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Autoradio als technisches Gerät nach Paragraph 23 Abs. 1c StVO?

Themenstarteram 26. Dezember 2018 um 8:05

In Paragraph 23 Abs. 1c StVO heißt es

Zitat:

er ein Fahrzeug führt, darf ein technisches Gerät nicht betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören.

Wie wird "anzuzeigen" definiert? Optische Anzeige? Akustische Ausgabe?

Ein Autoradio ist dafür BESTIMMT, Radiosendungen zu empfangen. Wenn in den Verkehrsmeldungen im Radio vor Geschwindigkeitskontrollen gewarnt wird, dann SIGNALISIERT mir mein Radio doch Verkehrsüberwachungsmaßnahmen, oder?

Streng genommen verstoße ich doch gegen das Gesetz, wenn ich mit eingeschaltetem oder auch nur einschaltbarem Radio herumfahre?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@100avantquattro schrieb am 26. Dezember 2018 um 09:05:03 Uhr:

Streng genommen verstoße ich doch gegen das Gesetz, wenn ich mit eingeschaltetem oder auch nur einschaltbarem Radio herumfahre?

Ich meine mich zu erinnern, dass es hierzu bereits Richtersprüche/Urteile gab, die das verneint haben, weil das Radio hauptsächlich nicht für Blitzermeldungen im Sinne von § 23 Abs 1c gebaut ist. Doch streng genommen kann dir das egal sein, denn die Fragestellung ist rein akademischer Natur (vlt auch nur Ausdruck von Langeweile?) und in der Praxis völlig irrelevant, weil die Rennleitung dir wegen des Radiohörens niemals einen Verstoß gegen o.g. § machen würde. Wenn das strafbar sein sollte, wäre der Betrieb eines Autoradios schon längst verboten und die Blitzermeldungen im öffentlich-rechtlichen (staatlichen!) Rundfunk auch!

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Und man wird an die Möglichkeit erinnert geblitzt werden zu können. Ich hatte es bisher noch nie, dass ein Blitzer an einer Stelle durchgesagt wurde, an der ich entlang gefahren bin.

Zitat:

@Bernd_Clio_III schrieb am 27. Dezember 2018 um 12:04:45 Uhr:

Oder wäre es nicht besser, dem Verkehr aufmerksam zu folgen und sich "einfach nur" an (z. B.) das Verkehrszeichen 274-## zu halten?

Du übersiehst eine ganze Gruppe von Fahrern, die es von Natur aus immer sehr eilig haben und sich nur durch Blitzermeldungen einbremsen lassen - zumindest temporär. Z.B. Kurierfahrer. :D

Zitat:

@spreetourer schrieb am 27. Dezember 2018 um 12:43:57 Uhr:

Zitat:

@Bernd_Clio_III schrieb am 27. Dezember 2018 um 12:04:45 Uhr:

Oder wäre es nicht besser, dem Verkehr aufmerksam zu folgen und sich "einfach nur" an (z. B.) das Verkehrszeichen 274-## zu halten?

Du übersiehst eine ganze Gruppe von Fahrern, die es von Natur aus immer sehr eilig haben und sich nur durch Blitzermeldungen einbremsen lassen - zumindest temporär. Z.B. Kurierfahrer. :D

Da plädiere ich eindeutig für die Section Control - auch wenn ich sonst nicht so der Fan von pauschaler Datenerhebung bin.

Zitat:

@Schubbie schrieb am 27. Dezember 2018 um 12:13:19 Uhr:

Natürlich wäre dies der einfachste Weg. Man kennt aber nicht jede Strecke, um möglichst spritsparend in eine niedrigere Geschwindigkeitsbegrenzung rollen zu lassen ohne zu bremsen. Da hilft es einem schon bei der Entscheidung, ob man kurzfristig etwas zu schnell ist, um die Umwelt zu schonen oder ob es wahrscheinlich ist, dass es 15,-€ kostet, wenn man der Umwelt zuliebe kurzfristig etwas zu schnell ist. Ich vermeide möglichst den Tritt auf die Bremse.

Och, an sich sind Schilder (ab denen das TL gilt) von weit genug aus sichtbar.

