Autounfall aber nicht mitversichert Vollkasko
Hallo liebe Leute,
wie im Betreff schon beschrieben ist bin ich Auto gefahren und hatte ein Auffahrunfall auf der Autobahn.
Nur das Problem ich war seid 2016 November Vollkasko versichert bis zum Jahre 2020 ab August nicht mehr. Weil meine Bekannte vergessen hat mich einzutragen. Nur meine Tante war versichert auf das Auto.
Wie schaut des denn jetzt aus wird mir das Auto trotzdem bezahlt oder sagt die Versicherung nein da nur deine Tante versichert ist und du nicht?
Mit freundlichen Grüßen
92 Antworten
Zitat:
@fingerhut2 schrieb am 19. Juli 2021 um 16:20:40 Uhr:
Zitat:
@W204liebhaber089 schrieb am 19. Juli 2021 um 10:21:46 Uhr:
Versicherungsnehmer ist meine Tante und ich gewesen seid 2016- 2020 ab Mitte 2020 war meine Tante alleine auf des Fahrzeug versichert. Ich wurde dabei vergessen mich mich zu versichern weil meine Cousine er versemmelt hat mich einzutragen.
Nein, das kann so nicht sein.Versicherungsnehmer ist ENTWEDER deine Tante ODER du. Ihr könnt nicht beide VN (gewesen) sein.
Versichert ist das FAHRZEUG, nicht du, nicht deine Tante und nicht sonstwer. Und da das Fahrzeug VK-versichert ist, leistet auch die Versicherung.
Jetzt geht es nur noch darum, ob du zum Personenkreis der gemeldeten Fahrer gehörst. Wenn nicht und wenn bei korrekter Benennung ein höherer Beitrag fällig gewesen wäre, berechnet die HUK nach meinem Kenntnisstand lediglich die Beitragsdifferenz nach.
Also die Versicherung lief über meine Tante ab aber ich war nicht mitversichert des ist das Problem gewesen
Zitat:
@W204liebhaber089 schrieb am 19. Juli 2021 um 18:04:29 Uhr:
Also die Versicherung lief über meine Tante ab aber ich war nicht mitversichert des ist das Problem gewesen
Das haben wir ja alle verstanden. Man hat vergessen, dich (oder einen entspr. Personenkreis) als auch-Fahrer einzutragen.
Was ist denn nun das Ergebnis des Gesprächs mit dem Versicherer?
Zitat:
@W204liebhaber089 schrieb am 19. Juli 2021 um 18:04:29 Uhr:
Zitat:
@fingerhut2 schrieb am 19. Juli 2021 um 16:20:40 Uhr:
Nein, das kann so nicht sein.Versicherungsnehmer ist ENTWEDER deine Tante ODER du. Ihr könnt nicht beide VN (gewesen) sein.
Versichert ist das FAHRZEUG, nicht du, nicht deine Tante und nicht sonstwer. Und da das Fahrzeug VK-versichert ist, leistet auch die Versicherung.
Jetzt geht es nur noch darum, ob du zum Personenkreis der gemeldeten Fahrer gehörst. Wenn nicht und wenn bei korrekter Benennung ein höherer Beitrag fällig gewesen wäre, berechnet die HUK nach meinem Kenntnisstand lediglich die Beitragsdifferenz nach.
Also die Versicherung lief über meine Tante ab aber ich war nicht mitversichert des ist das Problem gewesen
Ich glaube, die Platte hat einen Sprung.
Man dreht sich im Kreis und macht sich ein Problem, wo es überhaupt keins gibt, weil man es offenbar nicht versteht, das es überhaupt kein Problem gibt
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Zitat:
@situ schrieb am 19. Juli 2021 um 18:37:50 Uhr:
Das haben wir ja alle verstanden. Man hat vergessen, dich (oder einen entspr. Personenkreis) als auch-Fahrer einzutragen.Zitat:
@W204liebhaber089 schrieb am 19. Juli 2021 um 18:04:29 Uhr:
Also die Versicherung lief über meine Tante ab aber ich war nicht mitversichert des ist das Problem gewesenWas ist denn nun das Ergebnis des Gesprächs mit dem Versicherer?
Die haben 10 Fragen gestellt die haben wir beantwortet und heute abgeschickt mal schauen was die Versicherung antwortet demnächst.
Zitat:
@celica1992 schrieb am 19. Juli 2021 um 22:05:09 Uhr:
Man dreht sich im Kreis und macht sich ein Problem, wo es überhaupt keins gibt, weil man es offenbar nicht versteht, das es überhaupt kein Problem gibt
Ich hoffe es ist wie du es sagst es geht um eine hohe Summe damals 20.000 Euro bezahlt
In der Regel hat @celica1992 mit seinen Aussagen recht.
Daher: Schaden melden und wenn man als Fahrer nicht explizit eingetragen war, so ergbit sich eine Nachverrechnng. Das steht aber dem ursprünglichen Schadendenereignis nicht im Wege.
Richtig - das Schadenereignis wird sich nicht mehr ändern.
Der Rest wurde bereits gefühlt 100 x dargestellt. Von den meisten hier von Anfang an richtig.
TE: Denke bitte dran, wenn das Ganze gelaufen ist, hier noch einmal zusammenfassend zu schreiben, wie der Versicherer das reguliert hat (keine Zahlen, sondern die Posten).
