autotransportanhänger
kennt sich einer von euch aus:
ich bin lange nach der suche nach einem autotransport-anhänger.
ziehen möchte ich ihn mit meinem 320d touring 110kw.
weiss einer wie das mit lasten ist? spielt es eine rolle welches auto am anhänger drauf ist?
ich kann mich täuschen , oder hab ich es irgendwo gelernt "das hzg der anhängers,darf das eg des zugfahrzeuges nicht überschreiten??
wenn das so wäre dann bekäme ich gran mal einen kleinwagen auf den anhänger den ich "vieleicht"mim bmw ziehen darf
30 Antworten
Ich denke da ist doch noch ne größere Lücke
zwischen dem b und dem 3er 😁
Klasse B 3,50t 🙁
Klasse 3 18,75t 😁
Früher (vor 1999 erteilte Führerscheine) hieß die jetzige Klasse B - Klasse 3
grob zusammengefasst der Autoführerschein.🙂
Gruß Micha
Zitat:
Original geschrieben von 530xdRV
Ich denke da ist doch noch ne größere Lücke
zwischen dem b und dem 3er 😁
Klasse B 3,50t 🙁
Klasse 3 18,75t 😁
Wie kommst du bei Klasse 3 auf 18,75t? Durch Anhänger?
Normal darf man mit 3 ja nur 7,5t fahren.
Ja klar😉
war nur zu Faul genau zu dokumentieren.
Aber dann eben jetzt😁
7,5t Zugfahrzeug
1,5 fache Anhängelast (7,5x1,5) mit durchgehender
Bremsanlage und Achsabstand kleiner 1m, 11,25t
ergibt 18,75t.
Gruß MichaderSchreibfaule 🙂
Zitat:
Original geschrieben von KaiMüller
da lob' ich mir doch die gute alte klasse 3
Gruß,
Kai
Stimmt, aber nur wenn du nicht die neuen Klassen CDE hast. 😉
Wird auf jeden Fall eng, mit der Anhängelast des e46. Einen zweiten Dreier kannst du wahrscheinlich nicht ziehen. (und ich auch nicht...trotz CE, DE usw.)
In jedem Falle die Masse des Anhängers und der Ladung zusammenrechnen. Das muss dann unter der Masse sein, die im Fahrzeugschein angegeben ist.
Dabei gilt die tatsächliche Masse aus Anhänger und Ladung, also nicht!!! die zulässige Gesamtmasse des Anhängers.
jan
Zitat:
Original geschrieben von 530xdRV
Ja klar😉
war nur zu Faul genau zu dokumentieren.
Aber dann eben jetzt😁
7,5t Zugfahrzeug
1,5 fache Anhängelast mit durchgehender
Bremsanlage und Achsabstand kleiner 1m, 11,25t
ergibt 18,75t.Gruß MichaderSchreibfaule 🙂
Stimmt, gilt aber nur für die, welche die alte Klasse 3 haben. Das muss auch im EU-FS als Code vermerkt sein.
EDIT: der Code sollte 79 sein siehe
hierUnd, wer hat schon einen LKW+Anhänger mit durchgehender Bremsanlage...das heisst Druckluftbremse!!!
Jan
EDIT: Eine Durchgehende Bremsanlage wird auch im "Volksmund" Druckluftbremse genannt.wir haben beide Recht.Gruß Micha
Ja, bezüglich FS hast du möglicherweise recht.
Bezüglich der maximalen Anhängelast an das Fahrzeug gilt die tatsächliche Anhängelast.
jan
Zitat:
Original geschrieben von 530xdRV
Ja klar😉
war nur zu Faul genau zu dokumentieren.
Aber dann eben jetzt😁
7,5t Zugfahrzeug
1,5 fache Anhängelast (7,5x1,5) mit durchgehender
Bremsanlage und Achsabstand kleiner 1m, 11,25t
ergibt 18,75t.Gruß MichaderSchreibfaule 🙂
Danke für die Aufklärung...wieder etwas gelernt. Frage mich bloß wie man bei einem Anhänger einen Achsabstand von weniger als 1m hinbekommen will, bzw. von wo aus der gerechnet wird (kann ja wohl kaum von letzter Zugfahrzeugachse aus sein).
Zitat:
Original geschrieben von 530xdRV
EDIT: Eine Durchgehende Bremsanlage wird auch im "Volksmund" Druckluftbremse genannt.wir haben beide Recht.Gruß Micha
Lasse mal bitte das massive editieren, da geht der Zusammenhang verloren 😉
jan
Hallo Jan
der TE hat ja nur Klasse B und da gilt eben die Füherscheinverordnung und die spricht eben nur von der Zulässigen Gesamtmasse.
Klar das er die Anhängelast nicht überschreiten darf vom Zugfahrzeug und wie gesagt bei Klasse BE darf er auch an ein Fahrzeug mit einer Anhängelast von 1500kg auch einen Anhänger mit 2000 ZgM hängen, aber wie eben ja von Dir beschrieben nur mit 1500kg tatsächlichem gewicht.
Wie gesagt bei BE nicht bei B.
Gruß Micha🙂
Zitat:
Original geschrieben von ste1333
Danke für die Aufklärung...wieder etwas gelernt. Frage mich bloß wie man bei einem Anhänger einen Achsabstand von weniger als 1m hinbekommen will, bzw. von wo aus der gerechnet wird (kann ja wohl kaum von letzter Zugfahrzeugachse aus sein).
Nein, das ist der Abstand zwischen den Achsmitten des Anhängers, wenn der denn mehr als eine hat.
Üblicherweise gelten PKW-Anhänger als Einachsige, auch wenn die zwei Achsen haben. Bei richtigen (LKW's mit 22,5'' Felgen) geht das nicht weil der Achsabstand immer >1m ist.
jan
Zitat:
Original geschrieben von 530xdRV
Hallo Jan
der TE hat ja nur Klasse B und da gilt eben die Füherscheinverordnung und die spricht eben nur von der Zulässigen Gesamtmasse.
Klar das er die Anhängelast nicht überschreiten darf vom Zugfahrzeug und wie gesagt bei Klasse BE darf er auch an ein Fahrzeug mit einer Anhängelast von 1500kg auch einen Anhänger mit 2000 ZgM hängen, aber wie eben ja von Dir beschrieben nur mit 1500kg tatsächlichem gewicht.
Wie gesagt bei BE nicht bei B.Gruß Micha🙂
Sorry, hatte grade 'ne Feier mir Biers 😉
Deshalb habe ich alle Klassen, da muss ich mir keine Sorgen machen *gg*
jan
Hallo Jan
sorry fürs EDIT😉
Du bist einfach schneller wie ich😁
auch mit dem Achsabstand.
Gruß Micha