Einfach ein bissle früher den Fuß vom Gas nehmen und nicht erst ab Schild ;)

Zitat:

@Bernd_Clio_III schrieb am 27. Dez. 2018 um 12:48:39 Uhr:

Da plädiere ich eindeutig für die Section Control - auch wenn ich sonst nicht so der Fan von pauschaler Datenerhebung bin.

Einige Kurierfahrer schaffen es sicherlich in der Sektion 3 Pakete abzugeben und trotzdem noch zu schnell zu sein ;-)

Zitat:

@Bernd_Clio_III schrieb am 27. Dez. 2018 um 12:49:49 Uhr:

Och, an sich sind Schilder (ab denen das TL gilt) von weit genug aus sichtbar.

 

Einfach ein bissle früher den Fuß vom Gas nehmen und nicht erst ab Schild ??

Richtig, dann gibt es noch Kurven, Hügel und Bäume. Man kennt sich nicht überall aus und das Navi sagt mir nicht, dass der Rest bis zum Ortseingang ein Gefälle ist.

Mein Navi meldet bei festinstallierten Blitzern eine "Gefahrenstelle".

Frei nach dem Motto, da MUSS ja eine Gefahrenstelle vorliegen, wenn da ein Blitzer montiert ist.

Wahrscheinlich ist das auch nicht legal. Es meldet die Gefahrenstelle natürlich auch, wenn der Blitzer längst demontiert ist. Am besten hält man sich an die Geschwindigkeitsbeschränkung, dann hat man keinerlei Probleme.

Natürlich besteht eine Gefahr, wenn irgendwo ein Blitzer steht oder gemeldet ist, da es Verkehrsteilnehmer gibt, die pauschal unvermittelt bremsen, auch wenn die gar nicht zu schnell waren.

Zitat:

@aspergius schrieb am 27. Dezember 2018 um 13:18:01 Uhr:

Mein Navi meldet bei festinstallierten Blitzern eine "Gefahrenstelle".

Frei nach dem Motto, da MUSS ja eine Gefahrenstelle vorliegen, wenn da ein Blitzer montiert ist.

Wahrscheinlich ist das auch nicht legal.

Warum sollte das Melden einer Gefahrenstelle illegal sein ? Das Navi wirkt ja nicht aktiv an der Ermittlung von Blitzern mit, sondern gibt nur das wieder, was einprogrammiert wurde. Ich könnte mir auch eine Liste mit Kugelschreiber aufstellen, wo sich welcher Blitzer befindet. Damit weiss ich aber immer noch nicht, ob sich dort tatsächlich einer befindet bzw. ,,scharf,, gestellt ist. Demzufolge würde ich mich im Zweifelsfalle eben regelkonform verhalten.

Naja, und wer sowieso immer regelkonform fährt, den interessiert die ganze Diskussion hier gar nicht.

 

Zitat:

@Schubbie schrieb am 27. Dezember 2018 um 13:17:20 Uhr:

Zitat:

@Bernd_Clio_III schrieb am 27. Dez. 2018 um 12:49:49 Uhr:

Och, an sich sind Schilder (ab denen das TL gilt) von weit genug aus sichtbar.

Einfach ein bissle früher den Fuß vom Gas nehmen und nicht erst ab Schild ??

Richtig, dann gibt es noch Kurven, Hügel und Bäume. Man kennt sich nicht überall aus und das Navi sagt mir nicht, dass der Rest bis zum Ortseingang ein Gefälle ist.

Nö, das sicher nicht. Aber dann muss man halt mal das Bremspedal drücken ... auch wenn´s der Umwelt "schadet".

