Autos von Kindern zerkratzt
Hallo!
So langsam verliere ich den Glauben an die Gerechtigkeit in unserem Staat. Meine Geschichte:
Mein Auto wurde vorletzten Samstag zerkratzt, an der Beifahrerseite schön vom Kotflügel vorn, über die Fahrertür weiter bist zur hinteren Tür. Auf der Beifahrerseite wurde hinten rechts der Kotflügel komplett zerkratzt (schön in kreisförmigen Bewegungen).
Ich also zur Polizei und eine gute Nachricht: die Täter wurden schnon gefasst. Aber auch eine schlechte Nachricht gab es: die Täter waren nicht strafmündig, da sie erst 9 Jahre alt waren. Die Kinder zerkratzen an dem Tag übrigens 30!!! Autos,
Nun gut. Jetzt war ich bei der Jugendgerichtshilfe (oder wie auch immer das heißt, jedenfalls bearbeitet die das jetzt) und die meinte, dass ich wohlmöglich auf dem Schaden sitzen bleibe.
Die Eltern haften wohl nicht, und selbst belangen kann man ja die Kinder nicht. Was soll ich tun? Dann meinte sie, ich solle doch zivilrechtlich vorgehen, bloß da bekomm ich dann erst Geld wenn die, jetzt 9jährigen, selber mal Geld verdienen. Ich bin Student und mir sind 500€ für die Reperatur des Schadens einfach zu viel! Ich will auch kein Kapital daraus schlagen, sondern einfach nur die häßlichen Kratzer weg haben. Mein Auto hat nur Haftpflicht, da es inzwischen auch schon 12 Jahre alt ist. Warum haftet die Haftpflicht der Eltern nicht? Bitte helft mir!
72 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Celeste
Es gibt aber keine verpflichtende private Haftpflichtversicherung. Im übrigen bin ich dagegen, dieses Risiko der Allgemeinheit der Versicherten aufzubürden. Man könnte es ja auch in die Haftpflicht des Autofahrers reinpacken, würde das aber hier jemand zahlen wollen???Warum sollten den Eltern dieses Risiko tragen sollen? Der Grundsatz, daß grundsätzlich niemand für eine fremde Schuld einstehen muß, ist immerhin ein Grundsatz unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Und Sippenhaft hatten wir schon mal zwischen 1933 und 45 und im östlichen Landesteil indirekt 45 bis 89. Das reicht!
Zum ersten Absatz:
Warum in die HP des Autos reinpacken? Was kann das Auto bzw. der Fahrer dafür?
Warum das Risiko der Allgemeinheit der Versicherten aufbürden? Weil eine Versicherung so funktioniert....
Zum 2. Absatz: Niemand muss für eine fremde Schuld einstehen? Ach nee, und wer zahlt den Schaden des Autobesitzers? Richtig der! Selber schuld, dass er ein Auto hat....
Zu dem anderen äußere ich mich erst gar nicht....
Nochmal kurz: Natürlich kann den Kindern keiner was, wie der TE ja jetzt feststellen musste. Ich habe oben nur meine Meinung kundgetan, dass das Rechtssystem diesbezüglich nicht i.O. ist und Vorschläge zur Änderung gemacht. Wir wissen, dass dort wahrscheinlich nie eine Änderung kommen wird, aber gerechter als jetzt wäre es doch schon oder?
PS: Ein Vorschlag, der in anderen Foren schon für Aufschrei sorgte: z.B. für Hunde gibt es separate Haftpflichtversicherungen. Natürlich stelle ich jetzt nicht Hunde mit Kindern gleich, aber versicherungsmäßig wär hier schon was drin. Wenn man den (von Staatsseite aus) mal wöllte...... Und für Hunde brauch ich so eine Versicherung.....
So und nun zerreisst mich....
Einem neunjährigen normalentwickeltem Kind ist klar, dass es solche Schäden nicht verursachen darf.
Es handelt sich offensichtlich um eine Vorsatztat.
Das Kind ist allerdings noch nicht strafmündig und geht von daher (noch) straffrei aus.
Von der der Versicherung ist somit über den Weg "Kind" nichts zu holen.
