Automatisches Fahrtenbuch
Hallo,
ich habe hier im Forum gelesen, dass es zum Nachrüsten ein elektronisches Fahrtenbuch gibt. Wie muss ich mir sowas vorstellen?
Ist ein solches Fahrtenbuch Finanzamt-tauglich? Route ist klar, aber was ist mit Reiseziel / Zweck der Reise (Ok, kann man über Kalender machen).
Wie wird der Inhalt ausgegeben? Zur Archivierung muss ich ja das Fahrtenbuch 7-10 Jahre (oder auch nur 3?) archivieren.
Was ist mit den kleinen Umwegen die man schon mal macht. Sprich: Ich fahre nicht einfach nur nach Ulm, sondern bleibe dann dort auch ein paar Tage. Kann man die wegoptimieren oder werden die im Fahrtenbuch verzeichnet?
Und zuletzt: Was kostet der Spaß?
Der Punkt des ganzen ist einfach: Fahrtenbuch führen ist nervig :-) Aber 1% vom Listenpreis ist mir schlicht zu fett. Insbesondere weil das ohnehin ungefähr den aktuellen Leasingraten entspricht.
Viele Grüße
49 Antworten
Mal so generell zum Thema "elektronisches Fahrtenbuch": Sowas wird nur dann vom Finanzamt anerkannt, wenn nachträgliche Manipulationen unmöglich sind, also wie bei einer anständigen Buchhaltungssoftware, wo Du ja auch nicht einfach eine Buchung löschen kannst, sondern Du musst sie stornieren, und diese Stornierung ist dann dauerhaft zu sehen und damit ordnungsgemäß dokumentiert.
Bei den meisten elektronischen Fahrtenbüchern ziehst Du von Zeit zu Zeit eine Speicherkarte raus, überträgst die Daten auf den PC und trägst dann noch Zweck und aufgesuchte Geschäftspartner ein. Es müssen also alle Informationen vorhanden sein wie in einem Fahrtenbuch aus Papier.
Zu Deiner Frage "Optimierung des Fahrtenbuches" kann ich Dir aber generell sagen: Warum willst Du Dich als Unternehmer transparenter machen als Du es sowieso schon bist? Bedenke, dass das fortlaufende Führen eines manuellen Fahrtenbuches nicht soooo extrem viel Arbeit macht und Du während dieser Zeit einen hervorragenden Stundenlohn hast, weil Du dadurch (wenn Du einen hohen betrieblichen Kilometer-Anteil hast) ja doch einen Haufen Steuern sparst.
Also keine Angst vor dem manuellen Fahrtenbuch aus Papier. Ein elektronisches Fahrtenbuch würde ich mir nicht einbauen. Aber Du darfst beim Ausfüllen wirklich nicht schlampen, weil sonst ein Prüfer sehr schnell das Fahrtenbuch als ungeeignet verwerfen kann. Also immer schön auf die Kilometerstände am Anfang und Ende der Fahrt achten sowie auf Plausibilität zu anderen Belegen von Tankstellen, Werkstätten und Hotels.
Matthias
Ich habe eines von Systemics und bin sehr zufrieden.
Kostenpunkt ca. 1.100 mit Einbau.
Selber schreiben kommt bei meinen Fahrleistungen nicht in die Tüte.
Zitat:
Original geschrieben von mebedo
Ich habe eines von Systemics und bin sehr zufrieden.
Dein Finanzamt auch?
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Dein Finanzamt auch?
Hallo,
ich wurde zwar nicht gefragt, habe mir aber mal die Lösung von Systemics angeguckt. Sieht sehr gut aus und ist wahrscheinlich genau das (zu hundert Prozent), was das Finanzamt haben will.
Es wird per GPS exakt die Uhrzeit, Start- und Endpunkt sowie Wegstrecke protokolliert, am PC(?) wird den Start- und Endpunkten eine Adresse zugeordnet. Genial dabei: Es wird einmalig festgelegt "Adresse soundso entspricht Kunde xy" und das Programm macht das dann zukünftig allein. Eine garantierte Unveränderbarkeit lässt sich dabei technisch über ein Binärformat der Datenbank oder bestimmte mathematische Methoden sichern.
Wermutstropfen dabei: Es wird perfekt gemessen. Zunächst unangreifbar durch das Finanzamt. Leider lohnt sich das in dieser Art wohl nur für Autos meiner Außendienstler :-) weil ich ICH dann auch weiß wo die sich rumgetrieben haben.
Das Problem beim elektronischen Fahrtenbuch dürfte bei einer Steuerprüfung Fragen in der Richtung sein "Warum sind sie denn am x.x.200x dort lang gefahren und eine Woche später (zum gleichen Kunden) diese Strecke, bei der sie an der und der Stelle für x Minuten gehalten haben. Das war doch wohl eine Privatfahrt."
