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Autokauf von Privat Wegstreckenzähler funktioniert nicht

Themenstarteram 7. Januar 2018 um 10:41

Hallo,

ich habe ein Problem:

Und zwar habe ich mir ein Auto von privat gekauft und musste bei der Überführungsfahrt feststellen, dass der Wegstreckenzähler nicht funktioniert. Er steht irgendwo bei 110000 KM. Hätte der Verkäufer mich darauf hinweisen müssen beim Verkaufsgespräch? Meines Erachtens grenzt sowas schon an arglistiger Täuschung, zumal ich mehrfach nachgefragt habe, ob es noch Erwähnenswertes an dem Auto gibt, über das wir noch nicht gesprochen haben. Eine Probefahrt gab es, aber da habe ich nicht darauf geachtet, ob der Zähler sich nun dreht- bin davon ausgegangen, dass dem so ist. Das Problem ist halt auch: Ich weiß nicht, wie viel das Auto jetzt wirklich gelaufen hat und komme mir schon etwas verschaukelt vor. Kann man da aus eurer Sicht irgeendwas machen? War ja von privat zu privat. Eine Mail habe ich dem verkäufer bereits geschrieben - keine Reaktion.

Danke & Grüße

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27 Antworten
am 7. Januar 2018 um 10:47

Klar muß er dich auf den Defekt hinweisen,

unterstellt du ihm Argliste Täuschung wird er

sicher argumentieren bei ihm war bis zum Verkauf

alles Top.

Du bist somit in der Beweispflicht, was nicht einfach ist,

der VK war sicher so klug die Gewähr auszuschließen.

Themenstarteram 7. Januar 2018 um 10:51

Der Wagen hat hat im Dezember neuen TÜV bekommen, dort ist genau der Stand eingetragen, der jetzt auch im Auto abzulesen ist. Spätestens als er den Kaufvertrag fertig gemacht hat und nach dem KM-Stand geschaut hat, muss ihm das doch aufgefallen sein. Habe mich schon gewundert, warum er sich fast gestreubt hat den genauen KN-Stand in den Vertrag zu schreiben, stattdessen hat er aufgerundet auf eine glatte Zahl.

Um was für eine Kiste handelt es sich denn?

Alter?

Zitat:

@vwpassat99 schrieb am 7. Januar 2018 um 12:41:23 Uhr:

Um was für eine Kiste handelt es sich denn?

Alter?

Naja, wird nicht ganz neu sein wenn sich da noch was dreht beim KM-Zähler.

Das ist mir bewusst.

Ich verstehe immer nicht so ganz, warum die Käufer im Trinkgeldbereich 1. nicht alles überprüfen und 2. hinterher ne große Welle machen

 

Zitat:

@CivicTourer schrieb am 7. Januar 2018 um 13:09:59 Uhr:

Zitat:

@vwpassat99 schrieb am 7. Januar 2018 um 12:41:23 Uhr:

Um was für eine Kiste handelt es sich denn?

Alter?

Naja, wird nicht ganz neu sein wenn sich da noch was dreht beim KM-Zähler.

Themenstarteram 7. Januar 2018 um 12:23

Ein alter Volvo. Aber Modell und Marke ist m E. irrelevant. Ich finde, auf sowas muss man als seriöser Verkäufer hinweisen, oder nicht? Wenn ich den Wagen mal verkaufen möchte, würde ich das ja auch tun, obwohl ich dann, in diesem Fall den Schaden habe, da er vermutlich weniger bringt aufgrund der nicht nachzuvollziehenden KM-Leistung.

Will die Sache nun nicht gutheißen - keine Frage den Mangel hätte er Angeben müssen, bzw. kann der km Stand so nicht garantiert werden- (110tkm sind für einen Volvo und so altes Auto auch extrem wenig). Aus dieser Sicht haßt Du sicher Recht. Zuerst würde ich mal den VK darauf ansprechen und sehen wie er darauf reagiert und dann weitersehen.

