Autowelt Reichelt.eu - was ist da los?
Hallo,
was ist bei Autowelt Reichelt los? Weiss das jemand?
Keine Homepage geht, geht auch keiner ans Telefon, E-Mails werden nicht beantwortet und das schon seit knapp 2 Wochen.......nicht gut.
Beste Antwort im Thema
Was ist denn daran beschissen? Ihr wollt doch preiswerte Reifen haben, am besten umsonst. Und das Personal darf dann umsonst arbeiten, oder was? Ist doch wohl logisch, daß höhere Personalkosten weitergegeben werden. Beides auf einmal geht nicht. Das sagt einem der gesunde Menschenverstand.
310 Antworten
Paypal zahlt alles Geld nur "unter Vorbehalt" aus und holt sich schon auch mal was zurück, wenn sie meinen, Gründe dafür zu haben. Bei einer Insolvenz ist das zwar nicht so einfach, aber Paypal hat ja den Status einer Bank und damit schon gewisse Möglichkeiten.
Aus Kundensicht sollte das aber egal sein, denn Paypal sichert ja den Käuferschutz zu, so dass sie entstehende Lücken nötigenfalls aus eigener Tasche schließen müssen. Ich könnte mir allerdings vorstellen, dass man dazu im Einzelfall gegen den Giganten Paypal juristisch zu Felde ziehen muss, jedenfalls hat heise vor Ewigkeiten mal von so einem Fall berichtet. Andererseits hat Paypal einen Ruf zu verlieren, jetzt mehr denn je, und so denke ich, dass sie nicht wegen des seltenen Falls von nicht rückholbaren Insolvenzzahlungen streiten werden. Der daraus resultierende Rufschaden wäre wohl größer als die Kostenersparnis.
Paypal hat einen Ruf, den sie noch verlieren können? In der üblichen Presse kommt Paypal eigentlich immer nur negativ vor.
Ein Einschreiben (egal ob mit oder ohne Rückschein) hat, wenn es vor Gericht hart auf hart kommt, übrigens keinerlei rechtliche Relevanz. Damit lässt sich maximal nachweisen, dass man der Gegenpartei etwas geschickt hat. Was sich damit nicht nachweisen lässt, ist was man geschickt hat. Absolut sicher sind nur persönliche Übergabe vor Zeugen oder Zustellung per Gerichtsvollzieher. Natürlich kann es per Einschreiben gutgehen, das hängt aber leider dann vom Richter ab.
Zitat:
Original geschrieben von MadCat69
Paypal hat einen Ruf, den sie noch verlieren können? In der üblichen Presse kommt Paypal eigentlich immer nur negativ vor.
Wann berichtet man denn über einen Zahlungsdienstleister? Bei 100.000 Fällen, die reibungslos klappen, oder bei dem einen Fall, bei dem etwas schiefläuft?
Man muss den Leuten auch eine Chance geben.
Zitat:
Original geschrieben von MadCat69
Ein Einschreiben (egal ob mit oder ohne Rückschein) hat, wenn es vor Gericht hart auf hart kommt, übrigens keinerlei rechtliche Relevanz. Damit lässt sich maximal nachweisen, dass man der Gegenpartei etwas geschickt hat.
Und genau darin liegt eine erhebliche Relevanz. Dieser Nachweis ist auch nicht, wie Du es ausdrückst, "maximal", sondern man kann anhand des Rückscheins definitiv nachweisen, dass man an jenem Datum etwas geschickt hat. Der Richter kann nicht in der Zeit zurückreisen und selber Zeuge des Geschehens sein, aber er macht sich ein plausibles (!) Bild der Lage anhand der vorgelegten Fakten. Wenn Du nachweisen kannst, dass Du zu einem bestimmten Zeitpunkt ein Einschreiben an die Gegenseite geschickt hast, dann wird der Richter die Gegenseite fragen, was denn drin war. Die können nicht behaupten, der Umschlag sei leer gewesen, damit machen sie sich lächerlich. Das Porto für ein Einschreiben gibt man nur aus, wenn man eine wichtige Sache auf dem Herzen hat, die man von vornherein nachweisbar gestalten möchte, und so viele plausible Möglichkeiten gibt es da in aller Regel nicht.
Wenn beispielsweise Deine Telefongesellschaft behauptet, Du hättest Deinen alten, teuren DSL-Tarif nicht rechtzeitig gekündigt, so dass er sich automatisch um ein weiteres Jahr verlängert, und Du kannst nachweisen, dass Du ein paar Wochen vor Ablauf der Kündigungsfrist ein Einschreiben dorthin geschickt hast, dann wird der Richter Dir ohne weiteres glauben, dass es sich dabei um eine Kündigung gehandelt hat. Da müsste die Telefongesellschaft - die ja ohnehin Empfänger des Schreibens war - schon einen überzeugenden Gegenbeweis antreten und nachweisen, dass der Inhalt jenes Einschreibens ein anderer war. Das bedeutet im Prinzip eine Beweislastumkehr: Nicht mehr musst Du Deine Behauptung beweisen, sondern die Gegenseite muss beweisen, dass es trotz der vorliegenden Indizien nicht so war. Das ist eine ganz erhebliche rechtliche Auswirkung!
