ForumVerkehr & Sicherheit
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Autounfall wer ist schuldig?

Autounfall wer ist schuldig?

Themenstarteram 27. März 2020 um 21:04

Guten Abend,

 

folgende Situation: Ich war heute Mittag auf dem Heimweg. Vor mir fuhr ein LKW und hinter dem LKW fuhren 2 Motorräder. Trotz dass es mehrmals die Sicht und die Möglichkeit gab zu überholen, hat keiner der beiden Motorrad Fahrer versucht den LKW zu überholen und daraufhin habe ich noch etwas gewartet ob die überholen oder nicht jedoch war kein Anzeichen davon, dass die überholen und somit habe ich mein Blinker links gesetzt und wollte überholen. Als ich gerade am überholen war zog der Motorrad Fahrer plötzlich nach links und ist mir seitlich reingefahren. Der Schaden fängt ab der Beifahrertür Seite an. Natürlich behauptet der Motorrad Fahrer jetzt etwas anderes als ich und Zeugen gibt es nicht wirklich da der Autofahrer der hinter mir war weitergefahren ist und der LKW Fahrer nichts gesehen hat. Einen Sicherheitsabstand habe ich ebenso eingehalten. Woran ich mich noch erinnern kann ist, dass der Motorradfahrer kein Schulterblick gemacht hat, dennoch behauptet er, er habe nach links geschaut und hat nichts gesehen. Jetzt weiß ich nicht wie ich am besten vorgehen soll. Der Unfall wurde bei der Polizei aufgenommen und das einzige was der Polizist gesagt hat so in etwa ist: dass er uns beide irgendwie als schuldig sieht. Zum Glück ist aber niemanden was passiert, es gibt kein Personenschaden. Das einzige was der andere Motorrad Fahrer gesagt hat ist: dass sein Freund nach links geschaut hätte aber stellt man sich das alles Bildlich vor bzw geht die Einzelheiten durch wird man merken dass ich nicht im Unrecht liege.

 

Ich hoffe ihr könnt mir helfen.

Beste Antwort im Thema

Ich sehe die Schuld 100% beim Motorradfahrer. Der hat sich, bevor er zum Überholen ausschert, zu vergewissern, daß er dies gefahrlos tun kann und nicht gerade ein anderes Fahrzeug ihn selbst überholt.

84 weitere Antworten
Ähnliche Themen
84 Antworten

Ich würde auf Anwalt erstmal verzichten. Melde den Schaden deiner Haftpflichtversicherung. Die ist nicht nur dazu da, die schäden von Dritten zu regulieren, sie wehrt auch unbegründete Ansprüche ab.

Ich würde in jedem Fall einen Anwalt hinzuziehen, alleine um deine Ansprüche gegenüber der Versicherung durchzusetzen.

Ich sehe hier maximal 25% Mithaftung, halte aber auch 0% durchaus für realistisch.

Dann muss man aber auch fairerweise sagen, dass er einen Teil der Anwaltskosten selber tragen muß, wenn ihm eine Mitschuld zugesprochen wird und keine RSV besteht.

Ein Gespräch mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung kann ja auch schon Erkenntnisse bringen. Vielleicht sagen die ja, dass sie den Schaden zu 100% übernehmen, wer weiss das schon. Also mindestens das würde ich vorab klären.

Das ist natürlich das Dümmste was man machen könnte.

Mit einer Vollkasko lässt sich das Kostenrisiko bei Quotelung der Haftungsanteile bereits auffangen. Ist eine Rechtsschutzversicherung vorhanden, ist das eh gleich kein Thema mehr und eine Erstberatung beim Anwalt kostet kaum was. Evtl. wäre die auch über eine Verkehrsclubmitgliedschaft kostenfrei.

Erstmal gut, dass es keine Personenschäden gab.

Ich würde auf jeden Fall zum Verkehrsanwalt gehen, der hat wesentlich mehr Erfahrung und weiß, wie man jetzt richtig argumentiert.

Wenn der 2. Motorradfahrer schon behauptet hat, der andere hätte geblinkt, dann geh davon aus, dass die versuchen, dir die Schuld an dem Crash zu geben.

Dem Gesetz der Logik zufolge, ist doch eigentlich völlig klar, dass Du bereits am überholen warst, als der rüber gezogen ist, sollte man ja auch anhand der Spuren erkennen können.

Eventuell noch gebremst und Reifenspuren hinterlassen?

