Autounfall...keine Versicherung.Hilfe!!

Hallo zusammen,
ich habe hier eine etwas komplizierte frage - ich habe mir letzte woche ein gebrauchtes auto gekauft und aus zeitmangel es nicht sofort auf mich zugelassen. nun ist es gekommen wie es kommen sollte - in der straße bei uns ist dauerbaustelle und ich wollte das auto umparken - dann wars schon passiert hab ein fahrzeug beschädigt beim rückwärsts fahren (an meinem Auto ist nichts zu sehen aber das gegnerische auto hat einen ca 7cm großen kratzer an der stoßstange). Zu diesem Zeitpunkt war das auto weder versichert noch auf mich zugelassen. Ich weiss nicht weiter...Muss ich jetzt aus der eigenen tasche für den Schaden aufkommen und was kommt dann alles auf mich zu??

P.S. polizei war da gewesen - die schuld liegt ja ganz bei mir - hab mit dem unfallgegner nur personal- und versicherungsdaten austauschen müssen.
Grüße Lina

Beste Antwort im Thema

Herrje, macht's doch nicht komplizierter als es ist. Mit dem Verkauf des Fahrzeugs geht auch der Versicherungsvertrag mit allen Rechten und Pflichten an den Käufer über, siehe § 95 VVG. Der Käufer hat einen Monat Zeit, sich um ein anderes Versicherungsverhältnis zu kümmern, andernfalls läuft der Vertrag einfach weiter.

@TE: wende Dich an die Versicherung des Verkäufers und teile ihr den Schaden mit, desweiteren solltest Du auch Deiner neuen Versicherung den Vorfall melden, um etwaigen Auskunftspflichten nachzukommen.

Edit: falschen Paragrafen korrigiert.

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Wer sollte denn sonst für den Schaden aufkommen? 😕

Wer sollte sonst für den Schaden aufkommen, wenn nicht du als Verursacher?
Privathaftpflicht kommt dafür nicht auf.

Schlimmer noch, du wirst Post von der Staatsanwaltschaft bekommen.
Fahren ohne Versicherungsschutz ist gemäß dem Pflichtversicherungsgesetz eine Straftat und wird auch entsprechend behandelt.
http://www.recht-find.de/fahren-vericherungschutz.htm

Sei froh, wenn Du nur den Schaden begleichen musst und nicht noch strafrechtlich belangt wirst...

ne ich hab mich falsch ausgedruckt - es geht mir darum dass ich dem Verkäufer, von dem ich das Auto gekauft hab nicht auf irgendeine weise schaden tue. er hat das auto bei der zulassungsbehörde nicht abgemeldet gehabt um mir geld zu sparen und die polizei meinte solange kennzeichen dran sind ist das auto irgendwo versichert....

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Dann zahlt die Versicherung wo das Auto versichert war. Hat der Verkäufer Pech gehabt, dass er mal wieder ein zugelassenes Auto verkauft hat, sollte man nie machen...

Spätestens mit der Übereignung des Fahrzeug geht der bestehende Versicherungsvertrag auf Dich über, d.h. der Verkäufer hat damit nichts (mehr) zu tun.

Die Polizei wird auch die Daten des Halters übernommen haben und dich als Fahrer aufgenommen. Es wird also ein Scheiben an den alten Halter raus gehen und der wird hier vorlegen, dass der Wagen nicht mehr in seinem Besitz war. Falls du schon eine evB-Nummer hattest sieht es gut aus, andernfalls wird die Versicherung wahrscheinlich das Geld von dir wieder zurück verlangen.

Hast du eine evB-Nummer melde den Wagen um und melde den Schaden deiner neuen Versicherung.
Genaueres kann ich dir auch nicht sagen, denke aber dass du dich mit deiner bzw. der Versicherung des Verkäufers in Verbindung setzen musst. Hattest du noch keine evB-Nummer, also keine Versicherungsangebot eingeholt, sieht es schlecht aus.

Der Verkäufer wird sich hier sicherlich dagegen wehren und den Schaden nicht über seine Versicherung abwickeln lassen wenn er hierdurch Nachteile bekommt.

Ich sage hier auch mal, selber Schuld wenn man ein Wagen zugelassen übergibt, würde ich nie machen, damit es später keine Probleme gibt.

Gruß Gero

Zitat:

Original geschrieben von kapina


ne ich hab mich falsch ausgedruckt - es geht mir darum dass ich dem Verkäufer, von dem ich das Auto gekauft hab nicht auf irgendeine weise schaden tue.

Das sollte im Moment dein kleinstes Problem sein. Es gibt das so ein Pflichtversicherungsgesetz:

Zitat:

§ 6

(1) Wer ein Fahrzeug auf öffentlichen Wegen oder Plätzen gebraucht oder den Gebrauch gestattet, obwohl für das Fahrzeug der nach § 1 erforderliche Haftpflichtversicherungsvertrag nicht oder nicht mehr besteht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Handelt der Täter fahrlässig, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder Geldstrafe bis zu einhundertachtzig Tagessätzen.

(3) Ist die Tat vorsätzlich begangen worden, so kann das Fahrzeug eingezogen werden, wenn es dem Täter oder Teilnehmer zur Zeit der Entscheidung gehört.

DAS sind deine Hauptsorgen im Moment.

wie soll ich das veranlassen dass es nicht soweit kommt - ich meine es ist ein bekannter von mir - ich will nicht dass er für meine fehler noch in schwierigkeiten gerät - ich ,,will es eigentlich selbst begleichen.......

