AXON LEASING Leasing.de Autoübernahme

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich suche Personen welche mit der AXON LEASING vormals Leasing.de Erfahrungen hatten. Insbesondere interessieren mich Ihre Erfahrungen zur Autoübernahme während des Vertrages. Bitte um positive und negative Erfahrungen und eventuell bekannt Gerichtsurteile zu Streitigkeiten. In der Vergangenheit gab es hier schon einige Beiträge zu dem Thema, leider hat diese der Anwalt von AXON LEASING löschen lassen. Daher vermeiden Sie es bitte strafrechtliche Begriffe zu verwenden und schreiben sachlich hier ins Forum oder direkt in meine Motor-TALK Nachrichtenbox. Ich habe von diversen Streitfällen gehört, habe aber noch keine Aktenzeichen.

Mit freundlichen Grüßen

Beste Antwort im Thema

@Zimpalazumpala: Ja, du hast vollkommen Recht! ganz klar. Entsprechende Punkte müssen wohl im Thread aufgeräumt werden...

Das Problem ist, hier sind Emotionen im Spiel... Es sind hier sehr viel Leute, die durch den Betrugsmasche von Axon nun 50.000 - 100.000 Euro verlieren (und sind nur die, bei denen es JETZT gerade aktuell ist / wird)... Das ist nun einmal Fakt.

Ich selbst habe mir damals das Auto auch über Axon gekauft, und ja, es ging IMMER nur um einen Kauf. Nun will Axon das Auto zurück, wovon vorher NIE auch nur ein Wort darüber gesagt wurde, das dies überhaupt eine Option ist! Axon sagte immer sie wären ja kein Gebrauchtwagenhändler und ich will das Auto ja schließlich auch kaufen, ich bin ja auch von Anfang an mit dem Wunsch, ein Auto über Axon zu kaufen erst auf das Unternehmen zugekommen.

Ich habe mir das Auto die letzten 5 Jahre "vom Mund abgespart" wie man so schön sagt, es war mein Traumauto und ich hatte die Möglichkeit dies zu kaufen, was ich dann auch über Axon getan habe. Ich habe es nun komplett abgezahlt incl einiger Tausender für Axon (was für eine Finanzierung aber völlig ok ist) und soll MEIN Auto nun abgeben.. Das da die Emotionen etwas kochen (zumal hier jetzt schon um die 100 aktuell über die gleiche Masche Geschädigte zusammen kamen... wo die Dunkelziffer liegt, die den Thread hier gar nicht kennen, will ich gar nicht wissen) ist natürlich auch logisch. Natürlich darf man trotzdem nicht ausfallend werden, ganz klar.

@Peter530d: Natürlich ist es wirklich toll, das es bei dir keine Probleme gab! Ich gönne dir das und wünschte es wäre auch bei mir so. Doch bitte ignoriere nicht, das es eben (sehr viele) Kunden gibt, die nun vor massiven Problemen stehen.

Und das Cuatro nun 100 Beiträge gegen Axon geschrieben hat und wirklich AKTIV etwas dagegen tut und den Betrug nicht einfach schluckt, darüber sind alle Geschädigten ihm wirklich sehr dankbar, weil dadurch nun alle Geschädigten strukturiert sich austauschen können und so auch immer mehr Geschädigte zu Tage kommen und das Ausmaß um welches es bei der Axon Betrugsmasche geht nun überhaupt erst langsam bewusst klar wird... Zusammen ist man einfach stärker als eine Einzelperson.

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Könnte das interessant sein?

https://www.lehnen-sinnig.de/.../

Is zwar "nur" für Verbraucher (also nicht für Firmen) aber immerhin .... oder?
LG

Da müßte mal das Urteil her, um genau zu sehen wie der Sachverhalt war...

Überall liest man über AXON
https:/ Link entfernt, bitte die Linkregeln beachten, Zimpalazumpala , MT-Moderator
(Story: Ein Traum der Platzt?)

Das Herr B. überhaupt noch in den Spiegel schauen kann ohne kotzen zu müssen.
Aber vermutlich verste ich das nicht und bin einfach zu "nett" für diese Welt
Nunja, am Ende muss jeder mit seinem Leben klarkommen und mit dem wie er sein Geld verdient auch.

