Bagatellschaden korrekt regulieren lassen

Hi hatte vor ein paar Tagen einen kleinen unverschuldeten Unfall. Eine Fahrerin ist von der anderen Seite gekommen und die parkenden Autos auf ihrer Seite ignoriert. Anstatt stehen zu bleiben wollte sie sich durch eine Lücke zwängen die nur für ein Auto gedacht ist. Ich kenne die Straße und blieb dann sofort stehen weil ich weiß das Sie zu eng ist.
Sie fuhr dann anscheinend mit Pferdeklappen weiter gersde aus und striff meinen Fahrer Seitenspiegel mit ihrem Spiegel. (Dashcam Aufnahme liegt vor. Zwecks Schuld)

Sind dann stehen geblieben. Für mich sah das jetzt nicht nach großem Schaden aus unten das Plastik hat einen Streicher und oben an der Seite der Lack ist zusammengepresst und beschädigt worden bei meinem 1er f20.

Dame hat sich anscheinend noch nicht bei Ihrer Versicherung gemeldet. Ich hatte bereits alles mit Skizze und Bogen Fotos an Ihre Versicherung gesandt.
Ich denke nicht das der Schaden über 750€ ist also evtl 2-3-400 € maximal.

Jetzt das spannende.
Wenn Dame sich nun zum Unfall meldet und es zugibt. Wie sollte ich am besten weiter vorgehen? Die Versicherung sprach direkt am Tel von Schadensminderungspflicht und Bot mir Ihre eigenen Partnerwerkstätten an zwecks Kostenermittlung.
Bei sowas habe ich leider kein gutes Gefühl und bat um Zeit.

Ein normales Gutachten beim Gutachter kostet 4-500 Euro und wäre denke ich völlig unangebracht für diesen kleinen Schaden.
Ein Kostenvorschlag bei BMW soll aber auch Minimum 150€ bei VW 250€ kosten.
Nur um ein Papier auszuhändigen wieviel die Reparatur kosten würde. Und diese Kosten bekommt man anscheinend nicht erstattet da ich evtl fiktiv abrechnen würde und selber mit nem Lackstift rangehen würde.

Wie sollte ich zur Kostenermittlung kommen was wäre ratsam in so einem Fall ?

62 Antworten

Zitat:

@PeterBH schrieb am 8. Juni 2024 um 21:25:06 Uhr:


Da man das Spiegelgehäuse direkt zum Lackierer bringen kann, ist das nicht so teuer, 100/150,- €.

Sowas hätte ich auch geschätzt - nur hat der TE den ganzen Schaden nur auf 200 bis 300 taxiert. Das ist ein Irrtum.

Zitat:

@Gerry0309 schrieb am 8. Juni 2024 um 21:38:00 Uhr:


Hab ich genauso gemacht. Spiegelgehäuse online bestellt, zu einer Autolackerei gebracht und gesagt sie sollen mir den mitlackieren wenn sie sowieso mal in der Farbe lackieren, es eilt nicht.

Wenn es kein Haftpflichtschaden ist, kann es natürlich billiger reparieren. Da würde man den Spiegel nicht tauschen, sondern ein bisschen spachteln und gut ist es - sieht man hinterher nichts mehr vom Schaden. Nur ist das keine fachgerechte Reparatur im Sinne eines Haftpflichtschadens.

Spachteln und (angebaut) lackieren könnte teurer werden, als Gehäuse kaufen, lackieren lassen und dann anbauen.

Das ist ein Haftpflichtschaden, den die gegnerische Versicherung zahlen muss, da würde ich doch nicht selbst rumbasteln. Wenn das nicht über eine Werkstatt abgerechnet wird, kommt noch hinzu, dass die Versicherung von dem Betrag, den sie zahlen muss, 19% abzieht und den Nutzungsausfall für einen Tag vermutlich auch.

Gruß

Uwe

Zitat:

@PeterBH schrieb am 8. Juni 2024 um 22:15:23 Uhr:


Spachteln und (angebaut) lackieren könnte teurer werden, als Gehäuse kaufen, lackieren lassen und dann anbauen.

Smart-Repair-Spezialisten machen solche Sachen recht günstig - kleine Streifschäden oder Kratzer an Spiegel und Stoßstangen auf dem Hof schnell und günstig reparieren ist deren Geschäftsmodell.

Bei einem selber zu zahlenden Schaden würde ich es genau so machen. Bei einem Haftpflichtschaden hat man Anspruch auf eine fachgerechte Reparatur. Ob man günstig reparieren läßt und fiktiv abrechnet, muß man sich gut überlegen. Nicht nur das Thema MWST sondern auch ein möglicher Eintrag in die HIS-Datenbank sind zu bedenken.

Zitat:

@Uwe Mettmann schrieb am 8. Juni 2024 um 22:46:19 Uhr:


und den Nutzungsausfall für einen Tag vermutlich auch.

