Autorennen am hellichten Tag auf der A66.....
Krass, Samstag mittags im üblichen Verkehr....
... am Ende kann man kein Rennen beweisen, sondern "nur" den rechtsüberholenden Fahrer des weissen Lambo verurteilen ?!
die beiden anderen sind allerdings erstmal abgehauen - das spricht eigentlich schon für sich....
Fahreralter 26 und 29 Jahre, nach dem dritten wird wohl noch gefahndet...
Beste Antwort im Thema
Und nen Menschen auf dem Gewissen, der erbärmlich bei lebendigem Leib verbrannt ist...
Wie scheisse kann man sein?
Jede Strafe, die nicht mit Knast endet, wäre hier ein Verbrechen an der Menschlichkeit.
537 Antworten
Zitat:
@remix schrieb am 18. Oktober 2020 um 15:51:04 Uhr:
Zitat:
@verkehrshindernis schrieb am 18. Oktober 2020 um 15:36:51 Uhr:
....
Ein Staatsanwalt oder Richter der so denkt, wäre befangen. Nicht umsonst wird Justitia immer mit einer Augenbinde dargestellt. Der selbstherrliche Instagram-Poser im Lamborghini muss genauso vorurteilsfrei behandelt werden wie der Religionslehrer im Golf. Das zeichnet unter anderem einen intakten Rechtsstaat aus.Die Vorgeschichte und der Background eines Unfallfahrers bei einer Trunkenheits- oder Drogenfahrt bleiben auch nicht außen vor....
Ja, aber nur dann, wenn ein direkter Bezug besteht. Und dieser Bezug ist zwischen angeberischem Posen und einem Verkehrsunfall eben nicht gegeben. Sonst müsste man ja davon ausgehen, dass allein der Besitz eines solchen Fahrzeugs sich negativ auf eine Urteilsfindung auswirkt.
Zitat:
@verkehrshindernis schrieb am 18. Oktober 2020 um 15:50:54 Uhr:
Wenn die Vorgeschichte keine massiven Verstöße gegen Verkehrsregeln beinhaltet ja. Und das wird Gott sei Dank auch so gehandhabt. Oder soll jemand für ein Vergehen im Straßenverkehr härter bestraft werden, weil er sich mit seinem Auto in angeberischen Posen auf Instagram darstellt?
wenn jemand sich mit Videos auf Instagram in einschlägigen Situationen als Gewohnheitsracer oder Wiederholungstäter selbst belastet, können die ermittelnden Behörden dass natürlich verwenden;
da sind nicht nur Poserbilder online;
ich will jetzt nicht die Parallelen zu anderen Strafprozessen aufzählen, wo natürlich von der Anklage ein Gesamtbild des Angeklagten entworfen wird und auch entsprechende Beweise vorgelegt werden;
Zitat:
@birscherl schrieb am 18. Oktober 2020 um 15:58:28 Uhr:
Dass gestern ein 55-jähriger Radler von einem besoffenen Jeep-Fahrer, der dann Unfallflucht begangen hat, totgefahren wurde, ist hier im Forum keine Meldung wert. Der Jeep ist wohl zu billig. Wäre es ein Lamborghini gewesen …
Du könntest einen Thread dazu erstellen - der Fall ist genauso schlimm, keine Frage.....
Ich hatte im Titel auch nichts von den Lamborghinis erwähnt, mir ging es um das Rennen auf einer dicht befahrenen Autobahn...
Zitat:
@verkehrshindernis schrieb am 18. Oktober 2020 um 15:59:12 Uhr:
Zitat:
@remix schrieb am 18. Oktober 2020 um 15:51:04 Uhr:
Die Vorgeschichte und der Background eines Unfallfahrers bei einer Trunkenheits- oder Drogenfahrt bleiben auch nicht außen vor....
Ja, aber nur dann, wenn ein direkter Bezug besteht. Und dieser Bezug ist zwischen angeberischem Posen und einem Verkehrsunfall eben nicht gegeben.
ach wirklich nicht?? Auch nicht in dieser Situation? Das erklär mal.
Zitat:
@birscherl schrieb am 18. Oktober 2020 um 15:58:28 Uhr:
Der Jeep ist wohl zu billig. Wäre es ein Lamborghini gewesen …
Das Todesopfer ist selbstverständlich genauso zu beklagen wie die Frau im Skoda auf der A66.
Aber es gibt gewöhnliche und ungewöhnliche Unfälle. Ist es für Dich wirklich nicht nachvollziehbar, dass dieser Unfall auf der A66 eine höhere Aufmerksamkeit erfährt als andere?
Es geht nicht allein darum, dass an dem Unfall zwei Lamborghini und ein Porsche beteiligt waren.
