B196 zu teuer!

Pure Ernüchterung nach dem ich die Preise für die B196 Erweiterung erfahren habe! 600 Euro und mehr sind eindeutig zu viel!
Für mich persönlich der eh nur einen 125 ccm Roller gefahren wäre ist das nicht interessant.
Euro Meinung wie seht ihr das ganze?

Beste Antwort im Thema

Ich bin sehr froh das es die Erweiterung B196 der Führerscheinklasse B gibt.
Auch verstehe ich nicht wieso das hier von einigen schlecht geredet wird.
Niemand zwingt einen die Erweiterung zu machen. Genauso wird ja anscheinend davon ausgegangen, dass die meisten danach doch den Führerschein Klasse A machen und das ja dann rausgeschmissenes Geld ist mit dem B196.

Ich sehe das komplett anders. Ich finde das ist eine gute Möglichkeit seine Mobilität zu erweitern oder mit geringem Aufwand ohne Auto beizubehalten. Entweder weil man von 50 ccm kommt oder weil man wie ich dafür sogar sein Auto abschafft oder es weniger bewegen möchte.

Und wer hier argumentiert das eine „große“ Maschine gebraucht günstiger ist als eine neue 125 ccm hat anscheinend nicht verstanden für wen die Erweiterung gedacht ist auch wenn er natürlich Recht hat mit den Preisen. Jeder sollte selber beurteilen was für ihn das Beste ist und wenn man nach Jahren doch Blut geleckt hat und den Klasse A Schein machen möchte ist das auch in Ordnung und sicher nicht schlecht wenn man dann vorher schon 125 ccm gefahren ist.

Wenn ihr „nur“ einen 90 PS Golf fahrt bekommt ihr doch auch nicht gesagt kauf dir lieber ein Porsche der ist viel schneller und du darfst den ja mit deinem Führerschein fahren.

Meines Erachtens ist die Erweiterung genau für Menschen wie mich.

Ich z.B. wohne in der Stadt. Ich fahre mit dem Rad zur Arbeit und das Auto habe ich nur um Mobil zu bleiben (Familie wohnt zum Teil 30 Kilometer weit weg).
Für mich ist das genau richtig und ich freue mich auch darauf ein Leichtkraftrad fahren zu dürfen.
Bei mir im Raum Bremen wurde mir ein Preis so um die 700 Euro für die Erweiterung B196 genannt.
Das ist nicht wenig aber das ist es mir wert Mobil bleiben zu können und ganz sicher habe ich auch viel Spaß am Fahren.
Meine Yamaha MT 125 (2020) sollte Ende der Woche beim Händler stehen und ich kann es kaum erwarten meine Runden zu drehen wenn ich die Erweiterung in der Tasche habe.

Es freut mich auch sehr zu lesen wie viele von euch Spaß am Fahren eines Kleinkraftrades haben.

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Zitat:

@cleanlock schrieb am 7. September 2021 um 15:04:22 Uhr:


Naja, niemand weiß bei welcher Fahrschule ich war. Würde ich hier auch niemals preisgeben, gerade weil ich weiß, dass es Leute gibt, die diese dann anschwärzen könnten/würden.

Ne, hier nicht, aber vielleicht im näheren Umfeld. Sei es die Konkurrenz, oder jemand, der sich ungerecht behandelt gefühlt hat.

Zitat:

Ich finde diese Pflichtstunden eh total unnötig. Klar sollte es Pflichtstunden für Überland/Nacht geben, das macht durchaus Sinn bei Führerschein-Neulingen. Bei B196 sehe ich das eher nicht so, wenn jemand eh schon länger Auto o.ä. fährt und entsprechend schon Erfahrung auf der Straße gesammelt hat.

Das ist halt die Gesetzeslage. Ich finde die Pflichtstunden auch unnötig. Und meine Nachtfahrten waren in der Dämmerung (weil Sommer). Da hätte man auch drauf verzichten können. Fahren lernt man sowieso erst nach der Prüfung.

Zitat:

Man sollte immer von Fall zu Fall betrachten. Paulschalisierung fand ich noch nie gut und werde ich nie gut finden.

Ein bisschen Pauschalisierung ist im Rechtsverkehr notwendig. Man kann nicht immer jeden Fall detailliert betrachten.

Zitat:

@Haubenzug schrieb am 7. September 2021 um 16:01:23 Uhr:



Zitat:

@TilJes schrieb am 07. Sept. 2021 um 13:23:32 Uhr:


Das Problem ist ein rein Rechtliches.

Naja, ob man nach 2h fahren kann lassen wir mal dahingestellt.

Er hatte vorher ja Zweirad-Erfahrung, oder hat sich gut angestellt. Nach 10 Stunden kannst du es auch nicht unbedingt besser als er. In Italien brauchst du gar keine Stunden. In der Schweiz darfst du selbstständig im Inland üben, bis du dich zum Kurs anmeldest. Ich bleibe dabei, der Kursumfang in Deutschland ist übertrieben.

