Autokauf von Privat Wegstreckenzähler funktioniert nicht

Hallo,
ich habe ein Problem:
Und zwar habe ich mir ein Auto von privat gekauft und musste bei der Überführungsfahrt feststellen, dass der Wegstreckenzähler nicht funktioniert. Er steht irgendwo bei 110000 KM. Hätte der Verkäufer mich darauf hinweisen müssen beim Verkaufsgespräch? Meines Erachtens grenzt sowas schon an arglistiger Täuschung, zumal ich mehrfach nachgefragt habe, ob es noch Erwähnenswertes an dem Auto gibt, über das wir noch nicht gesprochen haben. Eine Probefahrt gab es, aber da habe ich nicht darauf geachtet, ob der Zähler sich nun dreht- bin davon ausgegangen, dass dem so ist. Das Problem ist halt auch: Ich weiß nicht, wie viel das Auto jetzt wirklich gelaufen hat und komme mir schon etwas verschaukelt vor. Kann man da aus eurer Sicht irgeendwas machen? War ja von privat zu privat. Eine Mail habe ich dem verkäufer bereits geschrieben - keine Reaktion.
Danke & Grüße

27 Antworten

Km-Stand wurde im Kaufvertrag zugesichert.
Wenn bewiesen werden kann, dass der Km-Stand nicht zutreffend ist, wurde arglistig/vorsätzlich über den KM - Stand getäuscht.

Sofortige Rückabwicklung des Kaufvertrages möglich.

O.

Zitat:

@go-4-golf schrieb am 07. Jan. 2018 um 16:56:58 Uhr:


wurde arglistig/vorsätzlich über den KM - Stand getäuscht.

Nein, dann liegt erstmal nur ein Sachmangel vor, dessen Beseitigung/Nachbesserung dem Verkäuf obliegt.

Zitat:

@guruhu schrieb am 7. Januar 2018 um 16:59:39 Uhr:



Zitat:

@go-4-golf schrieb am 07. Jan. 2018 um 16:56:58 Uhr:


wurde arglistig/vorsätzlich über den KM - Stand getäuscht.

Nein, dann liegt erstmal nur ein Sachmangel vor, dessen Beseitigung/Nachbesserung dem Verkäuf obliegt.

Wie kann man einen unzutreffenden km Stand nachbessern/ beseitigen?

Es geht nicht um die Reparatur des Zählers, sondern um die Laufleistung des Fahrzeuges.

Wenn die Angaben zur Kilometerleistung wesentlich von der zur tatsächlichen Laufleistung abweicht, kann man rückabwickeln.

O.

Zitat:

@go-4-golf schrieb am 07. Jan. 2018 um 17:18:02 Uhr:


Wenn die Angaben zur Kilometerleistung wesentlich von der zur tatsächlichen Laufleistung abweicht, kann man rückabwickeln.

Ist richtig, es kann nicht nachgebessert werden. Wurde die Sachmängelhaftung jedoch ausgeschlossen Bedarf es des Nachweises einer arglistige Täuschung um seine Rechte durchzusetzen. Diese ist hier (nach derzeitigen Informationen) nicht gegeben.

Ähnliche Themen

Kommt wohl auf die Höhe der Differenz an.

Wenn es wirklich ein 850er oder V70 Volvo ist, kann man bis Modelljahr `96 ( wenn ich mich recht erinnere) die Laufleistung in der OBD I "ausblinken". Der Fehler mit dem Wegstreckenzähler ist bei den Autos bekannt, ich habe meinen Tacho auch schon repariert.
Ist keine Raketentechnik und kostet nur eine Kleinigkeit.
Viel Erfolg!

Zitat:

@guruhu schrieb am 7. Januar 2018 um 17:28:21 Uhr:


... Wurde die Sachmängelhaftung jedoch ausgeschlossen Bedarf es des Nachweises einer arglistige Täuschung um seine Rechte durchzusetzen. ...

Das ist wohl Deine sehr persönliche Meinung *lol*

Das OLG Schleswig hatte das in 2012 wohl anders gesehen:

https://autokaufrecht.info/.../

Zitat:

Ein pauschaler Ausschluss der Sachmängelhaftung gilt nicht für das Fehlen einer vereinbarten Beschaffenheit ... [und] Wird in einem Kaufvertrag über einen Gebrauchtwagen unter „Fahrzeugangaben“ der Kilometerstand genannt, ist diese Angabe ... als Angabe der Laufleistung zu verstehen. ... [außer], wenn es im Kaufvertrag ausdrücklich heißt „Kilometerstand laut Tacho“

Dummerweise fehlt es nur derzeit noch an einer vereinbarten Eigenschaft. Das Schlupfloch hast du ja selbst zitiert. Wir wissen derzeit nicht mit Sicherheit, Wie sich die Situation also darstellt.