Gegenüber meinen Außendienstlern kein Problem. Die dürfen ja die Autos auch privat benutzen, müssen aber private Kilometer anteilig bezahlen. Gegenüber dem Finanzamt will ich aber eine derartige Transparenz gar nicht haben.
Ich werde wohl bei meinem Papier-Fahrtenbuch bleiben. Mein Steuerberater meint, es wäre so ok. Der Inhalt passt zu Werkstätten und meinem Terminkalender, Tankstellenbelege sind sauber aufgeführt. Er meinte auch, bei Überlandfahrten reicht die ungefähre Strecke (via A3/A4 nach xxx, gleiche Strecke zurück). Spannend wird es erst bei Fahrten innerhalb der Heimatstadt. Kommt bei mir jedoch praktisch nie vor, da ich hier in Köln sehr gut mit Öffentlichen fahren kann.
In der Summe: Für den Außendienst könnte ist ein elektronisches Fahrtenbuch eine Überlegung wert. Die rund 1000,- EUR passen auch. Ich selbst bleibe bei Papier.
Allerdings muss ich gestehen, dass meine Fahrtenbücher noch nie geprüft wurden. Früher habe ich keins geschrieben und die letzten Jahre wurden noch nicht geprüft.
Viele Grüße
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Zitat:
Original geschrieben von Tukaram
Das Problem beim elektronischen Fahrtenbuch dürfte bei einer Steuerprüfung Fragen in der Richtung sein "Warum sind sie denn am x.x.200x dort lang gefahren und eine Woche später (zum gleichen Kunden) diese Strecke, bei der sie an der und der Stelle für x Minuten gehalten haben. Das war doch wohl eine Privatfahrt."
Das ist es. Und solange der prinzipielle Steuerverbrecher den Fahndungstruppen der bundeseinheitlichen Abzockbude seine Unschuld nachweisen muss, wird es auch so kommen.
Du kannst in Deutschland eher ein Kleinkind vergewaltigen und umbringen als den Staat um 1 Euro besch...........
Kein Land der Welt ist in der Erfindung neuer Steuern so innovativ wie wir.
Warte mal nächstes Jahr die PC-Steuer der GEZ ab. Du bist verpflichtet, Deine Steuererklärung mittels PC zu erstellen. Damit ist dann endlich jeder Selbständige GEZ-Schuldner.
Ich bin mal gespannt, was die Verfassungsbeschwerde ergibt. Gottseidank gibt es noch unabhängige Richter.
peso
Zitat:
Original geschrieben von tcsmoers
Kein Land der Welt ist in der Erfindung neuer Steuern so innovativ wie wir.
Warte mal nächstes Jahr die PC-Steuer der GEZ ab. Du bist verpflichtet, Deine Steuererklärung mittels PC zu erstellen. Damit ist dann endlich jeder Selbständige GEZ-Schuldner.
DAS sehe ich nicht als Problem, nur als Ärgernis. Die Kosten sind wenigstens planbar. Ich war vor 14 Tagen beim Steuerberater wg. Jahresabschluss 2005. Und hab fast geheult. Wir sind gemeinsam die Rechnungen (Aus- und Eingang) durchgegangen, um zu prüfen ob die den Bedinungen des Finanzamts entsprechen. Ergebnis: Ich muss muss rund 10% meiner Rechnungen reklamieren und hoffen, dass die einzelnen Lieferanten (teilweise irgendwelche Wurstbuden bei denen ich was wie Internet gekauft habe) gnädig sind und ihre Rechnungen neu ausstellen.
Fatal dabei: Selbst große Versender wie Cyberstore Dresden drucken keine korrekten Rechnungen aus. Fatal 2. Für alle bei einer Steuerprüfung reklamierten Rechnungen muss die abgezogenen Vorsteuer sofort ans Finanzamt überwiesen werden. Fatal 3: Selbst wenn ich eine korrigierte Rechnung bei der Nachprüfung vorweise kann (so es die Firma noch gibt, die Firma freundlich ist und ich nicht erst noch klagen muss) bekomme ich zwar die Vorsteuer zurück, muss jedoch Zinsen zahlen. Begründung: Zum Zeitpunkt des Rechnungsempfangs war die Rechnung fehlerhaft, ich also nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt. Ergo muss ich für die Zeit zwischen Rechnungsempfang und Nachprüfung rund 10% Zinsen pro Jahr zahlen. Wohlgemerkt: Kein Betrug, alles korrekt verbucht, nur optische Fehler.
Das Thema Vorsteuer wird damit zu unkalkulierbaren Kostenrisiko. In diesem Bereich bin ich tatsächlich gespannt, was in den nächsten Jahren noch so passieren wird. Es kann durchaus sein, dass das einigen Firmen das Genick brechen kann. Ich hätte jedenfalls nicht genug Geld um auf 10% des Umsatzes der letzten drei Jahre mal so ebend 16% ans Finanzamt abzuführen. (Ok, ich hätte es doch, aber je nach Situation kann es verdammt eng werden).
