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BAFA Innovationsprämie Hybridfahrzeug - Zulassung DE / Halter AT

Themenstarteram 4. Dezember 2020 um 11:42

Hallo zusammen,

Folgende Konstellation liegt zu einem PKW Leasing vor:

1. Leasinggeber sitzt in DE

2. Leasingnehmer sitzt in AT

3. Fahrzeugzulassung über komplette Haltedauer von 36 Monaten in DE

Ist das Fahrzeug förderfähig oder nicht?

Gruß und Danke

Sebastian

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23 Antworten

Wie kann das Fahrzeug in D auf den Leasingnehmer zugelassen werden? Denn entscheidend ist die inländische Zulassung auf den Leasingnehmer. S. dazu: "Förderfähig ist der Erwerb (Kauf oder Leasing) eines Elektrofahrzeugs, welches erstmalig im Inland auf den Antragsteller zugelassen werden."

Wenn Fahrzeug, so wie Du geschrieben hast, hier in D zugelassen wird - ja

Auf den Leasingnehmer, was aber nicht klappt, wenn er im Ausland lebt. Und zudem ggf. weitere steuerliche Probleme bez. der Kfz-Steuer mit sich bringt.

Hallo.

Kann man als Österreicher ein deutsches leasing abschließen? Mir würde es um hybridmodelle gehen wo keine nova anfällt. Wenn ja, welche Firma bzw bank macht da mit?

Themenstarteram 4. Dezember 2020 um 12:11

Erst einmal danke für die Antworten!

Der Leasingnehmer (AT) und der Fahrzeughalter (DE) sind unterschiedliche Personen.

Der Fahrzeughalter, auf dessen auch die Zulassung läuft wohnt dauerhaft in DE.

Die Leasingkonstellation existiert schon seit längerer Zeit, es gibt ein Unternehmen welches dies anbietet. Das Unternehmen möchte ich allerdings hier nicht nennen, da freundlich gesagt eine "leichte" Unzufriedenheit bei diesem Anbieter vorliegt.

Wie schon geschrieben ist nur der Halter antragsberechtigt, von daher kannst du die Prämie nicht beantragen.

Themenstarteram 4. Dezember 2020 um 12:16

Zitat:

@hydrou schrieb am 4. Dezember 2020 um 13:14:15 Uhr:

Wie schon geschrieben ist nur der Halter antragsberechtigt, von daher kannst du die Prämie nicht beantragen.

Der Halter wohnt und Fährt in Deutschland!

Im Antragsformular wird nach Fahrzeughalter und nicht Leasingnehmer gefragt.

Ist der Leasinggeber selber der Halter? Auch das wäre i.d.R. nicht prämienbetechtigt. Und dann wäre noch das Problem, dass dir der Halter diese Prämie nicht auszahlen muss bzw. warum sollte er auch. Von daher verstehe ich nicht, warum du nach dem Antrag fragst, obwohl du ihn gar nicht stellen kannst

Themenstarteram 4. Dezember 2020 um 12:20

Zitat:

@hydrou schrieb am 4. Dezember 2020 um 13:18:41 Uhr:

Ist der Leasinggeber selber der Halter? Auch das wäre i.d.R. nicht prämienbetechtigt.

Nein.

Der Leasinggeber ist ein Leasingunternehmen in DE.

Der Leasingnehmer ist ein Unternehmen in AT.

Der Fahrzeughalter ein Mitarbeiter in DE auf dessen auch die Zulassung des Fahrzeugs läuft.

@hydrou Geradew der Halter ist doch in deutschland. da müßte er es beantragen können.

Wer letzendlich das leasing bezahlt ist doch uninteressant. Ob der Leasingvertrag oder der Kaufvertrag von irgendjemand aus Österreich bezahlt wird ist doch für die Beantragung uninteressant, oder irre ich mich?

Das Auto wird in deutschland erworben, fährt mit Deutschem Kennzeichen und Halter ist auch ein Deutscher. So habe ich den TE verstanden.

Im Zweifelsfall mal die entsprechende Stelle kontakiteiern die die Fördergelder bearbeitet.

Nochmal: Dann kann der Mitarbeiter in D die Prämie beantragen, was dir aber nichts bringt, weil dir dieser bzw. das Unternehmen dir die Prämie nicht weitergeben darf.

Themenstarteram 4. Dezember 2020 um 12:25

@StephanRE Danke für die Antwort, du hast es korrekt verstanden.

@hydrou es geht erst einmal gar nicht ob die Prämie weitergegeben wird oder nicht, nur um förderfähig oder nicht.

In deiner Konstellation ist es für die BAFA doch nicht nachvollziehbar, dass das Fahrzeug in AT fährt, da das nirgends auftaucht. Der deutsche Halter beantragt die Prämie und fertig. Wobei ich mich frage, ob der Mitarbeiter in D für das Unternehmen in AT arbeitet und überhaupt als Privatperson ein geleastes Fahrzeug nach AT weitergeben darf.

 

Bei weiterem Nachdenken dürfte es doch Probleme geben, denn es muss ja eine Leasingkalkulation vorgelegt werden. Wer steht denn im Leasingvertrag? Bzw. welche rechtliche Rolle spielt der Halter in D? Ist dieser auch der offizielle Leasingnehmer? Falls nein, wird das auch nicht klappen, da zwar Halter, aber nicht Leasingnehmer.

Zitat:

@hydrou schrieb am 4. Dezember 2020 um 13:26:47 Uhr:

 

Bei weiterem Nachdenken dürfte es doch Probleme geben, denn es muss ja eine Leasingkalkulation vorgelegt werden. Wer steht denn im Leasingvertrag? Bzw. welche rechtliche Rolle spielt der Halter in D? Ist dieser auch der offizielle Leasingnehmer? Falls nein, wird das auch nicht klappen, da zwar Halter, aber nicht Leasingnehmer.

Hast du es immer noch nicht verstanden? Der Leasingnehmer und der Fahrzeughalter sind ZWEI verschiedene Parteien, das wurde doch jetzt schon lange geklärt.

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