Zitat:

Ja, die gibt's. Schicke mir mal Deine Kontaktadten unter privater Nachricht. Ich melde mich dann

Hallo bitte um Kontaktdaten für eine Abstimmung an info@verano-gmbh.org

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Zitat:

@=Leasing Kunde= schrieb am 21. Februar 2012 um 11:39:06 Uhr:


Sehr geehrte Damen und Herren,

ich suche Personen welche mit der AXON LEASING vormals Leasing.de Erfahrungen hatten. Insbesondere interessieren mich Ihre Erfahrungen zur Autoübernahme während des Vertrages. Bitte um positive und negative Erfahrungen und eventuell bekannt Gerichtsurteile zu Streitigkeiten. In der Vergangenheit gab es hier schon einige Beiträge zu dem Thema, leider hat diese der Anwalt von AXON LEASING löschen lassen. Daher vermeiden Sie es bitte strafrechtliche Begriffe zu verwenden und schreiben sachlich hier ins Forum oder direkt in meine Motor-TALK Nachrichtenbox. Ich habe von diversen Streitfällen gehört, habe aber noch keine Aktenzeichen.

Mit freundlichen Grüßen

Ja, auch wir sind von sehr komischen Firmenumschreibeungen betroffen. Heute von Gericht die Klage erhalten, Aber seit vielen Wochen durch meinen Anwalt in Bearbeitung. Die Klage ist an den Haaren hebrei gezogen. Hatte für ein Fahrzeueg einen Käufer (über dem Leasingrestwert) AXON hat das Geschäft zerschlagen.
Intersse dann hier melden.

Habe aktuell eine email von B. erhalten, in der er versucht meinen Anwalt zu diskreditieren und mich vor der Kostenfalle warnt (deren Ursache er selbst ist, aber davon ist nicht die Rede). Ebenso schreibt er wörtlich "Die Urteile der ersten Instanz sind nichts wert und erhöhen nur die Kosten". Hier scheint mir doch erheblicher (geschäftlicher) Realitätsverlust vorzuliegen, der sieht das Ganze wohl als Sport und wir sind die Dummen, die nicht begreifen wollen dass wir reingelegt wurden.

Würde mich freuen wenn sich jemand unter PN meldet und vielleicht ja schon was Positives berichten kann, es kann doch nicht sein dass alle verlieren.

In München sind aktuell knapp 70 Verfahren beim Landgericht anhängig. In den letzten Monaten wurden auch knapp 10 Verfahren vom Leasingnehmer gewonnen. Axon geht grundsätzlich in die Berufung. In der Regel landen die Berufungen bei 32.Senat vor dem OLG. Dort herrscht eine merkwürdige Einstellung zu diesem Thema. Offensichtlich ist es den Richtern egal, so dass hier bewusst der in Serie vorliegende Betrug nicht beachtet wird.
Ebenso verschließt das OLG die Augen vor der Tatsache, dass Axon durch die BaFin per Bescheid die Abwicklung eingeleitet hat. Eine Abwicklung / bzw Liquidation findet nicht so einfach statt. Dazu müssen triftigen Gründe vorliegen, ebenso der aktive Versuch das Unternehmen wieder auf Kurs zu bringen... Dies gelang offensichtlich nicht und so wurde per Bescheid über hunderte Seiten der Betrug sowie die Unsinnigkeit der Zusatzvereinbarungen als Grundlage zur Abwicklung festgestellt. Auch hier ignoriert das OLG diese Sachlage.
Ferner muss ich auch aus eigener Erfahrung sagen, dass das OLG sich offensichtlich nicht intensiv mit den Schriftsätzen auseinander setzt.

In meiner Verhandlung hatte ich deshalb auch ein ganz komisches Bauchgefühl. Ich fühlte mich sozusagen im falschen Sinn.
Verloren hatte ich nicht. Das Gericht hatte ein Vergleichsangebot durch den RA von Axon angestoßen. Man kann hier nicht sagen, dass ich verloren hatte, gewonnen habe ich jedoch auch nicht, da der Zahlbetrag mit jedem Cent zuviel war. Ich würde eher sagen, dass Axon verloren hat. Bei der Realisierung von einer Quote von knapp 1/3 war Axon wohl auch nicht sicher, ob sie vor dem OLG recht bekommen würden...

Also, irgendwann fällt daa Beil...
Steter Tropfen höhlt den Stein.

Beitrag editiert, Veröffentlichung von nicht frei zugänglichen Internas, Zimpalazumpala, MT-Moderator

Lieber Cuatro,
ich war drauf und dran ebenfalls zu klagen und sogar Deinen Anwalt zu nehmen und habe mich ein wenig umgeschaut. Du bist hier wohl der Aktivste und puscht die Unzufriedenen zu Strafanzeigen und Prozessen und hast selbst eigene Seiten im Internet, auf denen Du Deinen verständlichen Ärger ausdrückst. So kommt man aber schnell hinter Deine Identität und gelangt mit diesem Wissen an die Dich betreffenden Urteile. Wie kann man nur so blind sein.