Viele Grüße
off-topic
Dann würd ich mal an deiner Stelle deinen Steuerberater wachrütteln , der hat erst jetzt bemerkt , das 2005 Eingangs-Rechnungen nicht den geltenenen Anforderungen entsprechen ?
Bei uns werden Eingangsrechnungen solange nicht ausgeglichen , bis uns eine korrigierte Version zugeschickt wurde. Wegen §13 Umsatzsteuerbefreiung im Bauhandwerk ist das übrigens eine noch größerere Schlangengrube als bei dir im Gross- und Einzelhandel.
dsu
Zitat:
Original geschrieben von Tukaram
Wir sind gemeinsam die Rechnungen (Aus- und Eingang) durchgegangen, um zu prüfen ob die den Bedinungen des Finanzamts entsprechen. Ergebnis: Ich muss muss rund 10% meiner Rechnungen reklamieren und hoffen, dass die einzelnen Lieferanten (teilweise irgendwelche Wurstbuden bei denen ich was wie Internet gekauft habe) gnädig sind und ihre Rechnungen neu ausstellen.
Dieses Problem lösen wir bereits beim Rechnungseingang. Die Rechnungen werden auf FA-Tauglichkeit geprüft und jede Rechnung, die diesbezüglich Fehler aufweist, geht an den Lieferanten zurück, und zwar so oft, bis wir eine konforme Rechnung erhalten.
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Dieses Problem lösen wir bereits beim Rechnungseingang. Die Rechnungen werden auf FA-Tauglichkeit geprüft und jede Rechnung, die diesbezüglich Fehler aufweist, geht an den Lieferanten zurück, und zwar so oft, bis wir eine konforme Rechnung erhalten.
Zwischenzeitlich bin ich klüger. Allerdings hatte ich bis vor 14 Tagen die Illusion, dass meine Eingangsrechnungen korrekt sind. Übrigens: Prüfst Du die Richtigkeit der Steuernummer Deiner Lieferanten? 🙂
Viele Grüße
Zitat:
Original geschrieben von dickschiffuser
off-topic
Dann würd ich mal an deiner Stelle deinen Steuerberater wachrütteln , der hat erst jetzt bemerkt , das 2005 Eingangs-Rechnungen nicht den geltenenen Anforderungen entsprechen?
dsu
Den Steuerberater werde ich tatsächlich wechseln. Und nicht nur aus diesem Grund.
Viele Grüße
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Dieses Problem lösen wir bereits beim Rechnungseingang. Die Rechnungen werden auf FA-Tauglichkeit geprüft und jede Rechnung, die diesbezüglich Fehler aufweist, geht an den Lieferanten zurück, und zwar so oft, bis wir eine konforme Rechnung erhalten.
so machen wir es auch. und da wir viel mit c/o arbeiten, ist es noch viel schlimmer. jeder steuerpflichtige ist in diesem lande erstmal ein verbrecher.
peso
Zitat:
Original geschrieben von Tukaram
Übrigens: Prüfst Du die Richtigkeit der Steuernummer Deiner Lieferanten? 🙂
Im Rahmen unserer Möglichkeiten prüfen wir auch die...😉
(ist i.d.R. auf den Formularen aufgedruckt und wenn sich was ändert, würde dies auffallen).
Hallo, ich glaube diese Diskusionen führen hier ins Uferlose und haben mit dem eigentlichen Thema nichts mehr zu tun. Wenn ich mir hier die Diskusionen von einuígen durchlese, kann ich nur schmunzeln und denke im Stillen "die gehören in den Knast" ! Als Selbstständiger würde ich mich schämen solchen unqulifizierten Steuerkram zu diskutieren. Einige haben sich hier ENTMANNT !!!!!
Auch ein Phaeton-Fahrer
aber der es nicht raushängen lässt ;-)
Nicht wir sind unqualifiziert, sondern die, die sich solchen Steuerwahnsinn ausdenken. Ich sehe das schon als Notwehr. Lieber würde ich arbeiten und auch Steuern zahlen (die ich verstehe und deswegen akzeptiere), als nie zu wissen, in welche Steuerfall man gerade wieder (nachträglich) reingeschmissen wird.
Doch zurück zum Thema:
Ich bin gespannt, was der Steuerprüfer zum meinem elektronischen Fahrtenbuch sagt. Wenn ich gegenüber einem "Schreiber" mich benachteiligt fühle bei der Prüfung, werde ich es dem Prüfer wissen lassen. Denn ich habe es zu seiner und meiner Arbeitserleichterung angeschafft und will keine zusätzliche Arbeit für mich damit schaffen.