Autos von Kindern zerkratzt

Hallo!
So langsam verliere ich den Glauben an die Gerechtigkeit in unserem Staat. Meine Geschichte:
Mein Auto wurde vorletzten Samstag zerkratzt, an der Beifahrerseite schön vom Kotflügel vorn, über die Fahrertür weiter bist zur hinteren Tür. Auf der Beifahrerseite wurde hinten rechts der Kotflügel komplett zerkratzt (schön in kreisförmigen Bewegungen).

Ich also zur Polizei und eine gute Nachricht: die Täter wurden schnon gefasst. Aber auch eine schlechte Nachricht gab es: die Täter waren nicht strafmündig, da sie erst 9 Jahre alt waren. Die Kinder zerkratzen an dem Tag übrigens 30!!! Autos,

Nun gut. Jetzt war ich bei der Jugendgerichtshilfe (oder wie auch immer das heißt, jedenfalls bearbeitet die das jetzt) und die meinte, dass ich wohlmöglich auf dem Schaden sitzen bleibe.
Die Eltern haften wohl nicht, und selbst belangen kann man ja die Kinder nicht. Was soll ich tun? Dann meinte sie, ich solle doch zivilrechtlich vorgehen, bloß da bekomm ich dann erst Geld wenn die, jetzt 9jährigen, selber mal Geld verdienen. Ich bin Student und mir sind 500€ für die Reperatur des Schadens einfach zu viel! Ich will auch kein Kapital daraus schlagen, sondern einfach nur die häßlichen Kratzer weg haben. Mein Auto hat nur Haftpflicht, da es inzwischen auch schon 12 Jahre alt ist. Warum haftet die Haftpflicht der Eltern nicht? Bitte helft mir!

72 Antworten

wenn man jetzt dagegen vorgeht, welche Rechtsschutz Versicherung wäre der Richtige Ansprechpartner ? Die Kfz oder Die Privat.

Zitat:

Original geschrieben von Günnimatz


Hallo,
ich verweise hiermal auf Urteile des BGH Karlsruhe
AZ:Vi ZR 335/03 und AZ:VI ZR 365/03.
..das BGH hat LG Urteile teilweise verworfen,indem keine Haftung der Kinder erfolgt.
Der BGH sagt in obigen Urteilen :...Eltern haften für Schäden,die der Nachwuchs an dem fremden Auto angerichtet hat..Und zwar ab dem achten Lebensjahr der Kinder.
Der Autobesitzer mit dem zerkratzen Lack kann sich dann mit Schadensersatzforderungen an die Eltern der umtriebigen Kleinen wenden.
Die Bundesrichter haben sich dabei ganz ausdrücklich auf den ruhenden Verkehr-parkende Autos-bezogen.(wie wohl in deinem Fall)
Bei fließendem Verkehr haften diese erst bei Fehler der Kleinen ab dem 10.Lebensjahr.
Also einfach mal die Eltern mit dem Urteil konfrontieren und Schadensersatzsprüche anmelden.
Gruß

Sorry, das stimmt so nicht. Man muß dann auch das Urteil genau zitieren. Eltern haften niemals für ihre Kinder. Eltern haften nur für eigenes Verschulden, sprich eine Aufsichtspflichtverletzung. Dies hat der BGH hier wohl angenommen. Das muss aber nicht in jedem Fall so sein. Kommt halt immer auf den Sachverhalt an. Daher bringt das zitierte Urteil überhaupt nichts.

Zitat:

Weil ich es einfach unzumutbar finde das Wandalismus und Entschädigungspflicht nicht miteinander einhergehen und man die Ziviljustiz hinzuziehen muss. Bei einem kleineren Schaden scheut man doch den Stress und bleibt darauf sitzen.

😕 Wenn Vandalismus und Entschädigungspflicht (?) nicht miteinander einhergehen, dann kann die Ziviljustiz auch nichts daran ändern! Im übrigen sind Kinder keine Erwachsene (Stichwort: Einsichtsfähigkeit), daher halte ich es auch für sinnvoll, daß der Gesetzgeber dies in gewissen Grenzen berücksichtigt.