Nehmen wir nur mal den flüchtigen zweiten Lambo-Fahrer. Es kommt nicht alle Tage vor, dass nach einem Unfallbeteiligten in "Aktenzeichen XY … ungelöst" gefahndet wird. Der Typ heißt Ramsy A. und ist laut Polizei nach bisherigen Erkenntnissen ohne festen Wohnsitz. "Nach Informationen der F.A.Z. handelt es sich um einen Deutsch-Polen, der das Fahrzeug offenbar gemietet hatte." Der Lamborghini ist in Dubai zugelassen, bestätigt die Polizei auf Anfrage.
Das sind äußerst bizarre Begleitumstände, die viele Fragen nach den Hintergründen dieses Unfalls aufwerfen, was die beteiligten Personen angeht.
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Zitat:
@audijazzer schrieb am 18. Oktober 2020 um 16:28:29 Uhr:
Zitat:
@verkehrshindernis schrieb am 18. Oktober 2020 um 15:59:12 Uhr:
Ja, aber nur dann, wenn ein direkter Bezug besteht. Und dieser Bezug ist zwischen angeberischem Posen und einem Verkehrsunfall eben nicht gegeben.
ach wirklich nicht?? Auch nicht in dieser Situation? Das erklär mal.
Solange seine Selbstdarstellung keinen Rechtsbruch beinhaltet, darf und wird sich das nicht negativ auswirken. Oder wie würde dir folgende Aussage eines Richters gefallen: Also Herr Audijazzer, die Schuldfrage kann ich leider aufgrund der Faktenlage nicht klären, aber da mir ihr Facebook-Profil nicht gefällt, verurteile ich Sie zu .......
Zitat:
@verkehrshindernis schrieb am 18. Oktober 2020 um 16:39:02 Uhr:
Solange seine Selbstdarstellung keinen Rechtsbruch beinhaltet, darf und wird sich das nicht negativ auswirken.
Die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Szene und eine bestimmte Art der Selbstdarstellung in den asozialen Medien lassen Rückschlüsse auf die Risikobereitschaft einer Person zu. Und damit auf den Grad der Fahrlässigkeit, durch den ein Unfall geschehen ist.
Zitat:
@verkehrshindernis schrieb am 18. Oktober 2020 um 16:39:02 Uhr:
Solange seine Selbstdarstellung keinen Rechtsbruch beinhaltet, darf und wird sich das nicht negativ auswirken. Oder wie würde dir folgende Aussage eines Richters gefallen: Also Herr Audijazzer, die Schuldfrage kann ich leider aufgrund der Faktenlage nicht klären, aber da mir ihr Facebook-Profil nicht gefällt, verurteile ich Sie zu .......
Nachdem Autorennen im Strassenverkehr eine Straftat sind, könnte die "Ausfahrt" auf dem Instaprofil des Verunglückten aber durchaus als Rennen und somit Rechtsbruch bezeichnet werden...
edit:
der Richter sagt auch dem Junkie: "aufgrund Ihrer Haaranalyse glaube ich Ihnen nicht, dass sie nur gelegentlich diese eine Substanz konsumiert haben".....
Das wäre lediglich ein Indiz...
Zitat:
@verkehrshindernis schrieb am 18. Oktober 2020 um 16:39:02 Uhr:
Zitat:
@audijazzer schrieb am 18. Oktober 2020 um 16:28:29 Uhr:
ach wirklich nicht?? Auch nicht in dieser Situation? Das erklär mal.
Solange seine Selbstdarstellung keinen Rechtsbruch beinhaltet, darf und wird sich das nicht negativ auswirken. Oder wie würde dir folgende Aussage eines Richters gefallen: Also Herr Audijazzer, die Schuldfrage kann ich leider aufgrund der Faktenlage nicht klären, aber da mir ihr Facebook-Profil nicht gefällt, verurteile ich Sie zu .......
es geht hier nicht um irgendwelche FB-Profile, sondern um die Gesamtumstände.
Zitat:
@tazio1935 schrieb am 18. Oktober 2020 um 16:42:50 Uhr:
Die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Szene und eine bestimmte Art der Selbstdarstellung in den asozialen Medien lassen Rückschlüsse auf die Risikobereitschaft einer Person zu. Und damit auf den Grad der Fahrlässigkeit, durch den ein Unfall geschehen ist.Zitat:
@verkehrshindernis schrieb am 18. Oktober 2020 um 16:39:02 Uhr:
Solange seine Selbstdarstellung keinen Rechtsbruch beinhaltet, darf und wird sich das nicht negativ auswirken.
Der Grad der Fahrlässigkeit ist immer gleich. Unabhängig von der Person. Oder handelt ein Instagram-Lamborghini-Poser fahrlässiger als der Religionslehrer im Golf, wenn beide bei Regen zu schnell sind und aufgrund Aquaplanings einen Unfall verursachen?
