Bammel vor dem Autofahren, speziell Autobahn
Hallo liebe Motor-Talkler
ich habe jetzt eine ganze Weile still mitgelesen und denke, dass hier die richtige Plattform ist, etwas anzusprechen: Meine Angst vor dem Autofahren, speziell Autobahn.
Ich habe jetzt fast 2 Jahre meinen Führerschein und fühle mich nur auf Strecken wohl, die ich kenne. Da fahre ich auch sicher und gut. Aber wenn es dann um Parkplatzssuche geht (ich kann nicht einparken) und vor allem Autobahn geht, steigt bei mir der Adrenalinspiegel.
Ich bin noch nie alleine Autobahn gefahren, und sogar wenn mein Freund dabei sitzt, bekomme ich Herzklopfen
Wovor ich konkret Angst habe
- Keine Kontrolle über die Situation: Ich habe es nicht 100%ig selbst in der Hand, ob ich sicher ankomme. Wenn andere Autofahrer in mich reinfahren auf der Autobahn, dann bin ich tot
- Beschleunigungsstreifen: Dass mich keiner reinlässt
- Spurwechsel, wenn meine ganz rechte Spur wegfällt: Dass mich keiner reinlässt
- einscheren, nachdem ich einen LKW überholt habe: Dass ich doch ein Auto übersehen habe, in das ich reinfahre wenn ich wieder nach rechts gehe (ich traue sogar meinen eigenen Augen im Spiegel nicht!)
Kurz gesagt: Ich habe Angst vor anderen Autofahrern, weil ich auf der Autobahn nciht zuletzt durch meine vorsichtige Fahrweise manchmal echt "gemobbt" werde
Ich schwanke zwischen: Spezieller Fahrschule gegen Angst vor dem Autofahren und "ach, mit der Zeit legt sich das"
Wie würdet Ihr das einschätzen?
Beste Antwort im Thema
Entweder gehst du noch mal richtig mit der Fahrschule üben oder gibst den Führerschein freiwillig ab. So wird man auch schnell eine Gefährdung für andere Verkehrsteilnehmer. Ist zwar hart aber das ist meine Meinung.
202 Antworten
Zitat:
@HTC schrieb am 30. März 2016 um 13:27:10 Uhr:
Daß es darauf einen Punkt und ein paar Scheine gibt ist aber klar, oder???
Und? Gibt so einige Unterschiede zwischen Theorie und Praxis.
Ich meine heute würde ich mich einfach in die LKW-Schlange mit sowieso schon zu wenig Abstand reinquetschen, in der Fahrprüfung wäre man da aber durchgefallen.
Was willst machen wenn mal absolut gar nix geht?
Ihr dürft alle gern auf der Autobahnauffahrt halten und auf den nächsten pennenden Chaoten von hinten warten, ich mach das sicher nicht. 😉
Gruß Metalhead
Zitat:
@metalhead79 schrieb am 30. März 2016 um 13:20:57 Uhr:
Zitat:
@HTC schrieb am 30. März 2016 um 09:04:07 Uhr:
Wie, dir wurde in der Fahrschule gesagt, daß du den STANDstreifen befahren darfst????
Yep, sogar in der Fahrprüfung so praktiziert (und nein, ich bin nicht durchgefallen 😉).Gruß Metalhead
Hatte ich mir bisher nie gedanken drüber gemacht und den Standstreifen mitbenutzt, wenn es halt mal nötig war.🙂🙂
Aber lt. StVo muß man wirklich anhalten und auf ne größere Lücke warten.😠😠
Muß man nicht verstehen.
@Metallhead:
Nicht böse sein, aber wenn du dich nicht regelkonform verhalten willst ist das eine Sache (wenn auch eine recht gefähliche und egoistische) aber das hier so hin zu stellen als wäre es eine Bagatelle ist wieder ein ganz anderes Kaliber. Analog dazu sind auch die Posts davor, die das Ganze ebenfalls als OK betrachten, obwohl die Verkehrsordnung das anders regelt.
