Automatisches Fahrtenbuch
Hallo,
ich habe hier im Forum gelesen, dass es zum Nachrüsten ein elektronisches Fahrtenbuch gibt. Wie muss ich mir sowas vorstellen?
Ist ein solches Fahrtenbuch Finanzamt-tauglich? Route ist klar, aber was ist mit Reiseziel / Zweck der Reise (Ok, kann man über Kalender machen).
Wie wird der Inhalt ausgegeben? Zur Archivierung muss ich ja das Fahrtenbuch 7-10 Jahre (oder auch nur 3?) archivieren.
Was ist mit den kleinen Umwegen die man schon mal macht. Sprich: Ich fahre nicht einfach nur nach Ulm, sondern bleibe dann dort auch ein paar Tage. Kann man die wegoptimieren oder werden die im Fahrtenbuch verzeichnet?
Und zuletzt: Was kostet der Spaß?
Der Punkt des ganzen ist einfach: Fahrtenbuch führen ist nervig :-) Aber 1% vom Listenpreis ist mir schlicht zu fett. Insbesondere weil das ohnehin ungefähr den aktuellen Leasingraten entspricht.
Viele Grüße
49 Antworten
Ooch, Drahkke, von Dir kommen sonst wesentlich besser fundierte Kommentare.
@peso:
Im Kommunismus haben alle nix, im Sozialismus zahlen die "Privilegierten" für die "nicht Privilegierten" - das ist aufgrund der Finanzierung sicherlich besser. Sozialismus kann daher als die intelligentere Version des Kommunismus begriffen werden.
Allerdings sollen die real regierenden Sozialisten in Deutschland eine alte Weisheit berücksichtigen:
"Man kann einem Mann oft die Haare schneiden, man kann ihn aber nur einmal skalpieren" 😉
(Bei den kurzen Haaren, die wir alle jetzt schon haben, macht mein Kappenvorschlag noch mehr Sinn - Reduzierung der Erkältungsgefahr und damit Einsparungen bei der Krankenversicherung 😁 )
Zitat:
Original geschrieben von roboprof
"Man kann einem Mann oft die Haare schneiden, man kann ihn aber nur einmal skalpieren" 😉
Das ist ja auch die Taktik zur Neubürgergewinnung. Erst mit billigem Baugrund ködern und später die Grundsteuern kräftig erhöhen.
Wenn unser Steuerberater selbst unserem Kleinunternehmen eine "Auswanderung" nach Luxemburg oder Monaco zur Diskussion stellt, kann man die künftige Entwiclung gut abschätzen.
peso
Vielleicht für einige Leute interessant
Liebes My-Hammer.de-Mitglied,
Profitieren Sie zusätzlich zu den günstigen Konditionen, die Sie bei die Vergabe Ihrer Aufträge über My-Hammer.de erzielen, von den neuen Steuervergünstigungen, die Ihnen der Staat bei der Inanspruchnahme von Handwerksleistungen und Umzugskosten ab 1. Januar 2006 gewährt.
Wichtig: Die Aufwendungen müssen durch eine einwandfreie Rechnung des Handwerkers mit ausgewiesener MWSt., die die Lohnkosten getrennt von den Material- und Fahrtkosten ausweist, und einem Zahlungsbeleg auf das Konto des Dienstleisters nachgewiesen werden. Denn: Abgesetzt werden kann nur die reine Arbeitsleistung, Materialkosten dagegen nicht. Barzahlungen, auch mit Quittungen, werden nicht anerkannt. Der Steuerabzug kann erstmals mit der Steuererklärung für das Jahr 2006 beantragt werden.
Bewahren Sie also bitte Ihre Rechnungen nicht nur wegen der Garantie- und Gewährleistungsansprüche gut auf.
- Steuerbonus für Handwerksleistungen - Seit dem 1.Januar 2006 können Privathaushalte (Mieter, Eigentümer), Handwerkerrechnungen für Modernisierungs- und Renovierungsarbeiten am Haus, in der Wohnung und auf dem Grundstück selbstgenutzter Immobilien von der Steuer absetzen. Zu diesen Arbeiten gehören z.B. Tapezieren und Streichen, das Verlegen von Teppichböden, Parkett oder Fliesenlegearbeiten, Elektroinstallationen, Maurer- und Trockenbauarbeiten ebenso wie die Erneuerung eines Bades, die Reparatur eines Daches sowie der Austausch von Fenstern und Türen. Auch die Erneuerung der Heizung oder die jährliche Wartung dieser Anlage ist von der neuen Regelung erfasst.