Zitat:

Original geschrieben von Celeste



Zitat:

Original geschrieben von Günnimatz


Hallo,
ich verweise hiermal auf Urteile des BGH Karlsruhe
AZ:Vi ZR 335/03 und AZ:VI ZR 365/03.
..das BGH hat LG Urteile teilweise verworfen,indem keine Haftung der Kinder erfolgt.
Der BGH sagt in obigen Urteilen :...Eltern haften für Schäden,die der Nachwuchs an dem fremden Auto angerichtet hat..Und zwar ab dem achten Lebensjahr der Kinder.
Der Autobesitzer mit dem zerkratzen Lack kann sich dann mit Schadensersatzforderungen an die Eltern der umtriebigen Kleinen wenden.
Die Bundesrichter haben sich dabei ganz ausdrücklich auf den ruhenden Verkehr-parkende Autos-bezogen.(wie wohl in deinem Fall)
Bei fließendem Verkehr haften diese erst bei Fehler der Kleinen ab dem 10.Lebensjahr.
Also einfach mal die Eltern mit dem Urteil konfrontieren und Schadensersatzsprüche anmelden.
Gruß
Sorry, das stimmt so nicht. Man muß dann auch das Urteil genau zitieren. Eltern haften niemals für ihre Kinder. Eltern haften nur für eigenes Verschulden, sprich eine Aufsichtspflichtverletzung. Dies hat der BGH hier wohl angenommen. Das muss aber nicht in jedem Fall so sein. Kommt halt immer auf den Sachverhalt an. Daher bringt das zitierte Urteil überhaupt nichts.

..nun ist wohl kaum anzunehmen,wenn Kinder 30 autos beschädigen,das die Eltern bei genügender Aufsichstpflicht,das nicht bemerkt haben sollen.Wieviel Zeit benötigt man,30 Autos zu zerkratzen.? Ergo ist eine Verletzung der Aufsichstpflicht hier wohl gegeben.

Deshalb ist obiges Urteil durchaus heranzuziehen.

Gruß

Zitat:

Original geschrieben von Günnimatz



Zitat:

Original geschrieben von Celeste


Sorry, das stimmt so nicht. Man muß dann auch das Urteil genau zitieren. Eltern haften niemals für ihre Kinder. Eltern haften nur für eigenes Verschulden, sprich eine Aufsichtspflichtverletzung. Dies hat der BGH hier wohl angenommen. Das muss aber nicht in jedem Fall so sein. Kommt halt immer auf den Sachverhalt an. Daher bringt das zitierte Urteil überhaupt nichts.

..nun ist wohl kaum anzunehmen,wenn Kinder 30 autos beschädigen,das die Eltern bei genügender Aufsichstpflicht,das nicht bemerkt haben sollen.Wieviel Zeit benötigt man,30 Autos zu zerkratzen.? Ergo ist eine Verletzung der Aufsichstpflicht hier wohl gegeben.
Deshalb ist obiges Urteil durchaus heranzuziehen.
Gruß

Nun ja. 30 Autos kann man in 5 bis 10 Minuten zerkratzen. Da muß nicht zwangsweise eine Aufsichtspflichtverletzung vorliegen. Da wir alle den exakten Sachverhalt nicht kennen, würde ich hier keine definitiven Aussagen abgeben, ob eine Pflichtverletzung vorliegt oder nicht 😉

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Also bei 30 Autos liegt für mich schon eine eindeutige Verletzung der Aufsichtspflicht vor.
Klar kann man als Elternteil nicht jede Sekunde aufpassen, aber 30 Autos sind das eine, das andere ist das Gebiet, wo diese abgestellt sind. Wird ja nicht auf 10 qm gewesen sein. Also sind die Kinder mal gepflegt die Straße langgezogen oder über den ganzen Parkplatz, und das ist bestimmt nicht in 5 min. geschehen. Und 5 Minuten Aufsichtspflicht ohne nach den Kindern zu sehen ist eine ganze Menge Zeit.

Abschließend gesagt finde ich die gesetzliche Regelung zu dieser Thematik gelinde gesagt Sch...e. Es wäre so einfach, solche Schäden einfach in die Haftpflicht der Eltern zu packen (dort sind die Kinder ja automatisch sowieso mitversichert), und wenn es dann halt einen Euro mehr kostet. Aber wie will man sich nach den jetzigen Regeln als Autofahrer davor schützen? Egal wie, man bleibt immer auf den Kosten (und dem Ärger!!) sitzen.... Und da gibts keine Diskussion über das Rechtssystem, (die wir laut einen Vorredner hier nicht führen sollen), sondern das Rechtssystem versagt auf diesem Gebiet völlig. Und ich bin der Meinung, dass das hier alle so sehen, oder?

PS: Dann gibt´s auch keine Diskussionen mehr zu Verletzung AP u.ä., dann ist es ein Schaden, und der wird übernommen, ohne wenn und aber. Aber dann haben ja Gerichte/Anwälte etc. viel weniger zu tun, das kann ja nicht sein....

