Autokauf - Unfallschaden verheimlicht - Finanzierung Rückabwicklung
Hallo liebe Community,
Ich habe vor 6 Monaten ein Audi im Autohaus gekauft.
Vor ca 2 Monaten wurde festgestellt vom kollegen(Gutachter) das dass Auto ein Unfall wagen ist
Die Seitenwand links wurde komplett neu ersetzt, wenn man die Heckstoßstange abnimmt sieht man die Schweissnähte und Klebe reste.
Unterm Kofferraum wurde bis zur hälfte Lackiert(wurde aber nicht zu ende lackiert).
Also offensichtlich ein Unfallwagen... Das Auto hat jetzt 31.000KM mehr auf der Uhr...
habe es mit 24.500€ Finanziert. Da ich das Auto zurück geben möchte habe ich natürlich das Autohaus damit konfrontiert.
Aussage vom Autohaus lautet : wegen den 31.000km wird mir 5.200€ abgerechnet.
Und es fallen noch ca 3.500€ kosten an für die Finanzierung als „Strafe“
Ich bitte euch mir zu helfen und mir ein Rat zugeben
Kann mir jemand von euch sagen ob das alles so hin kommt mit den kosten ?
Weil im Endeffekt knappe 9.000€ verlangt werden...
24 Antworten
Das muss jeder für sich wissen! Ich habe mein Auto auch bar bezahlt.... Trotzdem heißt Finanzieren, nicht gleich ( nicht leisten können)
Wo steht geschrieben, dass der TE sich das Auto nicht leisten kann? Finanzierung ist nicht unüblich.
Wenn deine Meinung ist, ein Fahrzeug darf man nicht finanzieren, ok. Sachdienlich war der Einwand aber nicht.
Eine Finanzierung kann unter gegebenen Umständen sogar lukrativer als ein Barkauf sein. Man muss nicht gleich die Leute kreuzigen nur weil sie ein Fahrzeug finanziert haben.
Zum Thema:
Ich bin auch der Meinung dass ein Anwalt hier unverzichtbar ist. Habe zwar nur oberflächliche Kenntnisse im juristischen Bereich, aber der verheimlichte Unfallschaden könnte tatsächlich das ganze Rechtsgeschäft des Kaufes nichtig machen. Eine Zahlung wegen der gefahrenen Kilometer wird jedoch unumgänglich sein, aber die dürfte nicht so hoch wie angedroht ausfallen. Hoffe du berichtest wie alles ausgegangen ist!
Viel Erfolg!
Zitat:
@Prototyp206 schrieb am 5. Mai 2021 um 22:00:23 Uhr:
Abgesehen davon, sollte man ja Autos die man sich nicht Leisten kann, nicht Finanzieren 🙂
seh ich etwas anders, mein jetziger wird auch der letzte Neukauf gewesen sein.
Aber ist jetzt auch nicht der entscheidende Punkt in dem Thread.
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31.000 km in einem halben Jahr, nicht schlecht.
Angesichts der Tatsache, dass du das Auto gar nicht oder nicht zu dem Preis gekauft hättest, wenn du zu dem Zeitpunkt Kenntnis über den Schaden hättest, kann dir keine Vorfälligkeitszinsen in Rechnung stellen.
Bei Rücktritt musst du eine Nutzungsentschädigung zahlen, da du sonst ein halbes Jahr kostenlos Auto gefahren wärst. Entweder man nimmt die tatsächlichen Ersparnisse (zB ohne Auto hättest du dir eine Monatskarte gekauft, etc). Den Wert dieser Tickets und andere würdest du nicht wiederbekommen (ist aber die komplexere Methode).
Oder die Erstattung wird abhängig vom km-Stand berechnet. Dein angegebener Wert von 5.200€ nur dann fair, wenn das Auto zum Kaufzeitpunkt min. 146.000 km Laufleistung hätte. Ich zweifle mal dran, dass das so ist (angesichts des Kaufpreises).
Je niedriger die Laufleistung zu Beginn war, umso höher fällt die Gebühr aus.
Von daher: Lass das Mal vom Profi abschätzen. Die Nutzungsentschädigung kann l durch deine hohe km-Leistung höher ausfallen als die 5.200€. Du müsstest schauen, was für dich günstiger ist.
@Prototyp206
Wer spricht denn davon das ich es mir nicht leisten kann ?
Ich habe mir den Audi gekauft damit ich auf meinem anderen Fahrzeug nicht so viel KM drauf habe...
was spricht denn gegen eine Finanzierung? Diese Paar hundert Euro im Monat spürt man nicht wenn die weg gehen.
Also bitte ich dich solch ein Quatsch hier sein zulassen... sowas gehört hier nicht hin.
Das ist eine tolle Community, die sich gegenseitig hilft und dabei sollte es auch bleiben.
@MereGrande
Bin leider sehr viel Unterwegs...
hatte aber beim Kauf des Fahrzeuges 39.000KM runter gehabt.
Mein Rechtsanwalt hatte mich aufgeklärt, die ca. 5.200€ sind korrekt ! Mehr darf mir nicht angerechnet werden.
Rücksprache nun mit dem Autohaus gehabt, Dekra Gutachter wird am Montag sich das Fahrzeug anschauen.
Sobald ich Antworten habe werde ich es natürlich hier rein schreiben und euch informieren
danke für die Rückmeldung @Milano777 ,
glaube nicht das es vor Gericht geht.
Das Autohaus wird nach Rücksprache mit ihrem Anwalt darauf eingehen.
Mit der Bank wird der Zinsausfall intern geregelt (auf Grund der vielen Vermittlungen) und der Verkäufer bekommt einen Rüffel, dass er bei unklarer Vorgeschichte den Haken bei "unfallfrei" gemacht hat.