Autokauf - Was brauche ich zum abholen?

Audi 80 B3/89

Hallo,

ich habe noch nie ein gebrauchtes Auto gekauft, darum fragen ich mal ganz dumm was ich organisieren muss. Der Vorbesitzer wird das Auto am kommenden Mittwoch abmelden und ich werde das Auto am Sonntag holen. Was muss ich mitbringen bzw. organisieren damit ich das Fahrzeug von A nach B fahren kann? Eigentlich hatte ich vor den Wagen erst am 1.4.2010 zuzulassen. Danke für eure Hilfe und Tipps im Voraus.

11 Antworten

Du brauchst entweder
- einen Anhänger + passendes zugfahrzeug
- Abschleppwagen
- Probefahrtkennzeichen
- Überstellungskennzeichen
- Du fährst einfach ohne kennzeichen (illegal)
- Du steckst einfach die Kennzeichen deines PKW´s drauf (ebenfalls illegal)

irgendwas,wo de das auto drauf packen kannst & ab dafür 🙂

wenns auf eigener achse passieren muss,musste den wagen halt zulassen,entweder richtig oder mit nem kurzkennzeichen

da du am sonntag dies vor ort wahrscheinlich nicht erledigen kannst,brauchst du die papiere zum anmelden,wobei ichs dann schon richtig machen würd

einfacher wäre,der verkäufer gibt dir den wagen so mit & du meldest ihn einfach um,wenns innerhalb eines kreises is & du kennzeichen weiterverwenden kannst,is das sogar noch ziemlich billig 🙂

alternativ & für beide seiten am sichersten dürfte sein,wenn du fahrzeugpapiere & kennzeichen bei ihm abholst,den wagen ummeldest & dann auf dich zugelassen beim verkäufer abholst,verkäufer hat keine kosten & den wagen bis zur vorlage der neuen papiere noch bei sich

ansonsten brauchst noch doppelkarte der versicherung,gültigen personalausweis & wenn fahrzeug noch tüv vor 01.2010 bekommen hat,die AU-bescheinigung

Wenn das Auto nicht abgemeldet ist, kann ich den Wagen doch ohne Probleme von A nach B fahren. Abmelden kann der Vorbesitzer doch auch nach dem verkauf, oder?

ja klar,einfacher wäre aber,wenn du den wagen auf dich ummeldest,is so unnötig das verkäufer zum abmelden zum amt latscht & du später wieder zum anmelden 😉

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das problem ist, dass viel verkäufer nicht wollen, dass der käufer mit ihren kennzeichen nach hause fährt... warum auch immer...

ich hab nen hänger daheim stehn... 🙂

Geh zu deiner Versicherung hol dir eine Doppelkarte, und dann geh zur zulassungsstelle hol dir mit der doppelkarte ein kurzzeitkennzeichen, das ist dann ich glaube 5 tage gültig, wenn du das auto abholen willst musst nur noch die daten des Autos in die Karte reinschreiben die du mit beckommst von der zulassungsstelle .

dann kannste 5 tage mit demm Auto fahren

Hallo, ich habe es auch so gemacht wie mein Vorposter. Da brauchst du noch gar keine Daten von dem neuen Auto. Denn dieses Kurzzeitkennzeichen dient ja dafür das man wo hinfährt und noch keine genauen Daten von dem Auto hat.
Das Kurzzeitkennzeichen ist kostenlos wenn du das Auto danach gleich anmeldest. (So ist es bei den meisten Versicherungen zumindest)

Aber beachte, wenn du es nicht anmeldest musst du es bezahlen. Und das kann schon von ca. 30 bis 150 Euro kosten. Je nachdem welche Versicherung du hast.

Ich hatte meinen Wagen letzte Woche auch mit Überführungskennzeichen geholt.(5 Tage)
Bezahlt hab ich 32 Euro 25 für die Schilder und den Rest anmelden. Versicherung: HUK
Kann aba gut sein,das die Versicherung nicht mehr berechnet hat,weil ich den Wagen da auch versichere.

Als ich meinen Wagen letztes Jahr kaufte war das auch Thema - bei mir kamen da noch mehr erschwerende Faktoren hinzu - aber hab mich eben etwas damit beschäftigt.

