B196 zu teuer!
Pure Ernüchterung nach dem ich die Preise für die B196 Erweiterung erfahren habe! 600 Euro und mehr sind eindeutig zu viel!
Für mich persönlich der eh nur einen 125 ccm Roller gefahren wäre ist das nicht interessant.
Euro Meinung wie seht ihr das ganze?
Beste Antwort im Thema
Ich bin sehr froh das es die Erweiterung B196 der Führerscheinklasse B gibt.
Auch verstehe ich nicht wieso das hier von einigen schlecht geredet wird.
Niemand zwingt einen die Erweiterung zu machen. Genauso wird ja anscheinend davon ausgegangen, dass die meisten danach doch den Führerschein Klasse A machen und das ja dann rausgeschmissenes Geld ist mit dem B196.
Ich sehe das komplett anders. Ich finde das ist eine gute Möglichkeit seine Mobilität zu erweitern oder mit geringem Aufwand ohne Auto beizubehalten. Entweder weil man von 50 ccm kommt oder weil man wie ich dafür sogar sein Auto abschafft oder es weniger bewegen möchte.
Und wer hier argumentiert das eine „große“ Maschine gebraucht günstiger ist als eine neue 125 ccm hat anscheinend nicht verstanden für wen die Erweiterung gedacht ist auch wenn er natürlich Recht hat mit den Preisen. Jeder sollte selber beurteilen was für ihn das Beste ist und wenn man nach Jahren doch Blut geleckt hat und den Klasse A Schein machen möchte ist das auch in Ordnung und sicher nicht schlecht wenn man dann vorher schon 125 ccm gefahren ist.
Wenn ihr „nur“ einen 90 PS Golf fahrt bekommt ihr doch auch nicht gesagt kauf dir lieber ein Porsche der ist viel schneller und du darfst den ja mit deinem Führerschein fahren.
Meines Erachtens ist die Erweiterung genau für Menschen wie mich.
Ich z.B. wohne in der Stadt. Ich fahre mit dem Rad zur Arbeit und das Auto habe ich nur um Mobil zu bleiben (Familie wohnt zum Teil 30 Kilometer weit weg).
Für mich ist das genau richtig und ich freue mich auch darauf ein Leichtkraftrad fahren zu dürfen.
Bei mir im Raum Bremen wurde mir ein Preis so um die 700 Euro für die Erweiterung B196 genannt.
Das ist nicht wenig aber das ist es mir wert Mobil bleiben zu können und ganz sicher habe ich auch viel Spaß am Fahren.
Meine Yamaha MT 125 (2020) sollte Ende der Woche beim Händler stehen und ich kann es kaum erwarten meine Runden zu drehen wenn ich die Erweiterung in der Tasche habe.
Es freut mich auch sehr zu lesen wie viele von euch Spaß am Fahren eines Kleinkraftrades haben.
1661 Antworten
Bei durchgezogener Linie darf nicht überholt werden! Ein überfahren bei einem Hnderniss ist kein überholen! Wie soll man denn an dem Hindernis vorbeikommen?
Zitat:
@Rigero schrieb am 9. September 2021 um 10:16:59 Uhr:
Zitat:
@TilJes schrieb am 8. September 2021 um 19:11:13 Uhr:
StVO-konform fahren ist nahezu unmöglich.Extrembeispiel aus einem Fall: Landstraße, durchgezogene Linie, plötzlich Spur nicht mehr passierbar wegen Unfall. Vorbeifahren nicht möglich, weil durchgezogene Linie nicht überfahren werden darf.
In der Fahrausbildung wird bei passender Gelegenheit darauf hingewiesen, dass ein Vorbeifahren - mithin Überfahren einer durchgezogenen Fahrstreifenmarkierung - auf Höhe eines stehenden Hindernis durchaus statthaft ist.
Auch glaube ich mich zu erinnern, dass der aktuelle Prüfungsfragen-Katalog eine Frage enthält, die auf genau dieses Dilemma eingeht.
Streng nach der StVO aber nicht zulässig.
Zitat:
@TilJes schrieb am 9. September 2021 um 22:05:52 Uhr:
Zitat:
@Rigero schrieb am 9. September 2021 um 10:16:59 Uhr:
In der Fahrausbildung wird bei passender Gelegenheit darauf hingewiesen, dass ein Vorbeifahren - mithin Überfahren einer durchgezogenen Fahrstreifenmarkierung - auf Höhe eines stehenden Hindernis durchaus statthaft ist.