Großer gott!!!ich bin nur 30 meter gefahren!!!!!!!!!!!
muss ich dafür ins gefängnis!!!!!

Zitat:

Original geschrieben von bits1011


Spätestens mit der Übereignung des Fahrzeug geht der bestehende Versicherungsvertrag auf Dich über, d.h. der Verkäufer hat damit nichts (mehr) zu tun.

Das ist in meinen Augen Quatsch, da ich mit der Versicherung kein Vertrag abgeschlossen habe. Bitte bringe hier für solche Behauptungen mal was vor. Die Pflichtversicherung besteht von Seiten des Fahrzeughaltes und nicht von Seiten der Versicherung, bei einem Fahrzeugkauf wird sicherlich keine Versicherung von sich aus auf einem zu kommen.

Die Versicherung wird zahlen, nur um den Verkäufer nicht zu benachteiligen wird sie sich das Geld wieder zurück holen. Die Versicherung wird hier nicht ohne zu zucken zahlen, da sie mit dem verkauf selber nichts zu tun hat.

TS, das einzige was du machen kannst ist, die Angelegenheit falls du schon eine evB-Nummer hattest es mit deiner Versicherung abzusprechen und wenn du noch keine Versicherung hier hattest, dass du die Angelegenheit mit dem Verkäufer und deren Versicherung absprichst. Hier wirst du genauer erfahren was nun Sache ist, alles andere hier ist nur Spekulation!

Vielleicht kannst du mit seiner Versicherung das so absprechen, dass du bei ihnen den Wagen rückwirkend versichern kannst und du die selbe Versicherung nimmst.

Gruß Gero

Zitat:

Original geschrieben von cpedv


Die Polizei wird auch die Daten des Halters übernommen haben und dich als Fahrer aufgenommen. Es wird also ein Scheiben an den alten Halter raus gehen und der wird hier vorlegen, dass der Wagen nicht mehr in seinem Besitz war. Falls du schon eine evB-Nummer hattest sieht es gut aus, andernfalls wird die Versicherung wahrscheinlich das Geld von dir wieder zurück verlangen.

Hast du eine evB-Nummer melde den Wagen um und melde den Schaden deiner neuen Versicherung.
Genaueres kann ich dir auch nicht sagen, denke aber dass du dich mit deiner bzw. der Versicherung des Verkäufers in Verbindung setzen musst. Hattest du noch keine evB-Nummer, also keine Versicherungsangebot eingeholt, sieht es schlecht aus.

Der Verkäufer wird sich hier sicherlich dagegen wehren und den Schaden nicht über seine Versicherung abwickeln lassen wenn er hierdurch Nachteile bekommt.

Ich sage hier auch mal, selber Schuld wenn man ein Wagen zugelassen übergibt, würde ich nie machen, damit es später keine Probleme gibt.

Gruß Gero

Der unfall war am samstag und gestern hab schon eine versicherung abgeschlossen und heute morgen den wagen schon umgemeldet...das problem ist der unfall ist am 10.3 passiert und die versicherung läuft ab 11.03......

Wenn eine Mitgliedschaft beim ADAC oder AVD besteht würde ich dringend dazu raten mir von denen kostenfreien Rat einzuholen oder den Verkehrsrechtschutz (sofern vorhanden) zu kontaktieren.

Denn wie oben schon geschrieben ist das kein Kavaliersdelikt und kann noch verdammt teuer werden, wobei teuer dann noch das kleinere Übel sein könnte.
Alles andere is hier schon recht spekulativ da die Infos entweder lückenhaft sind oder in "Häpchen" übermittelt werden 😉

LG Space

Ruf deine Versicherung an und frage sie was du machen kannst, denn die können dir hier besser helfen. Wie gesagt ist alles andere hier nur Spekulation und wird dir nicht viel weiter Helfen. Vielleicht können sie dir die Versicherung ein Tag zurück setzen, also rückwirkend abschließen.

Oder setzten sich mit der anderen Versicherung in Verbindung um diese Angelegenheit zu klären. Also rufe einfach mal deine Versicherung an.

Gruß Gero

Zitat:

Original geschrieben von zille1976



Zitat:

Original geschrieben von kapina


ne ich hab mich falsch ausgedruckt - es geht mir darum dass ich dem Verkäufer, von dem ich das Auto gekauft hab nicht auf irgendeine weise schaden tue.
Das sollte im Moment dein kleinstes Problem sein. Es gibt das so ein Pflichtversicherungsgesetz:

Zitat:

Original geschrieben von zille1976



Zitat:

§ 6

(1) Wer ein Fahrzeug auf öffentlichen Wegen oder Plätzen gebraucht oder den Gebrauch gestattet, obwohl für das Fahrzeug der nach § 1 erforderliche Haftpflichtversicherungsvertrag nicht oder nicht mehr besteht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Handelt der Täter fahrlässig, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder Geldstrafe bis zu einhundertachtzig Tagessätzen.

(3) Ist die Tat vorsätzlich begangen worden, so kann das Fahrzeug eingezogen werden, wenn es dem Täter oder Teilnehmer zur Zeit der Entscheidung gehört.

DAS sind deine Hauptsorgen im Moment.

Sind sie nicht, sie sagte doch, rein Versicherungstechnisch läuft der Wagen noch auf den Vorbesitzer.

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