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Autoverkauf mit Problemen

Themenstarteram 4. Dezember 2008 um 17:26

Hallo. Hab ein Problem.

Ich erklärs euch mal kurz.

Hab einen Golf mit einem unfall vorne links gekauft. Auto war voll fahrbereit. beschädigt waren grösstenteils kotflügel haube und stosstange. Habe einen neuen Kotflügel gekauft und haube und stosstange lackieren lassen. ungefähr 1000 euro reparaturkosten gehabt. als er dann fertig war hab ich einen audi gefunden der mir besser gefallen hat und ihn gekauft und den golf verkauft.plus minus null.

hab im kaufvertrag reingeschrieben privatverkauf ohne gewähleistung, unfallfrei bis auf schaden vorne links.blechschaden.

hab post vom anwalt des käufers bekommen wo er meint das der wagen nen grossen schaden hatte.laut gutachten 6000 euro usw.

und will schadensersatz bzw. rückzahlung.das gutachten kannte ich aber nich beim kauf. hab meinen anwalt eingeschaltet aber das problem ist ich habe keine rechschutzversicherung. was würdet ihr sagen?hatte schonmal jemand so ein problem?

hab ihm ja gesagt das er einen schaden hatte. blechschaden muss ja nich klein sein oder?

war halt nur kein rahmenschaden.war echt nur ne beule im kotflügel.haube und stosstange waren verschrammt.

MfG

Beste Antwort im Thema
am 4. Dezember 2008 um 21:29

Zitat:

Original geschrieben von Zocke

hm. Deswegen mache ich ir ja sorgen. aber habe ja darauf hingewiesen das er einen schaden hatte. und bis auf diesen hatte der golf auch keinen anderen schaden.

Dir wird ja auch nicht vorgeworfen das du auf den Schaden nicht hingewiesen hast, sondern das du eine kapitalen Unfallschaden als harmlosen Blechschaden verkauft hast. Es geht dabei nicht darum was für dich unfallfrei bedeutet sondern was darunter normalerweise verstanden wird. Wenn du mir den Wagen als unfallfrei verkauft hättest, dann wäre ich auch der Meinung das du mir nicht die Wahrheit gesagt hast immerhin waren Kotflügel, Motorhaube und Stoßstange beschädigt. Es wird nicht erst von einem Unfallschaden geredet wenn der Rahmen beschädigt ist.

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Themenstarteram 4. Dezember 2008 um 23:11

Es war nur eine kleine beule im kotflügel.der wagen ist super gefahren.hat nich nach recht oder links gezogen. und wie gesagt auch tüv bekommen.

Hallo!

Das ist ein recht typischer Fall von später Kaufreue. Nun versucht´s der Käufer eben.

Du hast den "Blechschaden" angegeben, was m.E. das Wichtigste ist. Da Autos seit ca. 40 Jahren keine Rahmen mehr haben, sondern selbsttragende Karosserien, denke ich nicht dass man von Dir erwarten kann, bei einem VW Golf eine Differenzierung zwischen Rahmenschaden und Blechschaden vorzunehmen. Einen Golf gab es nie mit Rahmen.

Ein Blechschaden ist ein Schaden am Blech (und eben nicht nur z.B. an der Plastikstoßstange). Die Schadenshöhe wurde im Vertrag nicht spezifiziert, der Käufer hat so unterschrieben. Nun kommt er mit einem vermutlich völlig überzogenen Gutachten an und will Geld, weil ihm mölicherweise ein sclauer Bekannter erzählt hat, da wäre noch was zu holen.

Du schriebst "unfallfrei bis auf....". Das bedeutet eben NICHT, wie hier von manchen angenommen, dass der Wagen unfallfrei ist. Vielmehr muss er unfallfrei sein bis auf...

Steht doch klar dort, weshalb interpretiert Ihr hier Dinge hinein, die nicht dastehen?

Ich denke, Du benötigst hier unbedingt einen Rechtsanwalt. Allzu große Sorgen würde ich mir jedoch nicht machen.

