Bagatellschaden korrekt regulieren lassen
Hi hatte vor ein paar Tagen einen kleinen unverschuldeten Unfall. Eine Fahrerin ist von der anderen Seite gekommen und die parkenden Autos auf ihrer Seite ignoriert. Anstatt stehen zu bleiben wollte sie sich durch eine Lücke zwängen die nur für ein Auto gedacht ist. Ich kenne die Straße und blieb dann sofort stehen weil ich weiß das Sie zu eng ist.
Sie fuhr dann anscheinend mit Pferdeklappen weiter gersde aus und striff meinen Fahrer Seitenspiegel mit ihrem Spiegel. (Dashcam Aufnahme liegt vor. Zwecks Schuld)
Sind dann stehen geblieben. Für mich sah das jetzt nicht nach großem Schaden aus unten das Plastik hat einen Streicher und oben an der Seite der Lack ist zusammengepresst und beschädigt worden bei meinem 1er f20.
Dame hat sich anscheinend noch nicht bei Ihrer Versicherung gemeldet. Ich hatte bereits alles mit Skizze und Bogen Fotos an Ihre Versicherung gesandt.
Ich denke nicht das der Schaden über 750€ ist also evtl 2-3-400 € maximal.
Jetzt das spannende.
Wenn Dame sich nun zum Unfall meldet und es zugibt. Wie sollte ich am besten weiter vorgehen? Die Versicherung sprach direkt am Tel von Schadensminderungspflicht und Bot mir Ihre eigenen Partnerwerkstätten an zwecks Kostenermittlung.
Bei sowas habe ich leider kein gutes Gefühl und bat um Zeit.
Ein normales Gutachten beim Gutachter kostet 4-500 Euro und wäre denke ich völlig unangebracht für diesen kleinen Schaden.
Ein Kostenvorschlag bei BMW soll aber auch Minimum 150€ bei VW 250€ kosten.
Nur um ein Papier auszuhändigen wieviel die Reparatur kosten würde. Und diese Kosten bekommt man anscheinend nicht erstattet da ich evtl fiktiv abrechnen würde und selber mit nem Lackstift rangehen würde.
Wie sollte ich zur Kostenermittlung kommen was wäre ratsam in so einem Fall ?
62 Antworten
Hättest einfach nicht sagen sollen es handelt sich um ein Versicherungsschaden 😉
Einfach per Mail oder in eine Bude gehen und dann drucken die dir den kVA aus 😉
Auf www.fairgarage.de bekommste doch auch Preise ausgespuckt für eine Reperatur des Spiegels , vllt einfach das einreichen 😉
Wenn die Dame dem Grunde nach Interesse an einer Regulierung oder Lösung hätte, läge es an ihr sich zu bewegen. Sie scheint aber zu versuchen die Sache auszusitzen.
Er kann doch nicht hinter ihr herlaufen …. Sie ist oder wäre in einer Bringschuld wenn sie was wollen würde.
Ich bin auch für Einigungen zu haben - aber jeder sollte sich seiner Position dabei bewusst sein.
Zitat:
@Rahim67 schrieb am 13. Juni 2024 um 22:35:28 Uhr:
Zitat:
@vanguardboy schrieb am 13. Juni 2024 um 21:50:35 Uhr:
Kurzgutachten ? Hat dir das der Gutachter angeboten ?
Die entscheiden je nach Schadenhöhe ob kVA oder Gutachten .. da brauchst du nichts zahlen .Wenn's nur der Spiegel ist , hätte auch ein kVA einer Werkstatt gereicht.
Das ist ja das Problem jede Werkstatt spricht von kosten 150-250 Euro nur für den KV das ist nicht ganz normal.
Die Werkstätten haben auch schon gemerkt dass jede Menge Schlaumeier die nur Kohle abzocken wollen aufschlagen und für einen 20er einen Kostenvoranschlag wollen. Die werden dann natürlich nie mehr gesehen.
Der Zeit- und EDV-Aufwand liegt aber für einen qualifizierten KVA weit höher.
Auf welche Summe kommt der Gutachter denn in seinem Kurzgutachten?
Liegt die noch unter der sogenannten Bagatellschaden Grenze von 750.- € oder drüber?
