Autounfall

Audi 80 B3/89

hallo,

das wars dann wohl mit meinem audi 80. ich hatte gestern einen autounfall auf dem heimweg von der schule.
ich musste scharf bremsen, wegen dem, der vor mir gefahren ist. habs noch geschafft.
der hinter mir ist mir dann total drauf gefahren.
am unfall bin ich unschuldig, aber mein auto ist totalschaden. die reparatur würde mindestens das 10 fache vom autowert kosten.
verdammt, warum muss sowas immer mir passieren.

38 Antworten

Reparier das doch privat und lass dir das Geld auszahlen oder lass dir nen Totalschaden abrechnen. Dein Auto ist ja selten. Wenn du es gut anstellst, gehst du sogar mit einem dickem + aus der Sache raus. Am besten du gehst auch zum Anwalt kostet dich ja nichts weil du keine Schuld hast.

wie meinstn du das? bisher wurde alles privat repariert. aber das würde sich nicht lohnen. was bekomme ich denn von der versicherung? vielleicht wenn ich glück hab 800,-. aber die reparatur würde schon privat viele 1000,- kosten.
mit dem anwalt würden nur weitere kosten entstehen, weil ich keine rechtschutz versicherung hab.
ich hätte dem kerl am liebsten eine reingehauen.

hi,

also ich würde das geld von der versicherung einstreichen und dann den wagen verscherbeln!

da kommste doch mit sicherheit auf ne gute summe geld, die du so für den wagen sicherlich nicht mehr bekommen hättest!

das dumme ist nur das man dann kein auto mehr hat aber für die kohle wird sich schon ein neuer audi finden

mfg

@ muuuh

stell doch mal Bilder rein. Damit wir uns einen Überblick verschaffen können.

tut mir leid. War ja kein schlechtes Auto, geile Farbe, schön alt, geiler Style, einfach nur Schade.

Wieder ein 1,9 weniger der wert der anderen steigt juhu.

Nicht böse nehmen ist natürlich ganz großer mist aber lass dir das von der Versicherung gut zahlen da er sich ja nun nicht so leicht und billig wieder beschaffen lässt als ein 1,8 oder so.

Und den rest verkaufste bei eBay als Unfallwagen gibt noch extra etwas bares den grade die teile vom 1,9 sind sau teuer man kann zwar auch die vom 2.0 nehmen passt genausogut aber wer weiß das schon und original(1,9) ist original(1,9) halt.

Wenn Du den Unfall nicht verschuldet hast, dann zahlt die gegenrische Versicherung den Anwalt. Meine Erfahrungen haben gezeigt, dass die Versicherungen vornehmend junge Autofahrer um ihr Geld bringen wollen und an jeder Ecke tricksen. Die denken wohl, dass man ja eh noch jung und unerfahren ist, sodass man ruhig ein wenig Geld sparen kann.
Nimm Dir auch auf jeden Fall einen Gutachter Deiner Wahl. Der wird den Wiederbeschaffungswert garantiert höher bestimmen, als der Gutachter der gegnerischen Versicherung. Die muss den auch bezahlen!

Hi

also hatte vor 3 monaten n auffahr unfall. hab mir dann n guten gutachter besorgt. bei so nem schaden kann man eigentlich nur verlieren. die reparatur hätte 4.200 gekostet.

der gutachter hat dann wenigstens noch das maximun an wert gegeben, was möglich war.

meinse nicht dass deiner noch mehr wert ist?!

hab nen 2,0 E mit ca 150.000, sonst auch noch ganz fit. der gutachter hat mir dann gesagt, dass der eigentlich wert noch 1.600 wär (obwohl er mir viel, viel mehr wert is!)
und den restwert hat er minimal gehalten.

pech haste nur, wenn die versicherung dann ankommt und sagt die haben da wen, der zahlt noch mehr als den restwert, den der gutachter festgesetzt hat.

Dann kriegste NOCH WENIGER!

Zitat:

Original geschrieben von Wussi_20


pech haste nur, wenn die versicherung dann ankommt und sagt die haben da wen, der zahlt noch mehr als den restwert, den der gutachter festgesetzt hat.

Dann kriegste NOCH WENIGER!

wenn du den wagen vor dem restwertangebot der versicherung verscherbelst krigst du nix abgezogen.

aber ist sowiso in jedem fall sinnvoller nen anwalt einzuschalten, die kosten dafür übernimmt die versicherung des unfallverursachers

Die Situation ist ärgerlich und wirtschaftlich bei größeren Schäden an alten Autos meist unerfreulich.

Zum Ablauf der Regulierung.
Unter der Voraussetzung, dass die Gegenseite 100 % Schuld hat (was hier offensichtlich der Fall zu sein scheint), muss Dir die gegnerische Versicherung den Gutachter und den Anwalt bezahlen.

