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Auto gekauft, bezahlt und vor Fahrzeugabholung Autohaus pleite- wirklich so ein kompliziertes Thema?

Themenstarteram 10. August 2021 um 2:20

Hallo an alle,

hier gibt es ja immer wieder viele Berichte und Diskussionen zu der Problematik, dass, wenn man ein Auto gekauft- und vorab bezahlt hat, es Probleme gibt das Auto beim Händler abzuholen, wenn zwischenzeitlich der Händler konkurs gegangen ist...Es wird ja sogar darüber berichtet, dass es fast unmöglich sein soll den Wagen abzuholen...Da frage ich mich: warum eigentlich?

Gehen wir das ganze mal praktisch an:

Angenommen ich habe ein Auto beim Händler gekauft. Der Kaufvertrag ist vom Händler und mir unterschrieben. Es wird vereinbart, dass ich das Geld vorab überweise und ich danach schonmal die Zulassungsbescheinigungen (Teil 1 UND Teil 2) zugeschickt bekomme. Inzwischen wird das Auto noch aufbereitet. Also ich überweise das Geld vollständig und bekomme ein paar Tage später die Fz-Papiere per Post. Mit diesen melde ich das Auto auf mich an und besorge mir die Kennzeichen.

Dann würde ich mich mit den ganzen Sachen auf den Weg zum Autohaus machen, würde die Kennzeichen an mein Auto montieren und würde mir den Insolvenzverwalter krallen und die Herausgabe des Schlüssels fordern. Sollte er nein sagen, würde ich die blau-silbernen rufen und denen vortragen, dass ich hier gegen meinen Willen mit meinem Wagen festgehalten werde. Oder die praktischere Variante ich würde mir einfach die Schlüssel schnappen bzw. mit dem Herrn Insolvenzverwalter zum Auto gehen und ganz nebenbei nach dem Schlüssel fragen, sobald ich diesen hätte, würde ich mich in mein neues Auto setzten, ihm freundlich zu winken und da ganz selbstverständlich vom Hof fahren. Was will der Herr Insolvenzverwalter denn machen? Selbst wenn er mir hinterher die Polizei auf den Hals hetzt würde ich denen in aller Seelenruhe Kaufvertrag, FZ-Brief und Schein vorzeigen und, sollten die dadrauf bestehen, auch meine Kontoauszüge, dass ich überwiesen habe (sollten die Kto- Auszüge denen nicht ausreichen, würde ich an das Autohaus verweisen, die werden ja irgendwo einen Vermerk/nachweis haben, dass der Kaufpreis dort eingegangen ist.) und schließlich die Damen und Herren in Blau fragen wo denn jetzt das Problem ist.

Also alle Besitz-und Beweisurkunden lauten auf meinen Namen...Ich habe es rechtsverbindlich und gutgläubig gekauft. Und dann würde ich für alles weitere an meinen Anwalt verweisen...sollen sich doch die Juristen und Insolvenzverwalter untereinander kloppen...ich habe mein Auto und das meiner Meinung nach vollkommen legal und Rechtsgültig.

Was meint ihr? Ich kann bei solch einem vorgehen ja noch nicht mal Diebstahl erkennen, da dass Auto ja mir gehört und selbst wenn nicht- wie soll man es nachweisen, wenn alle Papiere auf meinen Namen lauten und ich alles vollständig bezahlt habe. Ich habe alle meine Verpflichtungen aus dem Kaufvertrag erfüllt. Warum soll es dann so ein Problem sein an das Auto zu kommen? Und ganz ehrlich, vielleicht hab ich ja noch nicht mals gewusst, dass das Autohaus konkurs ist und nur weil ein Schlipsträger dahergelatscht kommt und sagt "Du bekommst dein Auto nicht" muss ich als Kunde springen und salutieren? Könnte ja auch ein Verkäufer sein, der es plötzlich im Kopf bekommt und ein auf wichtig macht. Wie gesagt: Ich habe sämtliche Papiere und habe nachweislich bezahlt...Also würde ich mir das recht herausnehmen meine Ware zu erhalten...den Rest sollen bitteschön die Juristen unter sich ausmachen.

Wie gesagt das war jetzt natürlich alles rein hypotetisch...aber müsste man nicht eigentlich so vorgehen? Letztendlich setzt man damit ja nur seine absolut berechtigten Interessen durch...wenn auch rabiat.

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36 Antworten

Jeder Fall ist anders, es lässt sich nicht alles verallgemeinern.