Anders sieht es bei den Eltern aus:
Haben die ihre Aufsichtspflicht vernachlässigt, so haftet die Versicherung dafür.
Die Chancen dafür sind eher gering.
Damit bleibt nur der zivilrechtliche Weg:
Einklagen.
Wohl dem der eine Rechtsschutzversicherung nebst Forderungsausfallversicherung (Teil bzw. Extra der eigenen Privathaftpflicht) mit geringem SB hat.
Hallo beisammen,
geht ja teilweie hoch her.....aber vielleicht mal ein paar Informationen, die die Diskussion versachlichen können.
Also das mit der Aufsichtspflichtverletzung ist natürlich schwer nachzuweisen...aber nicht aussichtslos. Um wieviel Uhr ist denn der Schaden entstanden? Vielleicht abends? Schon dunkel? Dann ließe sich unter Umständen tatsächlich was machen.
Im Übrigen gibt es durchaus private Haftpflichtversicherer, die diesen Schaden ersetzen. Je nach Vertrag verzichten einige Versicherungsunternehmen auf die Prüfung der Aufsichtspflichtverletzung. Da bietet sich tatsächlich ein Gespräch mit den Eltern an.
Und im Übrigen: Eine Strafanzeige bei der Polizei ist in solchen Fällen immer angebracht. Denn die Lütten werden älter und entsprechende Vorfälle wiederholen sich leider im Allgemeinen. Und irgendwann sind se dann alt genug.....
Wenn ich das richtig in Erinnerung habe, war unser Geschädigter Student. Richtig? Eventuell nicht gerade mit übppigen Finanzmitteln ausgestattet? Dann kann es ein Weg sein, sich dann an den Weißen Ring zu wenden. Die können unter Umständen mit einem Gutschein für eine anwaltliche Erstberatung helfen. Dann kann man sicherlich das Thema Aufsichtspflichtverletzung näher erörtern.
Grüße
Dewayn67
Hallo,
ich warte immer noch auf den Nachweis,hier von Celeste,das mein gepostetes BGH Urteil
der Schadenersatzpflicht,falsch sein soll.Nur zu sagen ,die brauchen nicht zahlen oder
Eltern haften nie für Kinder,ist zu einfach und obendrein falsch.
Wer das Urteil liest wird feststellen,das eine Schadensersatzpflicht gegenüber den Kinder bzw. Aufsichstperson/Eltern gegeben ist.
Also ,wers besser weis,bitte mit Urteil/e posten.Ist doch auch für zukünftige Fälle interessant.
Gruß
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ich würde mich im vorliegenden fall, falls ein deutliches gespräch mit den erzeugern der täter zu nichts führt, einfach mal ganz u nverbindlich an eine sehr große tageszeitung wenden, die sind immer für solche storys dankbar.....
Zitat:
Original geschrieben von Günnimatz
Hallo,
ich warte immer noch auf den Nachweis,hier von Celeste,das mein gepostetes BGH Urteil
der Schadenersatzpflicht,falsch sein soll.Nur zu sagen ,die brauchen nicht zahlen oder
Eltern haften nie für Kinder,ist zu einfach und obendrein falsch.
Wer das Urteil liest wird feststellen,das eine Schadensersatzpflicht gegenüber den Kinder bzw. Aufsichstperson/Eltern gegeben ist.
Also ,wers besser weis,bitte mit Urteil/e posten.Ist doch auch für zukünftige Fälle interessant.
Gruß
Eigentlich hatte ich ja nicht vor, nochmal alles zu wiederholen...
Natürlich haften Eltern NIE für ihre Kinder. Eltern haften für eigenes Verschulden. Eine Aufsichtspflichtverletzung der Eltern ist Verschulden der Eltern und nicht der Kinder, daher haften sie bei einer Aufsichtspflichtverletzung nicht für ihre Kinder.
Im übrigen wurden in den von Dir zitierten Urteilen die Kinder (!) verurteilt und nicht die Eltern. Beklagte waren immer die Kinder! Auch geht es bei den Urteilen um das Haftungsprivilig des § 828II BGB, das im ruhenden Verkehr nicht greift. Insofern verstehe ich jetzt nicht, was Du eigentlich willst. Vielmehr zeigen die von Dir zitierten Urteil auf (ein Teil der Begründung), warum der Gesetzgeber Kinder u.U. bis zu einem gewissen Alter nicht haften läßt und der Autofahrer auf dem Schaden (leider) sitzenbleibt.
