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Vollkasko für lau?

Themenstarteram 3. Februar 2007 um 21:32

Hallo allerseits,

seltsames ist mir widerfahren,

habe zum Jahreswechsel mal wieder ein Fahrzeug von mir

umversichert.

HAbe Vollkasko beantragt, der Direktversicherer hat mir eine Bestätigungsmail mit dem Inhalt des Antrages, sprich

Haftpflicht und Vollkasko, zugesand.

Im Versicherungsschein ist allerdings nur die Teilkasko

dokumentiert.

Kein Wort mehr von der Vollkasko.

Kein Hinweis auf die Abweichung vom Antrag.

Täuscht mich mein nebulöses Erinnerungsvermögen über

das VVG, oder gilt, da auf die Abweichung gegenüber dem Antrag nicht hingewiesen wurde, jetzt der Inhalt des Antrags trotzdem?

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16 Antworten

wenn im Versicherungsschein auch police genannt nur Teilkasko angegeben ist würde ich schnellstens nachfragen dort und dies klären. Da dann auch nur Teilkasko versichert ist.

Was steht denn dazu im VVG? Selbst wenn Deine Meinung richtig sein sollte, mußt Du Dir im klaren sein, daß im Schadensfall dies die Versicherung wohl nicht so einfach akzeptieren wird. Folge: Viel Ärger vorprogrammiert.

Viele Grüße

Celeste

Die vom Antrag abweichende Dokumentierung im Versicherungsschein gilt dann, wenn der VR durch besondere Kenntlichmachung der Abweichung im Versicherungsschein darauf hingewiesen hat und der VN nicht innerhalb eines Monats in Textform dem widersprochen hat.

Weist der VR auf die Abweichung im VS nicht hin, so ist der Inhalt des Versicherungsantrages als vereinbart anzusehen.

Es herrscht also schon Rechtssicherheit. Beitrag lässt sich allerdings legal so nicht sparen.

Siehe Versicherungsvertragsgesetz § 5.

 

@Celeste, wenn der VR gegen die Regelung des VVG § 5 verstoßen hat, wird er nicht gefragt ob er den Inhalt des Antrages akzepiert oder nicht. Dann gilt der Antrag!

Zitat:

Original geschrieben von Beukeod

@Celeste, wenn der VR gegen die Regelung des VVG § 5 verstoßen hat, wird er nicht gefragt ob er den Inhalt des Antrages akzepiert oder nicht. Dann gilt der Antrag!

Da hast Du natürlich juristisch gesehen recht. Allerdings schätze ich Versicherungen so ein, daß sie dieses trotz der Rechtslage nicht akzeptieren und sich irgendwie herausreden werden. Dann läuft eben jede Kleinigkeit über den Rechtsanwalt/Gericht. Dies meinte ich mit "viel Ärger vorprogrammiert".

Viele Grüße

Celeste

Themenstarteram 4. Februar 2007 um 10:19

@beukeod

Danke,

darauf wollte ich hinaus.

 

Soll auch keine Anleitung zum Geldsparen sein.

Aber hätte ich einen Totalschaden gehabt in der Zeit in der

ich den Ver.Schein noch nicht studiert hatte, hätte ich

rechtsicherheit gehabt und habe sie auch immer noch.

Daß der Fall der Fälle dann Nerven kosten würde ist schon klar.Obwohl mit einem befreundeten RA UND einer Rchtschutzvers. muss man sich nicht groß den Kopf darüber machen.

Das sollte nur ein Änderungsantrag sein.

Per Telefon hat man mir einen höheren Preis genannt als

der Onlinerechner für Neukunden ausspuckte.

Dann habe ich den OnlineRechner benutzt, einen Neuantrag eingegeben, mit dem Hinweis daß das Auto schon dort versichert ist.

Das Auto hatte vorher nur TK.

Daher stammt wohl der Fehler.

Normal höre ich von de DA D nur schlechtes, gerade was den

die Fähigkeit und schnelligkeit des Antrags/Vertragsservices

angeht, aber die haben meinen Schaden im letzten Jahr so

gut abgewickelt, daß ich schon beeindruckt war.

Bei meinem Kasko Schaden den eigens von mir beauftragten Gutachter anerkannt und ohne Kürzung gezahlt.