Zitat:
@Holgernilsson schrieb am 19. Juli 2021 um 16:54:14 Uhr:
Im Rahmen einer Schadensregulierung würde ich niemals falsche Angaben machen. Fakt ist, dass Auto war Vollkasko versichert und der angegebene Fahrerkreis war unvollständig. Ich würde bei der Schadensmeldung alles korrekt angeben, also vor allem auch angeben, wer gefahren ist und dann abwarten. Mit ein wenig Glück fällt der Versicherung gar nicht auf, dass der tatsächliche Fahrer nicht als regelmäßiger Fahrer angegeben ist. Sollte es doch auffallen, entfällt dadurch der Versicherungsschutz ganz sicher nicht und es droht allenfalls die Nachzahlung von Beiträgen.
Ich fühle mich ganz schön doof, dass ich meiner Versicherung von Anfang an einen großen Fahrerkreis und meine echte Jahresfahrleistung angegeben habe und auch dafür Beiträge bezahle - wenn man offenbar genauso gut auch nur den billigsten "Alleinfahrer mit 3000km jährlich" versichern kann und die echten (teuren) Daten erst im Fall eines Unfalls nachreichen kann, ohne dabei mehr bezahlen zu müssen, als wenn man gleich zu Vertragsabschluss die Wahrheit angegeben hätte.
Es ist schon ein Unterschied, ob man noch nie einen größeren Fahrerkreis angegeben hat, oder bis vor einem halben Jahr die Angaben richtig waren und erst dann vergessen worden ist, den eigentlichen Fahrer zu benennen.
Vielleicht kann uns der TE zu gegebener Zeit mit verständlichen Worten berichten, wie die Schadensabrechnung erfolgte.
Zitat:
@ohne dabei mehr bezahlen zu müssen,
Da wird er wohl nicht mit durchkommen, wenn er die Wahrheit erzählt. Das steht aber alles mehrfach oben.
Zitat:
@Holgernilsson schrieb am 20. Juli 2021 um 06:19:29 Uhr:
Vielleicht kann uns der TE zu gegebener Zeit mit verständlichen Worten berichten, wie die Schadensabrechnung erfolgte.
Auch der Wunsch wurde bereits mehrfach geäußert; z. B.:
Zitat:
TE: Denke bitte dran, wenn das Ganze gelaufen ist, hier noch einmal zusammenfassend zu schreiben, wie der Versicherer das reguliert hat (keine Zahlen, sondern die Posten).
Zitat:
@Holgernilsson schrieb am 20. Juli 2021 um 06:19:29 Uhr:
Es ist schon ein Unterschied, ob man noch nie einen größeren Fahrerkreis angegeben hat, oder bis vor einem halben Jahr die Angaben richtig waren und erst dann vergessen worden ist, den eigentlichen Fahrer zu benennen.Vielleicht kann uns der TE zu gegebener Zeit mit verständlichen Worten berichten, wie die Schadensabrechnung erfolgte.
Nee, scheinbar ist es tatsächlich kein Unterschied. Weil Situ so überzeugt war, dass es auch bei der Vollkasko kein Problem ist, wenn der eingeschränkte Fahrerkreis gesprengt wird habe ich nochmal gegoogelt.
Und die Versicherungen verlangen in so einem Fall wohl maximal die Beitragsdifferenz der letzten zwei Jahre. Wenn überhaupt.
Habe ich also die letzten zehn Jahre angegeben, dass nur ich das Auto fahre (obwohl dem nicht so ist) und entsprechend geringere Beiträge gezahlt, dann habe ich bei einem Schaden heute an den Beiträgen der letzten 8 Jahre gespart.
Der Ehrliche ist also wie immer der Dumme.
Zitat:
@Luke1637 schrieb am 20. Juli 2021 um 11:07:04 Uhr:
Nee, scheinbar ist es tatsächlich kein Unterschied. Weil Situ so überzeugt war, dass es auch bei der Vollkasko kein Problem ist, wenn der eingeschränkte Fahrerkreis gesprengt wird habe ich nochmal gegoogelt.
Und die Versicherungen verlangen in so einem Fall wohl maximal die Beitragsdifferenz der letzten zwei Jahre. Wenn überhaupt.Habe ich also die letzten zehn Jahre angegeben, dass nur ich das Auto fahre (obwohl dem nicht so ist) und entsprechend geringere Beiträge gezahlt, dann habe ich bei einem Schaden heute an den Beiträgen der letzten 8 Jahre gespart.
Der Ehrliche ist also wie immer der Dumme.
Ich bin kein Fachmann, aber nachdem was ich gelesen habe, macht es schon einen Unterschied, ob man versehentlich oder vorsätzlich falsche Angaben macht. Bei Vorsatz droht nämlich eine Vertragsstrafe, die über das Nachzahlen von Beiträgen hinaus geht. Allerdings ist gleich wieder einzuschränken, dass der Vorsatz dem Versicherungsnehmer nachgewiesen werden muss, was sicherlich nicht einfach sein wird.
Edit
Zur Klarstellung: Man muss unterscheiden zwischen einer vorsätzlichen Schadensherbeiführung, bei der der Versicherungsschutz entfällt und vorsätzlichen Falschangaben im Rahmen des Vertragsabschlusses. Letztere führen grundsätzlich nicht zum Verlust des Versicherungsschutzes.