Ich habe vorhin mit dem Verkäufer telefoniert. Er hat mir gesagt, dass ihm das nicht bewusst war und er da nicht drauf geachtet hat. Muss ich ihm dann wohl so glauben... Wenn ich die meisten hier richtig interpretiere, wird es wohl schwer sein das Gegenteil zu beweisen und bei dem recht geringen Kaufpreis irgendwas zu unternehmen, was in Relation steht. Die HU hat der Wagen übrigens letzten Monat ohne Mängel bestanden.

Zitat:

@Pophymnen schrieb am 7. Januar 2018 um 19:12:17 Uhr:


Ich habe vorhin mit dem Verkäufer telefoniert. Er hat mir gesagt, dass ihm das nicht bewusst war und er da nicht drauf geachtet hat. Muss ich ihm dann wohl so glauben... Wenn ich die meisten hier richtig interpretiere, wird es wohl schwer sein das Gegenteil zu beweisen und bei dem recht geringen Kaufpreis irgendwas zu unternehmen, was in Relation steht. Die HU hat der Wagen übrigens letzten Monat ohne Mängel bestanden.

Na immerhin - ist ja schon mal was vom VK - zumindest ist er nicht Streitlustig,...

Daß er die HU ohne Mängel Bestanden hat ist oft schon viel Wert.

Mein Fazit daraus: Wenn der Wagen trotz des Alters gut fährt und aktuell keine relevanten Sicherheitsmängel hat und wenig gekostet hat dann gehörst Du schon mal zu den eher Glücklicheren Altwagen Erwerber. Wenn er dann noch 2-3 Jahre hält dann hat es sich meist mehr als ausgezahlt. Wiederverkauf ist da auch eher 2-rangig und wenig Relevant da er sich bei Dir ja schon im letzten Lebensabschnitt befindet. (Je länger Du damit fährst bis nichts mehr geht desto mehr gewinnst Du.

Das einzige was Du noch machen könntest: Den VK Fragen wie lange der Tacho schon defekt ist und er ev. Unterlagen hat - zb. Tüv Berichte, Werkstattbesuche + wenn es nur ein Ölwechsel bei Bitstop,...war - alles wo halt auch der Tachostand vermerkt ist.
Andernfalls auslesen lassen wie ein User zuvor schon als Möglichkeit anführte. Dann hast Du Klarheit.
Weicht der km Stand nicht exorbitant abweicht, dann kann man es hinnehmen und Ansonsten nochmal Aktiv werden.

Sonst einfach Überlegen inwiefern Ärger in Relation zum Wert steht und dann Abhaken und Freuen. 😉

Könnte schlimmer sein - da haben manche schon schlechtere Erfahrungen gemacht.

Zitat:

@grilli9 schrieb am 7. Januar 2018 um 20:21:17 Uhr:



Zitat:

@Pophymnen schrieb am 7. Januar 2018 um 19:12:17 Uhr:


Sonst einfach Überlegen inwiefern Ärger in Relation zum Wert steht und dann Abhaken und Freuen. 😉

Könnte schlimmer sein - da haben manche schon schlechtere Erfahrungen gemacht.

Das denke ich mir auch. Der Wagen fährt vernünftig und steht für seine 24 Jahre noch ganz gut da. Weiß nur noch nicht so ganz, wie ich meiner Versicherung den defekten Wegstreckenzähler beibringen soll. Das Ding ist nämlich: Der ist für das Modell nicht mehr lieferbar. Und auf gut Glück einen Gebrauchten einbauen, um am Ende festzustellen, dass der auch nicht richtig mehr funktioniert, ist auch nicht das Wahre. Mal schauen.

Du hast doch hier schon die sehr wahrscheinliche Lösung für das technische Problem erhalten. Kostenpunkt unter 20€ wenn ich das richtig überflogen habe. Bei mir wollte übrigens noch keine Versicherung den Tacho sehen...

Moin,

Ärgerliche Sache. V.a. dass du nicht weißt, wann irgendwelche Wartungen fällig werden. Aber viel Handhabe sehe ich auch nicht, weil du da schwer rankommst. Wenn der gleiche km Stand auf dem TÜV Bericht davor steht - dann hättest du vermutlich genug in der Hand, um wirklich was mit SICHERHEIT bewegen zu können.

Aber ;-) im Gegensatz zu den werten Kollegen hier würde ich dem Auto eher ein paar Jahre geben. Der 850/V70I ist ein echt harter Knochen.

LG Kester

Deine Antwort
Ähnliche Themen