Autoverkauf- Unwissend als Unfallfrei verkauft
Hallo,
Ich bin neu hier unterwegs im MOTOR-TALK Forum, ich kann wegen der Sache leider kein Auge zu kriegen, deswegen lege ich einfach mal los und bitte euch um jeden Rat und Hilfe.
Wir haben vor 5 Monaten unseren BMW 530D aus dem Baujahr 2009 Verkauft. Wir waren immer sehr zufrieden mit unserem BMW und hatten auch wirklich nie Probleme mit dem KFZ. Das Fahrzeug hatte gerade mal 125.000tkm auf dem Buckel, für ein Diesel eigentlich nicht viel 😁. Der Käufer des BMW‘s hat sich nach 5 Monaten gemeldet und uns mitgeteilt das der BMW ein Unfallfahrzeug wäre, natürlich wussten wir nie von einem Unfallschaden, ich hätte es ja natürlich im Kaufvertrag angeben müssen. Darauf hin fragte ich natürlich woher er diese Information hat und wir nix über einen Unfall wissen!!! Er war beim ADAC und hat dort und eine Untersuchung gemacht das aufweist das bei dem BMW mal das Seitenteil ausgetauscht wurde. Ich wollte ein Beweis haben das dies auch stimmt, er Schickte mir per Mail den Bericht und siehe da, es stimmt wirklich... ich war total aus allen Socken!!! Er sagte wir sollen den BMW zurück nehmen, was wie aber leider nicht können und wollen. Da wir ja ein neues KFZ gekauft haben. Darauf sagt er, er würde mit dem
Bericht zum Anwalt gehen und es dann dort klären lassen. Wie sieht hier die Rechtslage aus? Verkauft wurde der BMW mit dem ADAC Kaufvertrag in dem drine steht:
Der Verkäufer erklärt, dass das KFZ in der Zeit in der es sein Eigentum war
Keinen Unfallschaden.
Unter Punkt 3.
Der Verkäufer erklärt: dass das KFZ in der übrigen Zeit - soweit ihm Bekannt - keinen Unfallschaden.
Gewährleistung ebenfalls ausgeschlossen.
Im Voraus vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen Volker
Beste Antwort im Thema
Hallo Forum
Ich staune immer wieder, mit welcher Hingabe hier (und in den meisten in diesem Unterforum eingestellten Threads) von dem eigentlichen Problem wegdiskutiert wird und solch ein Thread dann von vielen zur Selbstdarstellung etc. misbraucht wird:
User A hat ein Problem und postet es hier.
User B (und vielleicht noch User C) leisten Hilfestellung, so dass das Thema/ die Frage oft schon beantwortet wurde.
User C bis User Z melden sich zu Wort und wollen dan Dinge wissen, die oft nichts/wenig mit der eigentlichen Problemstellung zu tun haben. Warum muiss hier immer alles kaputt diskutiert werden? Auffällig ist auch, dass es sich meist um die selben User handelt, die teils ihre persönlichen Fehden in solchen Threads ausfechten.
Armes Deutschland.
JustMy2Cents
der Michael Mark
199 Antworten
Zitat:
@tcsmoers schrieb am 21. Mai 2018 um 16:42:12 Uhr:
da kommt auf jeden fall noch was. dem anwalt ist es egal, der will verdienen.peso
Quatsch. Der Gegner hat vermutlich erste Anwaltskosten zahlen müssen und hat sich bestimmt nochmal überlegt ob sichs lohnt...
so seh ich das auch
Ähnliche Themen
wenn Kläger und Anwalt so sicher wären, würde es imho nicht so lange dauern, bis da Post kommt. Wie lange geht das jetzt? 8 Wochen?