Ich bin noch auf der Suche nach einem Anwalt der Erfolge nachweisen kann. Hat jemand einen Tipp?

EinfachMAX:
Bist Du von Axon? Den Vergleich kennt miemand, ausser meinem Anwalt und Axon.
Axon hatte aufgrund der 18 Monatigen Vertragsüberziehung auch diesen Betrag zum Anspruch. Dazu kommt der von Axon anfänglich geforderte Marktpreise. Das zusammen liegt halt dreimal so hoch.
Warum das Axon nicht gefordert hat, entzieht sich meiner Kenntnis. Ich kann nur mutmaßen... Bei einer Quoto von einem Drittel würde ich hier eine hohe Unsicherheit auf der Seite Axon sehen...

Hinsichtlich der Prozesskosten hast Du recht. Die liegen bei einem Vergleich leider beim Beklagten. Dazu kommen auch die Kosten für das Verfahren beim LG.

Ich werde ganz sicher niemanden in seinen Verderb leiten. Alle Betroffene sind Erwachsene und auch Unternehmer.
Ich meine es ist eine Frage von Recht und Unrecht, die hier bei den Betroffenen verfolgt wird.
Jeder wird immer für sich entscheiden.

Übrigens hätte ich in den letzten Tagen eine inhaltlich ähnliche Argumentation von Axon's GF B. gelesen...

Es ist gut, dass hier über die anderen sozialen Medien gesprochen wird. Ich bestätige gerne, dass ich zu diesem Thema im Rahmen meiner journalistischen Recherche tätig bin. Anfänglich hatte ich verdeckt recherchiert, inzwischen ist mein Fall erledigt und es kann ins volle gehen.

Es sind ja gut 2500 Verträge im Feld, bei denen die Leasingnehmer nichts von ihrem Glück wissen...

Beitrag entfernt, s.u.
Zimpalazumpala

Moin,

es ist MT daran gelegen, euch eine Möglichkeit zu geben, hier diese Axon Problematik zu diskutieren.
Mehrfach wurde jetzt von der Moderation darauf aufmerksam gemacht, dass in diesem Thread vollumfänglich die MT NUB gelten und für die Betroffenen keine Sonderregelungen gelten.

Lest euch zum Thema Privatsphäre und Klarnamen ein.
Begeht keinesfalls den Versuch, hier mit: „Das finde ich jederzeit im www“ Fakten schaffen zu wollen.
Hier Klick steht das letzte Statement zu diesem Postingverhalten.

Ich werde ab sofort jeden Post komplett löschen, in dem Klarnamen veröffentlicht werden, da ich hier nicht aus Spaß an der Freude schreibe um komplett ignoriert zu werden. Ich habe bisher, um die Postings zu erhalten, die Namen editiert.
Dieser Service wird ab sofort eingestellt, ich habe keine Lust mehr euch entgegen zu kommen, wenn ihr die Moderation kaltlächelnd ignoriert.

Gruß
Zimpalazumpala

An den MT

Ist es nicht so, dass Personen, die in der Öffentlichkeit stehen wie es z. B. der Geschäftsführer einer Firma ist, von jedem über das Handelsregister einsehbar, von solch einer Regelung ausgeschlossen ist? Und somit auch namentlich erwähnt werden dürfte?
Danke für Deine Stellungnahme dazu...

Es ist sehr vermutlich ein Unterschied, ob hier über Uwe Seeler, Otto Waalkes oder den Geschäftsführer einer Firma diskutiert wird, die hier an den Pranger gestellt wird.

Ich moderiere entsprechend den NUB 5.3 und den Beitragsregeln, hier in Bezug auf Punkt 9

Respektiere personenbezogene Daten
Informationen, mit denen man Privatpersonen identifizieren kann, wie z.B. vollständige Namen, E-Mail-Adressen, Telefonnummern, Geburtsdaten, Adressen - sogenannte personenbezogene Daten - dürfen nicht in Beiträgen veröffentlicht werden. Überlege auch gut, welche eigenen Daten Du von Dir selbst frei zugänglich ins Internet stellen möchtest.

Sollte dir das nicht genehm sein, wende dich an das CM. Sollte dort deiner Argumentation gefolgt werden, wird man mir das sicher mitteilen. Bis dahin gilt mein Hinweis.
Weitere Diskussion zum Thema bitte ausschließlich per PN.

