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Ballonfinanzierung wirklich so schlecht?

Themenstarteram 25. August 2013 um 7:25

Hallo zusammen,

meine Situation: Student der bereits einen unbefristeten Arbeitsetrag in der Tasche hat und ein Auto benötigt da er mit seinem alten ein Unfall hatte. Da ich lediglich ca. 3000 € ansparen konnte sieht es mit einer Barzahlung schlecht aus :(

Meine Überlegung: ich kann mir monatlich eine Rate von ca. 250 € leisten ohne das mich dies übermäßig belastet. Wenn ich schon monatlich so eine Summe für ein Auto bezahle, soll es schon etwas vernünftiges sein. Also bin ich zum freundlichen meines Vertrauens gegangen, hab mal geschaut was er so hat und mich prompt in einen Passat CC verguckt. Daten: BJ 2000, 50.000km, 2.0 TDI mit 140 PS, sehr gute Ausstattung, 20.000 €. Mein freundlicher hat mir ein Angebot gemacht beidem ich 3.000 € anzahle und jeden monat 250 € (48 Monate) abdrücke. Am Ende würde eine Summe von 7800€ auf mich zukommen die ich dann abzahle oder das Auto zurückgebe. Klingt ja schon mal nicht so verkehrt bürgt allerdings Risiken bzgl Reparatur usw. Da ich gerne nach den 4 Jahren ein anderes Auto haben möchte, hat mir mein Verkäufer einen Gegenvorschlag gemacht. Er hat einen VW CC, BJ 2012, 9950 km, 2.0 TDI DSG BMT mit (glaube) Vollausstattung stehen. Preis liegt bei knapp über 30.000 €. Eine Finanzierung würde mich im Monat 260 € inkl Garantieverlängerung kosten. So hätte ich die ersten Jahre überhaupt keine Sorgen, Kilometerleistung haben wir großzügig angenommen. Da ich nach 4 Jahren das Auto sowieso wieder abgeben möchte, interessiert mich die Schlussrate von 18.000 € (garantiert) nicht wirklich. Was meint ihr dazu? Ist das eine sinnvolle Variante oder welche Risiken bestehen für mich.

Vielen vielen Dank

Beste Antwort im Thema

Wirklich tolle Berechnung.

1) Wenn dein Vater keinen Ausgleich für den Wertverlust erhalten hat, sollte man zuerst einmal die Frage stellen, warum nicht.

2) Auch ein bar bezahltes, normal finanziertes, oder geleastes Fahrzeug hätte den gleichen Wertverlust erlitten, der ist IMHO nicht von der Art der Bezahlung sondern von der Schadenshöhe abhängig.

3) Der in dem verbrieften Rückgaberecht festgelegte Preis bezieht sich logischerweise auf ein unfallfreies Fahrzeug, insofern hätte ihm das auch nichts genutzt.

 

Zusammenfassend haben der Unfall deines Vaters und die damit zusätzlich aufgetretenen Kosten NICHTS mit einer Ballonfinanzierung zu tun.

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Zitat:

Original geschrieben von Nr.5 lebt

Das ist aber auch nicht anders, wenn ich einen ehemals bar bezahlten PKW nach x Jahren verkaufe. Je schlechter der Zustand des Fahrzeuges, je weniger bekommt man dafür.

Keine Frage, natürlich.

Man sollte sich lediglich im Klaren darüber sein, das auch ein "verbrieftes Rückkaufrecht" zum Betrag X ein gewisses Risiko bezüglich der Gesamtkosten in sich birgt.

"Geb ich die Kiste halt einfach zurück und bin dann raus" klappt halt nur im Optimalfall.

Ich hatte noch nie ein Problem mit der Rückgabe,muß aber dazu sagen das ich immer wieder einen neuen genommen habe

Ich behandel alle Fahrzeuge gleich,egal ob finanziert oder gekauft

Die Fahrzeuge wurden nicht mal angeschaut...

Für die Rückgabe bei finanzierten Fahrzeugen zum vereinbarten Preis gelten die gleichen Bedingungen wie beim Leasing.Da gibt ja ja diesen Katalog,der mir auch vorliegt

@Nr.5 lebt

Ich bin mit dir einer Meinung

am 4. September 2013 um 9:17

Und eine zweite Möglichkeit gibt es auch noch: Das Auto kann u. U. auf den freien Markt angeboten werden: ist abzusehen, dass der Verkaufserlös höher als das verbriefte Rückkaufsrecht ist, ist der Inhaber fein raus; sicher nicht der Normalfall, aber eine Möglichkeit. Bei beiden ist das Auto aber weg, wenn kein neues angeschafft wird.

