Bagatellschaden - Bitte um Meinung/Einschätzung

VW Golf 8 (CD)

Hallo zusammen,

passend vor Weihnachten hat mein Golf einen Parkrempler erhalten, leider konnte der Unfallgegner nicht mehr ausgemacht werden.
Anbei übersende ich euch Fotos.
Vorweg, ich bin absolut keine Auto Expertin.
Nach den Feiertagen werde ich mich zu einer Werkstatt aufmachen. Mir bereit der Schaden große Sorgen, da in meinen Laienaugen das Spaltmaß zwischen den beiden Bauteilen nicht mehr passt.

Vielleicht gibt es ja den einen oder anderen Sachkundigen hier, der mir sagen kann, wie schwerwiegend der hier dargestellt Schaden ist?

Vielen Dank euch und liebe Grüße!

Schaden Ansicht 1
Schaden Ansicht 2
Schaden Ansicht 3
20 Antworten

Zitat:

@NackterGolfer schrieb am 23. Dezember 2023 um 12:41:02 Uhr:


Für sowas lohnt Vollkasko, Selbstbeteiligung blechen und den Rest die Versicherung zahlen lassen.

Würde ich auch so machen, der Golf 8 ist ja noch jung, da gehe ich mal von aus das VK eh vorhanden ist (oder zumindest sein sollte). Auch in Punkto Wiederverkauf, dann gibt's ein Gutachten, eine Rechnung für fachgerechtes Instandsetzen in einer Werkstatt und gut ist.

Wie teuer kann man schwer sagen. Da wäre meine erste Frage: Side-Assist? Wenn ja hat er genau unter der Stelle wo der andere gegengefahren ist den Radarsensor. Letztlich muss eh einmal die Stoßstange runter um zu gucken ob es ein reiner optischer Schaden an Stoßstange und Seitenteil ist oder ob was darunter beschädigt ist. Laien unterschätzen wie weit so eine Stoßstange sich verbiegen kann, da kann mir Pech dahinter richtig was im Argen sein, das weiche Plastik der Stoßstange verformt sich zurück und man sieht von außen kaum was.

Das Rad und den Reifen würde ich mir auch noch mal genauer angucken ob da nicht auch Anstoßspuren sind.

Das Foto alleine ist da leider nicht aussagekräftig genug um den Schaden zu beurteilen.

Ich schließe mich mit meiner Meinung fluffy_20 an. Die Wahrscheinlichkeit eines großen Schadens ist eher gering. An der Schadstelle ist nichts an Sensoren verborgen. Einzig die Zwangsentlüftung ist in der Nähe. Es ist gut möglich, dass nur das Blech am Radlauf eine Delle mitbekommen hat und ein oder mehrere Blechschrauben an der Stoßstange abgerissen sind. Ein Hagelschaden- und Dellendoktor könnte wahrscheinlich für kleines Geld den Schaden nahezu perfekt richten.

Man kann übrigens von hinten unten mit einer Taschenlampe in den Hohlraum der Stoßstange leuchten, gucken und mit der Hand nach Verformungen tasten. Das ist unbequem und schmutzig, aber kann einem die Sorge nehmen.

Frohe Weihnacht.

Zitat:

@tett schrieb am 23. Dezember 2023 um 11:49:39 Uhr:



Zitat:

@N0X schrieb am 23. Dezember 2023 um 00:26:58 Uhr:


Vermutlich hat der Wagen Teilkasko? Wenn dich der Schaden nicht stört kannst ihn dir auch einfach von der Versicherung auszahlen lassen ohne ihn zu reparieren.

Seit wann reguliert so etwas die Teilkaskoversicherung? Das stimmt nicht!!

Korrekt, danke für die Berichtigung.
Ein Teilkasko-Schaden wäre es, wenn niemand dafür haftbar gemacht werden kann.
Aber man könnte es über die Vollkasko abwickeln und sich den Schaden "auszahlen" lassen. War vor kurzem bei einem Bekannten so, er hatte Steifschäden an seinem Auto, vermutlich durch ein Baustellenfahrzeug.
Den Schaden hat er nicht reparieren lassen, sondern sich nur den Gegenwert der Reparatur auszahlen lassen. Denn ihn stört der Schaden nicht und zusätzlich will er das Auto fahren bis es eh wertlos ist.
Eine Reparatur wäre für einen Wiederverkauf also unnötig gewesen.

Wenn's zum Beispiel ein kleiner Lackschaden ist, ist das meist trotzdem teuer in der Reparatur. Dann würde ich das wenn überhaupt selber ausbessern und die Versicherungssumme behalten. Muss aber natürlich jeder für sich selbst entscheiden.

Teilkasko ist relevant z.B. bei Diebstahl des KFZ, Wildschaden oder Glasbruch, aber NICHT bei undefinierten Unfallschäden! Bei Vollkasko auszahlen lassen bedeutet meistens auch mehr Versicherungsprämie wegen Verlust von schadenfreien Jahren, das wird sich je nach Schadenhöhe meistens nicht rechnen.

Doch, das kann sich schon rechnen. Wer zudem einen Rabattschutz hat wird nicht zurückgestuft.

Bei einem Bagatellschaden wage ich das zu bezweifeln und mit Rabattschutz wirst Du beim Wechsel der Versicherung dann doch zurückgestuft!

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