Dafür hat man dann auch auch sein Auto einen Tag nicht, muß es hinbringen und wieder holen - für ca. 40 Euro bei dem Fahrzeug.

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Zitat:

@aditreiber schrieb am 9. Juni 2024 um 08:25:56 Uhr:



Zitat:

@Uwe Mettmann schrieb am 8. Juni 2024 um 22:46:19 Uhr:


und den Nutzungsausfall für einen Tag vermutlich auch.

Dafür hat man dann auch auch sein Auto einen Tag nicht, muß es hinbringen und wieder holen - für ca. 40 Euro bei dem Fahrzeug.

Nun ja, wenn man fiktiv abrechnen und das Fahrzeug in einer günstigeren Werkstatt reparieren lässt, gilt doch das Gleiche. Auch wenn man das Fahrzeug selbst repariert, kann man es vermutlich einen Tag nicht nutzen.

Also muss man diese 40,- € weniger sehr wohl in seiner Kalkulation mitberücksichtigen.

Hinzu würde in meinem Fall noch kommen, dass ich in der Regel von meiner Werkstatt kostenlos einen Leihwagen gestellt bekomme, also den Reparatur-Tag mobil und die 40,- €.

Wenn die Versicherung das zahlt, lohnt sich doch die eigene Rumbastelei oder eine günstigere Werkstatt kaum.

Gruß

Uwe

"Bei einem selber zu zahlenden Schaden würde ich es genau so machen. Bei einem Haftpflichtschaden hat man Anspruch auf eine fachgerechte Reparatur. Ob man günstig reparieren läßt und fiktiv abrechnet, muß man sich gut überlegen."

Das ist das Problem für die Haftpflichtversicherungen. Es gibt genügend Möglichkeiten, einen kleineren Schaden günstig zu beheben, aber natürlich nur, wenn man es selbst bezahlen muss. Sieht bei einem Haftpflichtschaden gaaaanz anders aus. Da muss der 10 Jahre alte Stoßfänger beim leichtesten Schaden durch ein Neuteil ersetzt werden. Die Allianz ist da schon auf dem richtigen Weg, gebrauchte Teile für nicht sicherheitsrelevante Reparaturen zu gestatten.

Zur Zeit müssten die Haftpflichtversicherer für jede fiktive Abrechnung dankbar sein. Nicht nur die MwSt. wird eingespart, auch manch eine Schadensposition wird (wenn auch unrechtmäßig) manchmal eingespart.

Ich frag mich auch was an einem neuen Spiegelgehäuse, von einer Autolackiererei lackiert, nicht fachmännisch sein soll. Aber das ist halt bei einigen tief verankert. Wenn es ein anderer zahlen muss spielt Geld keine Rolle.
Aber wehe man muss selber löhnen....

Zitat:

@Gerry0309 schrieb am 9. Juni 2024 um 19:57:57 Uhr:


Ich frag mich auch was an einem neuen Spiegelgehäuse, von einer Autolackiererei lackiert, nicht fachmännisch sein soll.

Das ist genau eine fachgerechte Reparatur - aber die teuerste Variante. Genau darum geht es: privat würde ich dafür das Geld nicht ausgeben.

Günstig wäre Smart Repair. Da werden die Kratzer gespachtelt und dann beilackiert (nur der beschädigte Bereich wird lackiert mit Übergang zum Altlack). Da muß nichts zerlegt oder groß abgeklebt werden (da entsteht kaum Spritznebel) oder eine Lackierkabine benutzt werden. Gut gemacht ist so eine Reparatur für den Laien fast unsichtbar - allerdings können sich im Laufe der Zeit durch Alterungsprozesse solche Stellen abzeichnen. Daher ist es keine vollwertige Reparatur.

Zitat:

@PeterBH schrieb am 9. Juni 2024 um 16:10:13 Uhr:


Die Allianz ist da schon auf dem richtigen Weg, gebrauchte Teile für nicht sicherheitsrelevante Reparaturen zu gestatten.

Was ist das Ziel der Maßnahme? Als Geschädigter will man ja in den seltensten Fällen gebrauchte Teile einbauen - außer, wenn es darum geht einen wirtschaftlichen Totalschaden zu vermeiden.

Ob z.B. bei Karosserieteilen so viel gespart werden kann, bezweifle ich. Wenn man z.B. eine gebrauchte Tür einbaut, muß vor dem Lackieren viel Vorarbeit geleistet werden - Kratzer und kleine Dellen müssen ausgebessert werden usw., denn muß gefüllert und geschliffen werden. Nur so kommt hinterher ein anständiges Ergebnis raus.

Privat sich billig eine Tür in Wagenfarbe vom Schrott zu besorgen und einzubauen ist eine andere Sache - die hat dann Macken und mit Sicherheit einen leichten Farbunterschied.

