Autounfall! Wer hat Recht?

Hallo Leute!
Vor kurzem hatte ich einen Unfall. Siehe Bild:

Beim Wenden (mein schwarzes Auto) wurde vom Blau angefahren.
Wie ist eure Meinung? Wer hat Recht?

Beste Antwort im Thema

Ich lach mich weg 😁 Hier trifft sich wohl Alexander Hold und Babara Salesch? Ihr guckt alle zu viel H4 TV Nachmittags 😉

Und seit wann ist ein HK der Polizei ein Richter? Meinen koennen hier alle viel. Ich hab schon genug Pferde kotzen sehen. Und das mit den Tabletten in der Hand, direkt vor der Apotheke. In dem Fall kann alles passieren. Haengt auch von Aussagen und Zeugen ab. Aber was solls. Ihr seit hier die Groessen und wisst es eh. Ich hoffe nur das der TE eines Tages mal kommt und sagt wie es ausgegangen ist

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Zitat:

Original geschrieben von warnkb


Freie Fahrstreifenwahl ist ja ok. Sind ja keine Markierungen.
Wenn der Linksabbieger auf der linken geblieben wäre und der Rechtsabbieger auf der Rechten, wäre sogar noch eine Spur frei geblieben.
Ich würde nie beim Abbiegen gleich Spuren überqueren, sondern mich erstmal auf meiner Seite halten und erst bei Geradeausfahrt ggf. die Spur wechseln, wenn es denn sein muss.

Damit vermeidet man Mißverständnisse, so wie hier.

Aber hinterher ist man natürlich immer schlauer...

Oftmals ist es notwendig gleich in eine andere Spur zu wechseln, aber wenn, dann mache ich das unter größter Sorgfalt.

Beispiel Berlin, Kantstraße, wenn ich da am Zoo rechts in die Joachimstaler abbiege habe ich nur 100 Meter um wieder nach links auf den Kudamm abzubiegen, bei 4 Spuren wird das schwer.

das war ja jetzt allgemein gemeint.
Warum denn nicht freie Spurwahl bei 1 auf 3 auch wenn nur grüner Blechpfeil und gerade nicht Vollgrün?
Eben solange niemand gefährdet/behindert wird.

Aber grünen Blechpfeil selbst kapiert doch kaum jemand. 😁
http://youtu.be/xYIOcx367vY

Zitat:

Original geschrieben von Archduchess


Aber grünen Blechpfeil selbst kapiert doch kaum jemand. 😁
http://youtu.be/xYIOcx367vY

Ich denke mehr das ist Ignoranz, zu kapieren ist da nix.

Das gefährliche ist ja, dass diese Leute gar nicht raffen, dass auch Fußgänger und Radfahrer grün haben! Sowohl rechts kreuzend, als auch als durchgehender Verkehr von links!
Die sieht man beim heranfahren gar nicht, wenn da links Autos stehen wie im Video zu sehen.

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Zitat:

Original geschrieben von warnkb


Dazu kommt noch, daß beide es fertiggebracht haben, auf einer drei(!)spurigen Strasse beim Abbiegen miteinander zu kollidieren.

Ich würde auch 50:50 tippen.

Vielleicht werden wir ja irgendwann vom TE informiert, wie es ausgegangen ist.

Was in dem Fall bei rauskommt, wird die Zukunft zeigen, als Wendender und somit Linksabbieger, hat er dem Gegenverkehr die Vorfahrt genommen.

Zitat:

Original geschrieben von Archduchess


Ja, es ist natürlich schwer zu verstehen, daß der rote nicht mehr Schuld hat als ein Linksabbieger oder ein Wender.

Aber wenn man davon ausgeht, daß der Linksabbieger/Wender nicht wissen (darf), daß der Unfallgegner rot hat (außer er hätte einen Räumpfeil oder einen extra Linksabbiegerleuchtpfeil) wird es schon wieder klarer.

OT
Das ist beim grünen Blechpfeil und normalen Linksabbiegern oft auch das Problem.

