Autounfall...keine Versicherung.Hilfe!!

Hallo zusammen,
ich habe hier eine etwas komplizierte frage - ich habe mir letzte woche ein gebrauchtes auto gekauft und aus zeitmangel es nicht sofort auf mich zugelassen. nun ist es gekommen wie es kommen sollte - in der straße bei uns ist dauerbaustelle und ich wollte das auto umparken - dann wars schon passiert hab ein fahrzeug beschädigt beim rückwärsts fahren (an meinem Auto ist nichts zu sehen aber das gegnerische auto hat einen ca 7cm großen kratzer an der stoßstange). Zu diesem Zeitpunkt war das auto weder versichert noch auf mich zugelassen. Ich weiss nicht weiter...Muss ich jetzt aus der eigenen tasche für den Schaden aufkommen und was kommt dann alles auf mich zu??

P.S. polizei war da gewesen - die schuld liegt ja ganz bei mir - hab mit dem unfallgegner nur personal- und versicherungsdaten austauschen müssen.
Grüße Lina

Beste Antwort im Thema

Herrje, macht's doch nicht komplizierter als es ist. Mit dem Verkauf des Fahrzeugs geht auch der Versicherungsvertrag mit allen Rechten und Pflichten an den Käufer über, siehe § 95 VVG. Der Käufer hat einen Monat Zeit, sich um ein anderes Versicherungsverhältnis zu kümmern, andernfalls läuft der Vertrag einfach weiter.

@TE: wende Dich an die Versicherung des Verkäufers und teile ihr den Schaden mit, desweiteren solltest Du auch Deiner neuen Versicherung den Vorfall melden, um etwaigen Auskunftspflichten nachzukommen.

Edit: falschen Paragrafen korrigiert.

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Zitat:

Original geschrieben von menfredmen


Mein Beitrag resultiert aus 30 Jahren Berufserfahrung. Es ist teilweise sehr belustigend aber teilweise auch sehr haarsträubend was hier für Tips gegeben werden.

Das auf jeden Fall und ich finde deine Tipps auch echt super. Aber das mit den (nicht von menfredmen) aufgeführten Paragraphen wäre mir neu bzgl KFZ. Aber wem dem so sein sollte ist's auch ok. 😉

Wie gesagt, mir wäre es neu.

Zitat:

Original geschrieben von ChriPf83



Bei der KFZ-Versicherung haftet sicherlich kein Ewerber gesamtschuldnerisch für die Prämie.

Bei einem Fahrzeugverkauf haften Verkäufer und Käufer gesamtschuldnerisch für die Versicherungsprämie des laufendes Versicherungsjahres.

Der Versicherer kann sich also wahlweise an den Verkäufer oder an den Käufer halten.

Der Käufer ist jedoch verpflichtet, das Fahrzeug unverzüglich umzumelden. Sollte er die Ummeldung verzögern, kann der Verkäufer Schadenersatz in Höhe der Prämiendifferenz fordern.

O.

Zitat:

Original geschrieben von go-4-golf


Bei einem Fahrzeugverkauf haften Verkäufer und Käufer gesamtschuldnerisch für die Versicherungsprämie des laufendes Versicherungsjahres.
Der Versicherer kann sich also wahlweise an den Verkäufer oder an den Käufer halten.
Der Käufer ist jedoch verpflichtet, das Fahrzeug unverzüglich umzumelden. Sollte er die Ummeldung verzögern, kann der Verkäufer Schadenersatz in Höhe der Prämiendifferenz fordern.

O.

Aha, wenn dem so ist. kannte das nur von nem Hauserwerb bei der Gebäudeversicherung. Aber danke für die Info! 🙂

.

Zitat:

Aber das mit dem von dir aufgeführten Paragraphen wäre mir neu bzgl KFZ.

Ich habe keine §§ angeführt.

Jeden Artikel genau lesen ist auch so ein Manko.

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Zitat:

Original geschrieben von menfredmen


Ich habe keine §§ angeführt.

Jeden Artikel genau lesen ist auch so ein Manko.

Sorry, wusste nicht dass der Erbsenzählermodus aktiviert ist. Hab meinen Post aber schon korrigiert.

*flöt*

@kapina
.....auch wenn Du erstmal erschrocken bist, schadet Dein Missgeschick in dieser Konstellation niemandem (ausser dem Versicherer des Vorbesitzers). Weder Du noch der Vorbesitzer werden hoch gestuft und der Schaden vom Versicherer des Vorbesitzers an den Geschädigten reguliert!

Jetzt nur noch umgehend das Auto auf Dich ummelden und gut is!

Zitat:

Original geschrieben von Mimro


@kapina
.....auch wenn Du erstmal erschrocken bist, schadet Dein Missgeschick in dieser Konstellation niemandem (ausser dem Versicherer des Vorbesitzers). Weder Du noch der Vorbesitzer werden hoch gestuft und der Schaden vom Versicherer des Vorbesitzers an den Geschädigten reguliert!

