Autokauf Rücktritt brauche dringend hilfe ,, danke

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe vor 3 wochen ein Auto gekauft.
Beim Kauf habe ich den Verkäufer gefragt wann der Zahnriemen gewechselt worden ist?
Er konnte mir keine Antwort darauf geben und meinte das sie den Zahnriemen für 400€ wechseln würden.
Das Auto hatte 94.000km drauf und ich meinte das ich dann damit noch warte bis 120000km wie das eigentlich üblich ist.
Vor der Übergabe des Autos hat der Werkstattmeister nochmal nachgeschaut ob der Zahnriemen noch in Ordnung ist.
Sie konnten keine genaueren angaben machen.
Ich bin jetzt fast 1000km gefahren und der Zahnriemen ist gerissen und sie meinten ich muss die kosten tragen..

Was kann ich da machen.

Bitte um Hilfe danke.

LG:

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Hadrian


Vielleicht ist es Dir noch nicht aufgefallen, aber der Sinn von einem Forum besteht nicht darin einigen Klugscheissern eine Arena für ihre geistige Onanie zu bereiten,

Für Dich gilt das nicht?

Zitat:

sondern anderen Usern in Sachfragen zu helfen.

und dieser Beitrag erfüllt Deinen gestellten Ansprüchen?

Zitat:

Dein Hinweis auf die 50%-Regel ist ja richtig - aber was hindert Dich eigentlich daran diese Information mit dem TE zu teilen, ohne vorher Deine infantilen Albereien abzuziehen?

Welche Hilfe besteht denn in diesem Beitrag für den Fragesteller und ist nicht nur mal wieder eine Onanie von Dir?

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Zitat:

Original geschrieben von Drahkke



Zitat:

Original geschrieben von Geisslein


Dass dann das Fahrzeug mit knapp 95 Tkm ohne neuen Zahnriemen den Händler verlässt stinkt ja schon gewaltig...
...war aber der Wunsch des TE, der den angebotenen Zahnriemenwechsel für 400 € abgelehnt hat.

Der Verkäufer hat mir das Angebot nur gemacht als ich gefragt habe wann der ZR wechsel war. Und darauf konnte er mir keine Antwort geben,

Und dann soll ich bei ihm noch 400€ lassen für etwas was er sowiso machen hätte müssen.

Ich habe ihm darauf gesagt gut ich werde den Wechsel machen wenn es soweit ist. Ich hatte also noch Zeit den ZR zu wechseln.

Ich habe das Auto nicht mal 3 wochen und schon defekt also wer trägt die schuld ????

Er hätte mich sowiso weg fahren lassen ohne was zu erwähnen. DAnn habe ich die grenze für den Wechsel des Zahnriemens nicht mal erreicht..

was tun???

Zitat:

Original geschrieben von finnypoh


Ich habe das Auto nicht mal 3 wochen und schon defekt also wer trägt die schuld ????

Der ZR ist ein Verschleissteil, genau wie 'Bremsbeläge', Reifen oder der Scheibenwischer. Wenn ein Verschleissteil ausfällt trägt niemand 'Schuld', weil das passiert zwangsläufig.

Wer trägt nun die Schuld am Motorschaden?

Das Wechselintervall (laut Hersteller nach spätestens 5 Jahren) wurde massiv überschritten, also demnach kein vorzeitiger Verschleiß feststellbar. Du hast den Wagen trotz überfälligen ZR-Wechsel gekauft, hast einen Austausch nicht in Anspruch genommen und den Wagen in Betrieb gesetzt.

Selbst Schuld?

Fernab der eigentl. Schuldfrage bleibt zu klären, in wie weit der VK dir noch schadenspflichtig bleibt. Und ich gebe hier zu: Da habe ich keine Ahnung!

Zitat:

Original geschrieben von Inserv


 VW empfiehlt für dieses Fahrzeug (und das wird gerne ignoriert!) den Zahnriemenwechsel nach 120 tkm oder 5 Jahren!

Seit wann ist ein Megane, und davon schreibt der TE, ein Fahrzeug von VW?

Bis jetzt wird er von Renault gebaut.

Zitat:

Original geschrieben von finnypoh


Und dann soll ich bei ihm noch 400€ lassen für etwas was er sowiso machen hätte müssen.

Ich habe ihm darauf gesagt gut ich werde den Wechsel machen wenn es soweit ist. Ich hatte also noch Zeit den ZR zu wechseln.

Wieso hätte der Händler den Zahnriemen wechseln

müssen

, obwohl der Zeitpunkt dazu noch nicht gekommen war, wie du hier ja selbst einräumst?

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Zitat:

Original geschrieben von Siggi1803



Zitat:

Original geschrieben von Inserv


 VW empfiehlt für dieses Fahrzeug (und das wird gerne ignoriert!) den Zahnriemenwechsel nach 120 tkm oder 5 Jahren!
Seit wann ist ein Megane, und davon schreibt der TE, ein Fahrzeug von VW?
Bis jetzt wird er von Renault gebaut.

