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Autos von Kindern zerkratzt

Themenstarteram 26. September 2007 um 14:28

Hallo!

So langsam verliere ich den Glauben an die Gerechtigkeit in unserem Staat. Meine Geschichte:

Mein Auto wurde vorletzten Samstag zerkratzt, an der Beifahrerseite schön vom Kotflügel vorn, über die Fahrertür weiter bist zur hinteren Tür. Auf der Beifahrerseite wurde hinten rechts der Kotflügel komplett zerkratzt (schön in kreisförmigen Bewegungen).

Ich also zur Polizei und eine gute Nachricht: die Täter wurden schnon gefasst. Aber auch eine schlechte Nachricht gab es: die Täter waren nicht strafmündig, da sie erst 9 Jahre alt waren. Die Kinder zerkratzen an dem Tag übrigens 30!!! Autos,

Nun gut. Jetzt war ich bei der Jugendgerichtshilfe (oder wie auch immer das heißt, jedenfalls bearbeitet die das jetzt) und die meinte, dass ich wohlmöglich auf dem Schaden sitzen bleibe.

Die Eltern haften wohl nicht, und selbst belangen kann man ja die Kinder nicht. Was soll ich tun? Dann meinte sie, ich solle doch zivilrechtlich vorgehen, bloß da bekomm ich dann erst Geld wenn die, jetzt 9jährigen, selber mal Geld verdienen. Ich bin Student und mir sind 500€ für die Reperatur des Schadens einfach zu viel! Ich will auch kein Kapital daraus schlagen, sondern einfach nur die häßlichen Kratzer weg haben. Mein Auto hat nur Haftpflicht, da es inzwischen auch schon 12 Jahre alt ist. Warum haftet die Haftpflicht der Eltern nicht? Bitte helft mir!

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72 Antworten
am 11. Oktober 2007 um 16:10

Mir habe auch mal Jugendliche mein ganzes Auto zerkratzt (aus Neid), da war ich auch richtig sauer. Ein Wochende später kamen die wieder und haben gegen mein Auto getretten, so schnell konnten die garnicht gucken wie ich draußen war, die waren natürlich besoffen. Hab die Polizei gerufen, naja bis die dann da waren vergingen fast 30 min und ich musste die ganze Zeit die Jungs in Schacht halten. Der eine wollte mir eine ins Gesicht hauen, naja das wußte er nicht besser, versucht hat er es aber danach lag er auf dem Boden und hielt sich seine Ei.. , dann kamm endlich unser freund und helfer und ich konnte gehen, ein paar wochen später habe ich einen Brief vom Gericht bekommen die Anklage würde fallen gelassen werden weil ich ja keine beweise hatte, das die das waren.

Seid dem Habe ich mir eins Geschworen, sollte sowas nochmal passieren rufe ich nicht die Polzei an, sonder schlage die Typen einfach zusammen und rufe unbekannt nen Krankenwagen an die den dann abholen können. Wenn unsere Justiz es nicht geregelt bekommt und die Anklage sowieso abgewiesen wird, dann muss man das halt so machen, dann hat man wenigstens seine genug tuhung.

Den Schade durfte ich natürlich an meinem Fzg selbst bezahlen.

http://www.motor-talk.de/.../...ch-kfz-sachverstaendiger-t1601375.html

Mir scheint Du hast bessere Voraussetzungen für die Tätigkeit als Türsteher - als SV kann man nicht auf Sachverstand verzichten.

Zitat:

Original geschrieben von Beukeod

http://www.motor-talk.de/forum/wie-werde-ich-kfz-sachverstaendiger-t1601375.html

 

Mir scheint Du hast bessere Voraussetzungen für die Tätigkeit als Türsteher - als SV kann man nicht auf Sachverstand verzichten.

 in der Tat, so etwas gehört sich nicht für einen seriösen KFZ-Sachverständigen :(

am 11. Oktober 2007 um 16:40

Jetzt mal im ernst!!!