Der Linksabbieger weiß, der Rechtsabbieger hat eigentlich rot (weil der Geradeausverkehr an der roten Ampel stehenbleibt). Der Linksabbieger möchte räumen. Der Rechtsabbieger hält nicht an und rauscht drüber. Das wären auch 50:50.
Du darfst/kannst nicht wissen, daß der rot hat - außer du hast selbst explizites extra Grün für deine Fahrtrichtung. Vollscheibengrün reicht nicht.
(und selbst dann könnten es noch X % aus der Betriebsgefahr sein - aber etwas bessere Karten als reiner §9 wäre es schon)

Edit:
@warnbk:
ganz OT:
Freie Fahrstreifenwahl auf jeden Fall des Rechtsabbiegers 😉

An einer Kreuzung mit Ampelregelung muss ich nicht damit rechnen, dass der Querverkehr ebenfalls grün hat. Sowas führt immer zu einem Unfall !🙂

Hier noch einmal der Link:

http://www.recht-gehabt.de/.../...n-am-gruenen-pfeil-was-beachten.html

Blau hätte an der roten Ampel anhalten müssen und darf dann unter Beachtung aller Vorsichtmaßnahmen rechts abbiegen.

Wenn zudem beide ihre Fahrspur eingehalten hätten, wäre es nicht zu einem Unfall gekommen. Da es aber nun geschehen ist, hat der Fahrer des blauen PKW den schwarzen Peter !

Hier steht es auch geschrieben, auch wenn der Grünpfeil einem Rechtsabbieger es ermöglicht trotz Rotlicht abzubiegen hat er zunächst anzuhalten (wie bei einem Stopschild), erst dann darf er, wenn keine Behinderung oder Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer besteht rechts abbiegen. Er muss aber nicht, wenn er nicht will. Wenn er es macht, übernimmt er die Verantwortung für den Abbiegevorgang.

Um noch einmal zu erwähnen, der schwarze PKW hatte " GRÜN ". Er durfte an dieser Kreuzung links abbiegen oder auch wenden, dass hat der TE hier ausdrücklich erwähnt.

Die Fakten sind doch klar !

http://de.wikipedia.org/wiki/Gr%C3%BCnpfeil

aber ja, die Fakten sind doch klar!

Zitat:

(4) Wer nach links abbiegen will, muß entgegenkommende Fahrzeuge, die ihrerseits nach rechts abbiegen wollen, durchfahren lassen.
Führer von Fahrzeugen, die einander entgegenkommen und jeweils nach links abbiegen wollen, müssen voreinander abbiegen, es sei denn, die Verkehrslage oder die Gestaltung der Kreuzung erfordern, erst dann abzubiegen, wenn die Fahrzeuge aneinander vorbeigefahren sind.

(5) Beim Abbiegen in ein Grundstück, beim Wenden und beim Rückwärtsfahren muß sich der Fahrzeugführer darüber hinaus so verhalten, daß eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls hat er sich einweisen zu lassen.

Glasklar sind die Fakten.

TE kann nicht wissen, daß er noch grün hat und ob der Unfallgegner rot hat.

Und selbst wenn ist §9 Absatz 4 und 5 ganz klar geregelt.
Das gilt auch bei grünem Vollscheibengrün.

Erst wenn man Pfeil-LEUCHT-Grün hätte, dann wärs besser.

Lös dich mal davon was der Unfallgegner beachten muß - betrachte mal was TE beachten muß!

Edit:

Was sagt dir denn §37 StVO?

Zitat:

(2) Wechsellichtzeichen haben die Farbfolge Grün - Gelb - Rot - Rot und Gelb (gleichzeitig) - Grün. Rot ist oben, Gelb in der Mitte und Grün unten.

1. An Kreuzungen bedeuten:

Grün: "Der Verkehr ist freigegeben". Er kann nach den Regeln des § 9 abbiegen, nach links jedoch nur, wenn er Schienenfahrzeuge dadurch nicht behindert.

Dann kommt

Zitat:

Grüner Pfeil: "Nur in Richtung des Pfeiles ist der Verkehr freigegeben". Ein grüner Pfeil links hinter der Kreuzung zeigt an, daß der Gegenverkehr durch Rotlicht angehalten ist und daß Linksabbieger die Kreuzung in Richtung des grünen Pfeils ungehindert befahren und räumen können.

