstieg gemacht?! Der ist günstiger als 2x einen aufstieg zu machen...

Ich habe mir von 5 Fahrschulen Angebote für Aufstieg und Direkteinstieg geben lassen; der Direkteinstieg hätte für mich (bei absoluten Mindestfahrstunden) bei 1200€ Minimum gelegen. Für den Aufstieg habe ich nun mit zwei Fahrstunden, Prüfung und sämtlichen Gebühren knapp unter 400€ bezahlt. Kam mich also insgesamt günstiger und außerdem war es eine Art Selbstbeschränkung für mich, damit ich nicht in Versuchung gerate :rolleyes:.

Viele Grüße

Simon

Ach so, dann habe ich es mit dem Lenker falsch verstanden. Schau dir das Dokument vom Lenker nochmal genau an. Was steht dort zum eintragen in die Papiere?

Dein Motor hat Vergaser?! Per Gasanschlag gedrosselte Motoren sollten kein Leistungsloch entwickeln. Das ist ja nur, als wenn du weniger Gas gibst...

Hast du bei deinen Preisangeboten angegeben, dass du im Vorbesitz des A1 bist? Ich habe etwa 750€ für den Direkteinstieg bezahlt. Dafür darf ich fahren was ich will... Meine aktuelle VN900 hat 50PS... Vorher ne CBF1000 mit 98PS. Die Selbstbeschränkung sollte im Kopf stattfinden, denn auch mit dem A1 geht wüst durch den Verkehr. Ich habe mit einer GS500 mit 46PS angefangen. Der Motor ist für mich aber untenrum zu schlapp, bin nur vollgas geballert, immer alles was geht... 1 Jahr später die CBF... Und ich wurde ruhiger und entspannter. Mit 48PS kannst du auch genug wilde Sau spielen :p

am 26. März 2018 um 18:10

Mein Sohn hat auch eine gedrosselte 650er Bandit. Da wurde vom Händler aber zwischen Zylinder und Vergaser eine Art Reduzierung eingebaut. Der Gasweg ist genauso wie vorher ohne Drossel. Die Maschine schafft auf der Bahn mit Drossel ca. 170km/h.

Das Problem ist, wenn Du mal angehalten wirst und der Polizist ganz böse ist, und das Fahrzeug Sicher gestellt wird, kommt es auf den Rollenprüfstand.

Wenn die dann statt 35 KW vielleicht 40 KW messen, gibt es Probleme.

Das ist fahren ohne Führerschein.

Ich finde echte 207 km/h für 35 KW recht viel.

Wenn Du ganz sicher sein willst, google Dir einen Rollenprüfstand in Deiner Nähe und lasse die Leistung messen.

Ist es zuviel, baue die Drossel aus und eine andere ein.

Im schlimmsten Fall hilft Unwissenheit vor Strafe nicht.

Und die 3P verklagen, weil der Drosselsatz nicht richtig war.....

Aufwendig und teuer.

Oder Du hoffst, das Du nicht in diese Situation kommst.

Frank

Leider nur bedingt richtig.

Die Geschichten von still legen, abschleppen etc sind bei heutiger lage nicht mehr zutreffend. Daher bleibt es dabei, dass er mit der Geschichte sicher ist!

am 27. März 2018 um 6:32

Sorry, VFrank, aber wenn das Ding ordnungsgemäß eingebaut ist - und das scheint der Fall zu sein - kann die Polizei gar nix machen. Du bist jetzt ja wirklich nicht verpflichtet, das mit einem Leistungstest zu überprüfen. Genau deshalb hat man so lustige Sachen wie Musterabnahme, Eintragungen, ABEs und ähnlichem eingeführt. Das wäre dann ein Problem der Hersteller-Firma, aber nicht Deins.

Zitat:

@Softail-88 schrieb am 27. März 2018 um 08:32:36 Uhr:

Sorry, VFrank, aber wenn das Ding ordnungsgemäß eingebaut ist - und das scheint der Fall zu sein - kann die Polizei gar nix machen. Du bist jetzt ja wirklich nicht verpflichtet, das mit einem Leistungstest zu überprüfen. Genau deshalb hat man so lustige Sachen wie Musterabnahme, Eintragungen, ABEs und ähnlichem eingeführt. Das wäre dann ein Problem der Hersteller-Firma, aber nicht Deins.

Da liegst Du leider falsch.

Ich habe schon einige Still gelegte Motorräder aus der Sicherstellung abgeholt.

Wenn etwas eingetragen ist, aber nicht zulässig oder zutreffend, gibt es auf die Nuss.

Weil der Tüver nicht das Gesetz ist, sondern nur etwas überprüft.

Wenn 35 KW eingetragen sind und 40 KW gemessen werden, hat der Fahrer eine Arschkarte.

Auf dem Land ist so etwas kein Problem, in Berlin kann Dir so etwas aber passieren.

Frank

Ja, dann hat er die Arschkarte... Dann wird per Gutachten rausgefunden, dass der Einbau korrekt ist, die Drossel dem Prüfmuster entspricht.... Und dann? Dann kann man ihm nichts mehr vorwerfen!

Wann waren denn sie Sicherstellungen? Als wir noch 18 Punkt in Flensburg haben durften?

am 28. März 2018 um 10:15

Zitat:

@VFrank schrieb am 27. März 2018 um 22:27:19 Uhr:

 

Wenn etwas eingetragen ist, aber nicht zulässig oder zutreffend, gibt es auf die Nuss.

Weil der Tüver nicht das Gesetz ist, sondern nur etwas überprüft.

Jetzt bringst Du 2 Sachen durcheinander: Die Drossel ist zulässig, weil sie speziell für den Typ geprüft wurde (jedenfalls geh ich mal davon aus, weil nix gegenteiliges erwähnt wurde). Wenn die dann generell Schrott ist, ist das nicht das Problem des Fahrers. In dem Moment, in dem das Anbau-Teil ABE FÜR DAS SPEZIELLE Fahrzeug hat, ist das juristisch nicht mehr anfechtbar (Manipulationen ausgeschlossen).

Über Moppeds, die trotz TüV und Eintragungen beschlagnahmt wurden sowie die darauf anschließenden Prozesse könnte ich Dir als alter Harley-Fahrer ein paar Liedchen singen. Aber das können die Münchner Harleyfahrer besser.......

Kritisch wirds erst, wenn die Werkstatt das falsche Teil eingebaut hätte. Dann wäre es eine interessante Frage der Beweislast - aber da würde ich es mal locker drauf ankommen lassen.

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