Autoverkauf nach §25a (im Kundenauftrag)

Hallo Leute,

ich hätte mal eine Frage an euch zum ominösen Verkauf nach §25a.
Der Auto-Händler hat im Namen seines Kunden das Fahrzeug an mich übergeben bzw. verkauft.
Im Kaufvertrag stand aber der jenige Kunde drin, nicht der Auto-Händler.

Habe nun einen Mangel am Scheinwerfer und wollte das dem Verkäufer melden, nicht dem Händler.
Dachte mir, das ich da auch mit dem Anwalt was tun könnte, falls er sich weigern sollte.
Stellte nun jedoch fest, dass der Verkäufer ein Auto-Händler aus Litauen ist.

Nun die Frage: Habe ich da überhaupt die Möglichkeit - auch juristisch - dem das in Rechnung zustellen, weil dieser im Ausland sitzt? Oder kann ich mir diesen Aufwand gleich sparen?

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US Reimport Unfaller vom Händler im Auftrag vom litauischen Verkäufer gekauft. Glückwunsch, eine schlimmere Konstellation als diese gibt es nicht. Der Preis muss aber verdammt gut gewesen sein um sowas zu machen!?

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Der deutsche Händler kann unter Umständen auch haftbar gemacht werden,etwa wenn es sich um ein Scheingeschäft handelt oder er "in besonderem Maße Vertrauen für sich in Anspruch [genommen] und dadurch die Vertragsverhandlungen oder den Vertragsschluss erheblich beeinflusst [hat]".

Wenn der Händler den Wagen hier in Verkehr bringt, gelten für diesen auch die hiesigen Richtlinien.

Zitat:

...tja, auch wenn es ein deutsch-ansässiger Verkäufer wäre, hättest keine Chance,
die kosten erstattet zu bekommen.
Im Vertrag findet sich bestimmt die Klausel, "..Ausschluss jeglicher Gewährleistung.."

Nee, diese Klausel habe ich aus dem Kaufvertrag gestrichen.

Ob mir das jedoch nun was bringt, weiß ich nicht.

Zitat:

Ergo, "Pech" gehabt und selbst die Kosten tragen, desweiteren darfst Du
hoffen, dass der Wagen das hält, was Du Dir versprichst und nicht demnächst stillgelegt
wird, weil z.b. der TÜV "gekauft wurde".
Eine aktuelle HU ("TÜV"😉 sagt nix über den Zustand des Fahrzeuges aus, erst Recht
nicht, wenn der "Stempel" gekauft wurde.
Um hier sicher zu gehen, kannst ja bei der Prüfstelle anrufen und Dich erkundigen, ob
der "TÜV-Stempel" echt ist.

Okay, kommt sowas den öfters vor?

Wie meinst du das mit dem Erkundigen? Soll ich anrufen und fragen, ob das Fahrzeug bei denen durchgelaufen ist oder wie?

Zitat:

Was mich interessieren würde, wieso kauft mann bei einem Händler ein Fahrzeug
"...in Kundenauftrag zu verkaufen.."
War der Wagen so "extrem" billig oder selten, dass mann jegliche Skepsis
beiseite geschoben hat ?

Das ist eine sehr gute Frage; aber bei der suche in "mobile.de" hatte ich relativ viele Fahrzeuge, wo auch deutsche größere Händler im Sinne diesen Paragraphen verkauft haben, um sich aus der Gewährleistung zu schmuggeln. Selten war das auf jeden Fall nicht!

Details zum Fahrzeug: A4 2,0 TFSI, Quattro, Bj. 2013,
30.000 Km und quasi Vollausstattung für 20.000€

Zitat:

Der deutsche Händler kann unter Umständen auch haftbar gemacht werden,etwa wenn es sich um ein Scheingeschäft handelt oder er "in besonderem Maße Vertrauen für sich in Anspruch [genommen] und dadurch die Vertragsverhandlungen oder den Vertragsschluss erheblich beeinflusst [hat]".

Hm interessant, aber der Händler kann vermutlich nach §25a alles auf den Verkäufer schieben oder?

So habe ich den Paragraphen gelesen bzw. verstanden. Und wenn der Verkäufer im Ausland sitzt, dann kann man den auch nicht ohne weiteres greifen.

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Hi,

google mal nach Carfax. Das ist eine Firma in den USA die Fahrzeugdaten Sammelt von Werkstätten und Versicherungen.

Unter angabe der Fahrgestellnummer wird dir angezeigt ob es da Einträge für dein Fahrzeug gibt. Wenn du die Einträge sehen willst kostet das um die 30€.

Es ist sehr wahrscheinlich das der Wagen einen "Total Loss" Eintrag hat,also einen massiven Unfallschaden mit wirtschaftlichem Totalschaden. Außerdem siehtst du evtl. wieviele KM oder Meilen der Wagen auf dem Weg über den Atlantik "verloren" hat.