Wer zuerst raus zieht, hat Vorrang beim Überholvorgang, so hab ich das zumindest im Kopf. Auch soll man beim Überholen ordentlich beschleunigen, damit man schnell vorbei ist. Von daher frage ich mich, wie der Motorradfahrer dagegen argumentieren will.

Aber ich bin halt auch kein Anwalt.

Bei diesem Sachverhalt liegt m.E. volles Verschulden beim Motorradfahrer, sodass rein materiellrechtlich allenfalls die Betriebsgefahr auf der Seite des TE zu tragen ist.

Das Problem wird tatsächlich die Beweisbarkeit sein. In diesem Zusendung kommt es vor allem darauf an, inwieweit sich der Motorradfahrer für dich günstig oder ungünstig äußert. Wenn er den Hergang so eingesteht, wir du es schilderst, braucht ja kein Beweis erhoben werden. Aber davon kann man wohl kaum ausgehen.

Letztlich kann auch ein Anwalt daran nicht viel ändern, höchstens bei der Darstellung des Unfallgegners Unstimmigkeiten messerscharf herausstellen.

Im schlimmsten - hier allerdings auch wahrscheinlichsten - Fall wird es für dich auf 50/50 hinauslaufen. Die Versicherungen werden kaum einen Finger krumm machen, um bei Schäden bis 10 k irgendeine günstige Quote herauszuholen. Dafür lohnt der Aufwand kaum. Es geht für die ja dann maximal um etwa 40 % des Schadens ohne USt, slso gerade Mal knapp 3.400,00 €.

Wenn man etwas pfiffig ist, kann man die Sachev auch ohne Anwalt Regeln.

Ein Bekannter hatte vor fast zwei Jahren den identischen Fall: Lkw, weiteres Fahrzeug, dann er. Beim Überholvorgang ist das mittlere Fahrzeug ausgeschert und es kam zum Unfall.

 

Wurde über Quotenvorrecht mit der VK abgerechnet und ging trotzdem schließlich vor Gericht. Hat über 1.5 Jahre vor Gericht gedauert und lief eigentlich auf 50:50 raus. Nur weil der gegnerische Fahrer im Zeugenstand ein sehr schlechtes Bild abgab und sich laufend widersprach, gab es 1/3 zu 2/3.

 

Daher bin ich der festen Überzeugung, dass es hier gerichtlich niemals zu 0% Haftung ausgehen wird und man über VK und Quotenvorrecht regulieren sollte.

 

Hier der alte Thread dazu: https://www.motor-talk.de/.../...chterkosten-und-anderes-t6409036.html

Zitat:

@HighspeedRS schrieb am 27. März 2020 um 23:19:15 Uhr:

Ws feststeht, er ist ausgeschert ohne den rückwärtigen Verkehr zu beobachten. Ob geblinkt oder nicht ist egal.

Nein das steht nicht fest, das steht lediglich fest nach Aussage des TE.

Leider gibt es VT die beachten den vorausfahrenden Verkehr nicht beim überholen.

Vllt. haben auch beide Murks gebaut.....ey ich war erster...nee ich....

Von hinten überholen ist immer Murks, sollte verboten werden, bringt viele Unfälle.

Ich weiß gleich werde ich fertig gemacht, weil viele der Meinung sind, wenn sie als Zehnter in der Schlange nur einen Millimeter über der Linie sind haben sie absoluten Vorrang beim überholen vor allen vorausfahrenden. Die Rechte werden gesehen, die Pflichten aber nicht.

Zeugenaussagen Dritter sind in solchen Situationen immer hilfreich, aber die gibt es hier wohl nicht.

Aus den hinteren Reihen überhole ich eigentlich nie, ist mir viel zu unsicher, das Gelernte stelle ich hier über meine „Rechte“.

am 28. März 2020 um 8:06

Anwalt nehmen.

 

Offtopic: Und für die Zukunft empfehle ich dem TE etwas Geld in die Hand zu nehmen und eine Dashcam zu kaufen. Um gerade bei solchen Situationen seine eigene Unschuld zu beweisen.

am 28. März 2020 um 8:29

Zitat:

Wer zuerst raus zieht, hat Vorrang beim Überholvorgang

So eine Aussage ist natürlich quatsch.