Wenn wir schon so weit gehen, wo fangen wir an und wo hören wir auf uns an die Gesetze zu halten?
Ist es evtl OK bei Rot los zu fahren, weil evtl einer hinter uns pennt und er vielleicht reinfahren könnte?
Allerdings wenn ich mir die Auslegung der Regeln bei so manchem VTler anschau, dann wundert es mich nicht, daß man trotz Verstoß gegen die StVo die Fahrprüfung besteht. Der Prüfer ist wohl sehr beliebt bei den "Profis". 🙂
HTC
Zitat:
@HTC schrieb am 30. März 2016 um 09:04:07 Uhr:
Wie, dir wurde in der Fahrschule gesagt, daß du den STANDstreifen befahren darfst????
Mir auch. Und das schon vor 27 Jahren.
Ist zwar streng genommen nicht erlaubt, aber von allen denkbaren Optionen die ungefährlichste. Ist mir aber in den letzten 27 Jahren nicht einmal passiert...
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Zitat:
@HTC schrieb am 30. März 2016 um 13:41:01 Uhr:
@Metallhead:
Nicht böse sein, aber wenn du dich nicht regelkonform verhalten willst ist das eine Sache (wenn auch eine recht gefähliche und egoistische) aber das hier so hin zu stellen als wäre es eine Bagatelle ist wieder ein ganz anderes Kaliber. Analog dazu sind auch die Posts davor, die das Ganze ebenfalls als OK betrachten, obwohl die Verkehrsordnung das anders regelt.
Mach du doch was du willst.
Es wird wohl nicht umsonst so in der Fahrschule gelehrt. Wie gesagt Theorie und Praxis.
Ich stelle jetzt mal die Behauptung auf, daß 95% der Verkehrspolizisten auch Menschen sind und nichts dagegen sagen würden.
Zitat:
Ist es evtl OK bei Rot los zu fahren, weil evtl einer hinter uns pennt und er vielleicht reinfahren könnte?
Yep und mit 120km/h durch den Kinderspielplatz weil der berüchtigte Klingonenkreuzer getarnt überall lauern kann um dich ins Visier zu nehmen. 😉
Und falls mal eine Zombiapokalypse ausbricht .... egal.
Zitat:
Allerdings wenn ich mir die Auslegung der Regeln bei so manchem VTler anschau, dann wundert es mich nicht, daß man trotz Verstoß gegen die StVo die Fahrprüfung besteht. Der Prüfer ist wohl sehr beliebt bei den "Profis". 🙂
Verstoß gegen die StVo heißt nicht automatisch, daß man durchfällt.
Stell dir mal vor dir nimmt jemand die Vorhahrt, du bremst und weichst aus und überfährst dabei eine durchgezogene Linie? Durchgefallen?
Gruß Metalhead
Zitat:
@ulli57 schrieb am 30. März 2016 um 13:34:45 Uhr:
Aber lt. StVo muß man wirklich anhalten und auf ne größere Lücke warten
Wo, also in welchem Paragrafen der StVo soll das denn stehen? Ich hab da jetzt ehrlich gesagt ne halbe Stunde gesucht, hab aber nirgends gelesen, das man am Ende des Beschleunigungsstreifens anhalten muss.
http://www.rechtsanwalt-koetzting.de/verkehrsrecht.html
§18 Abs 8
HTC
Ihr dürft ja gerne am Ende des Beschleunigungsstreifens anhalten um euch STVO-Konform zu verhalten .
Danach habt ihr dann genug Zeit zu überlegen ob das schlau war weil ihr a) ein ziemliches Verkehrshindernis darstellt und möglicherweise weitere hinter euch anhalten müssen und b) ihr gar nicht mehr draufkommt und ein paar Stunden wartet bis der Berufsverkehr oder ähnliches vorbei ist.
Wenn ihr Glück habt findet ihr einen LKW der euch aus der Ferne sieht, Warnblinker anschaltet und Tempo drosselt. Dann kommt ihr drauf, da der LKW für euch seine Sicherheit riskiert.