Nun ja, habe ich wohl überlesen 😁

Was aber nichts daran ändert, dass die Wechselintervalle nicht nur Kilometer-, sondern auch halt abhängig vom Alter des Zahnriemens sind.

deshalb auch die frage nach dem hersteller....es gibt bei vw diverse motoren die keine intervall HABEN. da wird der riemen auf verschleiss geprüft und das wars dann. ok meinstens ist der verschleiss vor den magischen 120tkm erreicht aber es gab da auch genug fälle wo der riemen 3 wochen nach dem kundendienst gerissen is etc.

Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy


deshalb auch die frage nach dem hersteller....es gibt bei vw diverse motoren die keine intervall HABEN. da wird der riemen auf verschleiss geprüft und das wars dann. ok meinstens ist der verschleiss vor den magischen 120tkm erreicht aber es gab da auch genug fälle wo der riemen 3 wochen nach dem kundendienst gerissen is etc.

WAS MACHT MAN DA????????

LG

dummes gesicht?

anwalt? noch dümmeres gesicht, zum kumpel gehen der einem mal fix die maschine tauscht und niemehr wieder einen vw kaufen. 😉

Fahrzeug kaufen, welches eine Steuerkette hat und keinen Zahnriemen...

Zitat:

Original geschrieben von Roadwin


in diesem zusammenhang koennte auch die rechtsprechung des olg sachsen-anhalt, 2 U 77/09, sein.

die urspruengliche kernaussage lautete

koennte informativ sein

. den inhalt dieser satzstellung kann ich dir im bedarfsfall nochmal erlaeutern.

wenn du zitierst, dann doch so, dass der sinn dabei erhalten bleibt. eine aussage erst zu entstellen, um spaeter besser darauf rumtreten zu koennen, ist in gaenze ziemlich sinnfrei.

Original geschrieben von Roadwin

Zitat:

Auf den Hinweis mal genauer zu lesen und darüber nochmals nach zu denken, kommt dann

machmal halblang roadrunner - du bist mit anlauf dazu uebergegangen die diskussion augenrollend auf ein kindisch-bockiges und auch persoenliches level zu ziehen, das jeder kindergaertnerin schnell zu viel werden wuerde - also halt mal schoen den ball flach.

Original geschrieben von Roadwin

Zitat:

Ihr habt gewonnen, sowas von Recht und gut ist.

nimms einfach etwas sportlicher wenn du kuenftig auf kontraere meinungen triffst. dein narzistisches rumgebocke ist wirklich anstrengend.

gruesse vom doc

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke


Fahrzeug kaufen, welches eine Steuerkette hat und keinen Zahnriemen...

hatt ich bis vor 1,5 jahren und die Kette ist gerissen ;-(..

1800€ schaden. passiert

Zitat:

Original geschrieben von docfraggler


machmal halblang roadrunner -

Verballhornung von Usernamen zeugen vom mächtig viel Fachkompetenz.

Wo sind denn nun Deine konkreten Hilfestellungen für den Fragesteller?

Mehr als das hier im Forum übliche Palaver mit "ich habe aber ein Urteil, was anders ist" sind Deine Aussagen doch nicht. Der Hinweis auf "könnte" ist doch lächerlich, "könnte" ist kein "ist" und bringt einen Fragesteller nur unnötig Arbeit durch Stöckckensammeln auf einem Holzweg.

Hier ist doch mehr als deutlich erkennbar, dass von Seiten des Fragestellers irgend etwas nicht so stimmt, wie eingangs behauptet:

Es wird trotz mehrfachem Nachfragen kein Fahrzeug- und Motortyp genannt, sondern irgendwelche Dinge aufgeschnappt, die als "Grundsatz" erklärt werden und man irgendwie auf den eigenen Fall übertragen müsste, damit der Verkäufer haftet.

Vermutlich weiß der Fragesteller schon, dass er beim Kauf ein eigenes Risiko eingegangen ist, und nun auch, warum es Risiko und nicht absolute Unmöglichkeit heißt.

Unumstößlicher Fakt ist, dass dem Käufer vor der Übernahme des Fahrzeugs bekannt war, dass der ZR einen völlig unklaren Zustand hat.

Ob der Verkäufer dies völlig freiwillig oder erst auf Nachfrage genannt hat ist unerheblich, dem Käufer war es bekannt.

Hier liegt eine besondere Tragik für den Käufer auch noch vor, denn hätte er nicht nachgefragt und der Verkäufer es nicht genannt , könnte man über "verdeckte Mängel" und dem "üblichen Zustand" relativ problemlos den Verkäufer in die Haftung bekommen.