Aber so viel: Grob vereinfacht gesagt, wenn das Autohaus seine Rechnungen nicht mehr bezahlen kann, wird ein Insolvenzverfahren eröffnet. Das Vermögen geht vom Schuldner komplett in die Verfügungsbefugnis des Insolvenzverwalters über.

Der muss nun entscheiden wie er mit dieser Insolvenzmasse umgeht. Da gibt es eine Reihe von Regularien, welche Gläubiger zuerst und zu welchen Anteilen bedient werden müssen.

Selbst wenn du eine Anzahlung, oder die volle Summe geleistet hast, bedeutet das ja nicht, dass der Händler dieses Geld an den Hersteller weitergegeben hat. Somit gehört ihm das Auto unter Umständen gar nicht, und dieser Vermögenswert kann dir nicht einfach ausgehändigt werden.

Dann musst du dich wie jeder andere Gläubiger beim Insolvenzverwalter anmelden "wegen Nichterfüllung" oder so etwas in der Art, und du wirst einer der letzten in der Reihe sein. :)

Wir hatten schon mehrere Fälle in anderen Foren, und es war immer mit sehr viel Aufwand und Stress verbunden. Oft auch mit Anwälten und Gerichtsverfahren. Wobei man sich in den Foren eigentlich nur meldet, wenn etwas nicht so gut läuft. Es mag daher auch viele positive Beispiele geben, von denen ich aber nix weiß. Gute Karten hat man, wenn einem schon die Fahrzeugpapiere übergeben worden sind, aber auch dann bleibt einem häufig der Papierkram auf Herausgabe nicht erspart.

Wie auch immer gelagert, so eine Situation ist für alle Beteiligten dumm, und ich würde an deiner Stelle - natürlich rein hypothetisch gesprochen - nichts ohne Rücksprache mit einem Anwalt machen. Schon gar nicht irgendwelche verwegenen Befreiungsaktionen. Insolvenzverwalter sind natürlich auch nicht dumm, die haben immerhin ein Staatsexamen erfolgreich bestanden... Ich denke nicht, dass du so einfach an den Schlüssel herankommen wirst.

Ich mache es immer so, dass ich mir beim Bundesanzeiger die Jahresabschlüsse des jeweiligen Autohauses ansehe, bevor ich eine größere Summe anzahle oder den kompletten Betrag überweise. Aber ich habe auch gelernt die zu lesen, das ist eher unpraktisch für den Laien. Dabei muss man bedenken, dass der letzte Jahresabschluss oftmals schon fast zwei Jahre alt ist und nur einen Blick in die Vergangenheit bietet. Unterjährige (aktuellere) Unterlagen bekommt man darüber nicht.

Bei neuen Autohäusern findet man oft gar nichts, weil die noch keinen Abschluss gemacht haben.

Ohne Vertrauen funktioniert keine Transaktion. Vorher informieren, und wenn man ein schlechtes Gefühl hat, dann sollte man erst recht keinen Deal eingehen.

Gott sei Dank kann man sowohl bar bezahlen, als auch per Sofort-Überweisung.

Wurde mir damals vom Autohaus so angeboten. Das Geld lange vorher zu überweisen ist für mich keine Lösung und sollte man tunlichst unterlassen.

So ist es, nur zahlen wenn man das Auto tatsächlich hat oder kurz vor Übergabe.

Denn schaut mal auf die ZUB was da steht. Da steht das das Papier kein Eigentumsnachweiß ist.

Daher werden dir die Papiere allein gar nix nützen.

Für mich gibt es nur Zug um Zug Geschäft oder ich bezahle auf Rechnung.

Zitat:

@kranzel schrieb am 10. August 2021 um 07:09:47 Uhr:

Gott sei Dank kann man sowohl bar bezahlen, als auch per Sofort-Überweisung.

Wurde mir damals vom Autohaus so angeboten. Das Geld lange vorher zu überweisen ist für mich keine Lösung und sollte man tunlichst unterlassen.

Ich habe vor 3 Wochen ein Fahrzeug gekauft. Bei der Suche habe ich bei vier Autohäusern unter anderem nach Bezahlmöglichkeiten gefragt. Kein einziges wollte Bargeld in der Höhe annehmen.

Als wir in 2020 einen Neuwagen bestellt haben lief es auch auf Überweisung kurz vorher hinaus.

Nur Auohäuser vor Ort hätten Barzahlung akzeptiert, dabei wäre der reale Preis jedoch 10-15% teurer gewesen.

