Bagatellschaden korrekt regulieren lassen

Hi hatte vor ein paar Tagen einen kleinen unverschuldeten Unfall. Eine Fahrerin ist von der anderen Seite gekommen und die parkenden Autos auf ihrer Seite ignoriert. Anstatt stehen zu bleiben wollte sie sich durch eine Lücke zwängen die nur für ein Auto gedacht ist. Ich kenne die Straße und blieb dann sofort stehen weil ich weiß das Sie zu eng ist.
Sie fuhr dann anscheinend mit Pferdeklappen weiter gersde aus und striff meinen Fahrer Seitenspiegel mit ihrem Spiegel. (Dashcam Aufnahme liegt vor. Zwecks Schuld)

Sind dann stehen geblieben. Für mich sah das jetzt nicht nach großem Schaden aus unten das Plastik hat einen Streicher und oben an der Seite der Lack ist zusammengepresst und beschädigt worden bei meinem 1er f20.

Dame hat sich anscheinend noch nicht bei Ihrer Versicherung gemeldet. Ich hatte bereits alles mit Skizze und Bogen Fotos an Ihre Versicherung gesandt.
Ich denke nicht das der Schaden über 750€ ist also evtl 2-3-400 € maximal.

Jetzt das spannende.
Wenn Dame sich nun zum Unfall meldet und es zugibt. Wie sollte ich am besten weiter vorgehen? Die Versicherung sprach direkt am Tel von Schadensminderungspflicht und Bot mir Ihre eigenen Partnerwerkstätten an zwecks Kostenermittlung.
Bei sowas habe ich leider kein gutes Gefühl und bat um Zeit.

Ein normales Gutachten beim Gutachter kostet 4-500 Euro und wäre denke ich völlig unangebracht für diesen kleinen Schaden.
Ein Kostenvorschlag bei BMW soll aber auch Minimum 150€ bei VW 250€ kosten.
Nur um ein Papier auszuhändigen wieviel die Reparatur kosten würde. Und diese Kosten bekommt man anscheinend nicht erstattet da ich evtl fiktiv abrechnen würde und selber mit nem Lackstift rangehen würde.

Wie sollte ich zur Kostenermittlung kommen was wäre ratsam in so einem Fall ?

62 Antworten

Ihr habt nach dem Unfall doch sicher die Telefonnummern ausgetauscht. Ich würde bei der Dame anrufen und ihr sagen, dass Du einen Anwalt einschalten wirst, wenn Sie den Schaden nicht heute noch bei Ihrer Versicherung meldet. Ein Hinweis, dass die Dashcam alles aufgenommen hat, kann sicher auch nicht schaden.

Warum sollte man das machen?

Und was interessiert sie der Anwalt ? Der schaden wird auch ohne die Meldung ihrerseits reguliert werden .

Naja …. Der Unwissende lässt sich möglicherweise dann doch dazu hinreißen den Schaden zu melden. Schlecht wäre es ja nicht, wenn die Unfallbeteiligte das machen würde.

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Wenn die Lady den Schaden nicht meldet, Versicherung deshalb nicht zahlt - notfalls die Lady selbst in Anspruch nehmen.

https://www.anwalt.de/.../...eten-kosten-erstattungsfaehig_041756.html

https://rechtsanwalt-roettgen.de/.../

Mal zwei Links zur Frage der Erstattungsfähigkeit von Kostenvoranschlägen.

Schon mal auf die Idee gekommen die gute Frau anzurufen und zu fragen ob sie die Sache evtl. wegen der Rückstufung selbst regeln will z.B. mit Smartrepair oder Spiegelgehäuse bestellen und günstig lackieren lassen wenn es gerissen ist?
Funktioniert natürlich nicht wenn man Kasse über fiktive Abrechnung machen will. Dann kostet es Nerven und Zeit.

Zitat:

@Gerry0309 schrieb am 12. Juni 2024 um 22:35:15 Uhr:


Schon mal auf die Idee gekommen die gute Frau anzurufen und zu fragen ob sie die Sache evtl. wegen der Rückstufung selbst regeln will z.B. mit Smartrepair oder Spiegelgehäuse bestellen und günstig lackieren lassen wenn es gerissen ist?
Funktioniert natürlich nicht wenn man Kasse über fiktive Abrechnung machen will. Dann kostet es Nerven und Zeit.