Gruß,

M. (IANAL, kein Anwalt, keine Rechtsberatung)

am 5. Dezember 2008 um 7:43

Was soll die Formulierung "Unfallfrei bis auf ..." entweder ist ein Fahrzeug unfallfrei oder nicht. Ich würde versuchen eine Kopie von dem Gutachten zu bekommen dann wird vielleicht klarer wieso der Schaden vom Gutachter so hoch bewertet wird.

@Zocke warum hast du überhaupt das Unfallfreiheit garantiert und nicht gesagt mit repariertem Unfallschaden? Du hast das Fahrzeug wenn ich dich richtig verstanden habe doch zu einem Betrag verkauft der auch mit Unfallschaden nicht zu hoch war. Ich gehe davon aus das die Reparaturen am Fahrzeug fachgerecht durchgeführt wurden.

Was den TÜV betrifft, der sieht nach ob das Fahrzeug verkehrssicher ist mehr nicht, insbesondere machen die keine Aussage über den Wert des Fahrzeugs. Ein Unfallschaden kann aber auch den Wert eines Fahrzeug spürbar senken, nicht umsonst gibt es bei Unfällen oft eine Entschädigung für den Wertverlust.

Was will der Käufer? Teilweise Geld zurück oder vom Kauf zurücktreten? Im letzten Fall wäre zu überlegen darauf ein zu gehen um eine Prozess mit ungewissem Ausgang zu vermeiden, das ist aber nur meine persönliche Meinung.

Ohne einen Anwalt der sich mit so etwas auskennt wirst du nicht auskommen.

Schön, dass Du so einen klugen Anwalt hast. Aber ich zweifle seine Aussage erheblich an und hake es unter "Kunden erhalten und beruhigen" ab. Wenn der Käufer einen guten Anwalt hat, dann hast Du nach Deinen bisherigen Aussagen hier im Forum zu urteilen ganz schön Probleme an der Backe. Und bei verschwiegenen oder verschleierten Unfallschäden (wie hier anscheinend) hat sich eine ganz deutliche Rechtssprechung herausgebildet. Und die ist nach dem bisherigen Bild wahrscheinlich nicht auf Deiner Seite. Viel Glück.

Themenstarteram 5. Dezember 2008 um 21:47

ich vertshe nich warum mir hier mehr vorgeworfen wird als vom kläger.

verschwiegen habe ich nichts. und verschleiert habe ich nichts. hab dem doh gesagt dass er einen schaden hatte. blechschaden ist doch nur die art des schadens. über die höhe wird doch garkeine angabe gemacht. schliesslcih besteht ein PKW grösstenteils aus irgendwelchen blechteilen.

 

verstehe die ganzen aussagen hier nicht.

 

LG.

Naja, die Aussage "Unfallfrei bis auf Blechschaden...." hat so was von: "ein bisschen schwanger, aber nicht wirklich"

Also entweder Unfallfrei oder Blechschaden! Mit deiner Aussage könnte nem Richter erklärt werden dass da ne kleine Beule (ähhh Delle ;)) am Kotflügel war und halt kein echter "Unfall" Was ein Richter draus macht schreibt ihm nun mal keiner vor und kann deswegen hier auch nicht beantwortet werden! ;)

Ansonsten würde mich auch mal das Gutachten interessieren. Ist es das ursprüngliche Unfallgutachten oder ein jetzt vom Käufer in Auftrag gegebenes?

Wenn es das Ursprüngliche ist dann schätze ich dass du keine guten Karten hast!

Aber wie schon immer: Auf hoher See und vor Gericht.....

Grüße

Steini

Zitat:

Original geschrieben von steini111

Also entweder Unfallfrei oder Blechschaden!

Eben. Genau hier liegt der Kardinalsfehler in der Formulierung.

am 6. Dezember 2008 um 6:29

Zitat:

Original geschrieben von Zocke

ich vertshe nich warum mir hier mehr vorgeworfen wird als vom kläger.

verschwiegen habe ich nichts. und verschleiert habe ich nichts. hab dem doh gesagt dass er einen schaden hatte. blechschaden ist doch nur die art des schadens. über die höhe wird doch garkeine angabe gemacht. schliesslcih besteht ein PKW grösstenteils aus irgendwelchen blechteilen.

 

verstehe die ganzen aussagen hier nicht.

 

LG.