In diesen Urteilen werden die Eltern gar nicht angesprochen. Aber vielleicht habe ich ja was überlesen. Wie kommst Du zu der Auffassung, dass aus diesen Urteilen die Eltern haften müßten?
Lies Dir doch einfach nochmal das von mir geschriebene in diesem Thread durch. Ich habe weder geschrieben, dass Eltern nicht zahlen müssen oder ähnliches. Ich habe lediglich darauf hingewiesen, dass man nicht einfach zwei BGH-Urteile nehmen kann und sagen kann: Hier, alles klar, es paßt. Da wir den genauen Ablauf nicht kennen, kann hier keiner konkret was sagen. Konkret würde es zunächst darauf ankommen, ob die 9-jährigen (?) einsichtsfähig waren (§ 828 BGB), oder nicht. Da die Jungs hier niemand kennt, glaube ich kaum, dass es hier einer beantworten kann. Es muß nämlich auch die Persönlickeit der Kinder beleuchtet werden, da kann man nicht einfach auf alte BGH-Urteile zurückgreifen, es kommt auf den konkreten Einzelfall an. Um eine Aufsichtspfichtverletzung der Eltern zu beurteilen, muß das konkrete Verhalten der Eltern im Einzelfall (nicht der Kinder - die Eltern haften ja für EIGENES Verschulden) beurteilt werden. Das Verhalten der Eltern wurde aber gar nicht geschildert.
Fazit: Eine genaue Beurteilung ist gar nicht möglich. Aber das sagte ich ja schon... 😎
Zitat:
Original geschrieben von Celeste
Eigentlich hatte ich ja nicht vor, nochmal alles zu wiederholen...Zitat:
Original geschrieben von Günnimatz
Hallo,
ich warte immer noch auf den Nachweis,hier von Celeste,das mein gepostetes BGH Urteil
der Schadenersatzpflicht,falsch sein soll.Nur zu sagen ,die brauchen nicht zahlen oder
Eltern haften nie für Kinder,ist zu einfach und obendrein falsch.
Wer das Urteil liest wird feststellen,das eine Schadensersatzpflicht gegenüber den Kinder bzw. Aufsichstperson/Eltern gegeben ist.
Also ,wers besser weis,bitte mit Urteil/e posten.Ist doch auch für zukünftige Fälle interessant.
GrußNatürlich haften Eltern NIE für ihre Kinder. Eltern haften für eigenes Verschulden. Eine Aufsichtspflichtverletzung der Eltern ist Verschulden der Eltern und nicht der Kinder, daher haften sie bei einer Aufsichtspflichtverletzung nicht für ihre Kinder.
Im übrigen wurden in den von Dir zitierten Urteilen die Kinder (!) verurteilt und nicht die Eltern. Beklagte waren immer die Kinder! Auch geht es bei den Urteilen um das Haftungsprivilig des § 828II BGB, das im ruhenden Verkehr nicht greift. Insofern verstehe ich jetzt nicht, was Du eigentlich willst. Vielmehr zeigen die von Dir zitierten Urteil auf (ein Teil der Begründung), warum der Gesetzgeber Kinder u.U. bis zu einem gewissen Alter nicht haften läßt und der Autofahrer auf dem Schaden (leider) sitzenbleibt.
In diesen Urteilen werden die Eltern gar nicht angesprochen. Aber vielleicht habe ich ja was überlesen. Wie kommst Du zu der Auffassung, dass aus diesen Urteilen die Eltern haften müßten?
