Autounfall! Wer hat Recht?

Hallo Leute!
Vor kurzem hatte ich einen Unfall. Siehe Bild:

Beim Wenden (mein schwarzes Auto) wurde vom Blau angefahren.
Wie ist eure Meinung? Wer hat Recht?

Beste Antwort im Thema

Ich lach mich weg 😁 Hier trifft sich wohl Alexander Hold und Babara Salesch? Ihr guckt alle zu viel H4 TV Nachmittags 😉

Und seit wann ist ein HK der Polizei ein Richter? Meinen koennen hier alle viel. Ich hab schon genug Pferde kotzen sehen. Und das mit den Tabletten in der Hand, direkt vor der Apotheke. In dem Fall kann alles passieren. Haengt auch von Aussagen und Zeugen ab. Aber was solls. Ihr seit hier die Groessen und wisst es eh. Ich hoffe nur das der TE eines Tages mal kommt und sagt wie es ausgegangen ist

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§9 spielt für Linksabbieger immer eine Rolle.
Der Linksabbieger ist immer teilweise in den Arsch gekniffen, selbst wenn er weiß, daß der andere rot haben muß...

http://...reda.hessenrecht.hessen.de/.../bslaredaprod.psml?...

Hatten wir hier auch schonmal.

Die Entscheidung dort ist halbe halbe bei eigentlich wissen des Linksabbiegers, daß da keiner mehr kommen kann. 😁

Ähnlich würde ich das hiersehen, da ja auch noch gewendet wurde.

Aber Vor Gericht und auf hoher See sind wir alle in Gottes Hand.

Das Urteil trifft hier nicht zu.

Es geht hier nicht um Gegenverkehr, sondern um Querverkehr.

Der Wendende hätte keinesfalls damit rechnen müssen, da er zwingend davon ausgehen muss, dass der Querverkehr rot hat.

Gerade-und Querverkehr können immer nur dann gleichzeitig grün haben, wenn es durch "leuchtene" Pfeile geregelt ist.

Sonst könnten wir uns die Ampeln sparen, wenn wir dadrauf acht müssten 😉

Lies dir das Urteil bitte durch.

Der Linksabbieger in dem Fall konnte durchaus damit rechnen, daß der Gegenverkehr rot hat oder zumindest wegen Gelb (vor der Ampel auf nächstes Signal warten) hätte anhalten müssen.

Woher will denn der TE wissen, daß die Fahrzeuge von links auch grün hatten?
Woher will denn der TE wissen, daß sein Unfallgegner rot hat?

Klar wenn er öfters fährt - aber das könnte sich genau dann geändert haben. 😉

Du weißt es - aber geht es schief...
Ich tippe auf 50:50

§9 ist einfach mies für Linksabbieger - und Wender war er auch noch.

nein, im Uteil ging es um GEGENVERKEHR !!!

In dem Unfallbeispiel ging es um QUERVERKEHR !!!

Wenn du geradeaus über eine Ampelkreuzung fährst....schaust dann immer fleißig links und rechts ? Die könnten deiner Ansicht nach ja auch grün haben 😉

Denk mal drüber nach

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Es geht um einen Wender. Lies dir §9 nochmal genau durch.

bzw. könnte man ihn auch als Linksabbieger sehen. 😉

Und mit §9 hast du einfach Pech.

Woher will TE wissen was für eine Signalisierung der Unfallgegner hatte - weil er da oben in der anderen Straße gerade grün hatte? Das reicht nicht aus für §9. 😉

Der Rotlichtverstoß wiegt deutlich schwerer als Unaufmerksamkeiten beim Wenden.

Urteil lesen...

Außerdem gehts um Haftung nicht um Schuld.

aus dem Urteil z. B.

Zitat:

Dabei ist dem Kläger, wie das Landgericht zu Recht ausgeführt hat, ein Verstoß gegen § 9 Abs. 3 StVO zur Last zu legen. Dieser musste als Linksabbieger entgegenkommende Fahrzeuge durchfahren lassen. Diese Verpflichtung gilt unabhängig davon, ob das Fahrzeug des Beklagten zu 1) bei Rot gefahren ist oder nicht.

Denn der Kläger konnte nicht darauf vertrauen, dass die Ampel für den Beklagten zu 1) bereits Rot war. Dies konnte er tatsächlich nicht sehen, da auch nach den Angaben der Zeuginnen die Ampel erst im Zeitpunkt des Unfalls bzw. kurz danach auf Grün umsprang.