Schickst Du dagegen Deine Kündigung als normalen Brief, dann sagt die Telekom vor dem Richter, sie hätte eine optische Belegarchivierung, in der alle eingehende Briefe verscannt und festgehalten werden. Darin sei jedoch nichts zu finden, folglich könntest Du unmöglich eine Kündigung geschickt haben. Da wird der Richter im Zweifel eher dem großen Konzern als Deiner einen Nase folgen.
Kommt das Einschreiben als unzustellbar zurück, dann kannst Du es ungeöffnet lassen (Du weißt ja, was drin ist) und hast damit sogar ein noch besseres Beweismittel, denn auf dem Umschlag ist ja die Unzustellbarkeit (die juristisch meines Wissens Zustellung bedeutet), postalisch vermerkt. Den Brief kann in diesem Fall der Richter selber öffnen und sich vom Inhalt überzeugen.
Natürlich kann es gutgehen. Ich schrieb ja auch, dass das abhängig ist vom Richter. Den meisten, selbst am Amtsgericht, gestehe ich da auch genug gesunden Menschenverstand zu. Aber nicht umsonst wird man im Studium tunlichst darauf hingewiesen, Zeugen oder den Gerichtsvollzieher zu bemühen, wenn einem an der Sache gelegen ist. Das hat durch die Bank jeder meiner Profs gesagt, egal ob z.B. Zivilrecht oder Arbeitsrecht. Deswegen versenden Behörden auch, trotz der deutlich höheren Kosten gegenüber einem Einschreiben per Postzustellungsurkunde, die weist Inhalt und Zugang nach.
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Oh mein gott..
Aber erstmal Hallo...
Ich ollte gerade meine Sommerreifen abholen und musste vom BMw händler gegenüber erfahren das MC felge insolvent ist.
Jetzt sind meine Sommerreifen aber noch da (hoffe ich zumindest) Die beim Amtsgerichte meinten ich muss mcih an den Insolvenzbeauftragten wenden, konnten mir aber nicht sagen wer dass ist. Im Internet finde ich auch nichts.... Dahier hier mein Hilferuf! weiß zufällig jemand wie ich a meine Sommerreifen komme???
Das darf alles nicht wahr sein, die waren erst einen sommer alt :-(
Danke schonmal für jeden hinweis!!
Zitat:
Original geschrieben von Andy1873
Oh mein gott..Aber erstmal Hallo...
Ich ollte gerade meine Sommerreifen abholen und musste vom BMw händler gegenüber erfahren das MC felge insolvent ist.
Jetzt sind meine Sommerreifen aber noch da (hoffe ich zumindest) Die beim Amtsgerichte meinten ich muss mcih an den Insolvenzbeauftragten wenden, konnten mir aber nicht sagen wer dass ist. Im Internet finde ich auch nichts.... Dahier hier mein Hilferuf! weiß zufällig jemand wie ich a meine Sommerreifen komme???
Das darf alles nicht wahr sein, die waren erst einen sommer alt :-(
Danke schonmal für jeden hinweis!!
Versuchs mal bei dem Hauswart für das Gesamtgebäude (Rückseite). Deine Reifen liegen im Keller. Ich hatte Glück, ich war aber auch am ersten Tag nach der Insolvenz da. Ich hatte einen 7ten Sinn, als keiner ans Telefon ging. Ich vermute, jetzt hat nur noch der Insolvenzverwalter Zugang.
naja da die reifen ja nicht zur firmenmasse gehören sind die besitzansprüche ja klar.
So ist es.
Aber muss erst mal rankommen.
Super vielen Dank! Das ist schonmal ein guuter tip! Da werde ich so schnell wie möglich versuchen.
Ihr meint also die dürfen nicht einfach verkauft werden? Ich hab ehhrlich gesagt von sowas gar keine ahnung.
Also wenn ich noch an die Reifen komme ist ja alles gut. Hatte nur angst das die bei Insolvez vll einfach... naja ich war halt aufgeregt ;o)
Danke!
Da bin ich gar nicht so sicher, wie das zu bewerten ist. Die Reifen sind derzeit im Besitz (nicht zu verwechseln mit Eigentum) der insolventen Firma Reichelt/McFelge. Du hast einen Herausgabeanspruch gegen diese Firma. Nun ist die Frage, ob dieser anders/höher zu bewerten ist als der Geldherausgabeanspruch eines Kunden, der der Firma Geld überwiesen, aber keine Reifen dafür bekommen hat. Eventuell ist das tatsächlich so einzuschätzen, dass alle Ansprüche Reichelt gegenüber zunächst mal gleichwertig und Deine Reifen damit Teil der Konkursmasse sind. Da bin ich rechtlich aber nicht sicher, wie das zu bewerten ist.
