Autounfall...keine Versicherung.Hilfe!!
Hallo zusammen,
ich habe hier eine etwas komplizierte frage - ich habe mir letzte woche ein gebrauchtes auto gekauft und aus zeitmangel es nicht sofort auf mich zugelassen. nun ist es gekommen wie es kommen sollte - in der straße bei uns ist dauerbaustelle und ich wollte das auto umparken - dann wars schon passiert hab ein fahrzeug beschädigt beim rückwärsts fahren (an meinem Auto ist nichts zu sehen aber das gegnerische auto hat einen ca 7cm großen kratzer an der stoßstange). Zu diesem Zeitpunkt war das auto weder versichert noch auf mich zugelassen. Ich weiss nicht weiter...Muss ich jetzt aus der eigenen tasche für den Schaden aufkommen und was kommt dann alles auf mich zu??
P.S. polizei war da gewesen - die schuld liegt ja ganz bei mir - hab mit dem unfallgegner nur personal- und versicherungsdaten austauschen müssen.
Grüße Lina
Beste Antwort im Thema
Herrje, macht's doch nicht komplizierter als es ist. Mit dem Verkauf des Fahrzeugs geht auch der Versicherungsvertrag mit allen Rechten und Pflichten an den Käufer über, siehe § 95 VVG. Der Käufer hat einen Monat Zeit, sich um ein anderes Versicherungsverhältnis zu kümmern, andernfalls läuft der Vertrag einfach weiter.
@TE: wende Dich an die Versicherung des Verkäufers und teile ihr den Schaden mit, desweiteren solltest Du auch Deiner neuen Versicherung den Vorfall melden, um etwaigen Auskunftspflichten nachzukommen.
Edit: falschen Paragrafen korrigiert.
47 Antworten
Herrje, macht's doch nicht komplizierter als es ist. Mit dem Verkauf des Fahrzeugs geht auch der Versicherungsvertrag mit allen Rechten und Pflichten an den Käufer über, siehe § 95 VVG. Der Käufer hat einen Monat Zeit, sich um ein anderes Versicherungsverhältnis zu kümmern, andernfalls läuft der Vertrag einfach weiter.
@TE: wende Dich an die Versicherung des Verkäufers und teile ihr den Schaden mit, desweiteren solltest Du auch Deiner neuen Versicherung den Vorfall melden, um etwaigen Auskunftspflichten nachzukommen.
Edit: falschen Paragrafen korrigiert.
Vielen Dank für eure Antwotren
nur um sicher zu stellen dass ich alles richtig verstanden hab - das auto war ja zum unfallzeipunkt dann ja versichert(ich meine die versicherung des verkäufers). ich muss die jetzt dann kontaktieren um den schaden zu melden..kann ich es rückwirkend einfach dann übernehmen`?
dann muss ich nicht mit strafe wegen fahren ohne versicherung rechnen oder?
Strafe wegen fahren ohne Versicherung wirst du nicht bekommen, wenn der Wagen noch auf den alten Halter zugelassen war. Der Wagen war ja in diesem Sinn noch versichert.
Hier mal was genau unter diesem Paragraf steht:
Zitat:
§ 95 Veräußerung der versicherten Sache
(1) Wird die versicherte Sache vom Versicherungsnehmer veräußert, tritt an dessen Stelle der Erwerber in die während der Dauer seines Eigentums aus dem Versicherungsverhältnis sich ergebenden Rechte und Pflichten des Versicherungsnehmers ein.
(2) Der Veräußerer und der Erwerber haften für die Prämie, die auf die zur Zeit des Eintrittes des Erwerbers laufende Versicherungsperiode entfällt, als Gesamtschuldner.
(3) Der Versicherer muss den Eintritt des Erwerbers erst gegen sich gelten lassen, wenn er hiervon Kenntnis erlangt hat.
Quelle: http://dejure.org/gesetze/VVG/95.html
Gruß Gero
Ja kapina, Auto war versichert. Keine Sorge. Was einzig passieren könnte, Dein Bekannter wird durch den Schaden hochgestuft. Dann bezahlst Du ihm den entstanden Schaden, er zahlt an seine Versicherung und er hat wieder die alten Prozente. Fertig. Entscheident ist die Tatsache, welcher Versicherer bei der Zulassungstelle für das entsprechende Kennzeichen als Haftpflichtversicherer hinterlegt ist. Alles halb so wild.
Lejockel
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der bekannte wird grundsaetzlich auch nicht hochgestuft.
zumindest, wenn er seine VS ueber den verkauf informiert hat.
Zitat:
Original geschrieben von kapina
Großer gott!!!ich bin nur 30 meter gefahren!!!!!!!!!!!
muss ich dafür ins gefängnis!!!!!