Wobei die Frage auch wäre ob diese Grenze mittlerweile nicht angehoben wurde…oder noch zeitgemäß ist.
Den Nutzungsfall gibt es m.W. nach bei fiktiver Abrechnung nur noch, wenn eine spätere Reparatur tatsächlich stattgefunden hat.
(Das berühmte Foto vom reparieren Schaden mit daneben hingelegter aktueller Tageszeitung als Nachweis.)
Hat bei mir 2018 noch genügt, ging um 3 Tage NA.
Vor vielen Jahren war das noch anders .
Einen wirtschaftlicher Totalschaden eines Audi 80 des Bj.1979 konnte ich im Jahre 1991 bei der Allianz problemlos fiktiv abrechnen.
1500.- DM aufs Konto bekommen, zunächst ohne die üblichen damals 14 Tage Nutzungsausfall zur Neubeschaffung eines Ersatzfahrzeugs.
Ein einfacher Anruf meinerseits bei der Sachbearbeiterin der Allianz genügte damals um diese doch nicht unerheblichen 800.- DM nachzufordern und auch ungehindert zu belommen.
„Oh, die haben wir vergessen“ war die Aussage. 🙂
Ich glaube eher, die hatten damals auch schon ihre Tricksereien und Kürzungsversuche im Kopf als Vorgabe, nur waren die da noch einfacher zu durchschauen und zu korrigieren.
PS: Hatte damals als junger Hüpfer natürlich keinen Anwalt und bin sogar noch zu deren eigenem Schadenschnelldienst mit deren Begutachter gefahren. LoL 🙂
Ähnliche Themen
Zitat:
@Pauliese schrieb am 14. Juni 2024 um 03:53:59 Uhr:
Auf welche Summe kommt der Gutachter denn in seinem Kurzgutachten?
Liegt die noch unter der sogenannten Bagatellschaden Grenze von 750.- € oder drüber?
Wobei die Frage auch wäre ob diese Grenze mittlerweile nicht angehoben wurde…oder noch zeitgemäß ist.Den Nutzungsfall gibt es m.W. nach bei fiktiver Abrechnung nur noch, wenn eine spätere Reparatur tatsächlich stattgefunden hat.
(Das berühmte Foto vom reparieren Schaden mit daneben hingelegter aktueller Tageszeitung als Nachweis.)
Hat bei mir 2018 noch genügt, ging um 3 Tage NA.Vor vielen Jahren war das noch anders .
Einen wirtschaftlicher Totalschaden eines Audi 80 des Bj.1979 konnte ich im Jahre 1991 bei der Allianz problemlos fiktiv abrechnen.
1500.- DM aufs Konto bekommen, zunächst ohne die üblichen damals 14 Tage Nutzungsausfall zur Neubeschaffung eines Ersatzfahrzeugs.
Ein einfacher Anruf meinerseits bei der Sachbearbeiterin der Allianz genügte damals um diese doch nicht unerheblichen 800.- DM nachzufordern und auch ungehindert zu belommen.
„Oh, die haben wir vergessen“ war die Aussage. 🙂Ich glaube eher, die hatten damals auch schon ihre Tricksereien und Kürzungsversuche im Kopf als Vorgabe, nur waren die da noch einfacher zu durchschauen und zu korrigieren.
PS: Hatte damals als junger Hüpfer natürlich keinen Anwalt und bin sogar noch zu deren eigenem Schadenschnelldienst mit deren Begutachter gefahren. LoL 🙂
Update habe heute das Kurzgutachten erhalten hat ca 100€ gekostet
Und es kam sogar raus das das ganze Ding gewechselt werden muss da es zusammengehört.
Es kamen raus ca 720 Brutto. Stundensatz normale werkstatt da nicht bis Ende bei BMW Scheckheftgepflegt.
Habe ich mit Gutachter Rechnung an die Versicherung weitergeleitet. + Die obligatorischen 25€ Aufwandspauschale diese habe ich mir allerdings auch verdient nach soviel hin und her.
Nutzungsausfall war 1-2 Tage aber die kann ich ja nicht einfordern oder kann ich das wenn ich schreibe das ich es selber reparieren möchte?