1. Wenn das Fahrzeug angemeldet ist
- dann ist der Halter bzw dessen Versicherung in der Pflicht. Die Frage von Cpt. Chaos warum viele Verkäufer nicht wollen dass man mit ihren Schildern nach Hause fährt ist also ganz einfach beantwortet: - Ihre Versicherung muss im Falle eines Schadens geradestehen - nicht die des Fahrers. Da viele Halter bei Ihrer Versicherung auch Klauseln über die möglichen anderen Fahrer mit aufnehmen (zb keine) kanns schlimmstenfalls vorkommen, dass die Versicherung sich die Schadensregulierung (oder Teile davon) vom Versicherungsnehmer zurückholt. Dazu kommt, dass Versicherungen und die KFZ Steuer häufig tageweise berechnet werden, so dass da evtl auch noch ein paar cent flöten gehen. Zuletzt hört man auch mehrfach von Käufern die das Fahrzeug niemals abmelden sondern einfach munter mit den Schildern des Verkäufers weiterfahren. Deswegen sollte man WENN man das als Verkäufer gestattet (!) eine Klausel in den Kaufvertrag mit aufnehmen innerhalb welcher Frist das evtl angemeldete Fahrzeug abgemeldet werden muss vom käufer.

2. Wenn das Fahrzeug angemeldet ist - dann können keine Kurzzeitkennzeichen beantragt werden. bzw sie können im Zweifel zwar beantragt werden, aber im Schadensfall ist trotzdem nicht die Versicherung des Kurzzeitkennzeichens in der Pflicht, sondern die auf die das Fahrzeug (noch) angemeldet ist, sprich die des Verkäufers.
Ferner benötigt man für Kurzzeitkennzeichen eine Bescheinigung der Versicherung (ehemals Doppelkarte, heute ist das nur noch ne Nummer auf nem Blatt Papier) und muss bei der Zulassungsstelle antanzen. Perso braucht man auch. Die verlangen 10,xx€ Verwaltungsgebühr, und dann kommen noch die Schilder hinzu - was unterschiedlich teuer ist - rechne mit 20-30€. Achtung: Die kurzzeitkennzeichen gelten exakt 5 Tage ab dem Datum des Antrags auf der Zulassungsstelle - dh man kann sie nicht vordatieren (!)

3. WENN die Versicherung des Kurzzeitkennzecihens dieselbe ist wie die auf die das Fahrzeug hinterher versichert ist, dann ist die VErsicherungsNummer des KZkennzeichen kostenfrei bzw kostet nur den normalen Versicherungstarif (versicherung wird vordatiert) - wenn man aber nicht dort versichert berechnen die Versicherung für diese 5 Tage saftige Preise - 150€ wurden mir "angedroht".

4. Abmelden kann jeder der die Fahrzeugpapiere (brief udn schein - bzw Zul Besch Teil 1 udn 2 ) vorlegt - dh auch du kannst die Karre für den Verkäufer abmelden wenn du die Unterlagen vorlegst. Wer den Brief vorlegt weist sich als Eigentümer des Kfz und damit als bevollmächtigter für die An und Abmeldung aus. Auch ein grund warum es für Verkäufer die Brief udn Schein schon abgegeben haben fast unmöglich ist die Karre "fremdabzumelden" - deswegen die Klausel im Kaufvertrag siehe 1.
Fremdanmelden geht allerdings nur mit Vollmacht des neuen Halters.

deswegen is es so am einfachsten & spart für beide noch gutes geld 🙂

wenn die kiste & der verkäufer in deiner nähe sind,lass dir die unterlagen & kennzeichen geben,melde den hobel gleich auf dich um & jut

musst dann nur nochmal zum verkäufer hin,dort deine nummern ans auto pappen & fertig 🙂

hab ich bis jetzt immer so gehalten,bis auf einmal da hats verkäufer hinter sich bringen wollen & mich so fahren lassen & nen anderer hat die AU-bescheinigung verbummelt

oder du fährst zum nächsten autohaus , lässt dir nen paar Rote-Nummernschilder geben und holst damit die kiste ab ! So hab ich´s gemacht ! Ich habe die Schilder ein Wochenende lang gehabt und habe dafür ganze 10€ bezahhlt !
mfg

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