Ja 30 Jahre bei Wasser und Brot ohne Fenster😁
und jeden Tag Fahrstunden auf dem Fahrsimulator:-)
Und die üben rückwärts einparken:-)
Wie hoch ist denn der Schaden? Vielleicht lohnt es ja nicht die Versicherung dafür einzuschalten
Zitat:
Ja kapina, Auto war versichert. Keine Sorge. Was einzig passieren könnte, Dein Bekannter wird durch den Schaden hochgestuft. Dann bezahlst Du ihm den entstanden Schaden, er zahlt an seine Versicherung und er hat wieder die alten Prozente. Fertig. Entscheident ist die Tatsache, welcher Versicherer bei der Zulassungstelle für das entsprechende Kennzeichen als Haftpflichtversicherer hinterlegt ist. Alles halb so wild. Lejockel
Zitat:
der bekannte wird grundsaetzlich auch nicht hochgestuft.
zumindest, wenn er seine VS ueber den verkauf informiert hat.
Diese beiden Aussagen sind die richtigen.
Meine Güte was wird hier durch Nichtwissen und Vermuten oder vieleicht auch nicht oder doch dem Themenstarter Angst gemacht. Einfach mal den Versicherungsfachmann seines Vertrauens konsultieren und alle Schreiberei und Ängste hätten sich erübrigt.
menfredmen
ich versteh net warum man ein auto nicht einfach ummeldet nach dem kauf?!
Zitat:
Original geschrieben von onkel-howdy
ich versteh net warum man ein auto nicht einfach ummeldet nach dem kauf?!
Weil er den Wagen erst am Samstag gekauft hat und der Unfall im selben Wochenende war.😉
Zitat:
Original geschrieben von cpedv
Strafe wegen fahren ohne Versicherung wirst du nicht bekommen, wenn der Wagen noch auf den alten Halter zugelassen war. Der Wagen war ja in diesem Sinn noch versichert.Hier mal was genau unter diesem Paragraf steht:
Zitat:
Original geschrieben von cpedv
Gruß GeroZitat:
§ 95 Veräußerung der versicherten Sache
(1) Wird die versicherte Sache vom Versicherungsnehmer veräußert, tritt an dessen Stelle der Erwerber in die während der Dauer seines Eigentums aus dem Versicherungsverhältnis sich ergebenden Rechte und Pflichten des Versicherungsnehmers ein.
(2) Der Veräußerer und der Erwerber haften für die Prämie, die auf die zur Zeit des Eintrittes des Erwerbers laufende Versicherungsperiode entfällt, als Gesamtschuldner.
(3) Der Versicherer muss den Eintritt des Erwerbers erst gegen sich gelten lassen, wenn er hiervon Kenntnis erlangt hat.
Quelle: http://dejure.org/gesetze/VVG/95.html
Ähm, ich kann da ganz falsch liegen aber der o.g. Paragraph gilt zB bei Eigentumswechsel im Wohngebäudebereich, aber keineswegs bei KFZ. Bei KFZ sind es grundsätzlich personenbezogene Verträge. Ein Erwerber kann ja nicht einfach so meine SF-Klasse übernehmen.
Es kann bzw. sollte in einem Kaufvertrag vermerkt werden, dass "der Erwerber die Versicherung mit sofortiger Wirkung bei Erhalt des Fahrzeuges kündigt". Versicherungsschutz besteht dann zwar noch über die Vers. des Verkäufers und die bisherige Vers. übernimmt dann normalerweise den Schaden auch, aber holt sich regresstechnisch die Zahlung von der neuen Versicherung wieder, so dass im Endeffekt keine Belastung stattgefunden hat und auch keine Höherstufung zum Tragen kommen würde bei dem Verkäufer.
Kann da auch wirklich nicht den Verkäufer verstehen. Der/die TE hätte sich ne EVB zur Überführung geben lassen können, somit den Wagen 5 Tage nutzen können um die endgültige Anmeldung vorzunehmen. Bei fast allen VRs wir das Kurzzeitkennz. durch eine Versicherungsbeginnvorverlegung verrechnet.
So würde man sich einige Komplikationen wie hier sparen.
Zitat:
Original geschrieben von ChriPf83
Ähm, ich kann da ganz falsch liegen aber der o.g. Paragraph gilt zB bei Eigentumswechsel im Wohngebäudebereich, aber keineswegs bei KFZ. Bei KFZ sind es grundsätzlich personenbezogene Verträge. Ein Erwerber kann ja nicht einfach so meine SF-Klasse übernehmen.
Ja, da liegst du falsch und du solltest dir den Beitrag von menfredmen zu Herzen nehmen.
Zitat:
Original geschrieben von xAKBx
Ja, da liegst du falsch und du solltest dir den Beitrag von menfredmen zu Herzen nehmen.
Aha. Nun ja, wenn du meinst das es so ist. Dann guck du dir bitte auch nochmal den kopierten Paragraphen an und schau bitte nach für welche Versicherung das gilt.
Bei der KFZ-Versicherung haftet sicherlich kein Ewerber gesamtschuldnerisch für die Prämie.
Was den Rest angeht ist mein Beitrag ja ziemlich d'accord mit dem von menfredmen oder nicht?! 😉
Mein Beitrag resultiert aus 30 Jahren Berufserfahrung. Es ist teilweise sehr belustigend aber teilweise auch sehr haarsträubend was hier für Tips gegeben werden.