Ihr würdet genau so sauer sein wie ich, wenn man schon die Täter dabei erwischt, und die Polizei nichts macht, geschweige den das Gericht. Und man immer alles selber zahlen muss nur weil andere Leute NEIDISCH sind und mutwillig alles zerstören.

 

Was hat das überhaupt mit dem Beruf SV zutun???? Das war lediglich meine Meinung weil ich es einfach traugig finde, das selbst wenn man die Täter erwischt nichts dabei rum kommt.

Zitat:

Original geschrieben von Chris2512

Jetzt mal im ernst!!!

 

Was hat das überhaupt mit dem Beruf SV zutun????

Ein Sachverständiger muss Persönlich integer sein. Wenn dich ein AS anspricht und dir mittelt, dass dein WBW zu niedrig ist, kannst du ihn nicht einfach Krankenhausreif schlagen und dann einen Krankenwagen rufen, du verstehst?

am 11. Oktober 2007 um 16:54

Das war auch nicht auf die Sache mit dem SV bezogen!!!

Wenn du lesen kannst, wovon ich jetzt mal ausgehe. Es ging um die sache das die Justiz es einfach nicht geregelt bekommt und es am besten wäre wenn m,an solche dinge selber regelt.

 

Dreh mir die Worte nicht immer im Mund um.

Ich hoffe du weißt was ich meine:

P.s. Nicht nur ein Sachverständiger muss pers. geeignet sein!!!!! Auch ein Kfz.-Meister muss das. (Lehringsausbildung, AU, usw)

Zitat:

Original geschrieben von Chris2512

 

 

Wenn du lesen kannst, wovon ich jetzt mal ausgehe.*

 

Dreh mir die Worte nicht immer im Mund um.

 

Ich hoffe du weißt was ich meine:

 

P.s. Nicht nur ein Sachverständiger muss pers. geeignet sein!!!!! Auch ein Kfz.-Meister muss das. (Lehringsausbildung, AU, usw)

Dann ist dein Vortrag bisher hier um so schlimmer zu wichten. Ein Meister "verkloppt" keine Jugendlichen er zeigt Ihen auf was Sie falsch gemacht haben.

 

* du bist auch nicht Konfliktfähig, leider ...

 

 

am 11. Oktober 2007 um 17:14

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler

Dann ist dein Vortrag bisher hier um so schlimmer zu wichten. Ein Meister "verkloppt" keine Jugendlichen er zeigt Ihen auf was Sie falsch gemacht haben.

 

* du bist auch nicht Konfliktfähig, leider ...

 

 

Achso muss ich das so verstehen das du gesagt hättest, du du du, das machst du aber nicht nochmal du schlimmer Junge.

Im Beruf ist das was anderes für mich, aber wenn jemand mein Eigentum zerstört wo für ich viel gearbeitet habe dann finde ich das nicht so witzig, vorallem nicht wenn die Anzeige gegen die fallen gelassen wird.

 

Lassen wir es gut sein jetzt hier....

Zitat:

Original geschrieben von Chris2512

Mir habe auch mal Jugendliche mein ganzes Auto zerkratzt (aus Neid), da war ich auch richtig sauer. Ein Wochende später kamen die wieder und haben gegen mein Auto getretten, so schnell konnten die garnicht gucken wie ich draußen war, die waren natürlich besoffen. Hab die Polizei gerufen, naja bis die dann da waren vergingen fast 30 min und ich musste die ganze Zeit die Jungs in Schacht halten. Der eine wollte mir eine ins Gesicht hauen, naja das wußte er nicht besser, versucht hat er es aber danach lag er auf dem Boden und hielt sich seine Ei.. , dann kamm endlich unser freund und helfer und ich konnte gehen, ein paar wochen später habe ich einen Brief vom Gericht bekommen die Anklage würde fallen gelassen werden weil ich ja keine beweise hatte, das die das waren.

