B196 zu teuer!

Pure Ernüchterung nach dem ich die Preise für die B196 Erweiterung erfahren habe! 600 Euro und mehr sind eindeutig zu viel!
Für mich persönlich der eh nur einen 125 ccm Roller gefahren wäre ist das nicht interessant.
Euro Meinung wie seht ihr das ganze?

Beste Antwort im Thema

Ich bin sehr froh das es die Erweiterung B196 der Führerscheinklasse B gibt.
Auch verstehe ich nicht wieso das hier von einigen schlecht geredet wird.
Niemand zwingt einen die Erweiterung zu machen. Genauso wird ja anscheinend davon ausgegangen, dass die meisten danach doch den Führerschein Klasse A machen und das ja dann rausgeschmissenes Geld ist mit dem B196.

Ich sehe das komplett anders. Ich finde das ist eine gute Möglichkeit seine Mobilität zu erweitern oder mit geringem Aufwand ohne Auto beizubehalten. Entweder weil man von 50 ccm kommt oder weil man wie ich dafür sogar sein Auto abschafft oder es weniger bewegen möchte.

Und wer hier argumentiert das eine „große“ Maschine gebraucht günstiger ist als eine neue 125 ccm hat anscheinend nicht verstanden für wen die Erweiterung gedacht ist auch wenn er natürlich Recht hat mit den Preisen. Jeder sollte selber beurteilen was für ihn das Beste ist und wenn man nach Jahren doch Blut geleckt hat und den Klasse A Schein machen möchte ist das auch in Ordnung und sicher nicht schlecht wenn man dann vorher schon 125 ccm gefahren ist.

Wenn ihr „nur“ einen 90 PS Golf fahrt bekommt ihr doch auch nicht gesagt kauf dir lieber ein Porsche der ist viel schneller und du darfst den ja mit deinem Führerschein fahren.

Meines Erachtens ist die Erweiterung genau für Menschen wie mich.

Ich z.B. wohne in der Stadt. Ich fahre mit dem Rad zur Arbeit und das Auto habe ich nur um Mobil zu bleiben (Familie wohnt zum Teil 30 Kilometer weit weg).
Für mich ist das genau richtig und ich freue mich auch darauf ein Leichtkraftrad fahren zu dürfen.
Bei mir im Raum Bremen wurde mir ein Preis so um die 700 Euro für die Erweiterung B196 genannt.
Das ist nicht wenig aber das ist es mir wert Mobil bleiben zu können und ganz sicher habe ich auch viel Spaß am Fahren.
Meine Yamaha MT 125 (2020) sollte Ende der Woche beim Händler stehen und ich kann es kaum erwarten meine Runden zu drehen wenn ich die Erweiterung in der Tasche habe.

Es freut mich auch sehr zu lesen wie viele von euch Spaß am Fahren eines Kleinkraftrades haben.

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Hab meinen B196 nur auf einem Roller gemacht und jetzt fahr ich eine MT 125. Schalten in der Fahrschule konnte ich nicht lernen. Stattdessen musste ich es selber lernen, da ich keinen Roller fahren wollte/will. Das ist tatsächlich das einzige, was mich wirklich am B196 bzw. an der Fahrschule gestört hat.

Bei mir hat's genau 4 Fahrstunden & 1 Abend Motorradtheorie gebraucht und ich war fertig. Bei der Fahrschule habe ich auch meinen Autoführerschein gemacht. Mein Fahrlehrer hat halt gesehen, dass ich fahren kann und hat mir dann entsprechend den Wisch gegeben.

Ich finde, dass das auch absolut in Ordnung so ist. Ich habe jetzt keinen wirklichen Nachteil gegenüber anderen, die die Fahrschule länger besuchen mussten.

Ich halte mich lieber an die Regeln, Fahrschule hat auch Spaß gemacht. Aber trotz 5 Doppelstunden Fahren und 4 Doppelstunden Theorie war ich noch unter 700 Euro.

Zitat:

@cleanlock schrieb am 3. September 2021 um 10:32:40 Uhr:


Hab meinen B196 nur auf einem Roller gemacht und jetzt fahr ich eine MT 125. Schalten in der Fahrschule konnte ich nicht lernen. Stattdessen musste ich es selber lernen, da ich keinen Roller fahren wollte/will. Das ist tatsächlich das einzige, was mich wirklich am B196 bzw. an der Fahrschule gestört hat.

Halb so wild. Ich hatte auch keine Ahnung vom Schalten, als ich mir 2012 mein erstes Motorrad gekauft hab. Der Verkäufer war so nett und hat mir dann für die Probefahrt beigebracht, wie man überhaupt schaltet. Ich hatte ja null Erfahrung mit Zweirädern (außer mal paar Tage im Urlaub nie vorher gefahren). Das lernt man dann schon beim Fahren.