Gruß
Zimpalazumpala

Hallo, Eckardy, Kompliment, netter Name in diesem Zusammenhang.
leider wurde Dein Eintrag gelöscht aber ich konnte ihn noch lesen. Ich bin schon etwas länger Kunde bei AXON, (nahezu 2 Jahrzehnte) und habe, wie Du, das Vertragsmodell mit dem jederzeitigen Ausstieg als sehr vorteilhaft empfunden. Alles ging stets unbürokratisch und zur beiderseitigen Zufriedenheit vonstatten.
Jetzt leider nicht mehr und kein Bitten und Drohen hat mich weitergebracht. Es bleibt dabei, dass ich auf der Suche nach einer juristischen Lösung bin aber je mehr ich nach einem Anwalt suche desto skeptischer werde ich.

Es hat für mich mittlerweile fast den Eindruck, dass dieses Forum von einigen in Zusammenhang mit AXON bekannten Anwälten gefüttert weil die ganz gut davon leben können. Cuatro schreibt von 70 Fällen. Da reißt sich so mancher Anwalt drum, der sonst vielleicht nicht so viel zu tun hat. Fachanwalt für Leasingrecht ist jedenfalls keiner von denen. Auf jeden Fall hatten meine Drohungen bei AXON den Erfolg, dass mir der besagte Herr B. neben BGH-Urteilen zum Thema Nutzungsentschädigungen bei Nicht-herausgabe auch zwei Entscheidungen des Oberlandesgerichts in München geschickt hat und was dort steht, lässt meine Hoffnung sinken einen Prozess in der entscheidenden zweiten Instanz gewinnen zu können. Die Richter sind wohl seit langer Zeit der Meinung, dass es überhaupt nicht darauf ankommt was einem vielleicht gesagt wurde sondern nur auf die Schriftform, also den Vertrag und seine Ergänzung. Hier sind die wesentlichen Sätze:

"Der für Leasingsachen überwiegend zuständige Senat vertritt in ständiger Recht-sprechung in vergleichbaren Fällen die Auffassung, dass kein Übernahmerecht des Leasingnehmers bestehe. Durch die Ergänzung des Vertrages wird kein Recht des Leasingnehmers begründet. Auch unter Berücksichtigung der im Termin vor dem Landgericht gemachten Angaben des Beklagten ergibt sich nichts anderes. Die Berufung dürfte daher erfolgreich sein und zur antragsgemäßen Verurteilung des Beklagten führen."
Damit wurde ein Urteil aufgehoben, das AXON zuvor eingefangen hatte und hier bejubelt wurde.

In einer anderen Sache schreibt derselbe, zuständige Senat:
"Es wäre auch nicht nachvollziehbar, dass bei einem Rechtsgeschäft, bei dem die schriftliche Form gewollt ist, neben dem Inhalt der Urkunde zugleich noch eine mündliche Abrede gelten soll. Es war bei Zugang der Vertragsergänzung bei der Beklagten daher für diese erkennbar, dass aus Sicht der Klägerin nur eine Vereinbarung mit diesem Inhalt zustande gekommen ist. Die Beklagte kann nicht damit gehört werden, dass er den Leasingvertrag in jedem Fall so geschlossen haben will, dass er am Ende der Vertragslaufzeit Eigentümer sein würde. Denn dann läge ein Mietkauf vor und dies würde die mit dem Vertragszweck verfolgte Art der steuerlichen Behandlung der Leasingzahlungen hindern. Deswegen steht auch der mit dem Rechtsgeschäft verfolgte Zweck einer Auslegung im Sinne des Beklagten entgegen."
Damit ist klar, dass das OLG nicht bereit ist, die Autos dem Kunden am Ende für Null zu überlassen, auch wenn das vielleicht so besprochen war.

Quatro schreibt zwar das bei einem Vergleich der Verlierer immer die Kosten zu tragen hat aber das ist falsch. In seinem Fall hat das Gericht den Vergleich vorgeschlagen um sich ein Urteil (macht Arbeit) zu ersparen aber es hätte die Gesamtkosten genauso beiden Seiten aufbürden können und nicht nur dem Quatro. Also: er hat leider doch in vollem Umfang verloren !
Dies alles und die neue Information dass das Vorgehen bei AXON auf Anweisung der BAFIN erfolgt, weil die keine Verträge mit flexibler Laufzeit akzeptiert, lässt bei mir die Hoffnung auf einen Erfolg schwinden. Wahrscheinlich also werde ich gutes Geld dem Schlechten nicht hinterherwerfen.

Dem Eckardy drücke ich fest die Daumen, dass sein Termin vor dem Landgericht gut ausgeht aber er hat dann immer noch das Oberlandesgericht vor sich und bis zu dessen Entscheidung laufen die Leasingraten für seine beiden herumstehenden Autos ja weiter. Die möglichen Gesamtkosten kann nur er sich ausrechnen.

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