Lies Dir doch einfach nochmal das von mir geschriebene in diesem Thread durch. Ich habe weder geschrieben, dass Eltern nicht zahlen müssen oder ähnliches. Ich habe lediglich darauf hingewiesen, dass man nicht einfach zwei BGH-Urteile nehmen kann und sagen kann: Hier, alles klar, es paßt. Da wir den genauen Ablauf nicht kennen, kann hier keiner konkret was sagen. Konkret würde es zunächst darauf ankommen, ob die 9-jährigen (?) einsichtsfähig waren (§ 828 BGB), oder nicht. Da die Jungs hier niemand kennt, glaube ich kaum, dass es hier einer beantworten kann. Es muß nämlich auch die Persönlickeit der Kinder beleuchtet werden, da kann man nicht einfach auf alte BGH-Urteile zurückgreifen, es kommt auf den konkreten Einzelfall an. Um eine Aufsichtspfichtverletzung der Eltern zu beurteilen, muß das konkrete Verhalten der Eltern im Einzelfall (nicht der Kinder - die Eltern haften ja für EIGENES Verschulden) beurteilt werden. Das Verhalten der Eltern wurde aber gar nicht geschildert.
Fazit: Eine genaue Beurteilung ist gar nicht möglich. Aber das sagte ich ja schon... 😎
..ein letzter Versuch.
In meinem gepostetem Urteil hat der BGH entschieden, das die Haftungsprivilegierung des 828 II BGB bei geparkten Autos nicht greift.Diese sind nur bei Teilnahme am Strassenverkehr anzuwenden,da von parkenden Autos nicht die typischen Gefahren des SV ausgeht.Die Haftungsfreistellung demnach nur für den fließenden Verkehr,nicht für den ruhenden Verkehr gelten könne.
D.H. bei ruhendem Verkehr sind 9-jährige Kinder i.R. auch nicht überfordert.Diese Überforderung war bislang der Grund für den Haftungsausschluß.
Der BGH hat in obigem Urteil die Urteile des LG Trier sowieLG Koblenz AZ:14 S 153/03 sowie VG Koblenz,AZ:2 K 2208/03 mit gleicher Begründung deren Urteil bestätigt.Diese waren für den Schaden haftbar zu machen,wenn fahrlässig ein Auto beschädigt wird.Neunjährige seien alt genug,um beurteilen zu können,was die Beschädigung auslösen kann.
Im vom BGH entschiedenen Fall müssen die Eltern des Neunjährigen den Schaden von 1900,00€zahlen.
Soweit die mir vorliegende Urteilbegründung in Kurzfassung.Deshalb nochmals an den TE.Ich würde auf jeden Fall,je nach Höhe des Schadens,die Sache nicht so einfach durchgehen lassen.
Gruß
Zitat:
Ich würde auf jeden Fall,je nach Höhe des Schadens,die Sache nicht so einfach durchgehen lassen.
Gruß
sehe ich genauso.... wo kommen wir denn hin, wenn hier jeder nicht soziale bängel unsere autos zerkratzen darf!
Zitat:
Original geschrieben von Günnimatz
..ein letzter Versuch.
In meinem gepostetem Urteil hat der BGH entschieden, das die Haftungsprivilegierung des 828 II BGB bei geparkten Autos nicht greift.Diese sind nur bei Teilnahme am Strassenverkehr anzuwenden,da von parkenden Autos nicht die typischen Gefahren des SV ausgeht.Die Haftungsfreistellung demnach nur für den fließenden Verkehr,nicht für den ruhenden Verkehr gelten könne.
D.H. bei ruhendem Verkehr sind 9-jährige Kinder i.R. auch nicht überfordert.Diese Überforderung war bislang der Grund für den Haftungsausschluß.
Der BGH hat in obigem Urteil die Urteile des LG Trier sowieLG Koblenz AZ:14 S 153/03 sowie VG Koblenz,AZ:2 K 2208/03 mit gleicher Begründung deren Urteil bestätigt.Diese waren für den Schaden haftbar zu machen,wenn fahrlässig ein Auto beschädigt wird.Neunjährige seien alt genug,um beurteilen zu können,was die Beschädigung auslösen kann.
Im vom BGH entschiedenen Fall müssen die Eltern des Neunjährigen den Schaden von 1900,00€zahlen.
Soweit die mir vorliegende Urteilbegründung in Kurzfassung.Deshalb nochmals an den TE.Ich würde auf jeden Fall,je nach Höhe des Schadens,die Sache nicht so einfach durchgehen lassen.
Gruß
Oje, jetzt lies doch endlich mal, was ich geschrieben habe!