Zitat:

Ich finde, dass das auch absolut in Ordnung so ist. Ich habe jetzt keinen wirklichen Nachteil gegenüber anderen, die die Fahrschule länger besuchen mussten.

Du hast halt mehr gezahlt, als was du bekommen hast. Hätte da einen Rabatt rausgehandelt.

Zitat:

@TilJes schrieb am 3. September 2021 um 17:08:09 Uhr:



Zitat:

@cleanlock schrieb am 3. September 2021 um 10:32:40 Uhr:


Hab meinen B196 nur auf einem Roller gemacht und jetzt fahr ich eine MT 125. Schalten in der Fahrschule konnte ich nicht lernen. Stattdessen musste ich es selber lernen, da ich keinen Roller fahren wollte/will. Das ist tatsächlich das einzige, was mich wirklich am B196 bzw. an der Fahrschule gestört hat.

Halb so wild. Ich hatte auch keine Ahnung vom Schalten, als ich mir 2012 mein erstes Motorrad gekauft hab. Der Verkäufer war so nett und hat mir dann für die Probefahrt beigebracht, wie man überhaupt schaltet. Ich hatte ja null Erfahrung mit Zweirädern (außer mal paar Tage im Urlaub nie vorher gefahren). Das lernt man dann schon beim Fahren.

Zitat:

@TilJes schrieb am 3. September 2021 um 17:08:09 Uhr:



Zitat:

Ich finde, dass das auch absolut in Ordnung so ist. Ich habe jetzt keinen wirklichen Nachteil gegenüber anderen, die die Fahrschule länger besuchen mussten.

Du hast halt mehr gezahlt, als was du bekommen hast. Hätte da einen Rabatt rausgehandelt.

Tatsächlich habe ich einen sehr guten Preis gekriegt (200€). 🙂

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Zitat:

@cleanlock schrieb am 3. September 2021 um 20:34:50 Uhr:


Tatsächlich habe ich einen sehr guten Preis gekriegt (200€). 🙂

Dann war die Fahrschule wenigstens fair. Illegal ist es trotzdem. Und wenn es rauskommen sollte, ist dein B196 weg. Theoretisch begehst du sogar die ganze Zeit Fahren ohne Fahrerlaubnis, weil die Erteilung rechtswidrig war.

Wer den Wisch hat und den Eintrag im Führerschein, fährt nicht rechtswidrig...sondern legal!

Schreib hier nicht so ein Blödsinn!

Zitat:

@andirel schrieb am 06. Sept. 2021 um 23:30:25 Uhr:


Wer den Wisch hat und den Eintrag im Führerschein, fährt nicht rechtswidrig...sondern legal!

Schreib hier nicht so ein Blödsinn!

Er schreibt doch: wenn es rauskommt.

Was passiert wenn die Fahrschule beim Amt angeschwärzt wird und die Fahrschule die B196 Stunden nicht belegen kann?

Es ist fahren ohne Fahrerlaubnis! Bin mal gespannt ob da noch was dran geändert wird, das nicht die Fahrschule sondern eine andere Stelle die Bescheinigung ausgestellt, dann müssen die Stunden nachgewiesen werden.

Da wir keine Prüfung abgelegt haben, entfällt eine Nachweisplicht!

Ja so sind die extra Schlauen und Neider...... So einen Freundschaftsdienst macht man ja auch nicht öffentlich. Oder.. das reicht wenn ich das Glück hatte für Andere kann ich das dann auch unmöglich machen.

Ehrlich, ich weiß nicht was so schlimmes dabei ist mal ein paar Stunden zu fahren und sich an die Anweisungen vom Fahrlehrer zu halten (und sogar teilweise noch weniger bezahlen),mehr als rechts und links habe ich kaum gehört...und natürlich Stopstraße 😁
Der Theorieunterricht war interessant, das lag aber wohl an dem Lehrer.
Nach über 20 Jahren mal wieder eine Fahrschule von innen gesehen zu haben, hat mir gefallen!

Zitat:

@andirel schrieb am 6. September 2021 um 23:30:25 Uhr:


Wer den Wisch hat und den Eintrag im Führerschein, fährt nicht rechtswidrig...sondern legal!

Schreib hier nicht so ein Blödsinn!

Du hast anscheinend keine Ahnung von unserem Rechtssystem. Da die Bescheinigung nicht rechtens war, ist auch die Erteilung der B196 durch die Fahrerlaubnisbehörde ungültig. Also ist es Fahren ohne Fahrerlaubnis. Die ganze Zeit. Auch wenn es nicht rauskommt. Nur gibt es halt keinen Kläger, wenn es nicht rauskommt.