Das trifft hier auch zu. Im Falle des Wendens ist es ein anderer Absatz (5) aber einfach mal lesen was zum Wenden im §9 StVO steht.

Klar sind es 2 Verstöße aber als Linksabbieger/Wender hast du einfach Pech wenn was passiert. 😉

Der Blaue ist geschnitten worden, der Schwaze, als Linksabbieger, hat sich zu vergewissern, das er keinen an der Weiterfahrt behindert oder auf seinem Weg gefährdet.
Die rote Ampel mit grünem Pfeil, darf nur überfahren werden, wenn Gefährdung des Querverkehrs und Fußgängerverkehrs ausgeschlossen ist, der Wendende in dem Fall, ist der Verursacher des Unfalls.

scheinbar beratungsresistent....

Willst du nicht, oder kannst du nicht begreifen wo der Unterschied zwischen Gegenverkehr und Querverkehr ist ...oder Linksabbieger und Wendender ?

Und wenn du hier nun noch Haftung ins Spiel bringst, dann beschäftige dich mal mit Gefährdungs-und Verschuldungshaftung.

@Hartgummi:
daher würde ich auf 50:50 tippen. 🙂
(und selbst eine Behinderung muß ausgeschlossen werden bei Blechpfeil)

Der eine muß durchfahren lassen oder er muß eine Gefährdung ausschließen.

Der GrünBlechPfeiler muß (eigentlich) anhalten und eine Behinderung oder Gefährdung ausschließen.

Aber TE konnte nicht wissen ob sein Unfallgegner (noch) Rot hat. §9 gilt außerdem auch bei Rot. 😁

Man darf sich nicht darauf verlassen, daß andere Verkehrsteilnehmer keine Fehler machen.
Steht wo? Na im Urteil - ich weiß, ist viel zu lesen und zu verstehen.

Zitat:

Original geschrieben von Archduchess



daher würde ich auf 50:50 tippen. 🙂

Hatte ich für mich auch schon festgelegt.

Dazu kommt noch, daß beide es fertiggebracht haben, auf einer drei(!)spurigen Strasse beim Abbiegen miteinander zu kollidieren.

Ich würde auch 50:50 tippen.

Vielleicht werden wir ja irgendwann vom TE informiert, wie es ausgegangen ist.

Ja, es ist natürlich schwer zu verstehen, daß der rote nicht mehr Schuld hat als ein Linksabbieger oder ein Wender.

Aber wenn man davon ausgeht, daß der Linksabbieger/Wender nicht wissen (darf), daß der Unfallgegner rot hat (außer er hätte einen Räumpfeil oder einen extra Linksabbiegerleuchtpfeil) wird es schon wieder klarer.

OT
Das ist beim grünen Blechpfeil und normalen Linksabbiegern oft auch das Problem.

Der Linksabbieger weiß, der Rechtsabbieger hat eigentlich rot (weil der Geradeausverkehr an der roten Ampel stehenbleibt). Der Linksabbieger möchte räumen. Der Rechtsabbieger hält nicht an und rauscht drüber. Das wären auch 50:50.
Du darfst/kannst nicht wissen, daß der rot hat - außer du hast selbst explizites extra Grün für deine Fahrtrichtung. Vollscheibengrün reicht nicht.
(und selbst dann könnten es noch X % aus der Betriebsgefahr sein - aber etwas bessere Karten als reiner §9 wäre es schon)

Edit:
@warnbk:
ganz OT:
Freie Fahrstreifenwahl auf jeden Fall des Rechtsabbiegers 😉

Freie Fahrstreifenwahl ist ja ok. Sind ja keine Markierungen.
Wenn der Linksabbieger auf der linken geblieben wäre und der Rechtsabbieger auf der Rechten, wäre sogar noch eine Spur frei geblieben.
Ich würde nie beim Abbiegen gleich Spuren überqueren, sondern mich erstmal auf meiner Seite halten und erst bei Geradeausfahrt ggf. die Spur wechseln, wenn es denn sein muss.

Damit vermeidet man Mißverständnisse, so wie hier.

Aber hinterher ist man natürlich immer schlauer...

Zitat:

Original geschrieben von Archduchess



Freie Fahrstreifenwahl auf jeden Fall des Rechtsabbiegers 😉

Trotz Grünem Blechpfeil ?

Wenn man jemanden behindert oder gefährdet darf man nicht abbiegen.

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