Erst das hilft dir weiter über den §9 hinaus!

Und Totschlagargument:

Zitat:

Keines dieser Zeichen entbindet von der Sorgfaltspflicht.

Zitat:

Original geschrieben von Hartgummifelge



Zitat:

Original geschrieben von warnkb


Dazu kommt noch, daß beide es fertiggebracht haben, auf einer drei(!)spurigen Strasse beim Abbiegen miteinander zu kollidieren.

Ich würde auch 50:50 tippen.

Vielleicht werden wir ja irgendwann vom TE informiert, wie es ausgegangen ist.

Was in dem Fall bei rauskommt, wird die Zukunft zeigen, als Wendender und somit Linksabbieger, hat er dem Gegenverkehr die Vorfahrt genommen.
Nein der Vorfahrtberechtigte hatte ROT

, darf aber durch den

Grünpfeil

dennoch abbiegen wenn :

In § 37

Abs. 2 StVO Wechsellichtzeichen, Dauerlichtzeichen und Grünpfeil ist das Verhalten am Grünpfeil geregelt: Nach dem Anhalten ist das Abbiegen nach rechts auch bei Rot erlaubt, wenn rechts neben dem Lichtzeichen Rot ein Schild mit grünem Pfeil auf schwarzem Grund (Grünpfeil) angebracht ist. Der Fahrzeugführer darf nur aus dem rechten Fahrstreifen abbiegen. Er muss sich dabei so verhalten, dass eine Behinderung oder Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer, insbesondere des Fußgänger- und Fahrzeugverkehrs der freigegebenen Verkehrsrichtung, ausgeschlossen ist.

Zitat:

Original geschrieben von Archduchess


aber ja, die Fakten sind doch klar!

Zitat:

Original geschrieben von Archduchess



Zitat:

(4) Wer nach links abbiegen will, muß entgegenkommende Fahrzeuge, die ihrerseits nach rechts abbiegen wollen, durchfahren lassen.
Führer von Fahrzeugen, die einander entgegenkommen und jeweils nach links abbiegen wollen, müssen voreinander abbiegen, es sei denn, die Verkehrslage oder die Gestaltung der Kreuzung erfordern, erst dann abzubiegen, wenn die Fahrzeuge aneinander vorbeigefahren sind.

(5) Beim Abbiegen in ein Grundstück, beim Wenden und beim Rückwärtsfahren muß sich der Fahrzeugführer darüber hinaus so verhalten, daß eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls hat er sich einweisen zu lassen.

Glasklar sind die Fakten.

TE kann nicht wissen, daß er noch grün hat und ob der Unfallgegner rot hat.

Und selbst wenn ist §9 Absatz 4 und 5 ganz klar geregelt.
Das gilt auch bei grünem Vollscheibengrün.

Erst wenn man Pfeil-LEUCHT-Grün hätte, dann wärs besser.

Lös dich mal davon was der Unfallgegner beachten muß - betrachte mal was TE beachten muß!

Man, der TE hatte doch grün ! Das hat er hier doch klar angegeben (siehe auch Zeichnung).

Wie kommst Du denn darauf alles andere zu vergessen. Es ist doch auch inzwischen klar, dass der blaue keinen grünen Ampelpfeil hatte sondern nur einen Grünpfeil !

@nobody:

Richtig und so kommt es mit einem normalen Linksabbieger und einem Rechtsabbieger mit grünem Blechpfeil zu einem Patt.

Die Probleme des Linksabbiegers siehe mein Edit.
Der unterliegt dem §9 StVO beim Abbiegen - auch wenn er grün hat. 🙄

Zitat:

Original geschrieben von Archduchess


@nobody:

Richtig und so kommt es mit einem normalen Linksabbieger und einem Rechtsabbieger mit grünem Blechpfeil zu einem Patt.

Die Probleme des Linksabbiegers siehe mein Edit.
Der unterliegt dem §9 StVO beim Abbiegen - auch wenn er grün hat. 🙄

Patt gibts nur beim Schach, aber dann schaue doch mal anhand der Skizze wer wem in die Seite gefahren ist.

