Autowerkstatt hat falsche Reifengrösse draufgemacht Wer zahlt?
Hallo
Meine Tochter hat sich neue Winterreifen auf ihr Auto machen lassen,nur was sie nicht gemerkt hat, aber der Tüv schon das es die verkehrte Grösse war er hat 165/65/14 draufgemacht und sie hat 165/60/14 auf ihrem Auto. Auf der Rechnung ist auch die richtige Grösse angegeben.Was natürlich schlimm an der Sache ist das es schon fast 2 Jahre her wo sie die Reifen draufmachen lies und jetzt erst der Tüv fällig war die Reifen sind vorne ca 60% hinten ca 85%.sie haben 225€ gekostet und der Händler will jetzt für die neuen 90€+35€ fürs montieren. Die "alten" hat er zurückgenommen. Da sie keine Schuld dran hat möchte ich gerne Wissen:
Darf er für die neuen Reifen Geld verlangen Alt gegen Neu ?
und muss sie für die Reifenmontage auch noch mal was bezahlen?
eigentlich müsste er für den 2 Tüv die kosten auch noch übernehmen?
Hoffe es kann mir jemand helfen.
Gruss Fritz Hofmann
Beste Antwort im Thema
Nach 2 jahren kannst du nichts mehr beweisen und wenn dir der Reifenhändler entgegen kommt ist das seine Kulanz!!! Eigentlich überprüft man seine Ware nach Abholung, dann hätte er die Reifen auf seine Kosten ersetzen müssen. Aber jetzt kann das niemand mehr beweisen, wer sagt denn das du die Reifen nicht in der zwischenzeit gewechselst hast.
Interessant finde ich in Foren das immer ein anderer der Schuldige sein muss, manchmal sollte man sich doch lieber an die eigene Nase fassen, erst 2 Jahre benutzen und neues für lau erwarten kaum zu glauben.....
68 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von wvn
Danke @ Madcat69!Das mit der Sachmängelhaftung wollte ich noch schreiben.
http://dejure.org/gesetze/BGB/438.html
Welche Pflichten man als Käufer/Halter oder als was auch immer hat, darüber kann man sich gut streiten. Ich wollte lediglich darauf hinweisen das hiesige Ansichten (forenbedingt) längst nicht auf die Allgemeinheit bezogen werden können.
Ein Großteil meiner Bekannten würde mich mit großen Augen anschauen wenn ich sie fragen würde, wann sie das letzte mal ihre Reifengröße kontrolliert, geschweige denn, ob sie dies nach einem Reifenkauf jemals getan haben.
Sind die jetzt alle dumm oder kann man ihnen eine Unterlassung einer gesetzlichen Pflicht unterstellen?
Ich denke nicht!
Ohne Dir oder Deinen Bekannten zu nahe treten zu wollen, muss man ihnen - juristisch betrachtet - die von Dir erwähnte "Unterlassung einer gesetzlichen Pflicht unterstellen". Denn der Fahrer hat sich vor Fahrtantritt vom ordnungsgemäßen Zustand des Fahrzeugs zu überzeugen. Und bei einer falschen Reifengröße ist der Zustand nicht ordnungsgemäß.
Zitat:
Original geschrieben von 2704
Gewährleistung gut und recht. Nur hat man nach einem halben Jahr eine Beweislastumkehr.
Ist in diesem Fall nicht von Bedeutung. Die falschen Reifen sind ja eindeutig.
Zitat:
Original geschrieben von 2704
Ohne Dir oder Deinen Bekannten zu nahe treten zu wollen, muss man ihnen - juristisch betrachtet - die von Dir erwähnte "Unterlassung einer gesetzlichen Pflicht unterstellen". Denn der Fahrer hat sich vor Fahrtantritt vom ordnungsgemäßen Zustand des Fahrzeugs zu überzeugen. Und bei einer falschen Reifengröße ist der Zustand nicht ordnungsgemäß.Zitat:
Original geschrieben von wvn
Danke @ Madcat69!Das mit der Sachmängelhaftung wollte ich noch schreiben.
http://dejure.org/gesetze/BGB/438.html
Welche Pflichten man als Käufer/Halter oder als was auch immer hat, darüber kann man sich gut streiten. Ich wollte lediglich darauf hinweisen das hiesige Ansichten (forenbedingt) längst nicht auf die Allgemeinheit bezogen werden können.
Ein Großteil meiner Bekannten würde mich mit großen Augen anschauen wenn ich sie fragen würde, wann sie das letzte mal ihre Reifengröße kontrolliert, geschweige denn, ob sie dies nach einem Reifenkauf jemals getan haben.
Sind die jetzt alle dumm oder kann man ihnen eine Unterlassung einer gesetzlichen Pflicht unterstellen?
