Autowerkstatt hat falsche Reifengrösse draufgemacht Wer zahlt?
Hallo
Meine Tochter hat sich neue Winterreifen auf ihr Auto machen lassen,nur was sie nicht gemerkt hat, aber der Tüv schon das es die verkehrte Grösse war er hat 165/65/14 draufgemacht und sie hat 165/60/14 auf ihrem Auto. Auf der Rechnung ist auch die richtige Grösse angegeben.Was natürlich schlimm an der Sache ist das es schon fast 2 Jahre her wo sie die Reifen draufmachen lies und jetzt erst der Tüv fällig war die Reifen sind vorne ca 60% hinten ca 85%.sie haben 225€ gekostet und der Händler will jetzt für die neuen 90€+35€ fürs montieren. Die "alten" hat er zurückgenommen. Da sie keine Schuld dran hat möchte ich gerne Wissen:
Darf er für die neuen Reifen Geld verlangen Alt gegen Neu ?
und muss sie für die Reifenmontage auch noch mal was bezahlen?
eigentlich müsste er für den 2 Tüv die kosten auch noch übernehmen?
Hoffe es kann mir jemand helfen.
Gruss Fritz Hofmann
Beste Antwort im Thema
Nach 2 jahren kannst du nichts mehr beweisen und wenn dir der Reifenhändler entgegen kommt ist das seine Kulanz!!! Eigentlich überprüft man seine Ware nach Abholung, dann hätte er die Reifen auf seine Kosten ersetzen müssen. Aber jetzt kann das niemand mehr beweisen, wer sagt denn das du die Reifen nicht in der zwischenzeit gewechselst hast.
Interessant finde ich in Foren das immer ein anderer der Schuldige sein muss, manchmal sollte man sich doch lieber an die eigene Nase fassen, erst 2 Jahre benutzen und neues für lau erwarten kaum zu glauben.....
68 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Schachti1961
1.) Darf er für die neuen Reifen Geld verlangen Alt gegen Neu ?
2.) und muss sie für die Reifenmontage auch noch mal was bezahlen?
3.) eigentlich müsste er für den 2 Tüv die kosten auch noch übernehmen?Hoffe es kann mir jemand helfen.
Gruss Fritz Hofmann
Da deine Fragestellung ja eher in die rechtliche Richtung abdriftet kann man ganz klar sagen:
zu 1.) Ja
zu 2.) Ja
zu 3.) Wieso das ? er ist doch nicht mit falscher Bereifung dort hingefahren.
Zum Thema TÜV Vorführung:
Das Auto sollte vor einer TÜV Prüfung ( und natürlich auch vor Fahrtantritt ) auf verkehrstechnische Sicherheit und Funktion aller relevanten Dinge gecheckt werden.
Das Inbetriebnehmen eines Fahrzeuges im Straßenverkehr liegt ganz und gar in der Verantwortung des Fahrzeugführers.
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Es gibt eben Dinge mit denen sollte man sich als Autofahrer auseinandersetzen. Wer es nicht tut handelt schon ein wenig fahrlässig und darf dann auf keinen Fall auch noch die Schuld bei anderen suchen.
Und da man mit einer nicht eingetragenen Reifengröße ohne Betriebserlaubnis fährt, sollte man den Wechsel auf die korrekte Reifengröße äußerst zügig vornehmen.
Ich finde die Einstellung mancher hier doch etwas befremdlich.
Wenn ich in eine Fachwerkstatt gehe und eine bestimmte Leistung in Auftrag gebe, dann würde ich für gewöhnlich auch davon ausgehen das diese Leistung erbracht wurde wenn ich sie bezahlt habe.
Wenn man mir was verbaut was ich nicht beauftragt habe, warum sollte ich dann für den Verschleisss aufkommen???
Der Kaufvertrag wurde ganz klar nicht erfüllt!
.... ob man das beweisen kann, steht allerdings auf einer anderen Seite - evtl. genügt ja schon das "Entgegenkommen" des Reifenhändlers ....
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Zitat:
Original geschrieben von wvn
Ich finde die Einstellung mancher hier doch etwas befremdlich.Wenn ich in eine Fachwerkstatt gehe und eine bestimmte Leistung in Auftrag gebe, dann würde ich für gewöhnlich auch davon ausgehen das diese Leistung erbracht wurde wenn ich sie bezahlt habe.
Wenn man mir was verbaut was ich nicht beauftragt habe, warum sollte ich dann für den Verschleisss aufkommen???
Der Kaufvertrag wurde ganz klar nicht erfüllt!
.... ob man das beweisen kann, steht allerdings auf einer anderen Seite - evtl. genügt ja schon das "Entgegenkommen" des Reifenhändlers ....