Echt jetzt? Aber er alte VR wird doch den neuen VR in Regress nehmen und es kommt dann so zu einer Belastung des Vertrages was wiederum eine Höherstufung der SF-Klassen zum neuen Vers.Jahr bedeuten würde (es sei denn man hat Rabattschutz vereinbart oder zahlt den Schaden selber).

Puh, ganz schön tricky die ganze Geschichte.

Mit Eigentumsübergang (also Datum und evtl. Uhrzeit im Kaufvertrag) geht der Versicherungsvertrag auf den Erwerber über und kann dann vom Erwerber gekündigt werden.....

Weder der SFR des Vorbesitzers kann belastet werden (da der Vertrag ja auf den Erwerber übergegangen ist), noch der SFR des neuen Eigentümers, da der ja noch gar keinen eingebracht hat....

Hintergrund dieser Regelung ist, dass so gewährleistet ist, dass auch für den deutlich komfortableren Fall, dass ein Fahrzeug zugelassen verkauft und übergeben wird, Versicherungsschutz in der KFZ-Haftpflichtversicherung besteht!

Zitat:

Original geschrieben von Mimro


Mit Eigentumsübergang (also Datum und evtl. Uhrzeit im Kaufvertrag) geht der Versicherungsvertrag auf den Erwerber über und kann dann vom Erwerber und/oder Versicherer gekündigt werden.....

Weder der SFR des Vorbesitzers kann belastet werden (da der Vertrag ja auf den Erwerber übergegangen ist), noch der SFR des neuen Eigentümers, da der ja noch gar keinen eingebracht hat....

Hintergrund dieser Regelung ist, dass so gewährleistet ist, dass auch für den deutlich komfortableren Fall, dass ein Fahrzeug zugelassen verkauft und übergeben wird, Versicherungsschutz in der KFZ-Haftpflichtversicherung besteht!

*Klugscheissermodus aus* 😁

Zitat:

Original geschrieben von Mimro


Weder der SFR des Vorbesitzers kann belastet werden (da der Vertrag ja auf den Erwerber übergegangen ist), noch der SFR des neuen Eigentümers, da der ja noch gar keinen eingebracht hat....

Interessant.

Wie sieht es dann aus, wenn das Fahrzeug auf den neuen Halter umgemeldet wird?

Dann sollte doch der SFR steigen, oder?

Falls nicht, wäre das eine Einladung für alle "Versicherungsbetrüger".

Gruß Cokefreak

Zitat:

Sorry, wusste nicht dass der Erbsenzählermodus aktiviert ist.

Ist es nicht Erbsenzählen aus jeder positiven Antwort wieder etwas heraus zu grübeln und immer und immer weiter zu bohren?

Die Angelegenheit ist doch schon lange, laaaaaaange positiv erledigt.

Zitat:

Original geschrieben von menfredmen


Ist es nicht Erbsenzählen aus jeder positiven Antwort wieder etwas heraus zu grübeln und immer und immer weiter zu bohren?

Die Angelegenheit ist doch schon lange, laaaaaaange positiv erledigt.

Sorry, ich wollte es nunmal genau wissen, da mir die Regelung so nicht geläufig war. Dass ich dann versehentlich verwechselt habe, dass du nicht die Paragraphen aufgeführt hast, kann halt mal passieren.

Aber gut, lassen wirs mal darauf beruhen.

Zitat:

Original geschrieben von Cokefreak


Interessant.
Wie sieht es dann aus, wenn das Fahrzeug auf den neuen Halter umgemeldet wird?
Dann sollte doch der SFR steigen, oder?
Falls nicht, wäre das eine Einladung für alle "Versicherungsbetrüger".

Gruß Cokefreak

Das sind ja auch so meine Bedenken. Kann mir da einfach schwer vorstellen, dass tatsächlich eine Versicherung auf ihr Geld verzichtet.

@ chripf83 und Cokefreak

Also ich persönlich suche in Foren um möglichst schnell, kurz und bündig eine Antwort von Fachleuten zu erhalten. Leider ist das kaum möglich. Man muss sich oftmals seitenlang durch Vermutungen und vieleicht auch nicht oder doch und wieso überhaupt von Nichtfachleuten lesen und oftmals gibt es nur Verunsicherungen und keine konkreten Lösungen. Selbst wenn Fachleute unmissverständliche Antworten, aus der Praxis für die Praxis, geben, muss immer noch daran gezweifelt oder genörgelt werden.

Gruß menfredmen

Zitat:

Original geschrieben von menfredmen


@ chripf83 und Cokefreak

Also ich persönlich suche in Foren um möglichst schnell, kurz und bündig eine Antwort von Fachleuten zu erhalten. Leider ist das kaum möglich. Man muss sich oftmals seitenlang durch Vermutungen und vieleicht auch nicht oder doch und wieso überhaupt von Nichtfachleuten lesen und oftmals gibt es nur Verunsicherungen und keine konkreten Lösungen. Selbst wenn Fachleute unmissverständliche Antworten, aus der Praxis für die Praxis, geben, muss immer noch daran gezweifelt oder genörgelt werden.

Gruß menfredmen

Naja, nachfragen ist schon noch erlaubt oder? 😉

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