Die gesamte StVO beruht auf dem Grundsatz der gegenseitigen Rücksicht und nicht auf „Wer zuerst kommt malt zuerst“

Genau, eine Dashcam, die nach der geltenden Rechtslage funktioniert und eine RS-Versicherung sind Gold wert. Der Motorradfahrer wird behaupten, er hätte geblinkt, der TE wird sagen, der Biker hat nicht geblinkt und schon hat man eine Pattsituation. Zeugen sind anscheinend nicht vorhanden und schon geht es aus, wie das Hornberger Schießen.

am 28. März 2020 um 8:40

Zitat:

@fehlzündung schrieb am 28. März 2020 um 00:11:20 Uhr:

Die ist nicht nur dazu da, die schäden von Dritten zu regulieren, sie wehrt auch unbegründete Ansprüche ab.

Dieses Märchen vom Abwehren unbegründeter Ansprüche klebt aber auch hier im Forum wie Hundekot im Sohlenprofil.

1. Die eigene Versicherung wird bei kleinen und mittleren Schäden keinerlei Interesse daran haben, Zeit und Geld zu investieren um über 10 oder 20% Mithaftung zu verhandeln. Schon garnicht wenn man bedenkt, dass der Kunde ja zurückgestuft wird und man dadurch jahrelang höhere Beiträge kassieren kann.

2. Die KfZ Haftpflicht ersetzt weder einen Anwalt noch ist sie eine Rechtschutzversicherung.

Zitat:

@zille1976 schrieb am 28. März 2020 um 09:29:46 Uhr:

Zitat:

Wer zuerst raus zieht, hat Vorrang beim Überholvorgang

So eine Aussage ist natürlich quatsch.

Die gesamte StVO beruht auf dem Grundsatz der gegenseitigen Rücksicht und nicht auf „Wer zuerst kommt malt zuerst“

So eine Aussage ist natürlich Quatsch. Denn es gilt sehr wohl "Wer zuerst kommt, mahlt zuerst":

Zitat:

Landgericht Stade

Urt. v. 02.11.2004, Az.: 1 S 35/04

Amtlicher Leitsatz

Wer in einer Fahrzeugkolonne zuerst ausschert, um die vor ihm fahrenden Fahrzeuge zu überholen, hat grundsätzlich vor allen anderen Kolonnenfahrzeugen Vorrang. Beachtet der Fahrer eines anderen Kolonnenfahrzeugs diesen Vorrang nicht und schert er ebenfalls aus, so haftet er bei einem Zusammenstoß mit dem früher ausgescherten Fahrzeug allein.

(Quelle)

 

am 28. März 2020 um 8:47

Zitat:

@tazio1935 schrieb am 28. März 2020 um 09:42:35 Uhr:

Zitat:

@zille1976 schrieb am 28. März 2020 um 09:29:46 Uhr:

 

So eine Aussage ist natürlich quatsch.

Die gesamte StVO beruht auf dem Grundsatz der gegenseitigen Rücksicht und nicht auf „Wer zuerst kommt malt zuerst“

So eine Aussage ist natürlich Quatsch. Denn es gilt sehr wohl "Wer zuerst kommt, mahlt zuerst":

Zitat:

@tazio1935 schrieb am 28. März 2020 um 09:42:35 Uhr:

Zitat:

Landgericht Stade

Urt. v. 02.11.2004, Az.: 1 S 35/04

Amtlicher Leitsatz

Wer in einer Fahrzeugkolonne zuerst ausschert, um die vor ihm fahrenden Fahrzeuge zu überholen, hat grundsätzlich vor allen anderen Kolonnenfahrzeugen Vorrang. Beachtet der Fahrer eines anderen Kolonnenfahrzeugs diesen Vorrang nicht und schert er ebenfalls aus, so haftet er bei einem Zusammenstoß mit dem früher ausgescherten Fahrzeug allein.

(Quelle)

Ein Landgericht trifft nun bundesweite Entscheidungen und darf das für jeden Fall in DE festlegen, oder wie muss man das „immer“ deuten?

am 28. März 2020 um 8:52

Übrigens sieht ein OLG das ganz anders:

https://www.ra-kotz.de/fahrzeugkolonne.htm

Zitat:

Beim Überholen einer Fahrzeugkolonne, die sich hinter einem langsam fahrenden Fahrzeug gebildet hat, muss der Überholende auch ohne Anzeichen damit rechnen, dass vor ihm fahrende Fahrzeuge zum Überholen ausscheren.

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Autounfall wer ist schuldig?