Warum man für den Verschleiß aufkommen sollte? Weil man bei einem Reifem in der korrekten Größe auch Verschleiß gehabt hätte. Und zwar - wenn man es genau nimmt - sogar mehr, weil der durch das geringere Höhen-/Breitenverhältnis einen kleineren Abrollumfang hat.
Hi,
ich würde auch sagen der finanzielle verlust hält sich in grenzen. 35€ für die reifenmontage und 10€ für den 2. Tüv besuch.
Dafür hast du jetzt erst mal wieder einen komplett neuen Satz Reifen.
Je nachdem wie lange ihr den Wagen noch fahren wollt kann sich das ja auch als Vorteil heraus stellen schließlich habt ihr jetzt 2 Jahre zusätzlich "herausgeholt" und das für unter 50€.
Wenn ihr euch dadurch vielleicht einen kompletten neukauf Erspart wenn ihr den Wagen irgentwann mal verkauft habt ihr dadurch sogar ~ 170€ gespart.
Gruß Tobias
Zitat:
Original geschrieben von wvn
Wenn ich in eine Fachwerkstatt gehe und eine bestimmte Leistung in Auftrag gebe, dann würde ich für gewöhnlich auch davon ausgehen das diese Leistung erbracht wurde wenn ich sie bezahlt habe.
Ja, soweit so gut. So etwas kann aber durchaus mal mangelhaft ausgeführt werden. Nichts anderes ist hier passiert, der Reifenhändler hat mangelhafte Reifen geliefert. Dem Satz des TE "vor fast zwei Jahren" entnehme ich dann mal, dass die zwei Jahre noch nicht um sind, sich der Vorgang mithin noch in der Gewährleistung befindet. Nun kann der TE zu seinem Händler gehen und sagen "Du hast falsche Reifen drauf gemacht, das ist ein Mangel, mach bitte richtige drauf".
Zitat:
Wenn man mir was verbaut was ich nicht beauftragt habe, warum sollte ich dann für den Verschleisss aufkommen???
Weil man den aus der Sache gezogenen Nutzen natürlich zu ersetzen hat. In welcher Höhe man diese zahlen muss ist natürlich eine andere Frage. Bei 225,- Neupreis der Reifen finde ich jetzt 125,- für den Wechsel etwas zu hoch, vorausgesetzt die Angabe, dass noch 60% und 85% des Profils (wieviel mm?) kommt ungefähr hin.
Zitat:
Der Kaufvertrag wurde ganz klar nicht erfüllt!
Da liegt der Fehler - denn der Vertrag wurde erfüllt. Aber eben mangelhaft.
Zitat:
.... ob man das beweisen kann, steht allerdings auf einer anderen Seite - evtl. genügt ja schon das "Entgegenkommen" des Reifenhändlers ....
Der Reifenhändler scheint den Mangel nicht zu bestreiten sondern anzuerkennen. Gut für den TE, hätte sonst schwierig werden können. Die Frage ist dann noch, in wie weit der Reifenhändler für Folgekosten bedingt durch die mangelhaften Reifen verantwortlich ist. Man könnte sicher argumentieren, dass der Wagen die HU nicht bestanden hat, weil die Reifen falsch sind. Andererseits sollte man sich als Fahrzeughalter schon vom ordnungsgemäßen Zustand seines Autos überzeugen, bevor man zur HU fährt.
Danke @ Madcat69!
Das mit der Sachmängelhaftung wollte ich noch schreiben.
http://dejure.org/gesetze/BGB/438.html
Welche Pflichten man als Käufer/Halter oder als was auch immer hat, darüber kann man sich gut streiten. Ich wollte lediglich darauf hinweisen das hiesige Ansichten (forenbedingt) längst nicht auf die Allgemeinheit bezogen werden können.
Ein Großteil meiner Bekannten würde mich mit großen Augen anschauen wenn ich sie fragen würde, wann sie das letzte mal ihre Reifengröße kontrolliert, geschweige denn, ob sie dies nach einem Reifenkauf jemals getan haben.
Sind die jetzt alle dumm oder kann man ihnen eine Unterlassung einer gesetzlichen Pflicht unterstellen?
Ich denke nicht!
Ich denke schon. Ich habe bisher jedes mal bei neuen Reifen kontrolliert, alleine schon um sicherzustellen das die Reifen einwandfrei sind, soweit erkennbar beschädigungsfrei und alle Daten wie der Lastindex stimmen und das DOT Datum aktuell ist.
Dazu kommt das man sich nunmal über den ordnungsgemäßen Zustand seines Fahrzeugs vergewissern muss. Aber den meisten ist es ja egal wenn ich mir so manches Auto ansehe bekomme ich das blanke gruseln. Ich fahre die Autos und ich bin dafür verantwortlich...niemand anderes.