Handwerkerrechnungen können bis zur Höchstgrenze von jeweils 3000 Euro pro Jahr mit 20 Prozent, also maximal 600 Euro, direkt von der Steuerschuld abgezogen werden. Bei geringeren Beträgen verringert sich der abziehbare Betrag entsprechend.
Absetzbar sind jedoch nur die reinen Arbeitskosten des Handwerkers, nicht die Material- und Fahrtkosten. Deshalb unbedingt bei der Rechnungsstellung auf getrennte Ausweise für Material und Arbeitslohn achten.
- Steuerbonus für Umzugsleistungen -
Auch Umzugskosten, die nicht mehr wie früher beruflich begründet sein müssen, werden seit 1.1.2006 über die Förderung für haushaltsnahe Dienstleistungen gefördert. Das Finanzamt akzeptiert maximal 3000 Euro Speditionskosten pro Jahr. Bis zu 20 Prozent davon, also höchstens 600 Euro, senken die Steuerschuld unmittelbar. Bei einem Aufwand unter 3000 Euro verringert sich der abziehbare Betrag entsprechend.
Das Finanzamt benötigt zur Anerkennung zwei Belege: die Rechnung der Speditionsfirma und den Überweisungsbeleg (Kontoauszug) des Auftraggebers. Auch hier reichen unbelegte Barzahlungen oder einfache Quittungen nicht aus.
Informationen erhalten Sie auch von Ihrem Steuerberater oder Ihrem zuständigen Finanzamt www.finanzamt.de
Wir wünschen Ihnen weiterhin viel Erfolg beim Sparen mit My-Hammer.de.
Ihr My-Hammer.de-Team
Zitat:
Original geschrieben von tcsmoers
Das ist ja auch die Taktik zur Neubürgergewinnung. Erst mit billigem Baugrund ködern und später die Grundsteuern kräftig erhöhen.
Gegen die Grundsteuer habe ich bei meiner Gemeinde Einspruch erhoben. Sie ist offensichtlich - wie die Vermögensteuer auch - verfassungswidrig weil sie bei der selbstgenutzten Immobilie in die Substanz eingreift. Siehe
hierÄhnliche Themen
Dieser "Vorstoß" ist bekannt. Glaubst Du aber wirklich, damit kommt man durch ?
peso
Einen Versuch ist es wert. Kostet mich ja nur das Schreiben.
Ich habe es auch gemacht. Glaube aber in diesem Lande nicht mehr an Wunder. Hausbesitzer sind immer "Besserverdienende".
peso
im Phaeton ist das elektronische Fahrtenbuch von Travel Control ab Werk über Volkswagen Individual GmbH durch deinen Händler bestellbar (01805-052151). Das FA erkennt es problemlos an. Gruß
Hallo P.Fahrer,
da das Thema länger nicht bearbeitet worden ist, wollte ich mal fragen (bin seit 12/07 Besitzer eines P.) ob jemand aktuell Erfahrungen mit einem elekt. Fahrtenbuch gemacht hat.
Wichtig wären folgende Punkte:
- Anerkennung vom FA
- Kosten
- Einbauort
Da ich zu 90-95% alle Kilometer geschäftlich fahre, wäre es für mich schon sehr sinnvoll. Fahre nämlich ca. 40 Tkm pro Jahr und bin garade dabei das Fahrtenbuch für den Monat Jan. zu erstellen. Das ist echt heftig.
Wer kann mit helfen???
Vielen Dank
Gruß
dirkvandike
soprotec GmbH | Waldstrasse 8 | 71101 Schönaich | Deutschland
Telefon: +49(0)7031/76317-450 | Telefax: +49(0)7031/76317-451 | Vertrieb: +49(0)7031/76317-452 | E-Mail: info@soprotec.de | Internet: www.soprotec.de
Bin damit sehr zufrieden! Seit 130.000 km.