Das Problem ist das Wörtchen Unfallfrei. Entweder der Wagen hatte einen Unfall dann ist es egal ob da nur Blech verbogen wurde oder nicht oder er hatte keinen Unfall.

An deiner Stelle hätte ich das Wörtchen Unfallfrei einfach nicht in den Vertrag geschrieben. Ich werfe dir nicht vor das du den Käufer hintergehen wolltest, ich gehe davon aus das der Käufer einfach seine Chance gesehen hat und sie nutzen möchte. Bei dem Schaden den du behoben hast ist halt von eine Unfallschaden aus zu gehen, oder wie kam es sonst zu den Beschädigungen? Du hast ohne Not Unfallfreiheit garantiert, das Rächt sich jetzt. Du kannst es drehen und wenden wie du willst, am Ende entscheidet ein Richter, und ich bin mir da nicht so sicher das der zu deine Gunsten entscheidet. Das ist natürlich nur meine private Meinung.

Es ist naiv zu glauben dein Gegenüber nutzt schwächen in dem Vertrag den du mit ihm abschließt nicht aus. Genau so eine Schwäche ist die garantierte Unfallfreiheit. Das du die Unfallfreiheit eingeschränkt hast hilft nicht weiter, den die war mit Blechschaden so schwammig formuliert, dass jeder etwas anders darunter verstehen kann.

Es geht hier also nicht darum dir etwas vor zu werfen, sondern es geht nur darum dir auf zu zeigen, das der Ärger eigentlich absehbar war. Noch mal die Frage wieso hast du Unfallfreiheit garantiert, bestand der Käufer darauf oder wäre ohne diese Garantie der Verkaufserlös niedriger ausgefallen? Hast du dem Käufer zumindest gesagt wie genau der Blechschaden aussah und was repariert wurde? Das hätte ich in deinem Fall dann schon genau in den Vertrag geschrieben.

Gruß

Polarbaer

Themenstarteram 6. Dezember 2008 um 9:55

ich hab ja rein geschireben das er unfallfrei ist bis auf einen schaden vorne links.

(d.H. er hatte ja einen unfall)

und dann blechschaden.

hinzu kommt das im vertrag steht das der verkäufer nicht für die beschaffenheit des fahrzeuges garantiert.ich bin laie und kein fachmann,

er wolte wissen ob er schonmal einne unfall hatte.

und bis auf diesen schaden ist er unfallfrei. naja

das versteht doch jeder richter.

mal schuan...

warten wir mal ab was passiert. werd dann nochml das ergebnis verkünden.

manchmal ist es besser, weniger zuschreiben.

genau so wenig wie man ein bisschen schwanger oder tod sein kann, ist ein auo entweder unfallfrei oder nicht. kannst du beurteilen, was der titsch bewirkt hat? angefangen von den gurten bis auf die diagonale seite hinten?

und anwälte müssen einem das risiko klar machen, das man eingeht. ein anwalt der ködert macht sich schadensersatzpflichtig, wenn er den klienten in einen aussichtslosen prozess reitet. restrisiko bleibt immer, denn wie heißt es so schön,"auf hoher see und vor gericht, sind wir alle in gottes hand". auch die gegnerische seite hat einen anwalt, der meint, mit seiner sache zu gewinnen. da kommt es auf die argumente an. vielglück.

Moin,

Der Wagen, den Du verkauft hast ... war nicht UNFALLFREI ... denn er hatte ja einen Unfall, den den Du da angibst.

Ein Blechschaden kann sehr teuer sein, gilt aber im Allgemeinen ab einem Schadenswert von 600 Euro nicht mehr als Bagatellschaden, also ist das Auto ab dann nicht mehr unfallfrei.

Du hast da im Kaufvertrag mehr zugesichert als du konntest, das KANN (!) für dich ein erheblicher Nachteil sein. Ich würde dir beinahe dazu raten ... dem Käufer die Rückabwicklung OHNE Anerkenntnis weiterer Pflichten und Rechte anzubieten und das Fahrzeug erneut zu verkaufen, dass ganze dann mit einem besseren Vertrag.