Ein weiterer Unterschied ist, dass man bei der Ballonfinanzierung einen direkten Anspruch auf Erwerb des KFZ hat; das hat man bei Leasing nicht (wird aber praktisch nie vorkommen, dass der Leasinggeber den Kauf nach Vertragslaufzeit nicht zustimmt)

Ich würde, wenn der Wagen ja eh zurückgegeben werden soll, eher zum Leasing tendieren. Wenn man pfleglich mit seinem Wagen umgeht, sollte es da auch keine größeren Schwierigkeiten geben (gilt aber für beide Arten), nur kann man sich so die Zinsen sparen.

Zitat:

Original geschrieben von Nr.5 lebt

Zitat:

Original geschrieben von meepmeep

 

"Verbrieftes Rückgaberecht" kann man in der Regel knicken, wenn der Händler während der Laufzeit die Flügel streckt, und das ist gar nicht mal so selten.

Wie viele Fälle kannst du belegen, wo das verbriefte Rückgaberecht in die Hose gegangen ist?

Das willst Du lieber gar nicht wissen...

Ein Beispiel, wo es damals ca. 4.000 Kreditnehmer getroffen hat, war ein Fahrzeughandel in Kassel, das ist ca. 4 Jahre her und ging - zumindest in der Region - auch durch alle Medien.

Und dann guck doch mal hier: http://tinyurl.com/qc2ugjf - alleine im Motor-Talk gibt es genug Opfer.

Meine Frage war, wie viel Fälle DU belegen kannst, nicht irgendwelche Google - Ergebnisse, Wie wir ja wissen, kann

1) Im Netz jeder schreiben was er will, und

2) berichten die wenigsten User hier in MT, wie es letztendlich ausgegangen ist.

Ich sage mal der Rückkaufswert ist recht niedrig angesetzt

Wenn es den Händler nicht mehr gibt hat man jederzeit die Möglichkeit den Wagen selber und auch schon vor Ablauf zu verkaufen,oder auch bei einem anderen in Zahlung zu geben

Wenn der Händler pleite ist ist das doch nicht der riesen Beinbruch.Hier wird ja fast so getan als wenn man den Wagen dann abgeben muß oder viel Geld verloren hat.Dem ist aber nicht so

 

Zitat:

Original geschrieben von Nr.5 lebt

Meine Frage war, wie viel Fälle DU belegen kannst, nicht irgendwelche Google - Ergebnisse, Wie wir ja wissen, kann

1) Im Netz jeder schreiben was er will, und

2) berichten die wenigsten User hier in MT, wie es letztendlich ausgegangen ist.

Was willst Du denn? Glaubst Du, ich schreibe hier Namen rein oder was?

Ich weiß durchaus, wovon ich spreche. Habe schon genug Akten von geprellten Kunden auf dem Tisch gehabt. Du kannst es glauben oder auch sein lassen.

Zitat:

http://www.motor-talk.de/.../...eftes-rueckgaberecht-t2275002.html?...

Das ist so ein Paradebeispiel.

Ich will auch mal aus dem Nähkästchen plaudern. Meine Eltern hatten zur Zeit der Abwrackprämie ihren Almera abgegeben und sich einen neuen Corsa geholt, Neupreis 13000€. In der Zeit fuhr jemand rein und das Fahrzeug wurde zu einem Unfallwagen. Einen Wertverlusts-Ausgleich gab es dafür nicht. Nach 3 Jahren wurde das Fahrzeug zurückgegeben und da mein Vater so schlau war, kein verbrieftes Rückgaberecht anzuschließen, durfte er noch 3000€ nachzahlen. Wenn man dazu die jährliche Rate von ca. 2000€ addiert, ergibt das 9000€ für 3 Jahre Corsa fahren und danach ohne Auto dastehen.

Wirklich tolle Berechnung.

1) Wenn dein Vater keinen Ausgleich für den Wertverlust erhalten hat, sollte man zuerst einmal die Frage stellen, warum nicht.