Auch glaube ich mich zu erinnern, dass der aktuelle Prüfungsfragen-Katalog eine Frage enthält, die auf genau dieses Dilemma eingeht.Streng nach der StVO aber nicht zulässig.
Wieso denn das? Könntest du deine Aussage belegen?
Ansonsten ist das so richtig: stehendes Hindernis darf umfahren werden, unabhängig von den Schildern und Markierungen.
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Der hat gelernt das er auf einer 2Spurig getrennten Straße nicht an einem Hindernis vorbeifahren darf. Krugs ist das der Abschlepper da wenn vorbei auch nciht über die Linie darf. Rückwärts geht auch nicht, da bleibt das Hindernis stehen falls es nicht geschoben werden kann.
Diese Situation sieht man ja öfter bei Fahrschulen. Ich warte dann immer geduldig, bis es sich aufklärt. Hilft ja nix, dann noch weiter zu verunsichern.
Und von rechts bekomme ich auch ab und an zu hören "Du bist da über eine durchgezogene Linie gefahren!" - dann erkläre ich ganz ruhig und sachlich, dass wir in einem hochwertigen Premiumfahrzeug unterwegs sind, das durchaus üner eine Linie mit weißer Farbe fahren kann, und dass das, wenn man vorher gut guckt, auch für das Umfeld und die Insassen vollkommen unschädlich ist.
Wir haben ja sonst nix zu diskutieren. Mailand oder Rom in den Neunzigern haben mir da vom Fahrstil besser gefallen 😉
Zitat:
@mj_wagner schrieb am 10. September 2021 um 12:36:24 Uhr:
Diese Situation sieht man ja öfter bei Fahrschulen. Ich warte dann immer geduldig, bis es sich aufklärt. Hilft ja nix, dann noch weiter zu verunsichern.
Wie nobel von Dir. Doch auch Schulungsfahrzeuge passieren stehende Hindernisse, indem sie eine ggf. vorhandene (durchgängige) Fahrstreifenbegrenzung queren.
Zitat:
@Nipo schrieb am 9. September 2021 um 22:19:05 Uhr:
Zitat:
@TilJes schrieb am 9. September 2021 um 22:05:52 Uhr:
Streng nach der StVO aber nicht zulässig.
Wieso denn das? Könntest du deine Aussage belegen?
Ansonsten ist das so richtig: stehendes Hindernis darf umfahren werden, unabhängig von den Schildern und Markierungen.
Das ist leider wie mit Gott: eine Nchtexistenz läss sich nicht belegen. Soll heißen: es gibt im Gesetz keine Ausnahme. Wie soll ich dir beweisen, dass es keine Ausnahme gibt? Umgekehrt: man müsste beweisen, dass es doch eine Ausnahme gibt.
Zitat:
@Bitboy schrieb am 9. September 2021 um 22:40:50 Uhr:
Krugs
Krux
Hab auch CE und DE .. wenn ich mit diesen Fahrzeugen eine durchgezogenen Linie nicht überfahren dürfte, könnte ich gleich zu Hause bleiben. Sprich mal mit Bus oder Sattelzugfahrern
Die Verlegenheit, mit einem großen NFZ die Fahrstreifenbegrenzung überfahren zu müssen, ist weniger das Thema.
nein, ist er nicht.
Die neue Regierung sollte aber bitte insoweit nachbessern, daß die B196 Ergänzung auch europaweit gilt.
In anderen europäischen Ländern gibt es diese Erweiterung ebenfalls und die gelten teilweise europaweit.
Wir sind doch noch Europa, oder ? Ich weiß nicht, warum das hier ignoriert wurde. Es gibt auch grenznahe Berufspendler, die nach Ö oder F rüber müssen und gerne den "umweltfreundlicheren" 125er Roller nutzen würden.
Zitat:
@lecaro schrieb am 4. Oktober 2021 um 13:51:21 Uhr:
nein, ist er nicht.
Doch, ist er. Weil der Ausbildungsumfang übertrieben hoch ist.
Zitat:
In anderen europäischen Ländern gibt es diese Erweiterung ebenfalls und die gelten teilweise europaweit.
Nein, gibt es nicht mit europaweiter Gültigkeit (Ausnahme Schweiz, ist aber eben nicht EU). Wäre auch gegen EU-Recht.