Zitat:
@HTC schrieb am 30. März 2016 um 14:29:36 Uhr:
http://www.rechtsanwalt-koetzting.de/verkehrsrecht.html§18 Abs 8
HTC
Zitat aus deinem Link:
Zitat:
Ein Verstoß gegen das Benutzungsverbot der Standspur kann jedoch im Einzelfall unter dem Gesichtspunkt des Notstands gerechtfertigt sein (§ 16 OWiG). Wenn eine Gefahr für Leib oder Leben nur so abgewendet werden kann, handelt der Fahrer nicht rechtswidrig, wenn das geschützte Interesse das beeinträchtigte Interesse wesentlich übersteigt.
Wer also durch einen Blick in den Rückspiegel erkennen kann, dass ein „scharfes“ Abbremsen am Ende der Beschleunigungsspur die in geringem Abstand Nachfolgenden gefährdet, darf deshalb im Einzelfall auf der Standspur weiterfahren.
😉
In §18 Abs8 steht nur, dass das Halten auf dem Seitenstreifen verboten ist.
Mir wurde das mitbenutzen des Standstreifens auch beigebracht und auch schon von mehreren bekannten Polizisten bestätigt das es toleriert wird. Vor allem wenn hinter einem schon ein weiteres Fahrzeug unterwegs ist, dass sich auf das beschleunigen und einordnen konzentriert. Wenn dieser auffährt wäre er zwar Schuld aber es ist unnötig so etwas noch zu provozieren.
@BMWRider: Darum ging es ja in der Diskussion (siehe mein Zitat):
"Ich bezweifle nur, daß man dir in der Fahrschule Sachen beibringt, die gegen die StVo verstoßen, auch wenn diese unter Umständen sinnvoll sein sollten."
Wenn es sinnvoll ist, dann kann man sich auf den §16 berufen, wenn es aber nicht sinnvoll ist (man will einfach nicht so lange warten) dann ist es verboten und dementsprechend ist es fahrlässig so etwas hier zu empfehlen. Ganz zu schweigen davon, daß es ein klarer Grund ist die Fahrprüfung nicht zu bestehen (Außer der Prüfer pennt).
@Bytemaster : Kannst es leicht testen: Auf dem Standstreifen fahren und warten bis eine Streife vorbeifährt. Diese kannst du dann fragen 🙂
Vielleicht hilft der Auszug aus §2 weiter:
(1) Fahrzeuge müssen die Fahrbahnen benutzen, von zwei Fahrbahnen die rechte. Seitenstreifen sind nicht Bestandteil der Fahrbahn.
HTC
Zitat:
@HTC schrieb am 30. März 2016 um 15:38:56 Uhr:
Ganz zu schweigen davon, daß es ein klarer Grund ist die Fahrprüfung nicht zu bestehen (Außer der Prüfer pennt).
Eben nicht, wenn in dieser Situation der Notstand vorliegt.
Ist mir aber auch egal, ich musste den Standstreifen noch nie mit benutzen, würde es aber jederzeit tun, bevor ich da anhalte. Denn das ist immer gefährlicher (außer natürlich, auf dem Standstreifen steht ein Auto).
Ich will keinen persönlich ansprechen, aber wer auf der AB am Ende des Beschleunigungsstreifens lieber anhält, obwohl die Möglichkeit auf dem Pannenstreifen weiter zu fahren gegeben wäre, der sollte schleunigst seinen FS abgeben ... oder wenigstens Autobahnen meiden.
Wenn ich mir jetzt die Situation vor Augen führe.
Der Pannenstreifen - in Verlängerung der Auffahrtsspur - wird nicht benutzt.
Das bedarf dann aber einer uU sehr großen Lücke auf der rechten Spur um vom Stand aus den rückwärtigen Verkehr nicht zu gefährden aufzufahren.
Es macht natürlich schon einen Unterschied ob ein 2CV (29PS) oder 180 PS mit AT.
Den Pannenstreifen ganz kurz mit zu benutzen ist mit Sicherheit die ungefährlichere Ausnahmevariante.