2) Auch ein bar bezahltes, normal finanziertes, oder geleastes Fahrzeug hätte den gleichen Wertverlust erlitten, der ist IMHO nicht von der Art der Bezahlung sondern von der Schadenshöhe abhängig.

3) Der in dem verbrieften Rückgaberecht festgelegte Preis bezieht sich logischerweise auf ein unfallfreies Fahrzeug, insofern hätte ihm das auch nichts genutzt.

 

Zusammenfassend haben der Unfall deines Vaters und die damit zusätzlich aufgetretenen Kosten NICHTS mit einer Ballonfinanzierung zu tun.

am 9. September 2013 um 7:32

Jupp, so schauts.....

den Wertverlust hätte er von der gegnerischen Versicherung erhalten, volle Schuld des Unfallgegners voraus gesetzt....

Zitat:

Original geschrieben von HairyOtter

Zitat:

http://www.motor-talk.de/.../...eftes-rueckgaberecht-t2275002.html?...

Das ist so ein Paradebeispiel.

Ich will auch mal aus dem Nähkästchen plaudern. Meine Eltern hatten zur Zeit der Abwrackprämie ihren Almera abgegeben und sich einen neuen Corsa geholt, Neupreis 13000€. In der Zeit fuhr jemand rein und das Fahrzeug wurde zu einem Unfallwagen. Einen Wertverlusts-Ausgleich gab es dafür nicht. Nach 3 Jahren wurde das Fahrzeug zurückgegeben und da mein Vater so schlau war, kein verbrieftes Rückgaberecht anzuschließen, durfte er noch 3000€ nachzahlen. Wenn man dazu die jährliche Rate von ca. 2000€ addiert, ergibt das 9000€ für 3 Jahre Corsa fahren und danach ohne Auto dastehen.

Ein drei Jahre alter Opel Corsa war dann also nur noch 4000.- Wert :confused:

Da stimmt doch etwas an deiner Rechnung nicht...

Nach 3 Jahren sollte ein Kleinwagen eigentlich noch bei der Hälfte vom Listen NP liegen

Wenn er keine Schuld hatte wurde doch sicher ein Gutachten über den Schaden angefertigt.Dort ist auch die Höhe der Wertminderung aufgeführt

Es könnte natürlich sein das diese der Bank zugeführt wurde ? Und vielleicht hat der Händler sie noch einmal abgezogen ?

Ob verbrieftes Rückgaberecht oder nicht kann man sich wohl nicht aussuchen

Zumindest bei VW und Audi gibt es dieses

 

Zitat:

Original geschrieben von Nr.5 lebt

3) Der in dem verbrieften Rückgaberecht festgelegte Preis bezieht sich logischerweise auf ein unfallfreies Fahrzeug, insofern hätte ihm das auch nichts genutzt.

 

Zusammenfassend haben der Unfall deines Vaters und die damit zusätzlich aufgetretenen Kosten NICHTS mit einer Ballonfinanzierung zu tun.

Rein formal hast Du recht, die Praxis sieht anders aus. Am Ende der Laufzeit muss man das Fahrzeug zum vereinbarten Restwert bezahlen. Will oder (idR) kann man das nicht, ist man dem Händler vollends ausgeliefert. Die Bewertung nimmt am Ende er vor. Und da kann und wird die Wertminderung ganz anders ausfallen. Gleiches gilt für jegliche Gebrauchsspur und sei sie noch so klein. Hinzu kommt, dass die Bewertung des Restwertes am Ende der Laufzeit ganz anders aussehen kann, als zum Kaufzeitpunkt.

Ich habe jedenfalls noch keinen Fall gesehen, in dem der Kunde am Ende nicht mehrere 1000 EUR drauf gezahlt hat. Oder man beißt wieder in das faule Ei und nimmt dem Händler den nächsten Neuwagen ab. Und fängt das Spiel wieder von vorn an. In aller Regel mit zusätzlichem Kapital. Und zahlt sich dumm und dämlich am Wertverlust.

