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Bagatellschaden beim Einparken

Themenstarteram 8. Februar 2016 um 15:58

Hallo,

folgendes ist passiert:

Meine Frau hat beim einparken ein Fahrzeug berührt/angestossen, soweit unstrittig. Polizei wurde nicht gerufen.

Abends hat Sie mir das erst erzählt und mir die sofort gemachten Fotos gezeigt. Das andere Fahrzeug hatte schon mehrere Kampfspuren an der Stosstange und auch sonst sah es aus, als würde es nebenberuflich Autoscooter betreiben. An ihrem Fahrzeug ist gar nichts zu sehen. Kein Kratzer, keine Delle und auch die Spaltmasse sind unverändert.

Sie hat dann bei der Versicherung den Schaden gemeldet mit dem Hinweis, dass das gegnerische Fahrzeug schon mehrere Kampfspuren an der Stossstange aufwies. Diverse Kratzer, eine halbrunde Delle (ich tippe auf Verkehrsschild, ca 3cm eingedrungen), Rechts hing die Stosstange runter. Sie hat halb links getroffen. Auf den Fotos ist an der von ihr gezeigten Stelle nichts erkennbar.

Nunja, ich hätte die Polizei gerufen, da ich den von Ihr verursachten Schaden nicht erkennen kann, also als strittig betrachte, dass überhaupt ein von Ihr verursachter Schaden entstanden ist.

3 Tage später Brief von der Versicherung, dass der Schaden (knapp 400€) bezahlt wurde. Erstaunlich wie schnell das geht.

Was würdet ihr tun? Nachfragen bzw. Gutachten einfordern? Oder zahlen und gut iss? Ich habe den Verdacht, diese Stossstange hat dem schon ziemlich viel Geld eingebracht.

Beste Antwort im Thema

@realister

Du bist ein bockiger verzogener Sohn eines streitsüchtigen Vaters und dein Fall hat annähernd gar nichts mit dem des TE zu tun.

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Aus der Erfahrung raus.

400€ sind ein Schnäppchen.

Da sind die Vorschäden garantiert schon berücksichtigt.

Ohne zu berücksichtigende Vorschäden liegt sowas zwischen 800€ und 1500€.

Diese Rabattretter sind meiner Meinung nach riesengroße Kundenverarsche. Die allerwenigsten Kunden fragen überhaupt nach, wie denn der Rabattschutz genau funktioniert.

 

Mir wollte man sowas bei meinem Versicherungswechsel auch andrehen. Zuerst war ich auch gar nicht abgeneigt, aber als ich dann fragte, wie das beim Wechsel zu einer anderen Versicherung läuft, hat mir die Dame bereitwillig erklärt, dass man bei einem Schaden trotz Rabattschutz zurückgestuft wird, nur werden die Prämien halt angepasst.

 

Also die böse Überraschung kommt auch, wenn man sich irgendwann entschließen sollte, den Rabattschutz wieder zu entfernen. Je nach Häufigkeit der Schäden während der Rabattschutz aktiv war, kann das ein ganz schöner Hammer werden.

1. Ist ein Rabattretter was anderes als ein Rabattschutz.

2. Wieso soll das Verarsche sein?

Es ist ja klar geregelt, wie die Sache läuft.

Nach einem Schaden kann ich mir ja dann selber überlegen, ob ich wechseln will oder nicht.

Wenn ein Wechsel zu einem anderen Versicherer teurer wäre, als bei der alten mit Rabattschutz zu bleiben, dann bringt mir der Rabattschutz ja weiterhin einen Vorteil!

Themenstarteram 10. Februar 2016 um 13:54

Zitat:

@ChristianHa. schrieb am 10. Februar 2016 um 14:12:33 Uhr:

2. Wieso soll das Verarsche sein?

Es ist ja klar geregelt, wie die Sache läuft.

Wenn ein Wechsel zu einem anderen Versicherer teurer wäre, als bei der alten mit Rabattschutz zu bleiben, dann bringt mir der Rabattschutz ja weiterhin einen Vorteil!

Ich bin der Meinung, man muss klar sagen , dass ein "Rabattretter" oder "Schutz?" nur bei der eigenen Versicherung gilt und evtl. sogar nur solange man diesen im Vertrag hat. Die Einschränkungen sollten mE klar und deutlich benannt werden. Ich weiss, das man die Einschränkungen gerne nur im Wust des Kleingedruckten erwähnt. Mach mal ne Umfrage unter den Kunden mit Rabattretter. Ich fürchte schlimme Quoten.

Es gibt soviel was wichtig ist bei einer Versicherung.

Das kannst du nicht alles groß schreiben.

Themenstarteram 10. Februar 2016 um 14:08

auch wahr.

Anhand des Fotos sind mehreres Schäden erkennbar.

Inwieweit die Versicherung diese eurem Unfall zuordnen konnte ist für mich nicht ersichtlich.

Es wäre sicher sinnvoll gewesen, den von euch verursachten Schaden vor Ort schriftlich zu dokumentieren, ggf. unter Hinzuziehung von Zeugen oder der Polizei.

