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Autoverkauf nach §25a (im Kundenauftrag)

Themenstarteram 13. Juli 2015 um 20:52

Hallo Leute,

ich hätte mal eine Frage an euch zum ominösen Verkauf nach §25a.

Der Auto-Händler hat im Namen seines Kunden das Fahrzeug an mich übergeben bzw. verkauft.

Im Kaufvertrag stand aber der jenige Kunde drin, nicht der Auto-Händler.

Habe nun einen Mangel am Scheinwerfer und wollte das dem Verkäufer melden, nicht dem Händler.

Dachte mir, das ich da auch mit dem Anwalt was tun könnte, falls er sich weigern sollte.

Stellte nun jedoch fest, dass der Verkäufer ein Auto-Händler aus Litauen ist.

Nun die Frage: Habe ich da überhaupt die Möglichkeit - auch juristisch - dem das in Rechnung zustellen, weil dieser im Ausland sitzt? Oder kann ich mir diesen Aufwand gleich sparen?

Beste Antwort im Thema

US Reimport Unfaller vom Händler im Auftrag vom litauischen Verkäufer gekauft. Glückwunsch, eine schlimmere Konstellation als diese gibt es nicht. Der Preis muss aber verdammt gut gewesen sein um sowas zu machen!?

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Das sind natürlich schon teure Autos , warum da keine Garantieversicherung abgeschlossen wird vom Verkäufer ist schon fraglich.

Andererseits würden Händler ohne diese -im Kundenauftrag- Angebote, keine günstigen Fahrzeuge mehr unter 5000€ im Angebot haben, unterstell ich jetzt einfach mal so.

Was man aber immer machen kann bei günstigen Autos, 100€ in die Hand nehmen und ab zum Tüv bzw zur Dekra einen Gebrauchtwagencheck machen lassen.

Themenstarteram 14. Juli 2015 um 21:12

Zitat:

du deinen deutschen Anspruch in Lithauen überhaupt erstmal realisieren musst. Das ist auch nicht so simpel.

So sehe ich das im Moment auch, ob ich deutsches Recht irgendwo in Litauen durchbekomme?! Vielleicht ja, aber dann vermutlich nur mit sehr hohem Aufwand.

Zitat:

DIE Frage die vielleicht einfacher zu beantworten ist - kann man den deutschen "Vermittler" möglicherweise erwischen, weil er eventuell gar nicht vermittler ist. Aber geschenkt gibt es das wohl auch nicht.

Die Sache könnte u.U. interessanter und einfacher sein, weil der Vermittler ja seinen Sitz in DE hat. Aber dieser wird im Kaufvertrag gar nicht genannt, hat jedoch im Namen des Verkäufers unterschrieben. Auf seiner Online-Seite verkauft er seine Fahrzeuge fast ausschließlich nach §25a (guckt mal auf seine Seite, wenn ihr Interesse habt).

Zitat:

Durchsetzung de Gewährleistungsansprüche (bei Vermittler/Verkäufer) ist eine andere Baustelle. Es gelten deutsche Rechtsnormen; es sei denn, es gibt anders lautende Hinweise im Vertrag.

Im Kaufvertrag wurde bewusst erwähnt, dass keine Gewährleistung bestünde. Diesen Punkt habe ich jedoch einfach durchgestrichen, bevor ich das Teil unterschrieben hatte. Damit habe ich offiziell laut Kaufvertrag die deutsche Gewährleistung gegen den Verkäufer in Litauen.

Zitat:

Mit Bj. 2013 sollte das Auto doch noch Werksgarantie haben...

Nein, diese endete Ende Juni 2015.

Zitat:

Das sind natürlich schon teure Autos , warum da keine Garantieversicherung abgeschlossen wird vom Verkäufer ist schon fraglich.

Der Vermittler bietet beim Autokauf eine Gebrauchtwagengarantie an, welche zusätzlich weitere 650€ kostet. Dort hat man dann auf die gängigsten Teile dann 12 Monate Garantie (Mapfre Warranty). Meine Scheinwerfer sind natürlich nicht im Umfang des Paketes :mad:

Zitat:

Was man aber immer machen kann bei günstigen Autos, 100€ in die Hand nehmen und ab zum Tüv bzw zur Dekra einen Gebrauchtwagencheck machen lassen.

Habe ich gemacht, wobei mir der TÜV-Mensch gleich sagte, er schaut nur nach den TÜV relevanten Dingen wie Bremsen, Licht, Abgasanlage usw. Ob der Motor im einwandfreiem Zustand ist, ist nicht Teil seines Jobs. Da soll man dann das fachkundige Personal von Audi aufsuchen. Die groben Sachen waren aus seiner Sicht in Ordnung.

Scheinwerfer erneuern, zahlen, fertig. Nicht mehr ärgern und hoffen, dass der Rest des Wagens hält. Mehr würde ich jetzt nicht tun...

So gesehen hast Du ja nen Wagen in Litauen bei einem Litauer gekauft und (vielleicht) die GWL erfolgreich eingeschlossen. Da hilft nur ein Anwalt in Litauen der deutsch spricht und Dich vertritt...

oder mein erster Vorschlag.

Themenstarteram 15. Juli 2015 um 12:13

Zitat:

@keksemann schrieb am 15. Juli 2015 um 09:21:05 Uhr:

Scheinwerfer erneuern, zahlen, fertig. Nicht mehr ärgern und hoffen, dass der Rest des Wagens hält.

Alles klar, danke für das schnelle Feedback von Euch! Scheinwerfer habe ich gestern vorerst trocken bekommen. Habe diesen ausgebaut und mit einem Fön getrocknet.

Am Gehäuse hinten habe ich einen Riss entdeckt, diesen habe ich mit einem Spezial-Mittel zugemacht, nun muss ich abwarten, ob das hält oder nicht. Sonst muss der ganze Scheinwerfer getauscht werden.

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