Ich kann dir sagen, was ich machen würde...
Ich würde mir diese verzogenen und asozialen Schergen packen und verkaufen! Oder die würde bei mir arbeiten bis die Schuld abgegolten ist.

Ich stell mich jetzt schon mal einige Buuuuh-Rufe ein, aber damit kann ich leben.
Wenn ich so was lese, könnte ich platzen (auch wenn es mich nicht betrifft), da mein Auto vor kurzem auch mutwillig beschädigt wurde und ich löhnen durfte.

Ironie an:

Was kriegt man denn zur Zeit für weiße neunjährige, leicht verzogen, auf dem freien Markt? Hab den aktuellen Katalog nicht zur Hand🙂

Ironie aus:

Zitat:

Original geschrieben von Opel-Freak´78


Also bei 30 Autos liegt für mich schon eine eindeutige Verletzung der Aufsichtspflicht vor.
Klar kann man als Elternteil nicht jede Sekunde aufpassen, aber 30 Autos sind das eine, das andere ist das Gebiet, wo diese abgestellt sind. Wird ja nicht auf 10 qm gewesen sein. Also sind die Kinder mal gepflegt die Straße langgezogen oder über den ganzen Parkplatz, und das ist bestimmt nicht in 5 min. geschehen. Und 5 Minuten Aufsichtspflicht ohne nach den Kindern zu sehen ist eine ganze Menge Zeit.

Also wie gesagt, wir kennen den Sachverhalt nicht genau. Da dies aber bei Aufsichtspflichtverletzung notwendig ist und es auf jede Kleinigkeit (genaue Zeit, Ort, Umstände,...) ankommt, kann hier niemand eine klare Aussage treffen.

Zitat:

Abschließend gesagt finde ich die gesetzliche Regelung zu dieser Thematik gelinde gesagt Sch...e. Es wäre so einfach, solche Schäden einfach in die Haftpflicht der Eltern zu packen (dort sind die Kinder ja automatisch sowieso mitversichert), und wenn es dann halt einen Euro mehr kostet. Aber wie will man sich nach den jetzigen Regeln als Autofahrer davor schützen? Egal wie, man bleibt immer auf den Kosten (und dem Ärger!!) sitzen.... Und da gibts keine Diskussion über das Rechtssystem, (die wir laut einen Vorredner hier nicht führen sollen), sondern das Rechtssystem versagt auf diesem Gebiet völlig. Und ich bin der Meinung, dass das hier alle so sehen, oder?

Es gibt aber keine verpflichtende private Haftpflichtversicherung. Im übrigen bin ich dagegen, dieses Risiko der Allgemeinheit der Versicherten aufzubürden. Man könnte es ja auch in die Haftpflicht des Autofahrers reinpacken, würde das aber hier jemand zahlen wollen???

Warum sollten den Eltern dieses Risiko tragen sollen? Der Grundsatz, daß grundsätzlich niemand für eine fremde Schuld einstehen muß, ist immerhin ein Grundsatz unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Und Sippenhaft hatten wir schon mal zwischen 1933 und 45 und im östlichen Landesteil indirekt 45 bis 89. Das reicht!

Code:

Zitat:
Original geschrieben von Celeste 


Zitat:
Also wie gesagt, wir kennen den Sachverhalt nicht genau. Da dies aber bei Aufsichtspflichtverletzung notwendig ist und es auf jede Kleinigkeit (genaue Zeit, Ort, Umstände,...) ankommt, kann hier niemand eine klare Aussage treffen.
..der Sachverhalt ist doch eigentlich klar.Wie der TE schreibt,haben 9-jährige unbeaufsichtigt 30 Autos beschädigt.Dies reicht aus,dag ich mich jetzt mal fest,Anzeige zu erstatten.Der Rest entscheidet dann ein Gericht.
Original geschrieben von Celeste 
Es gibt aber keine verpflichtende private Haftpflichtversicherung. Im übrigen bin ich dagegen, dieses Risiko der Allgemeinheit der Versicherten aufzubürden. Man könnte es ja auch in die Haftpflicht des Autofahrers reinpacken, würde das aber hier jemand zahlen wollen???
Warum sollten den Eltern dieses Risiko tragen sollen? Der Grundsatz, daß grundsätzlich niemand für eine fremde Schuld einstehen muß, ist immerhin ein Grundsatz unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Und Sippenhaft hatten wir schon mal zwischen 1933 und 45 und im östlichen Landesteil indirekt 45 bis 89. Das reicht!________________________________________________________-
wenn ich dich richtig verstanden habe,bis du der Meinung,Eltern sollten nicht für Ihre minderjährigen Kinder haften.Also ein Freibrief für Rüpel,wie in  diesem Fall.
"Kind,tob dich ruhig aus,uns kann ja keiner was.Wenn du das Bedürfnis hast,ein Auto zu zerkratzen,mach ruhig."Wenn das deine Meinung sein sollte ,bist Du ein schönes Vorbild für solche kaputte Elterneinstellung.Ich komme gerne mal mit meinen beiden Enkel bei dir vorbei und lasse sie an deinem Auto spielen.
Und dein Hinweis von Sippenhaft zeigt mir eigentlich,welch Geistes Mensch du bist.
Weiterer Komentar zu Dir lass ich lieber bleiben ,sonst kommt noch der Mod.