Hätte ich die Bilder an deren Gutachter weitergeleitet dann wurde wahrscheinlich nur 100 rauskommen mit ach bisschen Politur und das geht schon in dem Sinne
Die Gerichte sind sich da nicht richtig einig , einige sagen ja anders nein. Würde es versuchen
Also haste dann knapp 584euro für die Reperatur am Ende, und beim neuen Unfall gibt es dann nichts mehr für die gleiche Stelle .. naja 😉
Naja ich hab's ja dann selber repariert. Wenn der Spiegel komplett abgefahren werden würde mit Kabel und Spiegel dann würde da viel mehr rauskommen sagte mir der Gutachter
Zitat:
@vanguardboy schrieb am 18. Juni 2024 um 20:58:42 Uhr:
Also haste dann knapp 584euro für die Reperatur am Ende, und beim neuen Unfall gibt es dann nichts mehr für die gleiche Stelle .. naja 😉
Der übliche pauschale Unfug.
Fraglich ist zudem wie wahrscheinlich ein Unfall am gleichen Fahrzeug an gleicher Stelle ist.
Eher sehr überschaubar.
Zitat:
@Gerry0309 schrieb am 18. Juni 2024 um 22:31:10 Uhr:
Zitat:
@vanguardboy schrieb am 18. Juni 2024 um 20:58:42 Uhr:
Also haste dann knapp 584euro für die Reperatur am Ende, und beim neuen Unfall gibt es dann nichts mehr für die gleiche Stelle .. naja 😉Der übliche pauschale Unfug.
Fraglich ist zudem wie wahrscheinlich ein Unfall am gleichen Fahrzeug an gleicher Stelle ist.
Eher sehr überschaubar.
Kein Unfug. Meiner Freundin ist man innerhalb 8monate 2x in die gleiche Stelle gefahren 😉
Dass der Außenspiegel repariert wurde, lässt sich mit der Einkaufsrechnung der Teile und einem Foto nach erfolgter Reparatur mit Datumsnachweis durchaus belegen.
Und selbst wenn es beim 2. Unfall nichts mehr gäbe …. Der Schaden wurde ja beglichen. Von daher Wurscht.
Zitat:
@PeterBH schrieb am 18. Juni 2024 um 23:03:15 Uhr:
Dass der Außenspiegel repariert wurde, lässt sich mit der Einkaufsrechnung der Teile und einem Foto nach erfolgter Reparatur mit Datumsnachweis durchaus belegen.
Was ist wenn ich es mit Lackstift lackiere und polieren lasse. Dann wäre es ja Teil repariert ? Da es mir ausreicht anstatt die Teile neu zu kaufen.
Dann würde aber bei einem gleichartigen nicht verschuldeten Unfall vermutlich der Ersatz der Teile wegfallen aber lackierkosten mit berechnet? Taucht der Unfall da Bagatelle übrigens in der Datenbank der Versicherer auf ? Und muss man das bei einem Weiterverkauf des Autos angeben, unfallfrei ist er ja aber einen regulierten bagatellschaden hat er.
Sehr interessantes Thema übrigens 😁
Die frage ist ja eher was dagegen spricht oder sprechen würde
Hey Leute!
Ich klinke mich mal ein. Ein bekannter von mir hatte seinen Kostenvoranschlag digital über eine Webseite erstellen lassen.
Die Seite heißt: [Werbung entfernt / Olli / MT-Mod]
Er war sehr zufrieden. Innerhalb von 24h hat er den Kostenvoranschlag per Mail bekommen und konnte diesen bei seiner Versicherung einreichen und abrechnen. Habt Ihr schon mal Erfahrungen damit gemacht? An sich weiß ich nicht wie das funktioniert so rein digital. Jedoch finde ich es bei Kleinigkeiten wie z.B Spiegel abgefahren oder sonstiges eine gute Lösung auch der Preis ist ansprechend.
Bin gespannt auf euer Feedback.
Der Grund warum ich Frage, ich habe aktuell einen kleinen Schaden an meinem Fahrzeug und will fiktiv abrechnen. Finde aber die Preise die die Werkstätten für einen KVA verlangen zu teuer für eine Bagatelle.
Dann gehste halt zum öffentlichen bestellen und vereidigten Gutachter und verlangst ein Kurzgutachten. Wenn die Gegner Versicherung zahlungspflichtig ist. Ist das kein Problem.
Kosten übernimmt diese.