Kann ein Totalschaden auch ein Bagatellschaden sein?
Hallo,
kann ein Totalschaden mit massivem Blechschaden bei einem alten Fahrzeug auch ein Bagatellschaden sein?
Unfallfahrzeug ist ein VW Golf 4 mit 1,4 l, 155000 km, Baujahr 2000. Der Unfallgegner hat die Vorfahrtsregeln missachtet und ist beim Linksabbiegen in die Beifahrerseite des Fahrzeugs gefahren. Die Beifahrertür und hintere Tür sind massiv verformt, der Schweller ist verformt, die B-Säule und der hintere Kotflügel sind beschädigt.
Ich frage mich, woran sich ein Bagatellschaden festmacht. Falls es der Schaden an den defekten Teilen ist, dann ist dieser natürlich massiv. Falls aber ein Bagatellschaden an der Summe festgemacht wird die die Versicherung tatsächlich zahlen muss, also bei einem Totalschaden die Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert und Restwert, dann kann es bei dem Fahrzeug möglicherweise eng werden.
Ich würde gerne vermeiden, dass die Geschädigte, wenn sie einen Gutachter einschaltet auf dessen Kosten sitzen bleibt.
Um Aufklärung und Tipps zum weiteren Vorgehen würde ich mich freuen.
Danke und Grüße
36 Antworten
Vom Schadenumfang her ist das garantiert ein Totalschaden. Such dir einen Gutachter der den Fahrzeugwert vor dem Unfall und den Restwert wohlwollend schätzt. Mehr ist da nicht zu machen. Auf keinen Fall einen Gutachter von der gegnerischen Versicherung akzeptieren.
Zitat:
@1ras schrieb am 7. Juni 2025 um 20:56:04 Uhr:
Hallo,
....
Ich würde gerne vermeiden, dass die Geschädigte, wenn sie einen Gutachter einschaltet auf dessen Kosten sitzen bleibt.
Um Aufklärung und Tipps zum weiteren Vorgehen würde ich mich freuen.
Danke und Grüße
Du bist also der Schädiger. Melde es deiner Haftpflichtversicherung und lass die das regeln. Um eine Rückstufung zu vermeiden, könnte sich nach der Regulierung ein Schadenrückkauf (reiner Sachwert) lohnen. Differenzierungen von Bagatellschaden und Totalschaden spielen in der zivilrechtlichen Regulierung hier keine Rolle.
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 7. Juni 2025 um 22:00:58 Uhr:
Du bist also der Schädiger.
Nein, ich bin nicht der Schädiger, wie du aus einem meiner Beiträge aus 2022 erkennen kannst.
Ich "screene" nur bei auffälligem Auftreten. 👀
Deine Mutter bekommt die Gutachterkosten auch beim Totalschaden unterhalb der Bagatellgrenze ersetzt. Sie kann ohne Schadengutachten keine konkrete Forderung stellen und in solcher Konstellation muss dann sowieso ein Gutachten erstellt werden. Auch die Anwaltskosten werden ersetzt. Also ganz normales Vorgehen wie immer.
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Alles okay, ich wollte mit dem Link nur Misstrauen vorbeugen :-)
Aber genau das wollte ich hören, dann werden wir am Dienstag einen Gutachter beauftragen.
Danke euch beiden!
_Bevor_ Du den Gutachter beauftragst, holst Du Dir von der Versicherung des Verursachers die Bestätigung, daß die die Kosten des Gutachters, den _Du_ beauftragst, übernehmen werden.
Das kann schonmal zwei, drei Aufforderungen benötigen, dann bekommt man das, hat klare Verhältnisse zeigt das dem eigenen Gutachter und legt so auch keine Kohle temporär aus.
Vorher nicht beauftragen, würde ich sagen.
Völlig überflüssig und in Teilen faslsch.
Die richtige Antwort ist diese: https://www.motor-talk.de/forum/kann-ein-totalschaden-auch-ein-bagatellschaden-sein-t8279814.html#post72057522
Totalschaden alleine ist eh nur ein umgangssprachlicher Begriff .. weil rein theoretisch könnte man jeden Totalschaden so reparieren, das der Wagen wie neu ist...😁
korrekt heißt es wirtschaftlicher Totalschaden... heißt schlicht, die Schadensbeseitigung/Reparatur übersteigt den aktuellen Marktwert vom Wagen vor Schadenereignis/ gerne Wiederbeschaffungswert für ein gleichwertiges Auto... und ist reine Mathematik...
Also ja, wenn der Marktwert von der runtergerockten Mühle vor dem Schaden nur 50 EURO war, dann kann auch schon ein Bagatellschaden den wirtschaftlichen Totalschaden bedeuten...
Dem TE geht es wohl eher darum das man bei Bagatell Schäden kein teures Gutachten machen lassen soll.
Da hier aber ganz offensichtlich ein Totalschaden vor liegt braucht es ein Gutachten zur Wertermittlung. Ein ordentlich Gutachter wird die Reparaturkosten aber nur grob ermitteln weil sie eh deutlich über dem WBW liegen.
