Autoverkauf- Unwissend als Unfallfrei verkauft

Hallo,

Ich bin neu hier unterwegs im MOTOR-TALK Forum, ich kann wegen der Sache leider kein Auge zu kriegen, deswegen lege ich einfach mal los und bitte euch um jeden Rat und Hilfe.

Wir haben vor 5 Monaten unseren BMW 530D aus dem Baujahr 2009 Verkauft. Wir waren immer sehr zufrieden mit unserem BMW und hatten auch wirklich nie Probleme mit dem KFZ. Das Fahrzeug hatte gerade mal 125.000tkm auf dem Buckel, für ein Diesel eigentlich nicht viel 😁. Der Käufer des BMW‘s hat sich nach 5 Monaten gemeldet und uns mitgeteilt das der BMW ein Unfallfahrzeug wäre, natürlich wussten wir nie von einem Unfallschaden, ich hätte es ja natürlich im Kaufvertrag angeben müssen. Darauf hin fragte ich natürlich woher er diese Information hat und wir nix über einen Unfall wissen!!! Er war beim ADAC und hat dort und eine Untersuchung gemacht das aufweist das bei dem BMW mal das Seitenteil ausgetauscht wurde. Ich wollte ein Beweis haben das dies auch stimmt, er Schickte mir per Mail den Bericht und siehe da, es stimmt wirklich... ich war total aus allen Socken!!! Er sagte wir sollen den BMW zurück nehmen, was wie aber leider nicht können und wollen. Da wir ja ein neues KFZ gekauft haben. Darauf sagt er, er würde mit dem
Bericht zum Anwalt gehen und es dann dort klären lassen. Wie sieht hier die Rechtslage aus? Verkauft wurde der BMW mit dem ADAC Kaufvertrag in dem drine steht:

Der Verkäufer erklärt, dass das KFZ in der Zeit in der es sein Eigentum war
Keinen Unfallschaden.

Unter Punkt 3.

Der Verkäufer erklärt: dass das KFZ in der übrigen Zeit - soweit ihm Bekannt - keinen Unfallschaden.

Gewährleistung ebenfalls ausgeschlossen.

Im Voraus vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen Volker

Beste Antwort im Thema

Hallo Forum

Ich staune immer wieder, mit welcher Hingabe hier (und in den meisten in diesem Unterforum eingestellten Threads) von dem eigentlichen Problem wegdiskutiert wird und solch ein Thread dann von vielen zur Selbstdarstellung etc. misbraucht wird:

User A hat ein Problem und postet es hier.
User B (und vielleicht noch User C) leisten Hilfestellung, so dass das Thema/ die Frage oft schon beantwortet wurde.
User C bis User Z melden sich zu Wort und wollen dan Dinge wissen, die oft nichts/wenig mit der eigentlichen Problemstellung zu tun haben. Warum muiss hier immer alles kaputt diskutiert werden? Auffällig ist auch, dass es sich meist um die selben User handelt, die teils ihre persönlichen Fehden in solchen Threads ausfechten.

Armes Deutschland.

JustMy2Cents
der Michael Mark

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Der Irrsinn bei mir war damals, dass von der 3-Jahresgarantie (Yamaha) noch sieben Monate übrig waren...!
Er meinte, dass der Zylinderkopfschaden €4.000,- kosten würde, und er von mir 50% Beteiligung erwartet...!
Trotz, dass mir klar war, dass er von mir kein Geld bekommt, blieb ein unschönes Gefühl, weil er lautstark drohte am Abend mit ein paar Freunden zwecks Rückabwicklung zu kommen...!
Mittels der angezeigten Mobilfunknummer war ich dann bei der POLIZEI, aber sonderlich interessiert waren die nicht...!

-🙁

Zitat:

@princeton schrieb am 20. März 2018 um 08:26:07 Uhr:


Mittels der angezeigten Mobilfunknummer war ich dann bei der POLIZEI, aber sonderlich interessiert waren die nicht...!

Kenne ich.

O-Ton der Polizei:

"Es ist ja noch nichts passiert!"

Zitat aus dem Film "The last boy scout"... "Warum gehen Sie damit nicht zur Polizei?" .... "Alles was die für mich tun werden : wenn ich tot bin, schreiben die einen Bericht"...

Hallo nochmal,

Ich habe gestern vom Käufer seinen Anwalt einen Brief bekommen.
Ich schreibe mal hier rein was drin stand.

Sehr geehrter Herr *****,
ausweislich der beigefügten vollmacht zeigen wir, dass wir die rechtlichen Interessen des Herrn *****
***** straße 14 PLZ ort, vertreten.

Unser Mandant hat bei Ihnen das Fahrzeug zum Kaufpreis von 12.500€ erworben mit der Voraussetzung, dass das Fahrzeug keinen Unfallschaden erlitten hat.

Es stellt sich aus der Untersuchung des Fahrzeug nunmehr heraus, dass das Fahrzeug laut des ADAC Unfallprotokoll
hinten rechts einen Heckschaden repariert erhalten hat. Es handelt sich um einen bedeutenden Schaden, der offenbarungspflichtig ist. Dies verpflichtet Sie insoweit zur Rücknahme des Fahrzeugs.

Namens und in Vollmacht des Mandanten treten wir hiermit von dem geschlossenen Kaufvertrag zurück und fordern sie auf, Zug um zug gegen Rücknahme des Fahrzeugs vor Ort in ******
abzüglich gezogener Nutzung beim Faktor 0.5% des Kaufpreises pro gefahrene 1.000 Kilometer.