Seid dem Habe ich mir eins Geschworen, sollte sowas nochmal passieren rufe ich nicht die Polzei an, sonder schlage die Typen einfach zusammen und rufe unbekannt nen Krankenwagen an die den dann abholen können. Wenn unsere Justiz es nicht geregelt bekommt und die Anklage sowieso abgewiesen wird, dann muss man das halt so machen, dann hat man wenigstens seine genug tuhung.

Den Schade durfte ich natürlich an meinem Fzg selbst bezahlen.

du must den typen den verloren ausweis auffinden und sagen in 7 tagen ist die kohle hier sonst sehen wir uns öfter, adresse hast du mir ja da gelassen.

Hallo,

Du schreibst hier Dinge die ich erst glaube wenn ich es selbst gelesen habe.

1. Der sogenannte Nichtzahlungstatbestand mit notariellem Schuldanerkenntnis, soll die Ersatzpflicht des VR bedingen. ???

Nein! Der Nachweis der Nichtzahlungsfähigkeit sowie notarielles Schuldanerkenntnis mit Unterwerfungsklausel bedingt die Ersatzpflicht. :-) Nicht, dass ich mir da noch nen Strick drehe...

2. Alle nötigen Rechtsschritte übernimmt auf Wunsch die Gesellschaft.

D. h. die Durchsetzung der eigenen Schadenersatzansprüche. ??? Logo, Bestandteil jeder Haftpflichtversicherung ist die Abwehr unberechtigte Schadenersatzansprüche gegen den Versicherten nicht aber die Durchsetzung eigener Ansprüche.

Ja! und Doch!

3. Wenn Erstattungsansprüche vom Versicherer abgelehnt werden, weil die Aktenlage erheblich von der wirklichen Sach- und Rechtslage abweicht, muss er ein Schiedsgutachterverfahren einberufen und ist an dessen urteil gebunden. ???

Dann darf oder muss man klagen. Das Kostenrisiko hierfür hat im Idealfall ein RS-Versicherer mit der Leistungsart Schadenersatzrechtsschutz.

Nein! Die Gesellschaft muss Schiedsgutachten anrufen und muss sich dessen Urteil unterwerfen!

 

Meine Bitte, gerne auch per PN:Nenne mir beispielhaft einen Versicherer mit diesem Deckungskonzept.

Gerne, wenn du hier dann auch dein ergebnis postest. Nicht, dass meine Glaubwürdigkeit leidet. :-)

 

 

Zitat:

Original geschrieben von Beukeod

PS Den Zusatzbaustein "Forderungsausfalldeckung" in der PHV gibt es i. d. R. nur mit hohen Selbstbehalten, 2.500 oder sogar 5.000 € pro Versicherungsfall ist ganz normal.

Ich glaube du meinst den Schwellenwert, oder? Es muss eine bestimmte Mindestschadensgrenze vorhanden sein, bevor die Gesellschaft den Ausfall überhaupt deckt.

Seit kurzem gilt (auch für Bestandskunden) ein Schwellenwert von 1.- Euro. :-)

Am Rande bemerkt. Dem TE würde das so oder so nicht helfen.

...hat der TE geschrieben wie/ob er eine PHV hat? Hab ich was überlesen? Könnte doch sein, dass er unswissentlich genau so einen Einschluss in seiner PHV hat!

Zitat:

Original geschrieben von mir, Beukeod

 

Du schreibst hier Dinge die ich erst glaube wenn ich es selbst gelesen habe.

1. Der sogenannte Nichtzahlungstatbestand mit notariellem Schuldanerkenntnis, soll die Ersatzpflicht des VR bedingen. ???

@ChrisWhm,

Ehre wem Ehre gebührt.

Danke für den Link. Ich habe die Bedingungen für die Ausfalldeckung bei dem gemeinten VR nachgelesen. Es ist so wie geschrieben.

Auf Wunsch kann noch bei diesem VR die Leistungsart Schadenersatzrechtsschutz in der PHV vereinbart werden. Für Leute die keinen RS haben ist das durchaus sinnvoll.

Grüße

Beukeod

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