Das ist für dich ein deutlich geringeres Risiko ... als dich da auf ein Gerichtsverfahren einzulassen. Ich würde in diesem Fall nämlich eher auf 50/50 Chancen schätzen ...

Naja ... my 2 Cents ... natürlich nur aus Erfahrung geschrieben ... keine Rechtsberatung ...

MFG Kester

am 6. Dezember 2008 um 11:31

Zitat:

Original geschrieben von Zocke

ich hab ja rein geschireben das er unfallfrei ist bis auf einen schaden vorne links.

(d.H. er hatte ja einen unfall)

und dann blechschaden.

hinzu kommt das im vertrag steht das der verkäufer nicht für die beschaffenheit des fahrzeuges garantiert.ich bin laie und kein fachmann,

er wolte wissen ob er schonmal einne unfall hatte.

und bis auf diesen schaden ist er unfallfrei. naja

das versteht doch jeder richter.

mal schuan...

warten wir mal ab was passiert. werd dann nochml das ergebnis verkünden.

Wieso hast du dann überhaupt in den Vertrag das mit der Unfallfreiheit geschrieben? Das Fahrzeug war in eine Unfall verwickelt er ist also de facto nicht mehr unfallfrei. Das du nicht für die Beschaffenheit des Fahrzeugs garantierst nützt dich hierbei nichts, den die Unfallfreiheit hast du ja Vertraglich zugesichert.

Der Richter wird dich wahrscheinlich darauf hinweisen das das Fahrzeug nicht unfallfrei ist, du also etwas Vertraglich zugesichert hast was nicht stimmt. Unfallfrei mit Einschränkungen gibt es halt nicht. Mir wäre das Prozessrisiko zu hoch, wenn es schlecht läuft kommt es zu nicht unerheblichen weiteren Kosten.

Gruß

Polarbär

Themenstarteram 6. Dezember 2008 um 11:40

eigetnlich nichts. mir gehts da ums prinzip. er will das auto zurückgeben und irgendwelche kosten erstattet haben die er ein tag später uinvestiert haben soll.

ich hab ihm genau erklärt das der wagen einen schaden hatte. und ihm genau gesagt was beschädigt wurde.

mein bruder ist sogar noch dabei gewesen und kanns bezeugen.

habe ihm den genauen reperaturweg erläutert und alles aufegzeigt.

ich vertsehe eins nicht. wenn mir jemadn sagt

der wagen ist unfallfrei bis auf einen schaden vorne links.

dann verstehe ich darunter das der wagen vorne links einen schaden hatte, und das fahrzeg bis auf diesen keinen weiteren hatte. versthe nicht wie man da was anderes hinein interpretieren kann.das ist doch eine iendeutige ausssage.

auch wenn ich zugeben muss das ich das unallfrei hätte weglassen solln.

der käufer wollte wissen ob das fahrzeig bis auf dens hcaden noch weitere hatte.

also habe ich das so formuliert.meine mienung nach wahrheitsgemäss.

Moin,

Deine Aussage : UNFALLFREI bedeutet UNFALLFREI!

UNFALLFREI mit Ausnahme eines Blechschadens vorne Rechts ... impliziert einen Bagatellschaden d.h. Schadenshöhe geringer als ca. 1000 Euro. Liegt jetzt ein Gutachten über einen Schaden von 6000 Euro vor, ist es KEIN Bagatellschaden mehr ... entsprechend ist das Auto nicht mehr UNFALLFREI.

Folge: Du hast die Axxxxkarte ... weil das Auto nicht mehr UNFALLFREI ist.

Du erkennst dein Problem ?!

MFG Kester

Zitat:

Original geschrieben von Zocke

versthe nicht wie man da was anderes hinein interpretieren kann.

du schreibst einerseits der wagen wäre unfallfrei.......andererseits schreibst du, du hättest 1000€ in den blechschaden reingesteckt.....und bei 1000€ ist ein wagen NICHT mehr unfallfrei....

quasi ein reiner formfehler!

der käufer beruft sich auf ne winzige beule, die unter der "bagatellgrenze" repariert wurde und bei genaueren hinsehen merkt der käufer das es eben kein bagatellschaden mehr war....im prinzip hast du dem käufer nen totalschaden als winzigen einparkkratzer verkauft....

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