Zitat:
Original geschrieben von tcsmoers
Vielleicht für einige Leute interessant
Mal grob gesagt: Das ganze ist ein Versuch die grasierende Schwarzarbeit in den Griff zu bekommen. Was ich so mitbekomme, wird in manchen Branchen bei Andeutung des Wortes "Quittung" sofort der Preis verdoppelt, teilweise verdreifacht.
Die Peanuts die durch die Steuer zurückgeholt werden können, zählen gar nicht.
Mfg
Zitat:
Original geschrieben von dirkvandike
...und bin garade dabei das Fahrtenbuch für den Monat Jan. zu erstellen. Das ist echt heftig.Wer kann mit helfen???
Vielen Dank
Gruß
dirkvandike
Wer am 12.02. das Fahrtenbuch für den Januar "erstellt", kann es sich gleich ganz schenken - nicht ordnungsmäßig! 😁
Ist zwar ziemlich OT, aber ich versuche es mal.
Bin diese Jahr freiwillig aus der Firmenwagenregelung gegangen,
war mir bei einer Wegstrecke von 55km zur Arbeit zu kostenspielig.
Bin die hälfe der Zeit ehe im Ausland.
Nun bekomme ich ja für gefahrene Firmenkilometer 30 Cent.
Jetzt habe ich mir jedoch sagen lassen das ich die Gesamtkosten
des Fahrzeugs (Sprit, Steuern, Versicherung, Werksatt) anteilmässig
zu den gefahrenen Geschäftlichen km geltend machen kann.
Kleines Beispiel:
Fahrten Home- Office: 20.000km
Geschäftsfahrten: 10.000km
Privatfahrten: 10.000km
Gesamtkosten/anno: 20.000€
abzüglich 3.000€ (die hatte ich ja schon mit 30Cent berechnet und erstattet bekommen)
Kosten: 17.000€
Prozentualer Anteil der NICHT Privatfahrten 75%
17.000€ * 75% = 12.750€ die ich absetzen kann
Kann mir das einer Bestätigen oder liege ich da falsch?
Gruß
Flodder
Du kannst für Dienstreisen (also für die Fahrten, für die Du 30 Cent erstattet bekommst) die tatsächlichen Kosten geltend machen (natürlich nach Gegenrechnung der erstatteten 30 Cent).
Zu den tatsächlichen Kosten gehören:
- Abschreibung / AfA auf 6 Jahre verteilt;
- alle lfd. Kosten (Steuern, Versicherung, Sprit, Reparaturen, Pflege etc.);
- Schuldzinsen für die KFZ-Finanzierung.
Richtlinie 38 Abs. 1 der Lohnsteuerrichtlinien (LStR 2005):
"Fahrtkosten sind die tatsächlichen Aufwendungen, die dem Arbeitnehmer durch die persönliche Benutzung eines Beförderungsmittels entstehen. Bei öffentlichen Verkehrsmitteln ist der entrichtete Fahrpreis einschließlich etwaiger Zuschläge anzusetzen. Benutzt der Arbeitnehmer sein Fahrzeug, so ist der Teilbetrag der jährlichen Gesamtkosten dieses Fahrzeugs anzusetzen, der dem Anteil der zu berücksichtigenden Fahrten an der Jahresfahrleistung entspricht. Der Arbeitnehmer kann auf Grund der für einen Zeitraum von zwölf Monaten ermittelten Gesamtkosten für das von ihm gestellte Fahrzeug einen Kilometersatz errechnen, der so lange angesetzt werden darf, bis sich die Verhältnisse wesentlich ändern, z. B. bis zum Ablauf des Abschreibungszeitraums oder bis zum Eintritt veränderter Leasingbelastungen. Abweichend von Satz 3 können die Fahrtkosten auch mit pauschalen Kilometersätzen angesetzt werden, die das Bundesministerium der Finanzen im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder nach der höchsten Wegstrecken- und Mitnahmeentschädigung nach dem Bundesreisekostengesetz festsetzt. "
Danke Dir,
das hatte ich schon einmal irgendwo gelesen..
Wie sieht es denn mit meiner obigen Rechnung aus, ist die
so korrekt oder kann ich die Fahrten Home- Office nicht so behandeln??
Gruß
Flodder