Autokleiderbügel im Insignia möglich ?

Opel Insignia A (G09)

Hallo zusammen,

mal eine ganz doofe Frage : Kann man bei einem Auto mit aktiver Kopfstütze die "Autokleiderbügel für die Kopfstütze" anbringen ?

Vielen Dank.

Gruss
Guny74

Beste Antwort im Thema

Mein Gott, war das Leben früher doch einfach!

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ja,

warum denn nicht?

Gruß

Tom

Zitat:

Original geschrieben von 3c1996


warum denn nicht?

Hi, beim Opel-Zubehör steht folgendes dran:

Kleiderbügel
(Ideal für Jacken und Jacketts. Optimaler Schutz vor Knitterfalten bei langen Fahrten. Befestigung hinter der Kopfstütze des Beifahrersitzes. Aus Edelstahl mit Chromüberzug. Bei Gebrauch darf der Rücksitz hinter Beifahrersitz nicht belegt sein. Nicht bei aktiven Kopfstützen verwenden.

Also ich würde sagen: Nö. 😎

Grüße

Also ich habe einen drinnen. War so ein 6 Euro Penny Teil....aber es tut was es soll...

Zitat:

Original geschrieben von Mindelheimer



Zitat:

Original geschrieben von 3c1996


warum denn nicht?
Hi, beim Opel-Zubehör steht folgendes dran:

Kleiderbügel
(Ideal für Jacken und Jacketts. Optimaler Schutz vor Knitterfalten bei langen Fahrten. Befestigung hinter der Kopfstütze des Beifahrersitzes. Aus Edelstahl mit Chromüberzug. Bei Gebrauch darf der Rücksitz hinter Beifahrersitz nicht belegt sein. Nicht bei aktiven Kopfstützen verwenden.

Also ich würde sagen: Nö. 😎

Grüße

Das dürfte wohl veraltet sein, da beim Insignia nur noch die Kopfteile nach vorn kommen, nicht mehr das gesamte Gestänge. Spricht also nichts gegen.

Gruß, Raphi

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Aktuell sieht es so aus:

Eine Benutzung EINES derartigen Kleiderbügels im Insignia ist trotz der aktiven Kopfstützen möglich, allerdings nur am Beifahrersitz. Weiterhin darf dann der Beifahrersitz UND auch der Sitzplatz dahinter im Fond NICHT belegt werden.

Viele Grüße, vectoura

Zitat:

Original geschrieben von vectoura


Aktuell sieht es so aus:

Eine Benutzung EINES derartigen Kleiderbügels im Insignia ist trotz der aktiven Kopfstützen möglich, allerdings nur am Beifahrersitz. Weiterhin darf dann der Beifahrersitz UND auch der Sitzplatz dahinter im Fond NICHT belegt werden.

Viele Grüße, vectoura

Hallo,

vielen Dank für die Antworten.

Jetzt noch eine kleine Nachfragen :

1. Kann man die Kopfstützen einfach rausziehen ?

2. Das der Sitz dahinter frei sein muss, leuchtet mir noch ein, aber warum muss der Beifahrersitz vorne freibleiben ?

Vielen Dank.

MfG
Guny74

Zitat:

Original geschrieben von Guny74



Zitat:

Original geschrieben von vectoura


Aktuell sieht es so aus:

Eine Benutzung EINES derartigen Kleiderbügels im Insignia ist trotz der aktiven Kopfstützen möglich, allerdings nur am Beifahrersitz. Weiterhin darf dann der Beifahrersitz UND auch der Sitzplatz dahinter im Fond NICHT belegt werden.

Viele Grüße, vectoura

Hallo,

2. Das der Sitz dahinter frei sein muss, leuchtet mir noch ein, aber warum muss der Beifahrersitz vorne freibleiben ?

Vielen Dank.

MfG
Guny74

der beifahrersitz muss nicht VORNE freibleiben, sondern DAHINTER. 😁

ich denke es liegt an den AKTIVEN kopfstützen. die werden beim unfallaufprall sicher in bewegung geraten und da könnte ein kleiderbügel zum geschoß nach hinten werden.....schaut sicher blöd aus, wenn der fondspassagier den bügel quer im mund hat....

Hi,

die aktiven Kopfstützen werden sich dann in Bewegung versetzen wenn bei einem (Heck-)Aufprall eine Person in den Sitz gedrückt wird. Somit würden daran befestigte Gewichte durchs Fahrzeug geschleudert, sofern sie sich eben lösen können.

Deswegen darf daran nichts befestigt werden. An den Kleiderhaken allerdings kann man schon Sachen aufhängen.

MfG BlackTM

Hallo,

vielen Dank an Alle für Eure Antworten.

Gruss und schöne Ostern.

Zitat:

Original geschrieben von eugain



Zitat:

Original geschrieben von Guny74


Hallo,

2. Das der Sitz dahinter frei sein muss, leuchtet mir noch ein, aber warum muss der Beifahrersitz vorne freibleiben ?

Vielen Dank.

MfG
Guny74

der beifahrersitz muss nicht VORNE freibleiben, sondern DAHINTER. 😁

ich denke es liegt an den AKTIVEN kopfstützen. die werden beim unfallaufprall sicher in bewegung geraten und da könnte ein kleiderbügel zum geschoß nach hinten werden.....schaut sicher blöd aus, wenn der fondspassagier den bügel quer im mund hat....

Nein, es ist laut Opel in der Tat so, dass sowohl der Beifahrersitz selbst als auch der Sitzplatz dahinter im Fond bei Verwendung eines "Sitz-Kleiderbügels" NICHT belegt sein darf. Grund sind sonst mögliche Fehlfunktionen der aktiven Kopfstütze durch eine "Zuglast" nach hinten/unten (wenn "Kleider" an dem besagten Bügel hängen), was zu Verletzungen des Beifahrers wegen unvollständiger oder unmöglicher Entfaltung der Schutzwirkung der aktiven Kopfstütze führen könnte.

Bei "Unglauben" diesbezüglich einfach mal selber bei Opel anfragen, Stand meiner diesbezüglichen Erkenntnisse ist (in etwa) 10/2009.

Viele Grüße, vectoura

Ich hol das Thema nochmal hoch. Ich habe aus meinem Vectra einen Bügel für den man aber die Kopfstütze einschließlich Stange herausnehmen muss. Geht das auch beim FL? Ich schaff es zumindest nicht.

Viele Grüße

Nein geht nicht, aktive Kopfstütze darf nicht zugehängt werden etc. Hängt euer Sacko an den Haken hinten links und rechts vorhanden am Griff oben am Dach. Da könnt ihr ja um Falten zu vermeiden einen Kleiderbügel daran hängen.

Also Probleme gibt es ......

Gruß RedEagle1977

Was soll das. Ein Bügel fürs Sakko ist nicht so selten. Wohl denen die nichts zu sagen haben und trotzdem den Mund halten.

Mein Gott, war das Leben früher doch einfach!

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