Kommt gelegentlich auch vor, wenn ich dann viel zu schnell bin. Wenn ich Tacho 65 in einen Ort rein rolle mache ich mir da eher weniger Gedanken, so lange es nicht weiterhin bergab geht oder es direkt an einer Schule vorbei geht. Der Durchschnittsverbrauch steigt dann aber unnötig und die Bremsen verursachen Feinstaub. Also wenn ein Altenheim in der Nähe ist darf man vielleicht gar nicht bremsen? ;-)

Zitat:

@Schubbie schrieb am 27. Dezember 2018 um 13:47:45 Uhr:

Kommt gelegentlich auch vor, wenn ich dann viel zu schnell bin. Wenn ich Tacho 65 in einen Ort rein rolle mache ich mir da eher weniger Gedanken, so lange es nicht weiterhin bergab geht oder es direkt an einer Schule vorbei geht. Der Durchschnittsverbrauch steigt dann aber unnötig und die Bremsen verursachen Feinstaub. Also wenn ein Altenheim in der Nähe ist darf man vielleicht gar nicht bremsen? ;-)

Die Feinstaubdiskussion würde jetzt doch zu sehr offtopic sein, wobei mir da viele schöne Dinge zu einfallen würden ... beginnend bei Kaminen, Adventskränzen, ... ;)

Werter Ostelch,

 

Zitat:

@Ostelch schrieb am 27. Dezember 2018 um 08:56:09 Uhr:

 

Ghost, aus dir wird hier ein Geisterfahrer. Alle sind falsch, nur du bist richtig? Ein letzter Versuch, dich zum Wenden zu bewegen: Es geht nicht um das Warnen vor Blitzern allgemein und ob dir das hilft, sondern um die Frage, wann das erlaubt ist.

ruder, ruder; noch schnell die Kurve bekommen?

Zitat:

Radiosender dürfen allgemein darauf hinweisen, wo geblitzt wird. Wenn der Moderator die Meldung verliest, weiß er nicht, ob sich irgendein Autofahrer, der diesen Sender hört, gerade in unmittelbarer Anfahrt auf einen dieser Blitzer befindet. Solchen Mitteilungen sind gestattet.

Warum wohl?

 

Zitat:

Nicht gestattet ist es in Deutschland, wenn man im Auto ein Gerät mitführt, das einen rechtzeitg vor Erreichen eines Blitzers auf diesen hinweist. Dabei ist es gleich, ob das Gerät selbst den Blitzer aufspürt oder ob das Gerät, wie bei den Blitzer-Apps, die Information von einem zentralen Server bekommt, wo die Standorte gespeichert werden.

Ach ja? Ich hatte mal ein RCD 300, da bekam ich ständig im Verkehrsfunk Hinweise: Im Ort soundso auf der Strasse soundso in Richtung soundso wird aktuell geblitzt. Aber gut, jetzt kannst Du immer noch schreiben; dass Du das ned meinst. Kommen wir also zu

Zitat:

"wenn man im Auto ein Gerät mitführt, das einen rechtzeitg vor Erreichen eines Blitzers auf diesen hinweist. Dabei ist es gleich, ob das Gerät selbst den Blitzer aufspürt oder ob das Gerät, wie bei den Blitzer-Apps, die Information von einem zentralen Server bekommt, wo die Standorte gespeichert werden."

Mein Beifahrer oder meine Oma auf der Rückbank können auf ihrem Handy eine Blitzer-App legal laufen lassen, und mir erzählen was diese sagt. Klingt komisch? Ist aber so.

---

Werter Ostelch, was Du ned begreifst bzw nicht möchtest ist die Tatsache, daß Blitzerwarnungen im Radio oder per App die Verkehrssicherheit erhöhen. Dir geht es ned darum, dass die Leute langsam fahren, sondern um die diebische Freude daran; wenn ein böser Raser mit 59 in der Stadt geblitzt wird. Wie schnell fährst Du nochmal auf der Bautzener, der Dohnaer oder im Plauenschen Grund? 50? Vor Lachen ned.

Desweiteren scheint Dir ned bewusst zu sein, daß die Polizei selbst gelegentlich anonym Blitzerwarnungen an Radio und App herausgibt; um Situationen zu entschärfen.

 

So long

Ghost

Ghost, blamier dich ruhig weiter.

 

Grüße vom Ostelch

Werter Ostelch,

das ist deine Replik:

Zitat:

@Ostelch schrieb am 30. Dezember 2018 um 08:37:35 Uhr:

Ghost, blamier dich ruhig weiter.

?

Ernsthaft?

:D

 

So long

Ghost

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