Was kostet so ein alter Volvo mit Drehzähler noch? 1500,- oder gar noch 2000.-? Was bekommt man da dann noch nach ein paar Jahren für ein 20-30 Jahre altes Auto?

Den Zähler reparieren lassen bzw. Tacho tauschen - dann laufen die km weiter. Ansonsten wirds dann wohl statt 500-700.- nur mehr 400-600.- Eur dafür geben. Rein der Schaden beim Wiederverkauf hält sich doch in Grenzen.

Zitat:

@Pophymnen schrieb am 07. Jan. 2018 um 11:51:46 Uhr:

Spätestens als er den Kaufvertrag fertig gemacht hat und nach dem KM-Stand geschaut hat, muss ihm das doch aufgefallen sein.

Nein, denn es gibt keine Pflicht, dass der Verkäufer die Historie dementsprechend kennen muss. Autounaffine Leute achten auf sowas eben nicht, bzw Ihnen ist es egal. Ich würde zB fast wetten, dass meine Mutter auch nicht den aktuellen KM-Stand ihres Wagen kennt. Wie sollte ihr dann sowas auffallen, wenn sie nicht Tüvbericht und aktuellen Stand direkt vergleicht?

Und selbst wenn könne des Verkäufer immer noch behaupten seit Dez. nicht gefahren zu sein.

 

 

Wie hier schon gesagt wurde: den Nachweis müsstest du erbringen. Hast du vielleicht zwei Berichte mit identischen KM-Stand? Dann käme man weiter, vorausgesetzt die Sachmängelhaftung wurde nicht ausgeschlossen . Vergiss das, da ist mir ein Denkfehler unterlaufen.

Das ist ein 850 oder V70 I. Das Problem mit dem Tacho ist bekannt. Lösung:

https://www.motor-talk.de/forum/kilometerzaehler-zahnrad-t5762824.html

Geh mal lieber von 310tkm aus ;)

Ist aber auch wurscht, den Motoren macht das nichts.

Was habt Ihr denn für einen Km Strand im Vertrag festgehalten? warum hast Du den genauen km Stand nicht direkt abgelesen und im Vertrag festgehalten?

Im Zweifel kannst Du per Gutachten den echten km Stand , zumindest ungefähr, herausbekommen. Die Sachverständigen schauen dann unter Anderem mit einem Endoskop in den Motor. Da fällt dann auf ob der 100.000 oder 200.000 oder mehr drauf hat. Aber damit sind wir wieder im Bereich der Beweispflicht.

Der Verkäufer könnte sich rausreden indem er sagt: Ist mir nicht aufgefallen. Also kein ihm bekannter Mangel. Somit ist ihm Arglist kaum nachzuweisen.

Mit nem neuen Tacho oder wenn Du Link anklickst kannst Du zwar den tacho wieder reparieren, das hilft aber nix um den echten km Stand wieder heraus zu bekommen.

Ohne funktionierenden Wegstreckenzähler wird halt auch die Versicherung doof. :-)

Weil da gibt man ja auch eine Jahreslaufleistung an.

Pophymnen, was sagt denn der letzte HU-Bericht (ist der Mangel vermerkt)? Oder ein HU-Prüfer dazu? Der hätte das doch auch checken müssen.

Bei unserer HU denke ich fällt das in der Regel nicht weiter auf - sofern es nicht die gleiche Werkstatt ist und dieser defekt länger Anhält.

Die fahren ja nicht große Strecken mit dem Auto. Wie soll das Auffallen? Höchsten wenn 2 Jahre zuvor der selbe KM Stand notiert wurde und dies überprüft wird.

Zitat:

@Grasoman schrieb am 7. Januar 2018 um 16:10:14 Uhr:

Ohne funktionierenden Wegstreckenzähler ...

... was sagt denn ... ein HU-Prüfer dazu? Der hätte das doch auch checken müssen.

Warum?

Ist der km-Zähler relevant für die VERKEHRSSICHERHEIT?

Und die Teile, die für Dich relevant sind, hättest Du bei der Probefahrt checken können ;)

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