Zitat:
@Bnuu schrieb am 9. Juni 2025 um 00:52:03 Uhr:
_Bevor_ Du den Gutachter beauftragst, holst Du Dir von der Versicherung des Verursachers die Bestätigung, daß die die Kosten des Gutachters, den _Du_ beauftragst, übernehmen werden.
In dem Moment wo der TE dies macht hat er schon verloren.
Das einzige was er bei der gegnerischen Versicherung macht ist schriftlich den entstandenen Schaden einzufordern. Um das zu tun braucht er Zahlen, in diesem Fall durch ein Gutachten oder ein Kurzgutachten wenn es sich als ausreichend herausstellt. Dies ist aber Sache des Gutachters.
Ansonsten nimmt er gar keinen Kontakt mit dieser Versicherung auf, schon gar nicht als Bitte.
Zitat:
@Turbotobi28 schrieb am 9. Juni 2025 um 20:18:54 Uhr:
Dem TE geht es wohl eher darum das man bei Bagatell Schäden kein teures Gutachten machen lassen soll.
Richtig, genau das war mein Bedenken. Das Fahrzeug war zwar dem Alter entsprechend noch gut in Schuss, aber ich kann nur schlecht den Wiederbeschaffungswert und Restwert bei dem Alter einschätzen.
Ist aber auch irgendwie einleuchtend, dass wir diese Zahlen auch nur durch ein Gutachten bekommen.
Zitat:
@Spi95 schrieb am 9. Juni 2025 um 07:41:49 Uhr:
Völlig überflüssig und in Teilen faslsch.
Die richtige Antwort ist diese: https://www.motor-talk.de/forum/kann-ein-totalschaden-auch-ein-bagatellschaden-sein-t8279814.html#post72057522
Oh, ein ganz schlauer. Was in Teilen fasch sein soll, teilt seine Schlauheit natürlich nicht mit, vom Roß da oben...
Also: welcher Teil der Aussagen ist falsch?
Warum ist das _völlig_ überflüssig für den Geschädigten?
Zitat:
@Siggi1803 schrieb am 9. Juni 2025 um 20:46:24 Uhr:
In dem Moment wo der TE dies macht hat er schon verloren.
....... Dies ist aber Sache des Gutachters.
Ansonsten nimmt er gar keinen Kontakt mit dieser Versicherung auf, schon gar nicht als Bitte.
Ja klar, inwiefern verloren?
Wer hat den Gutachter beauftragt und wem stellt dieser die Rechnung?
Und zuerst bittet man höflich. Wenn der berechtigten Bitte nicht entsprochen wird, fordert man. Mit Begründung und Hinweis auf Durchsetzung der Forderung.
Aber jeder muß selbst wissen, wie er sich im Umgang mit Versicherungen und auch sonst benimmt.
So habe ich es gemacht. Kostenübenrahmezusage erbeten, dann 2x gefordert. Mit Hinweis darauf, daß die Versicherung genau weiß, daß sie den RA spart, wenn ich ihn nicht auf deren Kosten in Anspruch nehme.
So hier abgelaufen das erste Mal nach einem Gutachten, daß die Versicherung anfertigen ließ, oh Wunder, deutlich zu meinen Ungunsten.
Und ja, sie haben dann das Gutachten bezahlt, daß ich in Auftrag gegeben hatte. Hätten sich ihres also sparen können.
Ich lasse gar nicht erst die geringste Gefahr aufkommen, wer was wie bezahlt oder überraschenderweise berechnet bekommt, indem ich die Kostenübernahme vorab schriftlich geklärt habe.
Wer das nicht so macht, hat rechtlich wenig Erfahrung. Es kann gut ablaufen, muß aber nicht.
Jahre später von vornherein so gemacht. Beide Male für mich top ok abgelaufen.
Zitat:
@Bnuu schrieb am 9. Juni 2025 um 21:10:15 Uhr:
So habe ich es gemacht. Kostenübenrahmezusage erbeten, dann 2x gefordert. Mit Hinweis darauf, daß die Versicherung genau weiß, daß sie den RA spart, wenn ich ihn nicht auf deren Kosten in Anspruch nehme.
Ich verstehe es leider nicht ganz. Wenn die Versicherung zusagt, dass sie die Kosten für den Gutachter übernehmen, dann können sie doch später immer noch einzelne Posten des Gutachtens kürzen, wodurch man wieder einen RA braucht.
Oder hast du dir vorab die Übernahme aller im Gutachten aufgeführten Kosten zusichern lassen? Macht das eine Versicherung ohne das Gutachten vorher zu kennen?
bnuu ... Nichts von deinem Vorschlag entspricht einem sinvollen Vorgehen für die Konstellation des TE. Man setzt sich als Geschädigter nicht ohne Not dem Schadensmanagement der gegnerischen Versicherung aus. Die handeln nur in ihrem eigenen betriebswirtschaftlichen Interesse und das ist für den betroffenen Laien mit Interessenkollisionen nachteilig belastet.