Ich überlege sogar einfach den Schaden als "Gebrauchsspur" zu belassen bzw Lackstift und dann das Geld mitzunehmen. Dame hat sich immer noch nicht gemeldet Frist ist bis Donnerstag werde dann da nochmal wieder anrufen was nun ist. Aber danke für die interessante Diskussion🙂

Zitat:

@Uwe Mettmann schrieb am 8. Juni 2024 um 20:54:03 Uhr:



Zitat:

@Rahim67 schrieb am 7. Juni 2024 um 18:51:53 Uhr:


Ein Kostenvorschlag bei BMW soll aber auch Minimum 150€ bei VW 250€ kosten.

Der Serviceberater kalkuliert die Kosten am PC innerhalb von 1-2 Minuten und du bekommst sie sofort mündlich mitgeteilt. Das ist kostenlos, es fallen erst Kosten an, wenn du einen offiziellen Kostenvoranschlag benötigst. Die wiederum entfallen, wenn du die Reparatur in der Werkstatt durchführen lässt. So kenne ich das jedenfalls.

Du musst also die Versicherung fragen, ob denen eine Kostenvoranschlag ausreicht.

Aktuell ist es aber immer zu überlegen, ob man nicht doch gleich einen Anwalt einschaltet, weil die Versicherungen oft einen Molly machen. Die Versicherungen bieten eine geringere Zahlung an, wodurch sich der Streitwert reduziert und sich das Ganze kaum noch für einen Anwalt lohnt.

Deswegen sofort einen Anwalt oder gar nicht.

Gruß

Uwe

Ja verstehe aber habe keine Lust auch noch nen Anwalt einzuschalten wegen so etwas. Es sei denn die Dame sagt ich hätte schuld oder so etwas in die Richtung.

Es hieß o-ton in der Mail

"Reichen Sie uns direkt die Reparatur des Außenspiegels ein. Sollte weiteres beschädigt sein, reichen Sie uns einen Kostenvoranschlag und Fotos ein."

Und KV kostet halt.

Wer zahlt denn den KV bei fiktiver Abrechnung?

Beispiel: Schaden 500 inkl. MWSt, KV lt TE 150

Auszahlung 250?

Nach Rücksprache heute mit der Versicherung hat sich die Gegnerin weiter nicht gemeldet bei Ihrer Versicherung. Und die neue Mitarbeiterin am Tel wusste nichts von irgendwelchen Fristen etc.

Sie fragte dann nach Polizeibericht oder Zeugen und wollte dann meine Dashcam Aufnahme aber ich Sie nicht lossenden, solange keine Ablehnung etc geschickt wird.

Sie sagte dann würde es vermutlich abgelehnt werden -.- und wollte notieren das ich es nicht einschicken will etc.

Ich drohte mit Anwalt aber überlege die Aufnahme denen zu senden, da ist klar zu sehen das ich stehen bleibe und die Gegnerin mich streift.

Unfallbericht und Unterschrift der Gegnerin hast du und Perso Daten ?

Die Versicherung kann den Schaden nicht ablehnen, wenn sich deren Kunde nicht meldet , nur so am Rande.

Aber dann muss man klagen und das wird nervig.

Würde einen Anwalt beauftragen, ganz einfach .

Und warum möchtest du die Aufnahmen nicht weitergeben?

Mich würde nach wie vor interessieren, wer die Kosten für den KVA trägt.

Zitat:

@Propolis schrieb am 12. Juni 2024 um 07:50:13 Uhr:


Und warum möchtest du die Aufnahmen nicht weitergeben?

Beweise würde ich erst auf den Tisch legen, wenn die Gegenseite die Haftung anzweifelt und eine abweichende Darstellung des Vorgangs liefert. Wenn die Gegenseite vorab weiß, was man in der Hand hat, gibt man ihr nur die Chance, besser zu lügen.

Genau deshalb würde ich einen Anwalt beauftragen, da dieser weiß, wie man taktisch am besten vorgeht.

Zitat:

Mich würde nach wie vor interessieren, wer die Kosten für den KVA trägt.

Derjenige, der ihn beauftragt muß ihn bezahlen! Ohne die Zusage der Versicherung, die Kosten zu übernehmen, würde ich mich nicht auf sowas einlassen.

Ich hatte mal einen Bagatellschaden, der sich hinterher als kostspieliger herausgestellt hat als gedacht. Ich hatte mich mit der Versicherung vorab (schriftlich!) darauf geeinigt, einen KVA erstellen zu lassen - die Versicherung hatte die Kostenübernahme für den KVA zugesagt. Nachdem der KVA vorlag und ich fiktiv abrechnen wollte, haben sie dann doch ein Schadensgutachten haben wollen. Hätte ich von mir aus einen KVA machen lassen, wäre ich garantiert auf den Kosten sitzen geblieben.

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