Ausserdem war die Prämie mit unbeschränktem Fahrkereis

unschlagbar gut.

Themenstarteram 4. Februar 2007 um 10:23

Zitat:

Original geschrieben von Celeste

Da hast Du natürlich juristisch gesehen recht. Allerdings schätze ich Versicherungen so ein, daß sie dieses trotz der Rechtslage nicht akzeptieren und sich irgendwie herausreden werden. Dann läuft eben jede Kleinigkeit über den Rechtsanwalt/Gericht. Dies meinte ich mit "viel Ärger vorprogrammiert".

Viele Grüße

Celeste

Bei so offensichtlichen Fehlern lässt sich keine Versicherung mehr auf einen Prozess ein.

Das sind schliesslich auch Juristen die die Aussicht auf Erfolg bewerten und jeder unnütze Prozess kostet Geld.

Sobald ich als dummer Kunde meinen Rechtsanwalt schreiben lasse ist der Schadensabteilung klar, daß jetzt auch drohen oder Desinformation nicht mehr hilft.

So isses.

Es gibt Versicherungen - und da gehören auch einige Direktversicherer dazu - die solche Irrtümer ganz geschickt über § 119 BGB auszuhebeln versuchen.

Ich würde so etwas nicht riskieren, sondern vor Schadenseintritt reklamieren und anhören was das VU sagt.

Nachbesserung der Police verlangen.

Im übrigen ist der Titel vollkommen falsch gewählt.

Du hast keinen Anspruch auf VK für lau.

Sondern auf die Antragskonditionenen.

Und da hat die VK mit Sicherheit einen Preis. ;)

Themenstarteram 4. Februar 2007 um 19:07

Zitat:

Original geschrieben von madcruiser

Es gibt Versicherungen - und da gehören auch einige Direktversicherer dazu - die solche Irrtümer ganz geschickt über § 119 BGB auszuhebeln versuchen.

Ich würde so etwas nicht riskieren, sondern vor Schadenseintritt reklamieren und anhören was das VU sagt.

Nachbesserung der Police verlangen.

Im übrigen ist der Titel vollkommen falsch gewählt.

Du hast keinen Anspruch auf VK für lau.

Sondern auf die Antragskonditionenen.

Und da hat die VK mit Sicherheit einen Preis. ;)

§118 BGB ist ein Scherz-oder?

Du meinst 119 ff , oder?

Ansonsten habt ihr mich bekehrt.Ich rufe morgen an und bitte

darum dies rückwirkend den richtigen Pres für die richtige Deckugn zu zahlen :).

am 4. Februar 2007 um 19:30

Hi,

interessante Sache. Aber madcruiser schrieb doch 119 oder nicht?

Davon abgesehen - warum rückwirkend voll bezahlen? Ist was passiert? Ich würd schlichtweg drum bitten, die VK ab sofort einzuschließen - ist doch im Jahr normalerweise jederzeit möglich.

Und so hast du den Januar wirklich "gespart"

Oder habsch grad nen Denkfehler?

Grüße

Schreddi

@madcruiser, anfechten kann man vieles nach dem Motto "schaun mer mal".

Aber § 5 VVG ist eine "Institution" und für das VU und den VN verbindlich.

Logo, ohne Not sollte man sich nicht auf die Wirksamkeit des Paragrafen verlassen. Aktuell, ich kenne einen Sturmversicherer, der rückwirkend Beitrag berechnen darf und für einen eingetretenen Sturmschaden eintreten muss und ist.

Themenstarteram 4. Februar 2007 um 20:58

@Schreddi

äh, ja klar,119, ich bin wohl ganz durcheinander durch die Aussicht

"Vk für lau".

Und , auch klar, ich hatte nicht wirklich vor rückwirkend zu zahlen.

Es sind ausserdem nur wenige Euro differenz.

 

@Beukeod

Ich meine es heisst Spezielrecht vor allgemeinem Recht.

Demnach wird das VVG stärker gewertet als das BGB im speziellen Fall.

Was nicht heisst daß der VR es nicht wie von madc geschrieben, versuchen würde.

Nichts ist unmöglich.

Ich habe bekannte Sachverhalte geschildert.

Ein interessantes Feld und auch ich bin der Auffassung "lex specialis derogat lex generalis".

Schön, dann sind wir hier alle einer Meinung.

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