Die Fahrschullobby ist halt gut vernetzt. Da gibt es noch mehr Kuriositäten (Hängerführerschein, die Limitierung auf 3,5to - haha, wenn so ein Elektrokarren schon 2,5to wiegt... usw.). Am besten, man denkt da nicht mehr drüber nach. Macht nur Blutdruck und Kopfschmerzen 😉

Zitat:

@mj_wagner schrieb am 8. September 2021 um 09:27:41 Uhr:


die Limitierung auf 3,5to - haha, wenn so ein Elektrokarren schon 2,5to wiegt... usw.).

Deswegen darf man Elektroautos bis 4,25 t statt nur 3,5 t mit Klasse B führen.

Zitat:

Er hatte vorher ja Zweirad-Erfahrung, oder hat sich gut angestellt. Nach 10 Stunden kannst du es auch nicht unbedingt besser als er. In Italien brauchst du gar keine Stunden. In der Schweiz darfst du selbstständig im Inland üben, bis du dich zum Kurs anmeldest. Ich bleibe dabei, der Kursumfang in Deutschland ist übertrieben.

Hier melden sich fast nur Personen zu Wort, die bereits 2Rad-Erfahrung haben.
Für einen absoluten Neueinsteiger, der weder Mofa noch 50ccm gefahren hat, sind diese paar Praxis-Doppelstunden aus meiner Sicht mehr als notwendig.
Die würde ich nicht ohne irgendeine professionelle Einweisung auf den Verkehr loslassen.
Und da wir zum Glück in einer Demokratie und nicht in der Wüste leben, gilt gleiches Recht, und somit gleiche Pflicht, für alle.
Sind genug Selbstmörder auf den Straßen unterwegs, wo ich mich frage, wie die den Führerschein bekommen haben.
Vermutlich auch durch Beziehungen oder ebay-Kleinanzeigen

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Ach, gibt's da auch wieder eine Ausnahme? Da schau her, das wusste ich nicht...

Wie ist dann die Beschränkung bei Verbrennern zu begründen? Da war doch mal was mit Gewicht...?!

Es treibt lagsam seltsame Blüten...

Zitat:

@mj_wagner schrieb am 08. Sept. 2021 um 12:31:32 Uhr:


Es treibt lagsam seltsame Blüten...

Deutschland..... 🙂

Zitat:

@Haubenzug schrieb am 8. September 2021 um 12:33:27 Uhr:



Zitat:

@mj_wagner schrieb am 08. Sept. 2021 um 12:31:32 Uhr:


Es treibt lagsam seltsame Blüten...

Deutschland..... 🙂

Nein, EUROPA

Zitat:

@Up-gefahren schrieb am 08. Sept. 2021 um 12:30:10 Uhr:


Sind genug Selbstmörder auf den Straßen unterwegs, wo ich mich frage, wie die den Führerschein bekommen haben.

Das ändert sich auch nicht bei zig Fahrstunden. Wir haben alle einen PKW Führerschein und keiner fährt mehr so wie es gelernt wurde. Wie oben schon erwähnt, bei mir wurden Stoppstraßen vom Fahrlehrer bemängelt (warum soll ich anhalten wenn alles frei ist, schont zudem die Umwelt 😁)

Zitat:

@Up-gefahren schrieb am 8. September 2021 um 12:30:10 Uhr:



Zitat:

Er hatte vorher ja Zweirad-Erfahrung, oder hat sich gut angestellt. Nach 10 Stunden kannst du es auch nicht unbedingt besser als er. In Italien brauchst du gar keine Stunden. In der Schweiz darfst du selbstständig im Inland üben, bis du dich zum Kurs anmeldest. Ich bleibe dabei, der Kursumfang in Deutschland ist übertrieben.

Hier melden sich fast nur Personen zu Wort, die bereits 2Rad-Erfahrung haben.
Für einen absoluten Neueinsteiger, der weder Mofa noch 50ccm gefahren hat, sind diese paar Praxis-Doppelstunden aus meiner Sicht mehr als notwendig.
Die würde ich nicht ohne irgendeine professionelle Einweisung auf den Verkehr loslassen.

Als ich mir 2012 mein erstes Motorrad gekauft hab, konnte ich nichtmal schalten. Hat mir der Verkäufer noch schnell erklärt. Roller war ich vorher vielleicht 5 Stunden insgesamt in meinem Leben gefahren, im Urlaub. Irgendwie musste ich es dann lernen, um zum Grundkurs zu kommen.

Zitat:

Und da wir zum Glück in einer Demokratie und nicht in der Wüste leben, gilt gleiches Recht, und somit gleiche Pflicht, für alle.

Gleichheit heißt, dass alle gleiches Recht haben, aber das ist trotzdem individuell. Es darf eben nicht jeder Auto fahren, sondern nur alle mit Führerschein.