"Üblich" und damit innerhalb des geschützten Vertrauensverhältnis (Grundsatz eines Vertrages ist "Treu und Glauben"😉 ist ein ZR, der innerhalb seiner Wartungsvorgaben ist, also von den Kilometer- wie auch zeitlichen Intervallen.

Abweichungen dieses "üblichen Zustands" müssen genannt werden - und wurden hier genannt. Und dann noch einen drauf, hier hatte sogar ein Fachmann (Werkstattmeister) die Sache angesehen, einen unklaren Zustand bestätigt und aufgrund des unklaren Zustandes ein Angebot zum Austausch erstellt.

Wo steht, dass ein Angebot kostenfrei sein muss, oder auch dass es unverhandelbar ist. Die Entscheidung lag ausschließlich beim Käufer und wie er sich entschieden hat und welche Folgen diese Entscheidung hatte, kann man hier nachlesen.

Was soll jetzt hier ein Gutachter feststellen, was nicht vor der Fahrzeugübernahme bekannt war und somit unter den Anforderungen eines Gewährleistungsmangels mit "verdeckt" und "unbekannt" läuft?

Dass sich ein Anwalt finden lässt, der "Chancen" sieht, ist außer Frage, allerdings finden sich diese Chancen nicht für den Käufer aus dem Fall selbst, sondern für den Anwalt in der Honorarordnung.

Ganz neutral aus den genannten Fakten:
- Der Verkäufer "kippt um", weil er sich durch ein Schreiben eines Anwalts beeindrucken lässt.

- Der Käufer findet einen Richter, der besoffen ist und / oder seine Frühpensionierung mittels Fehlurteilen beschleunigen will.

- Der Käufer hat neben einem defekten Fahrzeug auch noch Anwalts- und Gutachterkosten und viel Zeit und Nerven völlig unnötig verbraten.

Und dies nur wegen den hier üblichen Spielchen, dass irgendwelche Leute warum auch immer beweisen müssen, dass Google ein jahrelanges Studium ersetzen kann.

Zitat:

Original geschrieben von Geisslein


Also wenn ich mir das Ganze so durchgelesen habe, hat das alles einen faden Beigeschmack.
Die Händler sollten ja eigentlich die Intervalle für Zahnriemenwechsel kennen. Dass dann das Fahrzeug mit knapp 95 Tkm ohne neuen Zahnriemen den Händler verlässt stinkt ja schon gewaltig (abgesehen davon hätte der Riemen evtl nach der abgelaufenen Zeit (spätestens nach 5 Jahren) wenn der Wagen älter als 5 Jahre sein sollte sowieso gewechselt gehört)
Für mich hört sich das Ganze nach einem verschwiegenen Mangel an.

Ich würde da auf jeden Fall einen Anwalt hinzuziehen.

Wieso verschwiegener Mangel?

Wer sagt dir denn, dass der Riemen nicht schon nach den ersten 5 Jahren des Autolebens bereits einmal gewechselt wurde?

Nach deiner Auffassung muesste der Haendler ja auch alte Reifen in den Vertrag reinschreiben, oder du kommst nach nem Reifenschaden nach paar km zurueck auf den Hof und willst die Wandlung oder was auch immer (können wir auch mit Oel und anderen Verschleissteilen so weiterfuehren...)

Also falls jemand einen Link zu dieser angeblichen 50%-Regel hat, nur zu. Momentan glaube ich eher, sie ist der Phantasie Roadwins entsprungen.

Zitat:

Original geschrieben von downforze94


Also falls jemand einen Link zu dieser angeblichen 50%-Regel hat, nur zu. Momentan glaube ich eher, sie ist der Phantasie Roadwins entsprungen.

Es gibt keine 50% - Regel.

'Verschleißteile' sind von der Sachmängelhaftung nicht grundsätzlich ausgeschlossen. Daher wird immer im Einzelfall überprüft, ob eine Sache "üblich" oder "nicht üblich" stark verschlissen ist. Ist sie nicht üblich hoch verschlissen, so hat auch ein Verschleißteil einen Mangel. Ist sie in üblicher Weise verschlissen, dann ist sie 'mängelfrei', weil zu erwarten ist, daß sie bei der-und-der KM-Leistung oder bei dem-und-dem Alter einfach 'runter' ist.

D.h. wenn der VK das Auto mit 'neuen' oder 'neuwertigen' Reifen verkauft, dann haben die Reifen auch neuwertig zu sein und nicht schon 4mm runter.

Was halt mir noch im Kopf rumschwirt mit der "50%-Regel" war ein Urteil von irgendeinem Verwaltungsgericht, wo es um eine abgenutzte Kupllung ging. Und hier hat das VG eine 50% Grenze gesetzt. D.h. Kupplung sollte x km halten und ist nun nach x/2 km ausgefallen --> kein unüblicher Verschleiß.

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