Ich denke nicht!
Weisst Du das oder denkst Du Dir das?
Wenn ich in eine Werkstatt gehe und eine Leistung beauftrage, bin ich dann als Nichtfachmann gesetzlich verpflichtet alle Leistungen zu kontrollieren und nach der Reparatur nach Mängeln zu suchen, welche den ordnungsgemässen Zustand meines Fahrzeugs beeinflussen könnten?
Vom gesunden Menschenverstand würde ich das weiterhin mit einem glasklaren NEIN beantworten.
Dumm stellen 😉
Selbstverständlich hat sich der Fahrer vor jeder Fahrt von dem ordnungsgemäßen Zustand seines Gefährts zu überzeugen. 😠
Fahrschule 😕
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Zitat:
Original geschrieben von wvn
Weisst Du das oder denkst Du Dir das?Zitat:
Original geschrieben von 2704
Ohne Dir oder Deinen Bekannten zu nahe treten zu wollen, muss man ihnen - juristisch betrachtet - die von Dir erwähnte "Unterlassung einer gesetzlichen Pflicht unterstellen". Denn der Fahrer hat sich vor Fahrtantritt vom ordnungsgemäßen Zustand des Fahrzeugs zu überzeugen. Und bei einer falschen Reifengröße ist der Zustand nicht ordnungsgemäß.
Wenn ich in eine Werkstatt gehe und eine Leistung beauftrage, bin ich dann als Nichtfachmann gesetzlich verpflichtet alle Leistungen zu kontrollieren und nach der Reparatur nach Mängeln zu suchen, welche den ordnungsgemässen Zustand meines Fahrzeugs beeinflussen könnten?
Vom gesunden Menschenverstand würde ich das weiterhin mit einem glasklaren NEIN beantworten.
1.) weiß ich das
2.) sagt es mir mein gesunder Menschenverstand
3.) steht es sinngemäß in der StVO, § 23, Absatz 1, Satz 2
Entscheidend ist nicht, wie Du das siehst, sondern wie der Gesetzgeber das sieht. Und da ist es so eindeutig, dass jede weitere Diskussion den Strom des PC nicht wert ist.
Zitat:
Original geschrieben von wvn
Ist in diesem Fall nicht von Bedeutung. Die falschen Reifen sind ja eindeutig.Zitat:
Original geschrieben von 2704
Gewährleistung gut und recht. Nur hat man nach einem halben Jahr eine Beweislastumkehr.
Die falsche Größe ist eindeutig ja, aber es sind nicht eindeutig immer noch die Reifen, die der Händler aufgezogen hatte. Und genauso wenig eindeutig kann man dem Händler nachweisen, dass er Schuld an der falschen Montage hat. Der Kunde kann ja auch kommen und sagen "zieh mir mal 165/60/14-Reifen auf", obwohl es tatsächlich 165/65/14 sein müssten. D.h. wenn der Händler sich quer stellt kann die ganze Angelegenheit deutlich komplizierter werden und sich im Zweifel erst vor Gericht klären lassen.
Wo ist denn überhaupt das Problem, der Händler hat doch ein sehr faires Angebot gemacht. Wer da noch mehr bei raus haben will, gehört geschlagen !!!
So weit würde ich nicht gehen wollen.
Aber das Angebot des Händlers ist doch okay soweit.
Da nun noch mehr fordern zu wollen, fände ich nicht richtig.
Die Eingangsfrage ist doch eigentlich schon geklärt: Beide zu einem Teil.
Und so ist es m.E. auch korrekt.
Mich hatte der Moderator wvn vor Fertigstellung meines vorletzten Beitrages gerügt
deswegen der letzte Beitrag. 😉
Nach dem, was ich hier lese, hast Du Ahnung von dem Thema. Den Kommentar zur Kompetenz anderen Personen erspare ich diesen :-)
Dto. bei mir.
Was ich - generell und unabhängig von diesem aktuellen Thread - auf MT schade finde ist, dass man anderen helfen will und als Dank dafür dumm angemacht wird.
Deswegen schreibe ich auf MT auch nicht mehr viel, und wenn dann eine PN. Da geht die Diskussion meist nicht so lange und die Qualität ist erheblich besser.
Zitat:
Original geschrieben von chris230379
Mich hatte der Moderator wvn vor Fertigstellung meines vorletzten Beitrages gerügtdeswegen der letzte Beitrag. 😉
"wvn" ist Moderator für Saab. Da hat er sicher mehr Ahnung als ich und vielleicht auch als Du. Bzgl. Reifen und Felgen möchte ich keine öffentliche Aussage treffen.
1. Ich bin Moderator wo ich es für wichtig halte 😎
2. Könntet Ihr Euch bitte über mich per PN austauschen! 😉
Danke!