Zitat:

Original geschrieben von derbeste44


Man, der TE hatte doch grün ! Das hat er hier doch klar angegeben (siehe auch Zeichnung).

Wie kommst Du denn darauf alles andere zu vergessen. Es ist doch auch inzwischen klar, dass der blaue keinen grünen Ampelpfeil hatte sondern nur einen Grünpfeil !

Das ist egal - TE hatte Vollscheibengrün und unterliegt absolut dem §9.

Lies dir den §37 durch.

Echt manche hier haben keine Ahnung vom grünen Blechpfeil und vom Linksabbiegen noch weniger.

Edit:
Ich sage ja nicht, daß der Unfallgegner nichts falsch gemacht hat.
Beide haben es falsch gemacht.
Daher tippe ich doch auch auf 50:50

Aber die Verstöße wiegen sich eigentlich auf.

Sieht das denn keiner außer mir?

Zitat:

Original geschrieben von Archduchess


@nobody:

Richtig und so kommt es mit einem normalen Linksabbieger und einem Rechtsabbieger mit grünem Blechpfeil zu einem Patt.

Die Probleme des Linksabbiegers siehe mein Edit.
Der unterliegt dem §9 StVO beim Abbiegen - auch wenn er grün hat. 🙄

Hier wir der Verkehr durch eine Lichtzeichenanlage geregelt.

LIES DEN §37 StVO

Aber gern nochmal für die, die keinen Internetzugang zu einer Suchmaschine oder der StVO haben:

Zitat:

(2) Wechsellichtzeichen haben die Farbfolge Grün - Gelb - Rot - Rot und Gelb (gleichzeitig) - Grün. Rot ist oben, Gelb in der Mitte und Grün unten.

An Kreuzungen bedeuten:

Grün: "Der Verkehr ist freigegeben".
Er kann nach den Regeln des § 9 abbiegen , nach links jedoch nur, wenn er Schienenfahrzeuge dadurch nicht behindert.

Grüner Pfeil: "Nur in Richtung des Pfeiles ist der Verkehr freigegeben". Ein grüner Pfeil links hinter der Kreuzung zeigt an, daß der Gegenverkehr durch Rotlicht angehalten ist und daß Linksabbieger die Kreuzung in Richtung des grünen Pfeils ungehindert befahren und räumen können.

Gelb ordnet an: "Vor der Kreuzung auf das nächste Zeichen warten".

Keines dieser Zeichen entbindet von der Sorgfaltspflicht.

Rot ordnet an: "Halt vor der Kreuzung". Nach dem Anhalten ist das Abbiegen nach rechts auch bei Rot erlaubt, wenn rechts neben dem Lichtzeichen Rot ein Schild mit grünem Pfeil auf schwarzem Grund (Grünpfeil) angebracht ist. Der Fahrzeugführer darf nur aus dem rechten Fahrstreifen abbiegen. Er muß sich dabei so verhalten, daß eine Behinderung oder Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer, insbesondere des Fußgänger- und Fahrzeugverkehrs der freigegebenen Verkehrsrichtung, ausgeschlossen ist.

Fett = TE

kursiv = Unfallgegner

Und jetzt zum §9

Zitat:

(4) Wer nach links abbiegen will, muß entgegenkommende Fahrzeuge, die ihrerseits nach rechts abbiegen wollen, durchfahren lassen. Führer von Fahrzeugen, die einander entgegenkommen und jeweils nach links abbiegen wollen, müssen voreinander abbiegen, es sei denn, die Verkehrslage oder die Gestaltung der Kreuzung erfordern, erst dann abzubiegen, wenn die Fahrzeuge aneinander vorbeigefahren sind.

(5) Beim Abbiegen in ein Grundstück, beim Wenden und beim Rückwärtsfahren muß sich der Fahrzeugführer darüber hinaus so verhalten, daß eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls hat er sich einweisen zu lassen.

Jetzt verständlich?

Beide haben etwas falsch gemacht.

Aber der Unfallgegner war nicht "falscher". Fast noch der TE war falscher.

warum muss man beim einbiegen sofort nach links ziehen?

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