Also nochmal: Wo in dem Urteil werden die Eltern verurteilt??? Beklagte sind jeweils die KINDER. Also müssen die Kinder 1900 Euro zahlen, nicht die Eltern!!! Über eine Aufsichtspflichtverletzung der Eltern wurde in den von Dir genannten Urteilen NICHT verhandelt!!! Damit müssen die Eltern nichts zahlen!!! Man sieht, Eltern haften nicht für ihre Kinder.
Bitte nenne mir doch ein Gesetz oder eine Norm, wo Eltern diese Schuld der Kinder begleichen müssen! (Bitte nicht die Unterhaltspflicht nennen, eine Schuld aufgrund einer unerlaubten Handlung gehört nicht zum Unterhalt).
Viel Spaß beim Vollstrecken von 1900 Euro gegen 9-jährige!
Ich hoffe, der Groschen ist gefallen...
Zitat:
Original geschrieben von dewayn67
Hallo beisammen,geht ja teilweie hoch her.....aber vielleicht mal ein paar Informationen, die die Diskussion versachlichen können.
Also das mit der Aufsichtspflichtverletzung ist natürlich schwer nachzuweisen...aber nicht aussichtslos. Um wieviel Uhr ist denn der Schaden entstanden? Vielleicht abends? Schon dunkel? Dann ließe sich unter Umständen tatsächlich was machen.
Im Übrigen gibt es durchaus private Haftpflichtversicherer, die diesen Schaden ersetzen. Je nach Vertrag verzichten einige Versicherungsunternehmen auf die Prüfung der Aufsichtspflichtverletzung. Da bietet sich tatsächlich ein Gespräch mit den Eltern an.
Und im Übrigen: Eine Strafanzeige bei der Polizei ist in solchen Fällen immer angebracht. Denn die Lütten werden älter und entsprechende Vorfälle wiederholen sich leider im Allgemeinen. Und irgendwann sind se dann alt genug.....
Wenn ich das richtig in Erinnerung habe, war unser Geschädigter Student. Richtig? Eventuell nicht gerade mit übppigen Finanzmitteln ausgestattet? Dann kann es ein Weg sein, sich dann an den Weißen Ring zu wenden. Die können unter Umständen mit einem Gutschein für eine anwaltliche Erstberatung helfen. Dann kann man sicherlich das Thema Aufsichtspflichtverletzung näher erörtern.
Grüße
Dewayn67
Hi,
in dem obigen Post stehe die wesentlichen Hinweise drinnen.
-Der Weg zur Haftung der Eltern bzw. deren privater Haftpflichtversicherung führt über den Nachweis der Vernachlässigung der Aufsichtspflicht. Ich hatte schon mal das "Vergnügen", auf diesem Wege ne Haftung durchzusetzen. Je nach Einzelfall (Örtlichkeit, Tageszeit, Zeugenaussagen zu Aufenthalt der Eltern bei Tatzeit) klappt u.U. auch. Ist aber na Sache für "Mann/Frau in Robe".
Ist keine PHV vorhanden und die Eltern auch sonst blank, bringt das alles ausser einem Anstellen in der Gläubigerriege auch nix.
-Für denjenigen (wie ich ) der auch Kinder im besagten Alter hat, gibt es eigentlich noch den Rat, es den Mitmenschen und sich selbst nicht unnötig schwer zu machen. Gegen kleines Aufgeld (bei uns waren des 5€/anno) verzichten die privaten Haftpflichtversicherungen auf die "Prüfung der Deliktfähigkeit" von mitversicherten Kindern. Einige tun das schon von sich aus, also mal in den Vertrag schauen.
bye
hallo leidensgenosse,
nen bekannter hat mir grad den link zu deinem thread gegeben,weil ich das problem selbst vor einem knappen jahr hatte...
mein auto wurde von einem 3-jährigen kind an der rechten türseite und am kofferraumdeckel zerkratzt. das auto stand auf einem abgeschlossenem hinterhof, irgendwann vormittags, schaden ca. 750 euronen, auspolieren unmöglich.