Kilometer gefahren ( 6.000 ) = 375 €
verbleib = 12.125 €

meinen Mandanten oder zu unseren Händen zu Zahlen.

Eine Frist wurde von unserer Seite aus gesetzt, bis zum 10 April 2018.

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dann solltest du jetzt auchmal deinen Anwalt konsultieren, ihm das Schreiben zeigen und den genauen Sachverhalt erklären, damit er seine Meinung dazu sagt.
Eine Rechtschutzverscherung ist hier vorteilhaft.

Nö. Der Anwalt behauptet nur etwas, was aber nicht stimmt. Entspannt auf die Klage warten, die sowieso nicht kommt. Anwaltlichen Rat hat der TE ja schon. An der Lage ändert das Anwaltsschreiben nix.

Der Anwalt soll mal den ADAC Kaufvertrag lesen und versuchen zu verstehen. .
Die Voraussetzung, dass das Fahrzeug nur gekauft wird, wenn kein Unfallschaden vorliegt, ist in dem Kaufvertrag nicht enthalten.

O.

N'amd
Ich lese schon seit Anfang hier mit, ich kann immer noch nicht begreifen wie verbohrt der Käufer und nun auch sein Anwalt sein kann...
Der TE hat ihmo keine Unfallfreiheit zugesichert und der Vorbesitzer hat es als Unfallfrei verkauft, da merkt doch ein Blinder das unser TE unschuldig ist...

So hab mal mit meinem Anwalt telefoniert, da ich seine Private Nummer habe und er sich mal wieder Zeit genommen hat... sein Rat einfach die Frist ablaufen lassen und wieder auf ein neues Schreiben vom gegnerischen Anwalt kommen lassen... und das immer weiter und weiter. Mein Anwalt sieht in dem Fall nix schlimmes, da ICH ganz klar im Recht bin, er meinte auch dann kann der Käufer auch schön für seinen Anwalt bezahlen was ihm am Ende eh nix bringen wird. Sollte es zur eine Klage kommen dann wird mein Anwalt ein Schreiben aufsetzen und fertig.

Mit freundlichen Grüßen

Du hast einen guten Anwalt.

Genau wie dein Anwalt sagt. Ruhig bleiben bis zur Klage. Soll er doch Kosten Produzieren 😉 Gut, er wird leider Rechtsschutz haben, aber egal. Soll er doch Hoffnung haben im Recht zu sein und mit Geld Planen welches er nicht bekommt. Sein Anwalt reibt sich sicher die Haende ueber seinen Kunden 😉

Zitat:

@mattalf schrieb am 26. März 2018 um 05:28:30 Uhr:


Genau wie dein Anwalt sagt. Ruhig bleiben bis zur Klage. Soll er doch Kosten Produzieren 😉 Gut, er wird leider Rechtsschutz haben, aber egal. Soll er doch Hoffnung haben im Recht zu sein und mit Geld Planen welches er nicht bekommt. Sein Anwalt reibt sich sicher die Haende ueber seinen Kunden 😉

Genau das .

Solange nix amtliches kommt , entspannt zurücklehnen.

Zitat:

@Activ2k schrieb am 25. März 2018 um 20:07:23 Uhr:


So hab mal mit meinem Anwalt telefoniert, da ich seine Private Nummer habe und er sich mal wieder Zeit genommen hat... sein Rat einfach die Frist ablaufen lassen und wieder auf ein neues Schreiben vom gegnerischen Anwalt kommen lassen... und das immer weiter und weiter. Mein Anwalt sieht in dem Fall nix schlimmes, da ICH ganz klar im Recht bin, er meinte auch dann kann der Käufer auch schön für seinen Anwalt bezahlen was ihm am Ende eh nix bringen wird. Sollte es zur eine Klage kommen dann wird mein Anwalt ein Schreiben aufsetzen und fertig.

Mit freundlichen Grüßen

so ... siehste, genauso meinte ich das 😉
Schadet ja nix, wenn er Bescheid weiss 🙂

Problem ist, dass der gegnerische Anwalt wohl nur die Version des Käufers kennt und weiss der Teufel, was der ihm erzählt hat.
Insofern ist es für den TE zumindest nicht von Nachteil, einen Anwalt in der Hinterhand zu haben.
Die Aufklärung kommt spätestens bei der Klageerhebung und spätestens dann ist ein Anwalt anzuraten.

Zitat:

@cocker schrieb am 26. März 2018 um 18:33:06 Uhr:


Problem ist, dass der gegnerische Anwalt wohl nur die Version des Käufers kennt und weiss der Teufel, was der ihm erzählt hat.

die gequält und bemüht "rechtsanwaltliche" Sprache des Anwaltsschreiben mit den gleichzeitig enthaltenen orthographischen Fehlern und der stellenweise holprigen Semantik finde ich schon schon sehr erheiternd 😁

Wenn das überhaupt ein "richtiger" Anwalt geschrieben hat. So ein Schreiben kann im Prinzip auch jeder "Halbwissende" aufgesetzt haben.

@TE: mal nachrecherchiert, obs den Anwalt der Gegenseite überhaupt gibt?

Zitat:

@audijazzer schrieb am 27. März 2018 um 02:22:04 Uhr:


Wenn das überhaupt ein "richtiger" Anwalt geschrieben hat. So ein Schreiben kann im Prinzip auch jeder "Halbwissende" aufgesetzt haben.

Sicher nicht.
Meistens schreibt sowas die/der Rechtsanwaltsfachangestellte (falls sich der Anwalt eine solche leisten kann).
Und wie ich im Freundeskreis fast wöchentlich erlebe, müssen das nicht zwingend die hellsten Kerzen auf der Torte sein.

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