Zitat:

@ChristianHa. schrieb am 10. Feb. 2016 um 14:12:33 Uhr:

Ist ein Rabattretter was anderes als ein Rabattschutz.

Kannst du mir den Unterschied erklären? Ich dachte nämlich, das sei das selbe, weshalb ich sie auch synonym verwendet habe.

 

 

Verarsche deswegen, weil ich sicher bin, dass viele gar nicht wissen, was ihr Rabattschutz (oder Rabattretter?) im Falle des Wechsels für eine Überraschung bereithält. Die Berater sagen einem das wie gesagt schon, aber halt nur auf explizite Nachfrage.

 

Allerdings hast du natürlich recht, dass man für die Verträge, die man unterschreibt, selbst verantwortlich ist. Wenn man nicht liest, was da steht, ist man selbst schuld.

Themenstarteram 10. Februar 2016 um 15:12

das Kind ist leider in den Brunnen gefallen. Ich werde mich zumindest informieren, ob eine Gegenüberstellung der Fahrzeuge noch sinnvoll ist, da beim Fahrzeug meiner Frau keinerlei Spuren erkennbar sind. Wenn am anderen Fahrzeug irgendwas verursacht wurde, muss es doch vergleichbare Spuren an unserem ebenfalls geben.

Die Versicherung lässt mir nun das Gutachten zukommen. Der Typ war allen Ernstes bei einem Gutachter. Ich find das inzwischen lustig.

Zitat:

@FlashbackFM schrieb am 10. Februar 2016 um 16:07:39 Uhr:

Kannst du mir den Unterschied erklären? Ich dachte nämlich, das sei das selbe ...

https://de.m.wikipedia.org/wiki/Schadenfreiheitsrabatt

Zitat:

@gehpunkt schrieb am 10. Februar 2016 um 16:12:09 Uhr:

...

Die Versicherung lässt mir nun das Gutachten zukommen. Der Typ war allen Ernstes bei einem Gutachter. Ich find das inzwischen lustig.

Der Gutachter ist auf Angaben zum Unfallhergang angewiesen.

Die "Stoßstange" ist z. B. rechts aus der Halterung gedrückt, das könnte schon vorher gewesen sein, könnte aber auch bei eurem Unfall passiert sein.

Ebenso dir Delle unter der von dir markierten Stelle.

Ich glaube auch, dass hier jemand die Gunst der Stunde genutzt hat, ob dir aber jetzt noch ein Gegenbeweis gelingt, halte ich für fraglich.

Die Tatsache allein, dass an eurem Fahrzeug keine äußerlichen Schäden erkennbar sind, besagt nicht viel.

Zitat:

@ChristianHa. schrieb am 10. Februar 2016 um 13:41:08 Uhr:

Was hätte die Versicherung denn deiner Meinung nach machen sollen, gummikuh?

???

Das weißt du doch sicher viel besser als ich,was die Versicherung bei solch einem begründetem Verdacht für Möglichkeiten hat und was der Versicherungsnehmer auch von ihr erwarten kann.

 

Wenn ich mir die Bilder nochmal anschaue komme ich immer mehr zu der Überzeugung, dass überhaupt kein zu regulierender Schaden entstanden ist.

Die Stoßstange war mMn schon vorher auszutauschen. Auch eine Lackierung war mMn in dem Bereich schon vorher notwendig.

Die Tatsache, dass die Versicherung lt. TE innerhalb drei Tagen die Zusage gegeben hat rundet mein Bild ab.

Ich weiß nicht, woher du wissen willst, wie genau die "Stoßstange" vor dem Unfall aussah.

Selbst deine Frau wird die vorher nicht inspiziert haben.

Wenn das Gutachten in sich schlüssig sein sollte und du keine Gegenbeweise beibringen kannst, dann solltest du keine unnütze Energie verschwenden.

Sei lieber froh, dass es nur 400 € sind, die der Rückkauf kosten soll, denn das hätte auch viel mehr sein können, wenn es ein höherwertiges Fahrzeug gewesen wäre, das angefahren wurde.

Zitat:

@Oetteken schrieb am 10. Februar 2016 um 17:39:19 Uhr:

Ich weiß nicht, woher du wissen willst, wie genau die "Stoßstange" vor dem Unfall aussah.

...

Ich weiß es auch nicht, aber ich vermute es aufgrund der Fotos und der Angaben des TE.

Aber vielleicht sind wir ja schlauer wenn der TE das Gutachten (sofern es sich bei dem Betrag überhaupt um ein Gutachten handelt) in den Händen hat.

Themenstarteram 11. Februar 2016 um 8:51

update

Laut Gutachter uns zugeordnete Beschädigung.

Schaden 1 links oberhalb Nummernschild.

Schaden 2 unterer Rand Kennzeichenhalterung.

Ich wiederhole, meine Frau ist draufgerollt/angestossen beim rückwärts rangieren, hat nicht gestreift. zumindest Schaden 2 passt für mich nicht dazu.

45% des Gesamtschadens ist als Wertverbesserung abgezogen.

Schaden1
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