Kann man den Neuwagen oder noch besser Gebrauchten nicht bar bezahlen, ist für den Privatmann und die Privatfrau die beste Möglichkeit eine klassische Finanzierung ohne dass die ZBII bei der Bank liegt. Passiert was im Leben, dass man nachsteuern muss, kann man das Fahrzeug *immer* zu einem besseren Preis auf dem Privatmarkt loswerden und den Kredit ablösen, selbst wenn es schnell gehen muss.

am 15. September 2013 um 15:20

Zitat:

Original geschrieben von Schafmeister

Passiert was im Leben, dass man nachsteuern muss, kann man das Fahrzeug *immer* zu einem besseren Preis auf dem Privatmarkt loswerden und den Kredit ablösen, selbst wenn es schnell gehen muss.

Naiv ist, wer glaubt, dass das Auto beim Verkauf auf dem Privatmarkt auch dann den besten Preis erzielt, wenn es ungepflegt ist, übermäßige Gebrauchsspuren, Beschädigungen oder gar einen Unfallschaden aufweist.

Gruß

Der Chaosmanager

Zitat:

Original geschrieben von Schafmeister

Zitat:

Original geschrieben von Nr.5 lebt

3) Der in dem verbrieften Rückgaberecht festgelegte Preis bezieht sich logischerweise auf ein unfallfreies Fahrzeug, insofern hätte ihm das auch nichts genutzt.

 

Zusammenfassend haben der Unfall deines Vaters und die damit zusätzlich aufgetretenen Kosten NICHTS mit einer Ballonfinanzierung zu tun.

Rein formal hast Du recht, die Praxis sieht anders aus. Am Ende der Laufzeit muss man das Fahrzeug zum vereinbarten Restwert bezahlen. Will oder (idR) kann man das nicht, ist man dem Händler vollends ausgeliefert. Die Bewertung nimmt am Ende er vor. Und da kann und wird die Wertminderung ganz anders ausfallen. Gleiches gilt für jegliche Gebrauchsspur und sei sie noch so klein. Hinzu kommt, dass die Bewertung des Restwertes am Ende der Laufzeit ganz anders aussehen kann, als zum Kaufzeitpunkt.

Ich habe jedenfalls noch keinen Fall gesehen, in dem der Kunde am Ende nicht mehrere 1000 EUR drauf gezahlt hat. Oder man beißt wieder in das faule Ei und nimmt dem Händler den nächsten Neuwagen ab. Und fängt das Spiel wieder von vorn an. In aller Regel mit zusätzlichem Kapital. Und zahlt sich dumm und dämlich am Wertverlust.

Kann man den Neuwagen oder noch besser Gebrauchten nicht bar bezahlen, ist für den Privatmann und die Privatfrau die beste Möglichkeit eine klassische Finanzierung ohne dass die ZBII bei der Bank liegt. Passiert was im Leben, dass man nachsteuern muss, kann man das Fahrzeug *immer* zu einem besseren Preis auf dem Privatmarkt loswerden und den Kredit ablösen, selbst wenn es schnell gehen muss.

Du liegst leider vollkommen daneben.

1) Beim verbrieften Rückgaberecht bei AUDI und VW wird der Rückkaufpreis VORHER festgelegt, der Händler kann dann nur noch tatsächlich Schäden/Mängel geltend machen. Die Bewertung wird nicht vom Händler sondern von einem Gutachter vorgenommen, im Zweifelsfall lässt man selber ein Gutachten erstellen.

2) Dann lernst du halt jetzt jemanden kennen: MICH - ich habe im Juli 2011 einen AUDI zurückgegeben und 275 Euro gezahlt, ohne ein neues Fahrzeug dort zu kaufen, also NIX mit mehreren 1000 Euro. DIe waren in meinen Augen zwar auch zu hoch, aber weit weg von dem von dir geschilderten Weltuntergangsszenario.

3) Es gibt auch Leute, die den Wertverlust gerne in Kauf nehmen, um im Gegenzug einen Neuwagen fahren zu können. Wenn ich sehe, was andere Leute für Zigaretten und Alkohol auf den Kopf hauen, dann gebe ich das lieber für einen Neuwagen aus.

4) Auch bei einer klassischen Finanzierung musst du der Bank Sicherheiten bieten.

5) Dass man als Privatverkäufer immer einen besseren Preis erzielt, auch wenn es schnell gehen muss, ist eine nicht beweisbare Behauptung deinerseits.

 

Abgesehen davon ging es in meinem Post darum, dass durch einen Unfallschaden verursachte Mehrkosten auch bei anderen Finanzierungs-/Zahlungsarten entstehen.

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