Zitat:

@koelsch schrieb am 8. September 2021 um 12:51:00 Uhr:


Wir haben alle einen PKW Führerschein und keiner fährt mehr so wie es gelernt wurde.

So pauschal lässt sich das nicht schreiben 🙂

Ich fahre nach meiner dritten (und letzten) Fahrererlaubniserweiterung 2020

wieder

so StVO-konform, wie's mir beigebracht wurde. Meiner und der Sicherheit anderer wegen.

Zitat:

Gleichheit heißt, dass alle gleiches Recht haben, aber das ist trotzdem individuell. Es darf eben nicht jeder Auto fahren, sondern nur alle mit Führerschein.

Und um diesen Schein zu bekommen muss der "Profi" die gleiche Anzahl Pfichtstunden absolvieren, wie der Noob.

Und die Fahrschule entscheidet, ob diese Pflichtstunden reichen oder nicht. Meistens reichen sie...

Wer die gesetzlich vorgeschriebene Pflicht nicht gemacht hat, hat beschissen.
Ganz einfach.

Zitat:

@Rigero schrieb am 8. September 2021 um 13:17:39 Uhr:



Zitat:

@koelsch schrieb am 8. September 2021 um 12:51:00 Uhr:


Wir haben alle einen PKW Führerschein und keiner fährt mehr so wie es gelernt wurde.

So pauschal lässt sich das nicht schreiben 🙂
Ich fahre nach meiner dritten (und letzten) Fahrererlaubniserweiterung 2020 wieder so StVO-konform, wie's mir beigebracht wurde. Meiner und der Sicherheit anderer wegen.

Naja, StVO konform ist keine Frage, aber als ich meinen Führerschein gemacht habe und das erste Mal runtergeschaltet habe, sagte der Fahrlehrer nur, das Zwischengas sollte ich mir bis zur Prüfung schleuningst abgewöhnen.

Das mach ich bei Handschaltern aber dann doch wieder. So ein Beispiel....

Zitat:

@Rigero schrieb am 8. September 2021 um 13:17:39 Uhr:



Zitat:

@koelsch schrieb am 8. September 2021 um 12:51:00 Uhr:


Wir haben alle einen PKW Führerschein und keiner fährt mehr so wie es gelernt wurde.

So pauschal lässt sich das nicht schreiben 🙂
Ich fahre nach meiner dritten (und letzten) Fahrererlaubniserweiterung 2020 wieder so StVO-konform, wie's mir beigebracht wurde. Meiner und der Sicherheit anderer wegen.

StVO-konform fahren ist nahezu unmöglich.

Extrembeispiel aus einem Fall: Landstraße, durchgezogene Linie, plötzlich Spur nicht mehr passierbar wegen Unfall. Vorbeifahren nicht möglich, weil durchgezogene Linie nicht überfahren werden darf. Fahrzeugführer rief daraufhin die Polizei, damit diese ihn StVO-konform anweist, die durchgezogene Linie zu überfahren. Da haben die ihn ausgelacht und in Frage gestellt, ob bei ihm alles noch "richtig" sei.

Ja, ist ein Extrembeispiel. Aber da gibt es viele Situationen, wo man dann doch hier und da ein bisschen das erlaubte ausreizt.

Zitat:

@Up-gefahren schrieb am 8. September 2021 um 13:41:57 Uhr:



Zitat:

Gleichheit heißt, dass alle gleiches Recht haben, aber das ist trotzdem individuell. Es darf eben nicht jeder Auto fahren, sondern nur alle mit Führerschein.


Und um diesen Schein zu bekommen muss der "Profi" die gleiche Anzahl Pfichtstunden absolvieren, wie der Noob.
Und die Fahrschule entscheidet, ob diese Pflichtstunden reichen oder nicht. Meistens reichen sie...

Aber nur, weil das Gesetz das so vorschreibt. Das Gesetz könnte auch andere Maßstäbe heranziehen.

Zitat:

Wer die gesetzlich vorgeschriebene Pflicht nicht gemacht hat, hat beschissen.
Ganz einfach.

Das ist unbestritten.

Zitat:

@TilJes schrieb am 8. September 2021 um 19:11:13 Uhr:


StVO-konform fahren ist nahezu unmöglich.

Extrembeispiel aus einem Fall: Landstraße, durchgezogene Linie, plötzlich Spur nicht mehr passierbar wegen Unfall. Vorbeifahren nicht möglich, weil durchgezogene Linie nicht überfahren werden darf.

In der Fahrausbildung wird bei passender Gelegenheit darauf hingewiesen, dass ein Vorbeifahren - mithin Überfahren einer durchgezogenen Fahrstreifenmarkierung - auf Höhe eines

stehenden

Hindernis durchaus statthaft ist.

Auch glaube ich mich zu erinnern, dass der aktuelle Prüfungsfragen-Katalog eine Frage enthält, die auf genau dieses Dilemma eingeht.

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