Dein erster Schritt sollte also sein einen Gutachter zu beauftragen. Lass Dir keinen von der gegnerischen Versicherung schicken!
Der Gutachter wird Deinen Wagen besichtigen, Fotos fertigen und den Schaden anhand von Standardsoftware ermitteln.
Bei alten Wägen empfiehlt es sich Belege von Aufwendungen vorzulegen (Soweit vorhanden). Insbesondere Nachweise von technischen Aufwendungen (Inspektion, Reifen etc.) wirken sich positiv auf den Preis aus, Spoiler etc. dagegen kaum.

Der Gutachter wird festlegen:

Den Wiederbeschafungswert, das ist der Preis den der Wagen vor dem Unfall hatte. Wenn Du bei Autoscout oder Mobile gute Kurse für vergleichbare Wägen findest, druck Sie aus und gebe Sie dem Gutachter. Achtung: nicht übertreiben!

Die Reparaturkosten.
Das ist der ortsübliche Preis für eine fachgerechte Reparatur.

Den Restwert.
Das ist der Wagenwert für Dein Auto nach dem Unfall.

Sind die Reparaturkosten teurer als der Wiederbeschaffungswert abzgl. des Restwertes, so liegt ein wirtschaftlicher Totalschaden vor.
Das wird hier vermutlich der Fall sein.
Wird der Wagen fachgerecht in einer Werstatt repariert (nur dann), kann der Reparaturwert bis zu max. 130 % der Differenz ausmachen.
Ist der Wagen älter als sieben Jahre, ist bei Wiederbeschaffungs- und Restwert keine MwSt anzusetzen.
Die Reparaturkosten sind mit MwSt zu ermitteln.
Das sollte der Gutachter wissen.

Dann bekommst Du noch Geld für den Nutzungsausfall bis zur Neubeschaffung (legt der Gutachter fest, ca. 7 bis 14 Tage) und eine Kostenpauschale von 25 EUR.

Sobald die gegnerische Versicherung Probleme macht würde ich einen RA einschalten.
Geht es nur noch um Kleinigkeiten, so verdient der RA weniger als er an Aufwand hat.
Im Zweifel also von Anfang an zum RA.

ja die gegenseite hat 100% schuld. hat er auch bei der polizei gleich unterschrieben und alles.

so, gestern war der gutachter da. das ist ein guter bekannter von meinem nachbarn. wollte sowieso keinen vom gegner haben...
viel kann er allerdings trotzdem nicht machen. er trägt jetzt so 1000,- dafür ein. würde er mehr schätzen, könnte die versicherung probleme machen. immerhin handelt es sich um ein 17 jahre altes auto.
die reparatur wurde auf 8000,- geschätzt. die ganze karosserie ist verzogen, die hinteren türen schließen nicht mehr, der kofferraum ist einen halben meter eingedrückt...
auf den fotos sieht das ganze so harmlos aus, aber wenn ich ihn in echt sehe halt ich das fast ned aus...

was soll ich denn mit nem anwalt solange die versicherung keine probleme macht?
die autovermietung / abschleppdienst und alles rechnet sowieso mit der versicherung direkt ab.
ich bekomm doch kein geld für den nutzungsausfall, wenn ich nen leihwagen hab oder?

und wer will mir das auto denn noch abkaufen? damit kann keiner mehr was anfangen. haben schon mitm teilehandel gelabert. vielleicht nehmen die ihn für 150,- oder so. dann müssen wir wenigstens das verschrotten nicht zahlen. (zahlt ja ned die versicherung)...

so ein mist. da fährt mir irgend ein depp mein auto, auf das ich so stolz war zu schrott und was bekomme ich? nichts im endeffekt...

mein größtes problem ist, dass ich kein neues auto herbekomme.
ich suche nen a3 (altes modell), aber die ganzen autohäuser bei uns haben nichts in der richtung. und ohne auto bin ich aufgeschmissen...

Den Restwert legt der Gutachter fest.

Für die Dauer der Suche nach einem Ersatz bekommst Du den Nutzungsausfall.
Das geht ebenfalls aus dem Gutachten hervor.

ja aber wenn ich ein leihauto hab bekomm ich doch ned zusätzlich nutzungsausfall...
und was wenn ich ein paar monate brauch, bis ich nen neuen find? dann werden die mir das sicher ned bezahlen.

hier bei mir in der Nähe steht ein recht frischer typ89, knappe 130tkm, weinrot, nichts verändert, alles original, aber leider n Vergaser...für knappe 1100 EUR, würde man für 1000 sicher bekommen.

Mfg.

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