Zitat:
@13inch schrieb am 21. Mai 2018 um 17:28:06 Uhr:
Zitat:
@tcsmoers schrieb am 21. Mai 2018 um 16:42:12 Uhr:
da kommt auf jeden fall noch was. dem anwalt ist es egal, der will verdienen.peso
Quatsch. Der Gegner hat vermutlich erste Anwaltskosten zahlen müssen und hat sich bestimmt nochmal überlegt ob sichs lohnt...
absolut richtig! Im Prinzip könnte man hier auch zumachen. Da passiert nix mehr.
Zitat:
@tcsmoers schrieb am 21. Mai 2018 um 19:28:14 Uhr:
Ich nicht. Der wird eine rv haben.Peso
Die RV zahlt auch nicht jeden Fall, man braucht von denen eine Kostendeckungszusage...
stimmt, aber der anwalt wird immer eine erfolgsaussicht begruenden und damit ist die leistungsverpflichtung schon mal klar. ich wette, dass vom rechtsverdreher noch was kommt.
peso
Zitat:
@tcsmoers schrieb am 21. Mai 2018 um 23:41:48 Uhr:
stimmt, aber der anwalt wird immer eine erfolgsaussicht begruenden und damit ist die leistungsverpflichtung schon mal klar. ich wette, dass vom rechtsverdreher noch was kommt.peso
Wat n Quatsch. Ich hab bei meiner Versicherung mal gefragt wie sowas läuft, weil mich auch einer anscheißen wollte. So einfach bekommst du keine komplette Deckungszusage.
Und das ist auch gut so !
Fällt denn ein Parkrembler z.B. überhaupt unter die juristische Definition von "Unfallschaden", geht es da nicht eher um Dinge wie verzogenene Rahmen etc.? In meinen Augen ist ein lackierter/gewechselter Kotflügel kein hinreichender Beweis für einen tatsächlichen Unfall und genau das würde ich dem Käufer auch sagen.
Zitat:
@It is Naoanto schrieb am 22. Mai 2018 um 12:10:59 Uhr:
Zitat:
@tcsmoers schrieb am 21. Mai 2018 um 23:41:48 Uhr:
stimmt, aber der anwalt wird immer eine erfolgsaussicht begruenden und damit ist die leistungsverpflichtung schon mal klar. ich wette, dass vom rechtsverdreher noch was kommt.peso
Wat n Quatsch. Ich hab bei meiner Versicherung mal gefragt wie sowas läuft, weil mich auch einer anscheißen wollte. So einfach bekommst du keine komplette Deckungszusage.
Und das ist auch gut so !
du irrst, aber warum sollen wir das thema vertiefen. ein blick in die rv agb waere aber sinnvoll.
peso
Zitat:
@tcsmoers schrieb am 22. Mai 2018 um 15:15:18 Uhr:
Zitat:
@It is Naoanto schrieb am 22. Mai 2018 um 12:10:59 Uhr:
Wat n Quatsch. Ich hab bei meiner Versicherung mal gefragt wie sowas läuft, weil mich auch einer anscheißen wollte. So einfach bekommst du keine komplette Deckungszusage.
Und das ist auch gut so !
du irrst, aber warum sollen wir das thema vertiefen. ein blick in die rv agb waere aber sinnvoll.
peso
Dann erleuchte mich um mich doch bitte .
Du könntest auch selber lesen!! In
In den AGB steht sinngemäß drin, dass die RV zur Leistung verpflichtet ist, wenn der Anwalt Aussicht auf Erfolg sieht und bestätigt. In Deinem Fall dreht es sich darum, dass Dich Einer "anscheißen" wollte. Erst wenn Du angeschissen worden bist, hast Du Anspruch auf Rechtsschutz. Ich musste das auch mal lernen. Da bin ich auch im Vorfeld zum Anwalt begangen und als nichts kam, durfte ich selbst bezahlen. Bei Dir ist auch nicht klar, welcher Sachverhalt überhaupt vorgelegen hat.
peso
Die RV wird doch eigene Juristen haben die die Sachlage Prüfen .
Der Käufer wird mit Sicherheit dem RA den KV gezeigt haben und den wird die RV auch sehen wollen .
Jede Versicherung will Geld verdienen