Gruß Tobias

Zitat:

google mal nach Carfax. Das ist eine Firma in den USA die Fahrzeugdaten Sammelt von Werkstätten und Versicherungen.

Es ist sehr wahrscheinlich das der Wagen einen "Total Loss" Eintrag hat,also einen massiven Unfallschaden mit wirtschaftlichem Totalschaden. Außerdem siehtst du evtl. wieviele KM oder Meilen der Wagen auf dem Weg über den Atlantik "verloren" hat.

Ja das habe ich bereits am Wochenende gemacht. An den Kilometern wurde anscheinend nichts gedreht, laut dem Dokument hat er knapp 20.000 Meilen. Hatte bei Audi/Porsche (USA) zwei Inspektionen gehabt. Im Herbst letzten Jahres dann den Front-Aufprall. Mehr interresantes habe ich erstmal nicht entnehmen können, 1. Halter davor.

So wie ich euch verstehe, kann ich da eigentlich nicht viel dagegen tun oder?
Sprich das Thema erstmal abhaken.

Hier der Link des ominösen Händlers, damit nicht noch mehr Leute da reinfallen:
https://home.mobile.de/KOVALEV#ses

Hat jemand von euch einen Tipp für mich zum Scheinwerfer (s. Bild)?
Feuchtigkeit ist nach dem Waschen eingedrungen.

Bekomm ich das noch trocken indem ich den Scheinwerfer ausbaue u. trockne.
Oder macht das keinen Sinn und das Teil gehört komplett ausgetauscht?

Moin,

Nur mal kurz zur Klarstellung - Paragraph 25a UStG hat nichts mit der Gewährleistung zu tun. Das ist eine Regelung zur Steuerschuld und hat mit der Gewährleistung (geregelt im BGB) in erster Regel nichts zu tun.

Das heisst nicht alle Autos bei denen 25a auagewiesen ist, werden auch ohne Gewährleistung verkauft.

Motorpsycho - die Deutschen Regeln gelten auch nicht, wenn du etwas in den USA bestellst und es in DE an dich geliefert wird. So einfach ist das leider nicht.

MfG Kester

Ich versuch nur grad zu verstehen: Der Händler hat seinen Sitz in Deutschland, wie kommt man dann hier auf Litauen?
Und ist es überhaupt rechtmäßig Fahrzeuge im Kundenauftrag zu verkaufen wenn diese aus dem nicht-EU Ausland importiert sind wenn quasi der vorherige Halter garnichts davon weiß?

@Kester: Der Unterschied liegt aber darin, dass in deinem Fall es nicht der Anbieter ist, der den Gegenstand einführt, sondern der Käufer. Dieser ist dann auch für z. B. die Einhaltung/Erfüllung der Zollbestimmungen zuständig. In diesem Fall war aber der Anbieter klar der Importeur und der Kunde hat einen Kaufvertrag nach deutschem Recht abgeschlossen.

§25a regelt die sogenannte Differenzbesteuerung und wird auch von und überwiegend seriösen Händlern. Übrigens nicht nur für den Kfz-Bereich.
Aber wer ein Fahrzeug kauft, ohne sich das Impressum des fremden Händlers anzusehen, muss nicht jammern....

Moin,

Wenn du genau liest - trifft das hier auch zu. Erst der Käufer hat das Auto hier zugelassen. Das Spielchen ist so völlig OK, da der Verkäufer ja nur behaupten muss, dass Auto nur übergeben zu haben (was ja im Grunde auch zutreffend ist).

Selbst wenn du deine Sichtweise durchdrücken kannst - wir beide kennen ja weder den genauen Vertrag noch Sondervereinbahrungen usw - hast du noch immer das Problem, dass du deinen deutschen Anspruch in Lithauen überhaupt erstmal realisieren musst. Das ist auch nicht so simpel.

DIE Frage die vielleicht einfacher zu beantworten ist - kann man den deutschen "Vermittler" möglicherweise erwischen, weil er eventuell gar nicht vermittler ist. Aber geschenkt gibt es das wohl auch nicht.

Vertrackte Situation ...

MfG Kester

§ 25a Abs.1 UstG beschränkt die Anwendung der Differenzbesteuerung auf gewerbliche Wiederverkäufer.

Daraus folgt, dass Gewährleistungsansprüche bestehen oder dass der Verkauf steuerlich nicht“sauber“ ist.

Durchsetzung de Gewährleistungsansprüche (bei Vermittler/Verkäufer) ist eine andere Baustelle. Es gelten deutsche Rechtsnormen; es sei denn, es gibt anders lautende Hinweise im Vertrag.

Ich vermute hier wurde ein Umgehungsgeschäft versucht. Interessant wäre zu erfahren, was zu der Differenzbesteuerung im Vertrag ausgeführt wird.

O.

Mit Bj. 2013 sollte das Auto doch noch Werksgarantie haben...

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