Zitat:

Original geschrieben von Günnimatz



Zitat:

Original geschrieben von Celeste


Also wie gesagt, wir kennen den Sachverhalt nicht genau. Da dies aber bei Aufsichtspflichtverletzung notwendig ist und es auf jede Kleinigkeit (genaue Zeit, Ort, Umstände,...) ankommt, kann hier niemand eine klare Aussage treffen.

..der Sachverhalt ist doch eigentlich klar.Wie der TE schreibt,haben 9-jährige unbeaufsichtigt 30 Autos beschädigt.Dies reicht aus,dag ich mich jetzt mal fest,Anzeige zu erstatten.Der Rest entscheidet dann ein Gericht.

Original geschrieben von Celeste

Es gibt aber keine verpflichtende private Haftpflichtversicherung. Im übrigen bin ich dagegen, dieses Risiko der Allgemeinheit der Versicherten aufzubürden. Man könnte es ja auch in die Haftpflicht des Autofahrers reinpacken, würde das aber hier jemand zahlen wollen???

Warum sollten den Eltern dieses Risiko tragen sollen? Der Grundsatz, daß grundsätzlich niemand für eine fremde Schuld einstehen muß, ist immerhin ein Grundsatz unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Und Sippenhaft hatten wir schon mal zwischen 1933 und 45 und im östlichen Landesteil indirekt 45 bis 89. Das reicht!

[/quote

wenn ich dich richtig verstanden habe,bis du der Meinung,Eltern sollten nicht für Ihre minderjährigen Kinder haften.Also ein Freibrief für Rüpel,wie in diesem Fall.
"Kind,tob dich ruhig aus,uns kann ja keiner was.Wenn du das Bedürfnis hast,ein Auto zu zerkratzen,mach ruhig."Wenn das deine Meinung sein sollte ,bist Du ein schönes Vorbild für solche kaputte Elterneinstellung.Ich komme gerne mal mit meinen beiden Enkel bei dir vorbei und lasse sie an deinem Auto spielen.
Und dein Hinweis von Sippenhaft zeigt mir eigentlich,welch Geistes Mensch du bist.
Weiterer Komentar zu Dir lass ich lieber bleiben ,sonst kommt noch der Mod.

Nochmals: Eltern haften niemals für ihre Kinder. Und eine "Anzeige" zu erstatten bringt auch nichts, die Kinder sind nicht strafmündig. Zivilrechtliche Ansprüche setzt man nicht mit einer (Straf-)Anzeige durch. Auch hilft eine Strafanzeige nichts bei zivilrechtlichen Streitigkeiten. Einfach mal vom Anwalt beraten lassen, das hilft manchmal 😁

Zu den persönlichen Angriffen gegen mich nehme ich keine Stellung, auf dieses Niveau lasse ich mich nicht herab. Ich diskutiere lieber sachlich und mit Argumenten auf Basis der FDGO.

--du hast keine Argumente. Du hast lediglich eine Einstellung ,bei dem alle Betroffene einen dicken Hals bekommen.Leb weiter in Deiner Welt.

Wer lesen kann ist klar im Vorteil 😁 😁 😁

Man kann ja meckern wie man will, aber Celeste hat nunmal leider Recht. Werde meinen Schaden nicht erstattet bekommen. Komische Welt. Wenn ich mal kleine Kinder habe, schick ich sie auf die Autos der jetzt 9jährigen los 😛 (bitte nicht ernst nehmen)

Für mich persönlich liegt keine Aufsichtspflichtverletzung der Eltern vor, aber eine verletzung der Fürsorgepflicht weil sie anscheinend auf Erziehung verzichtet haben.

Hier mal ein Bild von hinten rechts. Man muss schon sagen, dass die kleinen sehr kreativ waren mit ihren schönen und großen Kreisen. 😠

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