Automatisches Fahrtenbuch
Hallo,
ich habe hier im Forum gelesen, dass es zum Nachrüsten ein elektronisches Fahrtenbuch gibt. Wie muss ich mir sowas vorstellen?
Ist ein solches Fahrtenbuch Finanzamt-tauglich? Route ist klar, aber was ist mit Reiseziel / Zweck der Reise (Ok, kann man über Kalender machen).
Wie wird der Inhalt ausgegeben? Zur Archivierung muss ich ja das Fahrtenbuch 7-10 Jahre (oder auch nur 3?) archivieren.
Was ist mit den kleinen Umwegen die man schon mal macht. Sprich: Ich fahre nicht einfach nur nach Ulm, sondern bleibe dann dort auch ein paar Tage. Kann man die wegoptimieren oder werden die im Fahrtenbuch verzeichnet?
Und zuletzt: Was kostet der Spaß?
Der Punkt des ganzen ist einfach: Fahrtenbuch führen ist nervig :-) Aber 1% vom Listenpreis ist mir schlicht zu fett. Insbesondere weil das ohnehin ungefähr den aktuellen Leasingraten entspricht.
Viele Grüße
49 Antworten
Wenn Du mit Fahrten Home -> Office die Fahrten zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte meinst, so sind diese seit dem 01.01.2007 bis zum 20. Entfernungskilometer nicht mehr absetzbar.
Hierzu § 9 Abs. 2 Einkommensteuergesetz 2007:
"Keine Werbungskosten sind die Aufwendungen des Arbeitnehmers für die Wege zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte und für Familienheimfahrten. Zur Abgeltung erhöhter Aufwendungen für die Wege zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte ist ab dem 21. Entfernungskilometer für jeden Arbeitstag, an dem der Arbeitnehmer die Arbeitsstätte aufsucht, für jeden vollen Kilometer der Entfernung eine Entfernungspauschale von 0,30 Euro wie Werbungskosten anzusetzen, höchstens jedoch 4 500 Euro im Kalenderjahr; ein höherer Betrag als 4 500 Euro ist anzusetzen, soweit der Arbeitnehmer einen eigenen oder ihm zur Nutzung überlassenen Kraftwagen benutzt."
Allerdings muß sich diese Regelung gerade einer Prüfung durch das Bundesverfassungsgericht unterziehen lassen. Deshalb rate ich die Beträge grundsätzlich erstmal mit 30 Cent ab dem ersten Entfernungskilometer als Werbungskosten in der Einkommensteuererklärung zu beantragen und bei Nichtberücksichtigung vorsorglich Einspruch gegen den Einkommensteuerbescheid einzulegen.
Für die Dienstreisen müßte die Rechnung wie folgt lauten:
Gesamtkosten 20.000 € / Gesamtfahrleistung 40.000 KM = 0,50 €/KM.
abzüglich Erstattung von 0,30 €/KM verbleiben 0,20 €/KM als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit für die mit dem eigenen KFZ zurückgelegten Dienstreisen (also in Deinem Fall 10.000 KM * 0,20 €/KM = 2.000 €).
FranziskaW.
Super,
Danke, sehr hilfreich.
Gruß
aus Tokyo
Flodder
Gute Nacht! 😉
Zitat:
Original geschrieben von FranziskaW
Gute Nacht! 😉
so, ich habe gerade Gefrühstückt 😁 😁