Zitat:
@NDLimit schrieb am 18. Oktober 2020 um 16:45:10 Uhr:
Das wäre lediglich ein Indiz...
aber ein starkes - hatte hier schonmal Screenshots eingestellt;
"Turbo Rolf" wurde damals nur aufgrund von Indizien verurteilt - es gibt daran aber auch bis heute gewisse Zweifel.....
Zitat:
@verkehrshindernis schrieb am 18. Oktober 2020 um 16:48:38 Uhr:
Der Grad der Fahrlässigkeit ist immer gleich. Unabhängig von der Person. Oder handelt ein Instagram-Lamborghini-Poser fahrlässiger als der Religionslehrer im Golf, wenn beide bei Regen zu schnell sind und aufgrund Aquaplanings einen Unfall verursachen?
Wird im Fall eines Rennens nicht von Vorsatz ausgegangen ?
Zitat:
@remix schrieb am 18. Oktober 2020 um 16:51:57 Uhr:
Zitat:
@NDLimit schrieb am 18. Oktober 2020 um 16:45:10 Uhr:
Das wäre lediglich ein Indiz...aber ein starkes - hatte hier schonmal Screenshots eingestellt;
"Turbo Rolf" wurde damals nur aufgrund von Indizien verurteilt - es gibt daran aber auch bis heute gewisse Zweifel.....
Zitat:
@remix schrieb am 18. Oktober 2020 um 16:51:57 Uhr:
Zitat:
@verkehrshindernis schrieb am 18. Oktober 2020 um 16:48:38 Uhr:
Der Grad der Fahrlässigkeit ist immer gleich. Unabhängig von der Person. Oder handelt ein Instagram-Lamborghini-Poser fahrlässiger als der Religionslehrer im Golf, wenn beide bei Regen zu schnell sind und aufgrund Aquaplanings einen Unfall verursachen?Wird im Fall eines Rennens nicht von Vorsatz ausgegangen ?
Korrekt. Nur sollte mittlerweile durchgedrungen sein, dass es sich im diskutieren Fall eben nicht um Rennen handelte. Das war eine Annahme der Bluthunde des Online-Boulevards.
Nein - die Staatsanwaltschaft ermittelt immer noch wegen illegalem Rennen
Zitat:
"Die Frankfurter Ankläger gehen nun aber nicht mehr von einem Tötungsvorsatz aus. Dies habe die Neubewertung eines Sachverständigen übereinstimmend mit einem Video ergeben, sagte Niesen. Ermittelt werde aber weiterhin. "Es ist nicht so, dass keine Straftatbestände mehr im Raum stehen." Nach wie vor werde wegen eines verbotenen Rennens ermittelt. "
PS: "Lynchjustiz" und "Bluthunde des Online-Boulevards" sind auch ein gewisses "wording"
Zitat:
@remix schrieb am 18. Oktober 2020 um 17:10:29 Uhr:
Nein - die Staatsanwaltschaft ermittelt immer noch wegen illegalem RennenZitat:
"Die Frankfurter Ankläger gehen nun aber nicht mehr von einem Tötungsvorsatz aus. Dies habe die Neubewertung eines Sachverständigen übereinstimmend mit einem Video ergeben, sagte Niesen. Ermittelt werde aber weiterhin. "Es ist nicht so, dass keine Straftatbestände mehr im Raum stehen." Nach wie vor werde wegen eines verbotenen Rennens ermittelt. "PS: "Lynchjustiz" und "Bluthunde des Online-Boulevards" sind auch ein gewisses "wording"
Kommt drauf an, wo man liest. Zitat Hessenrundschau:
Die Staatsanwaltschaft bestätigte dies dem hr. Ein Sachverständiger habe die bisherigen Annahmen zum Unfallhergang korrigiert, auch auf Grundlage eines Zeugenvideos. Der Verdacht auf Mord durch ein illegales Rennen bestehe nicht mehr - und damit auch nicht die für die Haftbefehle ursächliche Fluchtgefahr.
Zitat Ende.
Edit: Zu NTV als Quelle sag ich jetzt mal nichts.
was Du zitierst, ist der Artikel von gestern, in dem der HR den Anwalt des Verunglückten zitiert hatte; der stellt es so dar - warum ist wohl jedem klar;
bei ntv gibt es aber inzwischen die aktuelle Äusserung von der Sprecherin der Staatsanwaltschaft Frankfurt, die ich oben verlinkt habe....
edit:
Zitat:
Edit: Zu NTV als Quelle sag ich jetzt mal nichts.
- dann nimm' halt die Süddeutsche Zeitung