Jeder Fall ist anders. Es kommt auf das genaue Datum und Uhrzeit an, wann Insolvenz angemeldet wurde. Mal hat man Glück, mal Pech.

Ansonsten wird dir die Polizei nicht helfen. Es hätte den gleichen Erfolg, als wenn du den Gerichtsvollzieher wegen Diebstahl verklagst. (Es kann ja auch ohne Insolvenz ein Pfändungsbeschluss gegen das Autohaus laufen.)

Woszu gibt es heute Blitzüberweisung oder Anderkonto?

Zitat:

@KapitaenLueck schrieb am 10. August 2021 um 09:12:41 Uhr:

Woszu gibt es heute Blitzüberweisung ...?

Ist nur leider noch nicht bei allen Banken Standard und International gesehen sowieso nicht.

Und zb bei meiner Bank nur bis 15.000€

Zitat:

@RB26 schrieb am 10. August 2021 um 07:44:23 Uhr:

Zitat:

@kranzel schrieb am 10. August 2021 um 07:09:47 Uhr:

Gott sei Dank kann man sowohl bar bezahlen, als auch per Sofort-Überweisung.

Wurde mir damals vom Autohaus so angeboten. Das Geld lange vorher zu überweisen ist für mich keine Lösung und sollte man tunlichst unterlassen.

Ich habe vor 3 Wochen ein Fahrzeug gekauft. Bei der Suche habe ich bei vier Autohäusern unter anderem nach Bezahlmöglichkeiten gefragt. Kein einziges wollte Bargeld in der Höhe annehmen.

Geldwäsche....die meisten Banken nehmen keine Bareinzahlungen >10000€ mehr an, weil die Herkunft nachzuweisen bzw. zu prüfen ist. Das ist denen zuviel Aufwand...

Aber mal zum Thema: mir ist das tatsächlich schon passiert. Ich habe in 1999 einen A6-Neuwagen bei einem Autohändler gekauft, der während der Lieferung Insolvenz anmelden musste. Der I-Verwalter hat das Fahrzeug erstmal nicht herausgerückt, genausowenig hat er den Kaufpreis erstattet. Der ist nämlich Bestandteil der Insolvenzmasse und wird im Verfahren nachrangig behandelt.

Ich hatte damals Glück und konnte das ohne Juristen lösen, weil ein im selben Ort ansässiger weiterer Audi-Händler den insolventen Betrieb übernommen und dessen Rechtsnachfolge angetreten hat. Mit etwas Zeitverzögerung habe ich meinen (damals) schicken A6 2.5 TDI Avant dann doch noch bekommen. War ein schönes Auto....

Ich habe keine Ahnung von juristischen Themen, aber hier das was ich in der Schule gelernt habe:

Nach BGB §929 findet die Übereignung einer beweglichen Sache erst bei der Übergabe, und beidseitiger Einigung über die Eigentumsübertragung statt.

Das heißt obwohl du den Kaufvertrag unterschrieben und das Geld überwiesen hast, bist du noch nicht der Eigentümer... Es dann einfach unerlaubt mitzuhnehmen dürfte entsprechend Diebstahl sein. Dir fehlt zu diesem Zeitpunkt auch noch ein Dokument das die Übergabe bescheinigt.

Die Polizei zur Unterstützung zu rufen könnte dann eher nach hinten losgehen.

Aber ein Dokument habe ich bisher noch nie erhalten bei einem Fahrzeugkauf. Ich weiss das es laut BGB so wie Du beschrieben hast ist. Jedoch folgt ja nach Papieren und Rechnung kein Schriftstück mehr.

Zitat:

@Schweinesohn schrieb am 10. August 2021 um 12:44:25 Uhr:

Aber ein Dokument habe ich bisher noch nie erhalten bei einem Fahrzeugkauf. Ich weiss das es laut BGB so wie Du beschrieben hast ist. Jedoch folgt ja nach Papieren und Rechnung kein Schriftstück mehr.

Du musst bei der Fahrzeugübergabe ein Dokument unterschreiben, auf dem du bestätigst das Fahrzeug erhalten zu haben.

Üblicherweise bekommst du das als Kunde nicht mit, außer du fragst danach.

Wenn du das nicht hast, kannst du nicht nachweisen dass dir das Auto übergeben wurde, ergo kannst du auch nicht nachweisen dass du der Eigentümer bist.

Wie bereits gesagt habe ich so etwas noch nicht unterschrieben daher wundere ich mich.

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