Zitat:
Original geschrieben von DeathAndPain
Da bin ich gar nicht so sicher, wie das zu bewerten ist. Die Reifen sind derzeit im Besitz (nicht zu verwechseln mit Eigentum) der insolventen Firma Reichelt/McFelge. Du hast einen Herausgabeanspruch gegen diese Firma. Nun ist die Frage, ob dieser anders/höher zu bewerten ist als der Geldherausgabeanspruch eines Kunden, der der Firma Geld überwiesen, aber keine Reifen dafür bekommen hat. Eventuell ist das tatsächlich so einzuschätzen, dass alle Ansprüche Reichelt gegenüber zunächst mal gleichwertig und Deine Reifen damit Teil der Konkursmasse sind. Da bin ich rechtlich aber nicht sicher, wie das zu bewerten ist.
Never.
Die Dienstleistung der Fa. war die Einlagerung. Das Eigentumsverhältnis ist davon nicht berührt.
Zitat:
Original geschrieben von DeathAndPain
Da bin ich gar nicht so sicher, wie das zu bewerten ist. Die Reifen sind derzeit im Besitz (nicht zu verwechseln mit Eigentum) der insolventen Firma Reichelt/McFelge. Du hast einen Herausgabeanspruch gegen diese Firma. Nun ist die Frage, ob dieser anders/höher zu bewerten ist als der Geldherausgabeanspruch eines Kunden, der der Firma Geld überwiesen, aber keine Reifen dafür bekommen hat. Eventuell ist das tatsächlich so einzuschätzen, dass alle Ansprüche Reichelt gegenüber zunächst mal gleichwertig und Deine Reifen damit Teil der Konkursmasse sind. Da bin ich rechtlich aber nicht sicher, wie das zu bewerten ist.
Schwierige Situation, da die Reifen noch nicht außerhalb von Reichelt waren. Wenn man sich die Reifen über den Hausmeister beschafft, kann das schön nach hinten losgehen, wenn die evtl. wieder zurückgegeben werden müssen bzw. dafür nochmal gezahlt werden darf.
Hatte ich Dich (TE) richtig verstanden ? Du hattest die Reifen doch dort eingelagert, oder ?
Zitat:
Original geschrieben von DeathAndPain
Da bin ich gar nicht so sicher, wie das zu bewerten ist. Die Reifen sind derzeit im Besitz (nicht zu verwechseln mit Eigentum) der insolventen Firma Reichelt/McFelge. Du hast einen Herausgabeanspruch gegen diese Firma. Nun ist die Frage, ob dieser anders/höher zu bewerten ist als der Geldherausgabeanspruch eines Kunden, der der Firma Geld überwiesen, aber keine Reifen dafür bekommen hat. Eventuell ist das tatsächlich so einzuschätzen, dass alle Ansprüche Reichelt gegenüber zunächst mal gleichwertig und Deine Reifen damit Teil der Konkursmasse sind. Da bin ich rechtlich aber nicht sicher, wie das zu bewerten ist.
die reifen sind nicht im besitz der firma und somit nicht bestandteils des firmenvermögens.
wir hatten 2 autos in einem vag autohaus das insolvenz angemeldet hatte...die wurden ganz fix rausgerückt. das problem is nur der nachweis. ohne zettelchen wirds schwer...ich weiss ja net wie sauber der 12 jährige seine firma geführt hat.
das besitz nicht eigentum ist hast du fix erkennt. und somit hatsichs....
Zitat:
Original geschrieben von adhoma
Never.
Die Dienstleistung der Fa. war die Einlagerung. Das Eigentumsverhältnis ist davon nicht berührt.
Zitat:
Original geschrieben von DeathAndPain
im Besitz (nicht zu verwechseln mit Eigentum)
Lesen bildet, lieber adhoma.
Zitat:
Original geschrieben von onkel-howdy
die reifen sind nicht im besitz der firma und somit nicht bestandteils des firmenvermögens.
Sie sind derzeit im Besitz der Firma.
Zitat:
Original geschrieben von onkel-howdy
das besitz nicht eigentum ist hast du fix erkennt.
Du auch? Dann wüsstest Du, dass sie derzeit im Besitz der Firma sind, obgleich nicht deren Eigentum.
Zitat:
Original geschrieben von onkel-howdy
wir hatten 2 autos in einem vag autohaus das insolvenz angemeldet hatte...die wurden ganz fix rausgerückt.
Das kann schon sein, dass das so gehandhabt wird. Das hatte ich ja gesagt, dass ich mir da nicht sicher bin.