als erstes hat die private haftpflicht der eltern mit verweis auf die aufsichtspflicht der eltern jegliche regulierung verweigert. dann hab ich jedoch an der uni in "beck-online" nach paar referenzurteilen gesucht und sieh da: es existiert ein urteil, nach dem schon das 10-minütige nichtbeaufsichtigen einens kindes eine verletzung der aufsichtspflicht darstellt, schon weil ja gerade den eltern bekannt ist, daß die kleinen sich in einem entwicklungsstadium befinden. das Az hab ich jetzt leider nicht.
bin zu meinem anwalt gefahren (die kosten hat der adac-RS übernommen), der mann hat einen brief an die eltern und die versicherung mit dem Az geschrieben und was war?! 2 tage später hat die versicherung ohne jedwede besichtigung des autos oder des "tatortes" den kompletten schaden per auszahlung + anwaltskosten übernommen....
übrigens hab ich auch bei der versicherung der eltern angerufen und mich nach dem werdegang erkundigt: und siehe da, die versicherung prüft nichts! keine umstände, gar nichts! freimütig hat mir der typ am telefon erzählt, daß sämtliche ähnlich gelagerten fälle sofort abgelehnt werden.
PS: der Brief vom Anwalt hat irgendwas zwischen 20 und 30 euronen gekostet, das ist es allemal wert....
das stichwort für die versicherung ist: regulierung aus prozessökonomischen gründen...
im übrigen denke ich auch nach deinem foto, daß man es etwas auspolieren kann, die kratzer scheinen nicht bis zum "blech" gekommen zu sein. google mal nach smartrepair, sollten so 100-150 euro pro stelle werden.......
und was mir noch einfällt: check mal, ob du nicht eine versicherung aus demselben versicherungskonzern hast, ein hinweis auf eine kündigung kann manchmal wunder bewirken...und dann gibt es da ja auch noch seiten wie ciao.de oder dooyoo....da kannste dein ärger auch schön auskeksen....und die berichte immer schön per mail zur versicherung schicken....
also viel erfolg!
Zitat:
Original geschrieben von tomorrowabc
mein auto wurde von einem 3-jährigen kind an der rechten türseite und am kofferraumdeckel zerkratzt.
Der von Dir geschilderte Fall ist nicht 1:1 auf den TE übertragbar, da es einen wesentlichen Unterschied zwischen drei- und neunjährigen Kindern gibt. Dreijährige müssen praktisch "jeden Augenblick" beaufsichtigt werden. Neunjährige dürfen auch mal ohne Aufsicht das Haus verlassen.
Oliver
@tomorrowabc,
ist ja ganz nett zu lesen - das lässt aber das nur den Schluss zu, dass halt irgendwie etwas reguliert wurde.
Ob es dazu eine rechtliche Verpflichtung des Versicherers gab od. nicht, kann Deinem Text nicht entnommen werden.
Der Versicherer hat möglicherweise einfach für sich pragmatisch entschieden. Das Motiv der Erstattung kann daher nur erraten werden.
Zur Erinnerung: Schadenersatzpflichtig ist man dann, wenn man auf Grund gesetzlicher Bestimmungen dazu verpflichtet ist! Und Urteile gibt es viele - und immer wird damit lediglich ein Einzelfall abgeschlossen.
@ beukeod:
richtig lesen beugt klugscheißen vor
@ os-m:
wie suchen nach einer lösung des problems, du scheinst eher zur fraktion "schadenfroh" zu gehören, sorry
Zitat:
Original geschrieben von os-m
Der von Dir geschilderte Fall ist nicht 1:1 auf den TE übertragbar, da es einen wesentlichen Unterschied zwischen drei- und neunjährigen Kindern gibt. Dreijährige müssen praktisch "jeden Augenblick" beaufsichtigt werden. Neunjährige dürfen auch mal ohne Aufsicht das Haus verlassen.Zitat:
Original geschrieben von tomorrowabc
mein auto wurde von einem 3-jährigen kind an der rechten türseite und am kofferraumdeckel zerkratzt.Oliver
...und was willst du uns damit sagen?Klar dürfen 9-jährige das Haus ohne Aufsicht verlassen.Dürfen die dann auch einfach so Autos beschädigen?
Tolles Posting von Dir
Gruß