Wenn man offensichtlich nicht gut genug fährt, stellt die Fahrschule wohl kaum den Wisch aus. Wenn aber nach wenigen Fahrstunden bereits ersichtlich ist, dass der Fahrschüler bereits alles grundlegende beherrscht, wo ist da das Problem?

Dass die Fahrschule angeschwärzt wird bezweifel ich sehr stark. Wer ist denn so doof?

Und bei mir war's definitiv n Bonus, weil ich den Inhaber gut kenne, aber auch entsprechend fahre. Finde, dass das vollkommen okay ist.

Zitat:

@cleanlock schrieb am 7. September 2021 um 12:35:44 Uhr:


Wenn man offensichtlich nicht gut genug fährt, stellt die Fahrschule wohl kaum den Wisch aus. Wenn aber nach wenigen Fahrstunden bereits ersichtlich ist, dass der Fahrschüler bereits alles grundlegende beherrscht, wo ist da das Problem?

Das Problem ist ein rein Rechtliches. Warum die Pflichtstunden für Nachtfahrt beim PKW, wenn der Fahrlehrer doch sieht, dass man fahren kann...

Zitat:

Dass die Fahrschule angeschwärzt wird bezweifel ich sehr stark. Wer ist denn so doof?

Vielleicht, weil man was gegen den Inhaber hat?

Zitat:

Und bei mir war's definitiv n Bonus, weil ich den Inhaber gut kenne, aber auch entsprechend fahre. Finde, dass das vollkommen okay ist.

Rein praktisch ist mir das auch Wumpe. Von mir aus ist die Anforderung viel zu übertrieben. Man braucht keine 5 Doppelstunden Einzelunterricht. Sieht man ja an Österreich/Schweiz/Italien/Tschechien/Polen. Rechtlich bewegst du dich halt auf dünnem (oder eher etwas dickerem) Eis.

Zitat:

@TilJes schrieb am 7. September 2021 um 13:23:32 Uhr:



Zitat:

@cleanlock schrieb am 7. September 2021 um 12:35:44 Uhr:


Wenn man offensichtlich nicht gut genug fährt, stellt die Fahrschule wohl kaum den Wisch aus. Wenn aber nach wenigen Fahrstunden bereits ersichtlich ist, dass der Fahrschüler bereits alles grundlegende beherrscht, wo ist da das Problem?

Das Problem ist ein rein Rechtliches. Warum die Pflichtstunden für Nachtfahrt beim PKW, wenn der Fahrlehrer doch sieht, dass man fahren kann...

Zitat:

@TilJes schrieb am 7. September 2021 um 13:23:32 Uhr:



Zitat:

Dass die Fahrschule angeschwärzt wird bezweifel ich sehr stark. Wer ist denn so doof?


Vielleicht, weil man was gegen den Inhaber hat?

Zitat:

@TilJes schrieb am 7. September 2021 um 13:23:32 Uhr:



Zitat:

Und bei mir war's definitiv n Bonus, weil ich den Inhaber gut kenne, aber auch entsprechend fahre. Finde, dass das vollkommen okay ist.

Rein praktisch ist mir das auch Wumpe. Von mir aus ist die Anforderung viel zu übertrieben. Man braucht keine 5 Doppelstunden Einzelunterricht. Sieht man ja an Österreich/Schweiz/Italien/Tschechien/Polen. Rechtlich bewegst du dich halt auf dünnem (oder eher etwas dickerem) Eis.

Naja, niemand weiß bei welcher Fahrschule ich war. Würde ich hier auch niemals preisgeben, gerade weil ich weiß, dass es Leute gibt, die diese dann anschwärzen könnten/würden.

Mag sein, dass man sich auf dünne/etwas dickerem Eis bewegt (rein rechtlich), aber ich finde es gut so, wie es meine Fahrschule gehandhabt hat. Der eine braucht eben etwas mehr Stunden, der andere etwas weniger.

Ich finde diese Pflichtstunden eh total unnötig. Klar sollte es Pflichtstunden für Überland/Nacht geben, das macht durchaus Sinn bei Führerschein-Neulingen. Bei B196 sehe ich das eher nicht so, wenn jemand eh schon länger Auto o.ä. fährt und entsprechend schon Erfahrung auf der Straße gesammelt hat.

Man sollte immer von Fall zu Fall betrachten. Paulschalisierung fand ich noch nie gut und werde ich nie gut finden.

Zitat:

@TilJes schrieb am 07. Sept. 2021 um 13:23:32 Uhr:


Das Problem ist ein rein Rechtliches.

Naja, ob man nach 2h fahren kann lassen wir mal dahingestellt.

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