Bagatellschaden beim Einparken
Hallo,
folgendes ist passiert:
Meine Frau hat beim einparken ein Fahrzeug berührt/angestossen, soweit unstrittig. Polizei wurde nicht gerufen.
Abends hat Sie mir das erst erzählt und mir die sofort gemachten Fotos gezeigt. Das andere Fahrzeug hatte schon mehrere Kampfspuren an der Stosstange und auch sonst sah es aus, als würde es nebenberuflich Autoscooter betreiben. An ihrem Fahrzeug ist gar nichts zu sehen. Kein Kratzer, keine Delle und auch die Spaltmasse sind unverändert.
Sie hat dann bei der Versicherung den Schaden gemeldet mit dem Hinweis, dass das gegnerische Fahrzeug schon mehrere Kampfspuren an der Stossstange aufwies. Diverse Kratzer, eine halbrunde Delle (ich tippe auf Verkehrsschild, ca 3cm eingedrungen), Rechts hing die Stosstange runter. Sie hat halb links getroffen. Auf den Fotos ist an der von ihr gezeigten Stelle nichts erkennbar.
Nunja, ich hätte die Polizei gerufen, da ich den von Ihr verursachten Schaden nicht erkennen kann, also als strittig betrachte, dass überhaupt ein von Ihr verursachter Schaden entstanden ist.
3 Tage später Brief von der Versicherung, dass der Schaden (knapp 400€) bezahlt wurde. Erstaunlich wie schnell das geht.
Was würdet ihr tun? Nachfragen bzw. Gutachten einfordern? Oder zahlen und gut iss? Ich habe den Verdacht, diese Stossstange hat dem schon ziemlich viel Geld eingebracht.
Beste Antwort im Thema
@realister
Du bist ein bockiger verzogener Sohn eines streitsüchtigen Vaters und dein Fall hat annähernd gar nichts mit dem des TE zu tun.
60 Antworten
Also da stinkt doch was! Wenn ich auf einen anderen draufrolle, gibt es nicht solche langen Spuren auf dem Lack.
Für mich macht das den Eindruck das sich der Geschädigte auf deine Kosten (deshalb Gutachter) "bereichern" möchte.
Sehr seltsame Sache.....
Bei welchem Versicherer bist du denn eigentlich versichert?
Ist ja als Geschädigter toll, wenn das so unkompliziert läuft, aber als Kunde erwarte ich eigentlich von einer Haftpflicht, dass sie prüft, ob eine Forderung gerechtfertigt ist.
Auch wenn du vielleicht im Recht bist, hak es ab.
Von deiner Versicherung kannst du offenbar keine Unterstützung erwarten und wenn du selbst dagegen vorgehst kann es teuer werden und wie es ausgeht weiß auch niemand.
Zahlen bzw zurück kaufen
Ärgern
Ende Gelände
den versicherer möchte ich aktuell nicht nennen, da ich von denen ein statement angefordert habe. ich werfe denen vor, hier mangelhaft geprüft zu haben, ob die forderung gerechtfertigt ist, mir scheint aber, dass sie gar nicht geprüft haben. meine frau hat dem aufnehmenden Sachbearbeiter - oder sollte ich in diesem fall datenerfasser sagen? - explizit den hinweis gegeben, dass die stossstange, sowie das gesamte fahrzeug mehrere schäden aufwies.
ich werde natürlich den schaden zurückkaufen und zum ablauf des jahres ernsthaft über einen versicherungswechsel nachdenken. ich sehe hier keinen mehrwert zum billigsten anbieter. ich erwarte trotzdem von der versicherung, dass sie mir erklären, warum der vorgang so abgelaufen ist.
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Zitat:
@FlashbackFM schrieb am 11. Februar 2016 um 10:36:41 Uhr:
Bei welchem Versicherer bist du denn eigentlich versichert?Ist ja als Geschädigter toll, wenn das so unkompliziert läuft, aber als Kunde erwarte ich eigentlich von einer Haftpflicht, dass sie prüft, ob eine Forderung gerechtfertigt ist.
Meine Meinung
Ich denke schon, dass die Versicherung die Bedenken zur Kenntnis genommen hat.
Bei einem KVA hätte sie mMn auch bestimmt reagiert, da gibt's nicht viel zu verlieren. Aber ein Gutachten in Frage zu stellen kostet u.U was.
Und bei 400 € wird eine kleine Kosten/Nutzenanalyse die Entscheidung leicht machen.
Die einzige Frage welche noch fehlt: Wurde die Stoßstange schon mal komplett von einem anderen bezahlt und noch nicht repariert. Das würde ich mal mit meinem Versicherer besprechen.
die frage hab ich auch schon gestellt, konkret hab ich gefragt, wie oft der kamerad schon seine stossstange ersetzt bekommen hat. ich warte noch auf rückmeldung.
Das dauert übrigens schon länger als die begleichung des "schadens".
Wo kommt denn hier die ganze Aufregung her, wieviel soll eine Versicherung denn prüfen um aus 400€ 200 zu machen.
Sie ist der Ranzkiste draufgefahren, unzweifelhaft, dadurch ist ein Schaden entstanden. Der ist zu ersetzen und sei er auch noch so klein. Es sind doch schon 45% Wertverbesserung abgezogen worden, d.h. die Schadenhöhe wäre bei einer unbeschädigten Stossstange irgenwas um 750 gewesen.
Statement ist gekommen. Die nehmen das auf ihre Kappe. Das heisst, für meinen Vertrag ist der Fall nicht eingetreten.
Volker, es geht hier ums prinzip, dass hier einer ansprüche gestellt hat, die offensichtlich absolut unbegründet sind.
Zitat:
@gehpunkt schrieb am 19. Februar 2016 um 07:29:04 Uhr:
Statement ist gekommen. Die nehmen das auf ihre Kappe. Das heisst, für meinen Vertrag ist der Fall nicht eingetreten.
...
Was es alles gibt 😕
wieso?
Die Entscheidung korrespondiert doch mit dem, was der Schädiger / VN dem Versicherer vorwirft.
Es ist im unseren Hause auch schon "passiert", dass wir (ausselbigen Grund) ein Schaden als für den VN nicht belastend führen.
Aus meiner Sicht kommen hier zwei Möglichkeiten in Frage:
- Es ist tatsächlich ein Fehler im Sinne eines Verstoßes gegen eine Arbeitsrichtlinie passiert.
- Der Versicherer geht systematisch so vor um sich (in Koppers Worten) mit den Peanuts nicht beschäftigen zu müssen und nimmt die Monierung der Vertragsverletzung bzgl. passivem Rechtschutz in 1 von 1000 Fällen in Kauf.
@Topicersteller: Ich habe momentan einen ähnlichen Fall laufen wie bei dir. Ich würde an deiner Stelle die Rückforderung nicht akzeptieren. Die Stoßstange sieht aus, als ob der Gegner jedes Wochenende damit an nem Rallye-Wettbewerb teilnimmt. An deiner Stelle würde ich, wie du das schon gemacht hast, versuchen die Kosten auf deine eigene Versicherung abzuwälzen, weil die vorschnell gezahlt haben.
@realister
Du bist ein bockiger verzogener Sohn eines streitsüchtigen Vaters und dein Fall hat annähernd gar nichts mit dem des TE zu tun.
@gummikuh72: Bei mir möchte der Gegner aber ebenfalls eine neue Stoßstange, obwohl es sich dabei um ein Verschleißteil handelt und dabei zwangsweise einiger Kratzer aus vorheriger Zeit hat. Trotzdem soll ich voll bezahlen. Der Sachverhalt ist also ähnlich!