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Bagatellschaden oder Gutachter dazu holen?

Audi A4 B9/8W Allroad

Hallo
Mir ist jemand auf einen Parkplatz hinten rein gefahren
Zählt das unter bargatellschaden oder soll sich das ein Gutachter anschauen ?

Danke schonmal vorab

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42 Antworten

Bislang läuft doch alles richtig. Du hast einen Audi der bei einem Audi Händler repariert werden soll.
Und damit der Händler später mit der Haftpflichtversicherung des Verursachers keinen Stress bekommt wird ein Gutachten genommen.

Läuft doch

Zitat:

@User0815 schrieb am 5. Januar 2023 um 07:42:15 Uhr:


Hallo
Mir ist jemand auf einen Parkplatz hinten rein gefahren
Zählt das unter bargatellschaden oder soll sich das ein Gutachter anschauen ?
Danke schonmal vorab

Ist denn überhaupt der Verursacher bekannt, so daß die Haftpflicht des Gegners eintreten kann?

Dann hast Du das Recht, einen eigenen Gutachter zu beauftragen.

Ansonsten eigene Vollkasko oder Verkehrsopferhilfe...

So wie die Schilderung bisher aussieht, ist der Verursacher nicht bekannt.

Dann kann es sein, dass Du auf dem Schaden sitzen bleibst...ca. 3500 € Schaden + Gutachterkosten...

Das Schadenbild sieht etwas merkwürdig aus (es ist kein flächiger Anstoß erkennbar, sondern ein spitzer Anstoß wie ein Auspuffende, herausragende Abschleppöse oder Anhängerkupplung.

Zitat:

@User0815 schrieb am 5. Januar 2023 um 18:31:08 Uhr:


Heckstossstange+Sensoren, Diffusor und Auspuff müssen getauscht werden. Schadensumme wird erst genannt wen das Auto dort hingebracht wird zur Reparatur und Audi wird den Unfall übernehmen wen ich ihn abtrete

Das verstehe ich nicht.

Ich kenne das so, dass man entweder ein Gutachten vom Gutachter bekommt mit der Schadensumme, oder einen Kostenvoranschlag von der Werkstatt.

Interessant was hier alles so reininterpretiert wird ...

Da steht nichts von Erpressung, Fahrerflucht, mit der Waffe bedroht, Klimakleber am Auto festgeklebt oder was auch immer. Also gehe ich mal von normalem Haftpflichtschaden aus und bekanntem Verursacher.

-> alles richtig gelaufen.

Man sollte halt wissen ob die Schuldfrage geklärt ist und der Verursacher überhaupt bekannt. Ansonsten kommen wieder die falschen Ratschläge und Schlussfolgerungen auf.
Parkplatz sollte auch hellhörig machen.
Ich gehe mal von 50 : 50 Anteil aus… einfach mal so reininterpretiert. 🙂

Die Schuldfrage scheint unstrittig zu sein, der Verursacher bekannt. Daher ja auch der Gutachter.

Zitat:

@Aut0fahrer schrieb am 6. Januar 2023 um 07:44:31 Uhr:



Zitat:

@User0815 schrieb am 5. Januar 2023 um 18:31:08 Uhr:


Heckstossstange+Sensoren, Diffusor und Auspuff müssen getauscht werden. Schadensumme wird erst genannt wen das Auto dort hingebracht wird zur Reparatur und Audi wird den Unfall übernehmen wen ich ihn abtrete
Das verstehe ich nicht.

Ging mir wohl genau so, deswegen meine Bemerkung.

Es wäre schön wenn der TE den korrekten Ablauf in zeitlicher Reihenfolge darstellen könnte.

Ich vermute mal das der TE wegen eines Kostenvoranschlags zu AUDI gefahren ist und die Werkstatt völlig zu Recht sagte das die genaue Summe erst nach der Reparatur feststeht und das die Reparatur samt kompletter Abwicklung, bei Abtretung der Forderung an sie, übernehmen würden.

Ich sage nur "stille Post" Effekt dazu was hier jetzt alles in den Fall reininterpretiert wird. Ein Gutachten ist kein Kostenvoranschlag.

Gutachter ist, wie schon zigfach erwähnt, genau richtig. Bagatellschäden gibt es so in der Form nicht mehr.
Im Haftpflichtschadenfall hast du das Recht einen Gutachter zu beauftragen, den die gegnerische Versicherung bezahlen muss. Du hast die freie Wahl, in der Regel arbeitet der Audipartner mit jemandem zusammen, das ist dann meiner Meinung auch eine gute Wahl.

Das Gutachten hat den Vorteil, das falls nötig eine Erweiterung unproblematisch ist, wenn es z.B. einen verdeckten Schaden gibt, der bei Erstbesichtigung nicht zu sehen war.
Im Gutachten wird die Reparaturdauer erfasst, für den Nutzungsausfall, falls du keinen Ersatzwagen während der Reparatur benötigst. Mit Reparaturablaufplan kann die reale Reparaturdauer beansprucht werden.
Ebenfalls wird ein Wertverlust festgelegt, der dir auch ausgezahlt werden muss, da es ein anzeigepflichtiger Schaden ist, welchen du beim Verkauf angeben musst.

Ich weiß das es viele abschreckt, aber ich würde solche Schäden über einen Verkehrsrechtsanwalt abwickeln lassen, den muss auch die gegnerische Versicherung bezahlen. Es entstehen hierbei aber auch keine riesigen Kosten.
Man selber muss aber deutlich weniger Zeit in die Abwicklung stecken und kann sich um schönerer Sachen kümmern, wie z.B. die Familie.
Ein Gericht hat entschieden, dass ein "normaler Kunde" der kein Versicherungs- und Verkehrsrechtsspeziallist ist, kaum in der Lage ist, im Schadenfall zu seinem vollen Recht zu kommen.

Schönes Wochenende.

Eigentlich ist der Thread unnötig! Hast Du keine RV? keinen RA für Verkehrsrecht?

Zitat:

@robek76 schrieb am 6. Januar 2023 um 19:32:28 Uhr:


Eigentlich ist der Thread unnötig! Hast Du keine RV? keinen RA für Verkehrsrecht?

Unnötig ist nur dein Kommentar.

Habe alles geklärt danke der community für die guten Ratschläge!!

Zitat:

@Krimpi schrieb am 6. Januar 2023 um 17:06:00 Uhr:


Ich vermute mal das der TE wegen eines Kostenvoranschlags zu AUDI gefahren ist und die Werkstatt völlig zu Recht sagte das die genaue Summe erst nach der Reparatur feststeht und das die Reparatur samt kompletter Abwicklung, bei Abtretung der Forderung an sie, übernehmen würden.

Genau so wird es gemacht

Ist alles geklärt die Versicherung von den Verursacher übernimmt den kompletten Schaden + alle entstehenden kosten.

Danke euch für die schnellen und guten Ratschläge

Zitat:

@User0815 schrieb am 05. Jan. 2023 um 18:31:08 Uhr:


Schadensumme wird erst genannt wen das Auto dort hingebracht wird zur Reparatur

Das ist so nicht in Ordnung. Du bist zu jeder Zeit Herr des Geschehens und hast damit das Recht auf das Gutachten bevor du die Werkstatt mit der Reparatur beauftragst. Du könntest ja auch die Gelegenheit nutzen und fiktiv abrechnen und das Auto so wie es ist verkaufen wollen.

Das ist die

Zitat:

Erpressung

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