Dann sollte sie das dem Geschädigten mitteilen.

Gestern Video eingereicht alles ist ganz klar sichtbar übrigens, und heute dann die Mail gekommen mit Wortlaut.

"reichen Sie uns die Reparaturrechnung ein.
Die Haftung bestätigen wir. Wir benötigen keinen Kostenvoranschlag."

Hab jetzt nen Termin für ein Kurzgutachten gemacht, das kostet ca. 100-120€ und dann schicke ich denen das Gutachten zu.

Kann ich dann eigentlich noch 25€ für Telefon Porto verlangen und evtl Nutzungsausfall? Oder was anderes ?

Kurzgutachten ? Hat dir das der Gutachter angeboten ?
Die entscheiden je nach Schadenhöhe ob kVA oder Gutachten .. da brauchst du nichts zahlen .

Wenn's nur der Spiegel ist , hätte auch ein kVA einer Werkstatt gereicht.

Er will fiktiv abrechnen und den Spiegel preiswert selbst instandsetzen.
Da war die Auskunft der Vers.dass er die Rep.rechnung einreichen soll, weniger hilfreich.
Darum das Kurzgutachten. Ist auf alle Fälle von der Versicherung zu bezahlen und nicht zu teuer.
KVA gibt’s auch sicher nicht mehr für lau.
Den Pauschalbetrag von 25 € Aufwandsentschädigung kannst Du auf jeden Fall einfordern, Ja!

Warum will man bei ca 400euro fiktiv abrechnen ? MwSt gibs auch keine dafür.

Fährt dir jemand den Spiegel nochmal ab y gibt es kein müden Cent mehr dafür naja .

Naja von der Reperaturrechnung kann man natürlich eine fiktive Summe herleiten ..

Zitat:

@vanguardboy schrieb am 13. Juni 2024 um 22:14:44 Uhr:


Warum will man bei ca 400euro fiktiv abrechnen ? MwSt gibs auch keine dafür.

Fährt dir jemand den Spiegel nochmal ab y gibt es kein müden Cent mehr dafür naja .

Naja von der Reperaturrechnung kann man natürlich eine fiktive Summe herleiten ..

Weil's nur ne Schramme ist mit der man mit nem Lackstift leben kann, also nicht abgefahren etc. Wenn er abgefahren wären würde dann müsste alles ersetzt werden mit elektrik etc und das wäre dann vermutlich auch kein bagatellschaden mehr.

Zitat:

@vanguardboy schrieb am 13. Juni 2024 um 21:50:35 Uhr:


Kurzgutachten ? Hat dir das der Gutachter angeboten ?
Die entscheiden je nach Schadenhöhe ob kVA oder Gutachten .. da brauchst du nichts zahlen .

Wenn's nur der Spiegel ist , hätte auch ein kVA einer Werkstatt gereicht.

Das ist ja das Problem jede Werkstatt spricht von kosten 150-250 Euro nur für den KV das ist nicht ganz normal.

Deshalb meine Anmerkung einfach mal die Dame kontaktieren ob sie an einer Lösung ohne Versicherung interessiert ist. Das geht evtl. unbürokratisch und schnell und hinterlässt keine Spuren für künftige Schäden.
Da darf man nicht, wie @Propolis meint, warten bis die Schädigerin aktiv wird. Ein Versuch ist so etwas immer wert. Mir ist vor einigen Jahren an der Ampel eine junge Frau aufgefahren. Kostenschätzung der Werkstatt ca. 1.500 Euro für einige Haarrisse im Stossfänger, muss natürlich ersetzt werden. Die Kostenschätzung war nur mündlich aber nachvollziehbar, weitere Kosten wollte ich ihr ersparen. Hätte ihr als Fahranfängerin nur Probleme eingebracht. Sie hat mir 700 Euro angeboten und gut.
Wenn mir der nächste draufbrummt und ich hab einen kapitalen Schaden dann gibt es keine Diskussionen.

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